Das ist ein strukturelles Problem. Das heißt, wir bezahlen unsere Beamten bisher schon im Rahmen der 3-mal1-Besoldung relativ besser, als es unserer relativen Finanzkraft nach Finanzausgleich entspricht.
Sehr geehrter Herr Minister, wie bewertet die Landesregierung die in dem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts an das Verfassungsgericht dargelegte Begründung,
Wir haben zu den Verhandlungen sowohl des Verwaltungsgerichts als auch jetzt gegenüber dem Bundesverfassungsgericht noch einmal in Anlehnung an die Begründungen, die wir auch in der Finanzplanung gegeben haben, ausführlich dargelegt, warum wir das nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass wir seit 2009 eine konkurrierende Verfassungsregelung haben, nämlich die Schuldenbremse, für vertretbar halten.
Herr Dr. Kühl, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich habe noch eine Frage, die ein kleines Rechenspiel erfordert. Es gibt die Forderung, die Tarifabschlüsse im Bereich TV-L rückwirkend auf die Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz zu übertragen. Sie sind ein hervorragend für das Kopfrechnen geeigneter Mensch. Daher frage ich: Was würde es an Ausgaben im Landeshaushalt produzieren, wenn wir rückwirkend die Tarifabschlüsse auf die Beamtenbesoldung übertragen würden?
Frau Klöckner, es wird Sie überraschen, ich bin nicht darauf vorbereitet. Deswegen werde ich Ihnen die Frage auch nicht präzise beantworten können, aber ich glaube, wir haben in unserer zurückliegenden Finanzplanung, in unserem zurückliegenden Finanzbericht, dargelegt, wenn der 5-mal-1-Beschluss unter den damaligen Erwartungen zu Ende geführt worden wäre, hätte das eine Ersparnis gegenüber einer 1 : 1-Übernahme von 212 Millionen Euro im Jahr 2012 erbracht.
Ich glaube, das wäre ein Einsparanteil von 13 % oder 14 % am gesamten Konsolidierungsvolumen gewesen.
Sehr geehrter Herr Minister, wenn Sie zur Begründung dieser besonderen Besoldungssituation in RheinlandPfalz die – Sie nennen das so – unterdurchschnittliche Finanzkraft des Landes Rheinland-Pfalz nach Länderfinanzausgleich – überdurchschnittlich vorher – anführen, geht dann diese Landesregierung – für diese sprechen Sie – in der Zukunft davon aus, dass sich die Tarife für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien Wirtschaft in der Zukunft an den Gewinnerwartungen der Unternehmen orientieren?
Ich glaube, es ist auf der einen Seite eine langjährige Forderung der Gewerkschaften, dass sie das tun. Auf der anderen Seite ist mein Eindruck – ich bin kein Experte für Tarifverhandlungen in der Wirtschaft –, dass sich die Tarifabschlüsse und natürlich auch die Forderungen der Gewerkschaften an den Gewinnen der Unternehmen in der Branche – in der Regel sind es Branchentarifverträge – orientieren und damit korrelieren.
Herr Minister, planen Sie für das Jahr 2015 die Besoldungserhöhungen für die Beamten im Rahmen der bestehenden Ausgabeermächtigungen des Doppelhaushaltes, oder planen Sie einen Nachtragshaushalt?
Erst einmal kommt es darauf an, wie die Höhe ist. Sie wissen aber, wenn wir etwas verändern, müssen wir das Landesbesoldungsgesetz ändern. Das ist logisch, weil im Landesbesoldungsgesetz steht derzeit, 2015 1 % für Beamte und Versorgungsempfänger.
Ihre Annahme ist, wir verändern das, egal in welcher Höhe, aber über 1 %. Der erste Schritt, um eine Ermächtigung zu bekommen, den Beamten mehr als 1 % auszuzahlen, ist eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes. Sie wissen, dass dann, wenn ein Gesetz geändert wird, das eine Zahlungsverpflichtung nach sich zieht, egal in welcher Höhe das ist – ob das 5 Millionen Euro, 10 Millionen Euro, 100 Millionen Euro oder 1 Milliarde Euro sind –, das im haushaltsrechtlichen Sinne praktisch automatisch beschlossen ist, weil es eine gesetzliche Verpflichtung ist.
Vielleicht kann ich aber Ihre Nachfrage antizipieren. Ich habe den Ehrgeiz, durch Einsparungen im Vollzug, wenn das notwendig ist, oder natürlich zum Teil durch die zusätzlichen Steuereinnahmen, dafür zu sorgen, dass uns das gelingt – darauf sind wir schon ein bisschen stolz –, was uns seit 2011 immer gelungen ist – 2011 war das erste Jahr, in dem wir die Schuldenbremse
angewendet haben –, nämlich immer mit unseren Ansätzen deutlich unter der gesetzlich maximal vorgegebenen Verschuldung zu bleiben und dann noch einmal im Haushaltsvollzug darunter zu bleiben.
Ich gehe davon aus, das wird uns auch 2015 gelingen, wenn wir über 1 % hinausgehen; denn eines ist klar: Die Steuermehreinnahmen, die eine wichtige Voraussetzung dafür sind, dass wir das überhaupt machen können, obwohl wir jetzt den Druck durch die hohen Tarifabschlüsse bekommen, es machen zu müssen, wollen wir natürlich auch zur weiteren Konsolidierung verwenden. Das ist gar keine Frage.
Meine Damen und Herren, mir liegen noch vier Wortmeldungen für Zusatzfragen vor. Damit schließe ich die Rednerliste, weil wir mit der Zeit durch sind. – Es beginnt Herr Henter mit seiner zweiten Zusatzfrage.
Sehr geehrter Herr Minister, hat der Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts, in dem die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes stark angezweifelt wird, Auswirkungen auf die Meinungsänderung der Landesregierung gehabt? Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Landesregierung in den vergangenen Jahren häufiger vom Verfassungsgericht belehren lassen musste.
Herr Dr. Kühl, gerade aus den Reihen der Opposition wurde immer wieder einmal die Forderung erhoben, die Besoldung für die Beamten höher anzupassen als das eine Prozent, das gesetzlich vorgesehen ist. Sind Ihnen aus dem Parlament, insbesondere aus den Reihen der Opposition, Anträge bekannt, die eine entsprechende Ausgabenerhöhung vorgesehen haben oder die diese gar gegenfinanziert haben, beispielsweise im Rahmen von Haushaltsberatungen?
Ja, mir sind eine Menge Verlautbarungen bekannt. Die bekommen Sie sozusagen immer und auf Zuruf, ich glaube, von jeder Gewerkschaft, egal ob es eine DGBGewerkschaft oder eine Gewerkschaft des Deutschen Beamtenbundes ist. Ein Gegenfinanzierungsvorschlag liegt aber bis heute nicht vor. Ich erinnere an die zurück
Wir haben immer gesagt, bei uns hat Konsolidierung erste Priorität, und solange wir uns im Rahmen der Schuldenbremse etwas nicht leisten können, tun wir das nicht. Sie haben den anderen Weg gewählt. Sie haben gesagt, wir wollen etwas tun, aber wir sagen nicht, wie es mit der Verschuldung vereinbar ist. Sie haben einen Vorteil gegenüber uns: Sie müssen es nicht umsetzen. – Deswegen müssen wir etwas sorgsamer damit umgehen.
Sehr geehrter Herr Minister, die exorbitant hohe Verschuldung dieses Landes hat Einfluss auf die Finanzlage in Rheinland-Pfalz. Hierfür sind die beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht verantwortlich. Halten Sie es vor diesem Hintergrund für gerechtfertigt, diese Finanzkraft als Argument für die gedeckelte Besoldungsanpassung anzuführen?
Frau Thelen, ja, natürlich muss ich die Finanzkraft anführen, weil die Finanzkraft der Indikator dafür ist, welches Geld ich zur Verfügung habe. Wenn Sie auf der einen Seite Schulden beklagen, mir aber auf der anderen Seite sagen, ich soll Ausgabenpolitik betreiben und Ausgabenentscheidungen ohne Rücksicht auf meine Einnahmen treffen, geht das nicht gut. Sie haben in einem recht: Natürlich ist die Verschuldung der Vergangenheit, die Sie über 40 Jahre und wir über 25 Jahre zu verantworten haben, ein massives Problem für die heutige Generation. Deswegen machen wir die Schuldenbremse, um das künftigen Generationen zu ersparen.
Herr Minister, Sie haben eben die Bewirtschaftungsregeln angesprochen und Ihre Erwartung, dass Sie in der Hauptgruppe 4 gegen Ende des Jahres Reste haben werden. Mich würde zum Abschluss die Größenordnung interessieren. Das sind vier Zahlen.
Erstens: Wie groß werden Ihrer Erwartung nach die Reste in der Hauptgruppe 4 sein, die Ende dieses Jahres für eine Besoldungsanpassung zur Verfügung stehen?
Zweitens: In Kapitel 20 02 gibt es eine Haushaltsposition „Globale Mehreinnahmen für Personal“. Welche Reste erwarten Sie da?
Zur Erinnerung: Sie haben im Rahmen der Haushaltsberatungen erwähnt, dass bei dieser Position in Kapitel 20 02 – Globale Mehrausgaben für Personal – Vorsorge für verschiedene Dinge getroffen worden ist, auch für Besoldungsanpassungen über 1 % hinaus. Wie hoch sind die Beträge, die Sie in diesen beiden Haushaltsjahren für diese Eventualität eingeplant haben?
Einen Anhaltspunkt für die Höhe der Ausgabereste in der Hauptgruppe 4 im Jahr 2014 werden wir alle dann bekommen, wenn der Budgetbericht erstellt wird. Wie gesagt, die Ressorts budgetieren die Ausgaben der Hauptgruppe 4 zunächst selbst und eigenverantwortlich, immer mit der Maßgabe, etwas zu einem bestimmten Prozentsatz übertragen zu bekommen, wenn sie Reste machen, aber es auch als Malus vorgetragen zu bekommen. Das ist ein probates Instrument, das es seit zehn bis 15 Jahren gibt und das Sie auch kennen. Wir sammeln die Budgetberichte in regelmäßigen Abständen ein, geben sie an den Haushalts- und Finanzausschuss weiter und bekommen dann einen Eindruck, in welche Richtung sich das entwickeln wird.
Sie haben zum Zweiten die zentral veranschlagten Mittel angesprochen. Früher hießen sie „Personalverstärkungsmittel“; heute ist dieser Oberbegriff für alle Arten von Ausgaben, die man darunter subsumiert, nicht mehr ganz richtig. Richtig ist er beispielsweise noch für die Tarifsteigerungen, die für 2015 nicht feststehen. Dort ist ein relativ großer Brocken zentral etatisiert. Daneben haben wir dort VBL-Sanierungsgeld.
Da gibt es noch eine Rechtsunsicherheit; nach meiner Erinnerung haben wir 10 Millionen Euro oder auch mehr als Reserve bzw. Risiko gebucht. Wir haben in diesem Titel quasi Rücklagen für den Strukturausgleich zum TVL gebildet. Da geht es um eine Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Wir haben die Rechtsprechung zum Beamtenrecht mit einer Vorsorge versehen. Da geht es zum einen um das Besoldungsanpassungsgesetz, über das wir hier geredet haben. Zum anderen geht es um die Klage betreffend die Einordnung in Dienstaltersstufen nach dem neuen Landesbeamtenrecht, und es geht um Klagen gegen die Dienstpostenbewertung. Letztere sind nicht spezifisch für Rheinland-Pfalz, sondern sie kommen auch in anderen Ländern vor.
Da ist es wahnsinnig schwer, die Höhe zu beziffern. Meine Kollegen in den anderen Ländern rechnen bei der Sache mit der Dienstpostenbewertung teilweise mit dreistelligen Millionenbeträgen in dem Fall, dass man den Klägern vollständig folgt. Andere sagen, die Kläger haben keine Chance. Da haben Sie eine Unsicherheit. Wir können keine Rücklage bilden, die eine exakte Eintrittswahrscheinlichkeit hat, aber wir haben eher konservativ – konservativ heißt in diesem Fall vorsichtig –, veranschlagt.
Dann ist eine weitere Position enthalten – das haben wir auch immer gesagt –: Es gibt kleinere Dienststellen im Land, die wenige Beamte haben und bei denen beispielsweise der vorzeitige Ruhestand von ein oder zwei Beamten, der überraschend, etwa krankheitsbedingt, kommt, oder eine schwere Erkrankung eines Beamten mit einer sehr teuren Behandlung dazu führen können, dass das ihnen zugemessene Budget, das das Durchschnittsbudget für einen Beamten ist – Frau Conrad deutet auf sich; sie meint, die Landesvertretung sei eine solche Dienststelle; da hat sie nicht ganz unrecht –, aus dem Ruder läuft.
Dafür haben wir eine Vorsorge getroffen: Wir haben nämlich einen zentralen Pool geschaffen, aus dem wir die Mittel nicht leichtfertig ausschütten. Es soll aber in diesen Fällen nicht dazu kommen, dass eine Dienststelle arbeitsunfähig ist, weil ein Beamter ein schweres Schicksal hatte. Ich glaube, dort haben wir Summen von 68 Millionen Euro und 90 Millionen Euro in den Jahren 2014/2015 etatisiert.