Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt. Wer in zweiter Beratung dem Gesetzentwurf – Drucksache 16/3671 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der CDU, Entschuldigung, und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. Das kann einmal passieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3949 – bezüglich des Landesgesetzes zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes.
Es handelt sich um ein Ausführungsgesetz eines Bundesgesetzes unter anderem zum SGB II und zum Bundeskindergeldgesetz. Es regelt unter anderem die Kostenbeteiligung an Unterkunft und Heizung, an der Schulsozialarbeit sowie zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler.
Mit Beschluss des Landtages vom 25. September 2014 haben wir den Gesetzentwurf ohne Aussprache einvernehmlich direkt an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf am 30. September 2014 in seiner 33. Sitzung beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung am 14. Oktober 2014 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Vielen Dank. Mir liegt bisher eine Wortmeldung vor, nämlich von Herrn Minister Schweitzer. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Ja, das ist richtig. Ich danke für die Beratung im Ausschuss und heute. Ich bin sehr froh über die einstimmige Beschlussempfehlung. Ich glaube, es ist klug, dass wir das einstimmig so auf den Weg bringen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt den Ehrgeiz, den Minister noch zu toppen. Das wird schwer. Das Gesetz vollzieht das nach, was durch Bundesrecht vorgegeben ist. Von daher ist es völlig in Ordnung. Die kommunalen Spitzenverbände haben keine Einwände. Wir werden dem zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister hat das Gesetz vorgestellt. Wir haben im Ausschuss ausgiebig darüber gesprochen. Es ist ein Landesgesetz. Wir haben uns im Ausschuss ausführlich mit dem Gesetz befasst und einen Konsens erzielt. Von daher wird auch die Fraktion der SPD diesem Landesgesetz zustimmen.
Das kann ich nicht unterbieten, deswegen ganz kurz zur Information, es gibt eine bundesgesetzliche Änderung, nämlich eine Änderung – damit alle wissen, worüber wir abstimmen – dahin gehend, dass der Bund mehr Soziallasten übernimmt. Ich hatte vorbereitet, dass wir uns wünschen, dass das in Zukunft in dieser Richtung weiterentwickelt wird. Unsere Fraktion wird diesem Schritt in die richtige Richtung natürlich auch zustimmen.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Das war einstimmig.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Auch das war einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf angenommen.