Protokoll der Sitzung vom 14.10.2014

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt. Wer in zweiter Beratung dem Gesetzentwurf – Drucksache 16/3671 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der CDU, Entschuldigung, und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. Das kann einmal passieren.

(Frau Schneider, CDU: Das war ein Blick in die Zukunft!)

Na ja, warten wir es ab. Ich gebe keine Prognosen ab.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches

Sozialgesetzbuch und des § 6 b des

Bundeskindergeldgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/3949 –

Zweite Beratung

dazu:

Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen

Ausschusses

Drucksache 16/4076 –

Ich darf dem Berichterstatter, Herrn Kollegen Wäschenbach, das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3949 – bezüglich des Landesgesetzes zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes.

Es handelt sich um ein Ausführungsgesetz eines Bundesgesetzes unter anderem zum SGB II und zum Bundeskindergeldgesetz. Es regelt unter anderem die Kostenbeteiligung an Unterkunft und Heizung, an der Schulsozialarbeit sowie zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler.

Mit Beschluss des Landtages vom 25. September 2014 haben wir den Gesetzentwurf ohne Aussprache einvernehmlich direkt an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf am 30. September 2014 in seiner 33. Sitzung beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung am 14. Oktober 2014 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank. Mir liegt bisher eine Wortmeldung vor, nämlich von Herrn Minister Schweitzer. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hatte mich vorsorglich gemeldet.

(Licht, CDU: Vorsorge ist besser als Nachsorge!)

Ja, das ist richtig. Ich danke für die Beratung im Ausschuss und heute. Ich bin sehr froh über die einstimmige Beschlussempfehlung. Ich glaube, es ist klug, dass wir das einstimmig so auf den Weg bringen.

Danke schön.

(Beifall im Hause)

Nun gibt es doch Wortmeldungen. Frau Kollegin Thelen, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt den Ehrgeiz, den Minister noch zu toppen. Das wird schwer. Das Gesetz vollzieht das nach, was durch Bundesrecht vorgegeben ist. Von daher ist es völlig in Ordnung. Die kommunalen Spitzenverbände haben keine Einwände. Wir werden dem zustimmen.

Danke schön.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank. Frau Kollegin Ebli hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister hat das Gesetz vorgestellt. Wir haben im Ausschuss ausgiebig darüber gesprochen. Es ist ein Landesgesetz. Wir haben uns im Ausschuss ausführlich mit dem Gesetz befasst und einen Konsens erzielt. Von daher wird auch die Fraktion der SPD diesem Landesgesetz zustimmen.

Vielen Dank.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Kollege Dr. Konrad das Wort.

Das kann ich nicht unterbieten, deswegen ganz kurz zur Information, es gibt eine bundesgesetzliche Änderung, nämlich eine Änderung – damit alle wissen, worüber wir abstimmen – dahin gehend, dass der Bund mehr Soziallasten übernimmt. Ich hatte vorbereitet, dass wir uns wünschen, dass das in Zukunft in dieser Richtung weiterentwickelt wird. Unsere Fraktion wird diesem Schritt in die richtige Richtung natürlich auch zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Das war einstimmig.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Auch das war einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und

Kindergesundheit

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/3810 –

Zweite Beratung

dazu:

Beschlussempfehlung des Ausschusses für

Integration, Familie, Kinder und Jugend

Drucksache 16/4078 –

Ich darf zunächst der Berichterstatterin, Frau Kollegin Simone Huth-Haage, das Wort erteilen.