Protokoll der Sitzung vom 19.03.2015

Frau Staatsministerin, welche drei oder fünf Punkte haben Sie herausgeschält, in denen die Landesregierung Defizite beim Equal Pay System sieht und sie selbst auch eingreifen kann?

Ich hatte eben gesagt, wir haben zum einen das Thema der Berufswahl der Mädchen. Ich denke, da tun wir im Rahmen vom Girls‘ Day und anderen Initiativen sehr viel.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Defizite!)

Das ist ein Defizit, wenn sich die Frauen immer für die gleichen Berufe entscheiden, die in dem Niedriglohnsektor und in den Dienstleistungsbereichen liegen. Deshalb haben wir hier viele Initiativen, die in diesem Kontext liegen, um die Berufswahl zu beeinflussen.

Wir haben seit Januar – ich denke, das ist ein sehr gutes Projekt – die Kompetenzstelle für Lohntests auf den Weg gebracht, mit der wir zusammen mit den kleinen und mittelständischen Unternehmen, mit den Betriebsräten Gespräche führen. Mit Personalverantwortlichen werden auch Gespräche geführt. Es gibt einen Flyer, der ganz frisch gedruckt ist, „Arbeit und Leben“.

Er füllt diese Kompetenzstelle mit Leben aus und hat auch die Ausschreibung des Europäischen Sozialfonds an dieser Stelle gewonnen. Sie sind jetzt aktiv dabei, auch die Unternehmen, die Personalverantwortlichen und Betriebsrätinnen und Betriebsräte anzusprechen, um hier für dieses Thema zu werben, dass man diese Lohnunterschiede erst einmal sichtbar machen muss, damit man überhaupt erkennt, ob es Ungleichbehandlungen in einem Betrieb gibt. Dafür gibt es dann das Instrument des eg-checks.

Es gibt noch das andere Instrument Logib-D oder so ähnlich. Ich weiß nicht mehr genau, wie es heißt. Das ist noch einmal ein zweites Instrument, das es auch gibt,

das auch mit verwendet werden kann, wenn die Unternehmen das wollen. Aber ansonsten haben wir gesagt, wir nehmen jetzt das Instrument des eg-checks, um einfach klar und deutlich zu machen, wie man herausfinden kann, ob es Ungleichbehandlungen gibt und wie sie aussehen. Wenn man das erkannt hat, kann man überlegen, was man dann tun kann.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Machalet.

Frau Ministerin, wie genau akquiriert die Kompetenzstelle die Unternehmen? Sie hat jetzt zum 1. Januar angefangen. Können Sie das Verfahren erläutern?

„Arbeit und Leben“ hat schon viele Gespräche geführt, einmal mit den Tarifpartnern, mit verschiedenen Gewerkschaften. Sie haben Betriebsrätinnen und Betriebsräte eingeladen und werben jetzt bei den Unternehmen dafür, bei dem Lohntest mitzumachen. Man geht auch über die Dachverbände, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die LVU. Sie gehen auf die Unternehmen zu, um für dieses Instrument zu werben und zu sagen, ihr bekommt Information und Beratung und bekommt dieses Instrument an die Hand und könnt in eurem Betrieb schauen, wie es läuft und ob es gut läuft.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Elsner.

Danke schön. Frau Ministerin, der „SPIEGEL“ schreibt, Rheinland-Pfalz ist bundesweiter Vorreiter unter anderem bei der Bildungspolitik, vor allem auch durch Ganztagskindergärten und Schulen. Verbessern sich hierdurch auch die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen, und könnte sich damit nicht auch die Lohngleichheit in den nächsten Jahren ergeben?

Ich denke, es ist ein sehr wichtiger Punkt, dass wir in Rheinland-Pfalz in der Kinderbetreuung sehr gut dastehen. Wir haben auch eine kostenfreie Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten, aber auch in den Schulen und Ganztagsschulen. Wir haben ein sehr gutes Angebot, was natürlich auch dazu führt, dass die Frauen schneller, früher und länger in den Beruf zurückkehren können und im Beruf verbleiben können. Die Erwerbstätigkeit der Frauen wird an dieser Stelle erhöht, sodass ich

schon denke, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang gibt.

Wenn die Frauen nicht fünf Jahre aussteigen, sondern nur ein Jahr, dann ist das schon ein Unterschied im Laufe eines Lebens. Insofern denke ich, trägt das auch mit dazu bei, dass die Frauen wegen einer guten Vereinbarkeit länger und durchgehender erwerbstätig sein können.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin BesicMolzberger.

Abg. Frau Besic-Molzberger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frau Ministerin, erarbeitet die Bundesregierung bereits einen Gesetzentwurf für ein Entgeltgleichheitsgesetz, und gibt es schon Informationen zu möglichen Bestandteilen?

Nach dem, was wir wissen, ist der Plan so, dass in der zweiten Jahreshälfte 2015 ein Gesetz vorgelegt werden soll. Was wir auch wissen, sind die Punkte, die ich genannt habe, die in der Koalitionsvereinbarung des Bundes stehen. Dort sind ein paar Eckpunkte genannt. Aber Eckpunkte für ein Gesetz liegen mir persönlich noch nicht vor.

Ich glaube, dass wir insgesamt, was die Bundesebene angeht, auf einem guten Weg sind. Ich konnte gestern der Zeitung entnehmen, dass die Frauen-Union mit Frau Böhmer aus Rheinland-Pfalz an der Spitze auch wichtige Forderung aufgestellt hat, sodass ich glaube, dass wir gute Schritte nach vorne kommen werden.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Schneid.

Frau Ministerin, ist diese Lohntestkompetenzstelle auch Anlaufstelle für Frauen, die sich ungerecht bezahlt fühlen? Kann man sich also auch direkt als Angestellte oder als Mitarbeiterin an diese Stelle wenden, oder richtet sie sich nur an Unternehmen und Verbände?

Sie wird sicher nicht per se eine Beschwerdestelle für schlecht bezahlte Frauen sein. Aber ich glaube schon, dass sie offen für Gespräche und Meldungen sind, wenn

Frauen sagen, dass sie in dem und dem Betrieb arbeiten und schlechter als die Männer bezahlt werden.

Im Grunde genommen ist es wichtig, dass sich die Frauen auch an ihre Gewerkschaften wenden, die sie an dieser Stelle unterstützen können. Ich denke schon, dass sie dort ein offenes Ohr haben.

Es liegen jetzt noch zwei Zusatzfragen der Frau Kollegin Machalet und der Frau Kollegin Elsner vor. Dann schließe ich die Frageliste.

Frau Ministerin, gibt es Erfahrungen mit dem eg-check aus anderen Bundesländern? Können Sie etwas dazu sagen?

Es gibt schon länger Erfahrungen mit dem eg-check. Es ist ein sehr gutes Instrument, um überhaupt einmal transparent zu machen, wie es eigentlich aussieht. In der Regel werden in einem ersten Schritt die ganzen Entgelte anonymisiert nebeneinandergestellt, also Frauen und Männer. Dort sieht man schon auf den ersten Blick, ob etwas schiefläuft, ob eine Ungleichheit vorhanden ist oder nicht.

Dann wird in Folgeschritten ein individueller Vergleich angestellt. Dann werden anonymisierte Männerdaten mit anonymisierten Frauendaten verglichen, um zu erkennen, ob es bei gleicher Qualifikation am gleichen Arbeitsplatz Unterschiede gibt. Ich nehme jetzt einmal eine Kassiererin an der Kasse bei EDEKA. Wenn man dann Männer und Frauen vergleicht und es Unterschiede gibt, dann weiß man, es gibt einen erheblichen Handlungsbedarf.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Elsner.

Frau Ministerin, wo verlaufen, wenn es sie gibt, die Konfliktlinien auf Bundesebene zwischen den beiden Regierungspartnern CDU und SPD beim Entgeltgleichheitsgesetz?

Da wir noch ziemlich am Anfang dieser Diskussion stehen und jetzt alle Parteien bekundet haben, den Weg zu gehen, ein Entgeltgleichheitsgesetz zu entwickeln, glaube ich, wird es sich im Laufe der Diskussion zeigen, wo

Punkte sind, bei denen man zum Beispiel unterschiedliche Vorstellungen hat und sich dann einigen kann.

Ich habe insbesondere die Äußerungen der FrauenUnion und von Frau Böhmer als sehr positiv bewertet, dass sie an diesem Punkt vielleicht gemeinsam gut vorankommen und es uns gelingt, vor allem dem Bund, ein gutes Gesetz auf den Weg zu bringen.

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Auf der Zuschauertribüne begrüße ich Gäste, und zwar zunächst einmal Schülerinnen und Schüler der Carpe Diem Privatschule Bad Neuenahr. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Außerdem begrüße ich die Chorgemeinschaft Concordia Bornheim und Mitglieder der CDU Bornheim. Seien Sie ebenfalls herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht, Martin Brandl und Gerd Schreiner (CDU) , Sperrung der Schiersteiner Brücke – Nummer 2 der Drucksache 16/4748 – betreffend, auf.

Herr Schreiner hat das Wort.

Zur Sperrung der Schiersteiner Brücke fragen wir die Landesregierung:

1. Wie ist der genehmigte Planungsstand einer zusätzlichen, unterstromigen Vorlandbrücke, von der der Leiter des Landesbetriebs Mobilität (LBM) in der vergangen Sitzung des Innenausschusses gesprochen hat?

2. Wer hat diesen Planungsstand wann genehmigt?

3. Warum ist dieser Plan bislang nicht weiterverfolgt worden?

4. Wann wird die Planung insoweit fortgeschritten sein, dass ein Planfeststellungsbeschluss im Hinblick auf sechs Fahrstreifen mit Standspur und Lärmschutz erlassen werden kann?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet Herr Innenminister Lewentz