Anhand dieser Historie stellt sich nun echt die Frage, was dieses Pilotprojekt noch bringen soll. Stellungnahmen und die Anhörung von absoluten Fachkräften haben einwandfrei ergeben, dass es sich bei dem Taser um eine geeignete Einsatzwaffe für die Polizei handelt. Diese Waffe wird weltweit und in vielen unserer Nachbarstaaten bereits eingesetzt. Es sind genügend Gutachten über die Waffe vorhanden. Wofür brauchen wir noch diesen Praxistest? Glauben wir den Experten und Gutachtern nicht, oder trauen wir unseren Polizeibeamten nicht zu, diese Waffe zu benutzen?
Gab es einen Praxistest des Tasers beim SEK, bevor er dort eingeführt wurde? Hat jedes Bundesland diesen Praxistest durchgeführt? Oder wurden länderübergreifend Erfahrungen und Tests ausgetauscht? Wenn der Test für das SEK – wenn es einen gab – positiv verlief, warum dann noch einmal einen Test?
Wenn für die Polizei neue Streifenwagen eingeführt werden sollen, wird dann auch monatelang darüber diskutiert, ob Praxistests durchgeführt werden? Oder traut man unserer Polizei zu, dass sie mit der neuen Technologie eines Streifenwagens umgehen kann?
Es sollen jetzt neue Schutzwesten und eine neue Maschinenpistole eingeführt werden. Gibt es auch hier den Praxistest bei einem Präsidium? Oder vertraut man hier
Wenn der Praxistest in Trier positiv verläuft, müssen dann alle anderen Präsidien ebenfalls diese Tests durchlaufen? Oder traut man dann den Beamten aus den anderen Präsidien zu, den Taser ohne Test benutzen zu können?
Gestern stand in der Zeitung, dass Gewaltdelikte gegen die Polizei auch im vergangenen Jahr zugenommen haben. Im vergangenen Jahr wurden 2.163 Angriffe gezählt. Das ist etwas mehr als im Jahr zuvor, und das sind fast doppelt so viele wie 2011. Das zeigen Zahlen, die das Polizeipräsidium Rheinpfalz am Dienstag präsentierte.
Da der Taser auch unsere Polizei vor Angriffen schützen soll, verstehe ich die Hinhalte- und Verzögerungstaktik nicht. Jeder verletzte oder sogar getötete Polizeibeamte, der sich mit einem Taser erfolgreich hätte wehren können, ist einer zu viel.
Auch ist es nicht mehr hinnehmbar, dass sich Polizieibeamte mit einem Schuss aus der Dienstpistole wehren und damit das Gegenüber eventuell erschießen müssen, wenn ein Taser zur Gefahrenabwehr genügt hätte.
Lange Tests sind nicht mehr vonnöten. Wir brauchen die Anschaffung der Taser und eine sofort beginnende und umfassende Ausbildung unserer Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen.
Ich möchte noch einen Punkt ansprechen. In seiner Rede vom 23. Juni geht Herr Lewentz davon aus, dass es für den Praxistest eine Ausstattung pro Dienststelle geben soll. Ich hoffe nicht, dass dies bedeutet, dass in der Zukunft pro Dienststelle nur noch ein Streifenwagen unterwegs sein wird. Wenn dem nicht so ist, verstehe ich nicht, warum es nicht zumindest eine Ausstattung pro Streifenwagen gibt; denn aus eigener, langjähriger Erfahrung im Streifendienst kann ich Ihnen mitteilen, dass man dann, wenn man mit einem Streifenwagen die Wache verlässt, nicht weiß, welche Einsätze auf einen zukommen. Auch bei Fußund Präsenzstreifen und bei einfachen Verkehrskontrollen kann es zu Zwischenfällen kommen, bei welchen der Taser ein geeignetes Einsatzmittel wäre.
Es kann sich hier wohl keiner vorstellen, dass es ausreichend ist, wenn man die neuen Schutzwesten oder Maschinenpistolen ebenfalls nur in dieser Ausstattungsvariante vorhalten würde.
Ich fordere Sie alle auf, unserem Änderungsantrag zuzustimmen und den sowohl geld- als auch zeitraubenden Praxistest abzulehnen. Denken Sie an die Sicherheit unserer Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen sowie an die Bürger, welche unsere Polizei schützen soll.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Anhörung zur Prüfung von Distanzelektroimpulsgeräten im Innenausschuss hat zu einer sachlichen und fachlichen Auseinandersetzung mit diesem möglichen Einsatzmittel geführt und einen sinnvollen Beitrag geleistet, aber nach der Anhörung sind auch noch Fragen offen geblieben. Deswegen ist dieses Pilotprojekt so notwendig.
Das ist beispielsweise die Frage nach den Fehlschüssen. Bei dicker Kleidung in den Wintermonaten kann es zu Fehlschüssen kommen. Insbesondere bei Messerangriffen können Fehlschüsse fatale Folgen für die Polizistin oder den Polizisten haben. Bei 50 Tasereinsätzen durch das SEK im vergangenen Jahr sind bundesweit 12 Fehlschüsse verzeichnet worden.
Darüber hinaus können Taser nicht nur zu extremen Schmerzen führen, sondern sie können auch durch das Risiko eines Sturzes zur Verletzung der Angeschossenen führen. Das erfordert einen erheblichen Schulungseinsatz für die Beamtinnen und Beamten. In dieser Situation müssen nämlich zwei Beamtinnen und Beamte vorgehen. Wir haben uns das eindrücklich im Rahmen der Anhörung durch ein Video vorführen lassen.
Es erfordert eine taktische Abstimmung zwischen zwei Beamtinnen und Beamten. Das ist ein ganz anderes Vorgehen als beispielsweise bei einer Schusswaffe.
Diese Vorgehensweise muss eindrücklich erlernt werden. Auch darf die Bezeichnung als sogenanntes milderes Mittel nicht dazu führen, dass die Hemmschwelle zur Verwendung dieser Waffe sinkt.
Daher muss ein verantwortungsvoller Umgang mit Distanzelektroimpulsgeräten intensiv erlernt werden. Die Beamtinnen und Beamten brauchen die nötige Sicherheit für ihr Handeln, um möglichst immer die richtige Entscheidung in komplexen Einsatzsituationen zu treffen.
In unserem vorliegenden Antrag haben die Koalitionsfraktionen daher abwägend dargestellt, wie hochkomplex die polizeiliche Einsatzpraxis ist. Insbesondere bei Menschen unter Drogeneinfluss kann der Einsatz von Tasern im Streifendienst eine Ergänzung darstellen. Hierbei muss aber klar erhoben werden, inwieweit ein Taser tatsächlich den Gebrauch der Schusswaffe ersetzt. Ebenfalls muss beobachtet werden, wie sich Verletzungen durch den Taser darstellen.
Um den Einsatz von Elektroimpulsgeräten angemessen zu prüfen, haben wir daher klare Vorgaben für das Pilotprojekt in unserem Antrag formuliert. Um genaue Erkenntnisse zu erhalten, soll dieser Pilotversuch extern wissenschaftlich begleitet werden, um damit die Grundvoraussetzungen für das Aushändigen der Distanzelektroimpulsgeräte zu erhalten.
Ganz klar: Wir gehen ergebnisoffen in dieses Pilotprojekt. Die Argumente pro und contra Tasereinsatz im Streifendienst müssen sich durch wissenschaftlich dokumentierte Erkenntnisse aus der polizeilichen Praxis erst beweisen.
Demgegenüber stehen die vorliegenden Anträge von AfD und CDU, die sich klar für die Einführung des Tasers aussprechen. Auch in diesem Punkt sind CDU und AfD wieder ganz nah beieinander
(Abg. Hedi Thelen, CDU: Sehr sachliche Argumentation, Frau Kollegin, sehr sachlich! – Zuruf von der AfD: Das ist das Ende der Welt!)
und beantragen die flächendeckende Einführung von Distanzelektroimpulsgeräten im Streifendienst. Wir sind sehr darauf gespannt, wie vielleicht im Laufe der Zeit hier auch einmal gemeinsame Anträge eingebracht werden.
Sie bleiben aber in Ihren Anträgen sehr undifferenziert. Die Anhörung hat klar gezeigt, dass der Taser nur in ganz speziellen Einsatzlagen Verwendung finden kann.
Für die sofortige Einführung in den Streifendienst sehen wir keine Veranlassung. Dem staatlichen Gewaltmonopol und dem damit verbundenen Einsatz von Waffen müssen wir immer mit äußerster Zurückhaltung und sorgfältiger Überprüfung begegnen.
Diese sorgfältige Überprüfung erwarten die Bürgerinnen und Bürger von uns. Aber auch die Polizistinnen und Polizisten fordern von uns die nötige Handlungs- und Rechtssicherheit für ihre tägliche Arbeit.
Als Grüne unterstützen wir das Pilotprojekt. Wir gehen den Erkenntnissen des Pilotprojektes ergebnisoffen entgegen.
Bevor ich Herrn Minister Lewentz das Wort erteile, hat sich Herr Kollege Herber zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte schön, Herr Herber von der Fraktion der CDU. Sie
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Politik ist es üblich, dass sich auch immer viele Menschen zu Sachen äußern, von denen sie überhaupt keine Ahnung haben. Das erkennt man an dieser Diskussion bei den regierungstragenden Fraktionen ganz deutlich.
Frau Pia Schellhammer hat man heute Morgen angemerkt, sie hatte körperliche Schmerzen, als sie unsere Polizei loben musste. Deswegen war es heute ein dankbares Thema für sie,