Protokoll der Sitzung vom 17.11.2016

Herr Wäschenbach, Sie haben das Wort.

Danke schön.

Frau Ministerin, welchen Einfluss sehen Sie durch das schlechte Bild, das zurzeit in der Öffentlichkeit gezeichnet wird, auf die laufenden Bewerberverfahren? Sie wissen, dass ungefähr 10 % der Arztstellen nicht besetzt sind. Hat dieses schlechte Bild einen Einfluss auf diese Nichtbesetzung von Stellen?

Vielen Dank für die Frage, Herr Wäschenbach, gibt sie mir doch Gelegenheit, noch einmal auch hier falsche Tatsachen zu revidieren, vielmehr diese falschen Behauptungen mit Tatsachen zu widerlegen.

Die Pflegegutachter stellen im MDK aktuell 104,4 besetzte Gutachterstellen, sodass wir dort nur noch 0,5 Vollzeit

stellen nicht besetzt haben. Es gibt also insgesamt 105 Vollzeitstellen, von denen 104,4 besetzt sind.

Im ärztlichen Bereich – auch da möchte ich Ihnen das gerne zur Kenntnis geben, damit sich auch da nicht immer falsche Behauptungen festsetzen – sind 95 % der Stellen besetzt, nämlich 126 von 132,5, und das in den vergangenen Jahren vom Jahr 2013 an kontinuierlich aufsteigend.

Darüber hinaus, und das geht natürlich auch einher mit der guten Besetzungssituation bei den Stellen und bei den Gutachtern, hat auch die Anzahl der Gutachten eine ständige Erhöhung erfahren. Auch hier von 2013 bis zum Jahr 2016 ein kontinuierlicher Anstieg, sodass man auch nur sagen kann, ja, die Aufgaben des MDK werden vollumfänglich wahrgenommen. Es gibt keine negativen Auswirkungen darauf, dass es beispielsweise keine Besetzung der freien oder noch freien Stellen gibt.

Was mich allerdings insgesamt beunruhigt, ist dennoch das Gefühl, das in der Öffentlichkeit vermittelt wird – das habe ich jetzt auch schon mehrfach ausgeführt –, dass damit auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern indirekt Schaden zugefügt wird, weil so ein schlechtes Bild vom MDK in der Öffentlichkeit gezeichnet wird, was dieser überhaupt nicht verdient hat, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort eine hervorragende Arbeit machen.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten AnklamTrapp.

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, noch eine Einschätzung erbitte ich von Ihnen auch wegen der anhaltenden Berichterstattung zum MDK. Ich frage noch einmal nach der Arbeitsfähigkeit gerade für die Leistungen der Versicherten. Wir haben im Januar nächsten Jahres die Umstufung von den Pflegestufen auf die Pflegegrade. Davon sind die Versicherten unbedingt abhängig. Ich bitte Sie da noch einmal um eine Einschätzung.

Danke, Frau Anklam-Trapp.

Ich kann da nahtlos anfügen. Aufgrund der guten Stellenbesetzung sowohl im ärztlichen als auch im gutachterlichen Bereich und der kontinuierlichen Steigerung, was die Zahl der Gutachten angeht, muss man sagen, ist der MDK für das, was zum Januar 2017 auf ihn zukommt, nämlich das neue Pflegestärkungsgesetz II und damit eine erhöhte Anzahl von Begutachtungen bezüglich der neuen Eingradung, absolut gut aufgestellt. Der MDK wird sich, um besondere Spitzen noch einmal abzudecken, auch noch externer Gutachter bedienen. Allerdings, das muss man auch noch einmal deutlich sagen, befindet sich diese Anzahl auf einem sehr niedrigen Niveau, vor allen Dingen verglichen mit anderen Bundesländern, das heißt, die Anzahl der externen Gutachter ist bislang sehr gering, und man achtet

natürlich auch darauf, dass es zu keinem Interessenkonflikt in der Begutachtung kommt.

Also von daher kann ich nur sagen, auch wenn wir den MDK vergleichen, den MDK Rheinland-Pfalz mit dem Bundesdurchschnitt, so liegt dieser überall bei der Anzahl der Stellen, beispielsweise der Pflegegutachter je 100.000 Mitglieder, aber auch bei anderen Kennzahlen immer deutlich über dem Bundesdurchschnitt, sodass man absolut sagen kann, der MDK wird dieser Aufgabe zum Januar 2017, die dort als neue Herausforderung noch auf ihn zukommt, absolut gerecht werden.

Jetzt eine allerletzte Zusatzfrage durch die Fragestellerin Frau Thelen.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Ich bitte die Landesregierung um Mitteilung, ob es, wie von dem Rechnungshof empfohlen wurde, in Anbetracht der Bedeutung der Wirtschaftlichkeit auch beratende Prüfungen zu machen, was auch bei der Vertragsänderung Zieres auf Wunsch des MDK geschehen ist, einen vergleichbaren Wunsch um Beratung an die Rechtsaufsicht, an Ihr Ministerium, gegeben hat, als es um die wichtige Entscheidung ging, nach den teuren verlorenen Klagen gegen Herrn Zieres zu entscheiden, ob eine Berufung sinnvoll ist oder nicht.

Frau Thelen, danke schön.

Aber auch auf diese erneute Nachfrage kann ich nur sagen, nein, wir haben dort an dieser Stelle keinen Einfluss, und wir sind an der Stelle auch vom MDK nicht befragt worden, auch beispielsweise nicht um eine Bewertung gebeten worden. Es ist auch eine rein interne Angelegenheit, ein reiner Arbeitsgerichtsprozess, auf den wir als Landesregierung auch keinen Einfluss nehmen.

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Martin Louis Schmidt (AfD), Schändungen von Gefallenendenkmälern durch Linksradikale – Nummer 3 der Drucksache 17/1562 – betreffend, auf.

Bitte, Herr Schmidt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche zahlenmäßigen Erkenntnisse liegen zu solchen Vorfällen für den Herbst 2016 in RheinlandPfalz vor?

2. An welchen Orten kam es wann zu Schändungen deutscher Gefallenendenkmäler?

3. Wie sieht die quantitative Entwicklung im Vergleich zu den Jahren 2013, 2014 und 2015 aus?

4. In wie vielen Fällen konnten Täter ermittelt werden?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatsminister Lewentz.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich bitte, bevor ich auf die konkreten Fragen eingehe, betonen, dass die Landesregierung jegliche Ausprägung politisch motivierter Kriminalität scharf verurteilt. Die Sicherheitsbehörden gehen allen Hinweisen auf mögliche Straftaten konsequent nach. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese der politisch motivierten Kriminalität rechts, links, sogenannten Autonomen, ausländischer Ideologie oder religiöser Ideologie zuzuordnen sind.

Das linksextremistische Spektrum in Rheinland-Pfalz umfasste nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes 2015 unverändert gegenüber dem Vorjahr ca. 500 Personen, darunter ca. 100 gewaltorientierte.

Wichtiges Aktionsfeld von Linksextremisten in RheinlandPfalz bleibt der Antifaschismus mit der vordergründigen Bekämpfung des Rechtsextremismus. In Rheinland-Pfalz erfolgte linksextremistische Gewalt bislang auf einem eher niedrigen Niveau.

Im Jahr 2016 registrierte die Polizei in Rheinland-Pfalz bis Ende Oktober insgesamt 73 linksmotivierte Straftaten, darunter sieben Gewaltdelikte. Der Schwerpunkt der Taten liegt dabei im Bereich der Sachbeschädigung mit 42 Delikten.

Aktionsschwerpunkte bilden öffentliche Veranstaltungen von Rechtsextremisten. Rheinland-pfälzische Linksextremisten beteiligten sich vor allem an bürgerlichen Protesten gegen Versammlungen rechtsextremistischer oder rechtspopulistischer Gruppierungen. Dabei werden sie zum Teil durch gewaltbereite Szeneangehörige aus angrenzenden Bundesländern unterstützt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die im Vorwort des Fragestellers enthaltene Behauptung, auch im Vorfeld des diesjährigen Volkstrauertages habe es Schändungen deutscher Gefallendenkmäler

gegeben, kann ich zumindest für Rheinland-Pfalz nicht bestätigen.

Zwar berichteten am 30. Oktober 2016 Unbekannte auf dem linksgerichteten Internetportal linksunten.indymedia.org von Sachbeschädigungen an Gefallenendenkmälern und veröffentlichten auch eine Liste mit solchen Gedenkstätten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die Tatorte konnten bislang jedoch weder in Nordrhein-Westfalen noch in Rheinland-Pfalz lokalisiert werden.

Der Polizei unseres Landes sind im Herbst dieses Jahres bislang keine Fälle bekannt geworden.

Zu Frage 2: Am 20. April 2016 sprühten unbekannte Täter Farbe auf ein Kriegsgefallenendenkmal und Gedenktafeln auf dem Gelände der katholischen Pfarrei Sankt Georg in Mainz. Aufgrund der Schriftzüge wie „Antifa lohnt sich“ geht die Polizei davon aus, dass die gemeinschädliche Sachbeschädigung von Linksextremisten begangen wurde.

Zu Frage 3: Im Zeitraum von 2013 bis 2015 registrierte die Polizei im Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität links lediglich eine gemeinschädliche Sachbeschädigung.

Im Vorfeld einer NPD-Kundgebung am letztjährigen Volkstrauertag am Mahnmal „Feld des Jammers“ in Bretzenheim, Kreis Bad Kreuznach, verunstalteten unbekannte Täter in der Nacht zum 15. November 2015 die Gedenkstätte großflächig mit Farbe, beschädigten einen Schaukasten und rissen Pflanzen aus den Blumenkübeln. Zwar gab es keinerlei Hinweise auf die Täter, aufgrund der zeitlichen Nähe zur Demonstration der NPD an dieser Örtlichkeit stuft die Polizei die Tat jedoch als linksmotiviert ein.

Zu Frage 4: Aufgrund fehlender Ermittlungsansätze und Täterhinweise blieben bislang alle genannten Straftaten ungeklärt.

Gibt es Zusatzfragen? – Bitte, Herr Schmidt.

Wie kommentiert die Landesregierung die Tatsache, dass einschlägige sogenannte Antifa-Kreise zwar Denkmäler für deutsche Soldaten verachten, stattdessen jedoch äußerst fragwürdige eigene Heldenbilder pflegen, wie sie sich anlässlich der Feier des 80. Jahrestages der Kommunistischen Internationalen Brigade am 1. Dezember dieses Jahres ausgerechnet hier in Mainz im DGB-Haus offenbaren?

Die Tatsache, dass die Landeregierung – entweder die Ministerpräsidentin oder, wie in diesem Jahr, in Stellvertretung ich – beim Volkstrauertag natürlich ein vollständiges Bekenntnis dazu ablegt, dass wir den Opfern von Gewalt,

Krieg, Verfolgung und Vertreibung gedenken, bezeichnet sicher sehr deutlich die Meinung der Landesregierung.

Gibt es weitere Zusatzfragen? – Die sehe ich nicht. Damit ist die Frage beantwortet. Vielen Dank.

Wir kommen damit eigentlich zur vierten Mündlichen Anfrage. Diese müsste allerdings von Herrn Abgeordneten Weber vorgetragen werden, der im Moment nicht anwesend ist.