Protokoll der Sitzung vom 17.11.2016

Wir haben noch einmal darauf hingewiesen, dass sämtliche Vertragsinhalte, die den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit widersprechen, aufsichtsrechtlich beanstandet werden müssen. Das stand dort auch.

Entgegen der Berichterstattung und auch entgegen Ihrer immer wieder währenden Versuche hier enthielt das Schreiben keine Drohung, keine Einmischung, sondern das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat auf Bitte des Verwaltungsrates eine rechtliche Bewertung abgegeben.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Anklam-Trapp.

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, die Frage dreht sich immer wieder um die Körperschaft MDK. Deswegen frage ich noch einmal. Die Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist eine selbstständige und rechtsfähige juristische Person mit eigener Personalhoheit. Wie weit geht die Rechtsaufsicht Ihres Hauses, und wo besteht der Unterschied zur Fachaufsicht, gerade im Hinblick auf die Beteiligungen bei diesen Personalentscheidungen?

Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich nehme die Gelegenheit gerne wahr, noch einmal die Differenzierung zwischen Rechtsund Fachaufsicht vorzunehmen. In der Tat, der MDK ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine selbstständige und rechtsfähige juristische Person mit eigener Personalhoheit. Er steht unter Rechtsaufsicht des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, die im Gegensatz zur Fachaufsicht keine Beteiligung der Aufsichtsbehörde bei Personalentscheidungen vorsieht.

Das heißt, wir stellen die Rechtsaufsicht sicher. Es kann beispielsweise gegen unstrittige objektive Rechtsverstöße von landesunmittelbaren Körperschaften vorgegangen werden, wenn beispielsweise mehr Verwaltungsräte eingestellt bzw. gewählt worden wären, als das gesetzlich vorgeschrieben ist.

Arbeitsrechtliche Rechtsstreitigkeiten hingegen werden bei uns in Deutschland vor Zivilgerichten ausgetragen und nicht von Aufsichtsbehörden geklärt.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Thelen.

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben jetzt mitgeteilt, dass Sie eine Sektorenprüfung Personal – so nennen Sie es – beim Landesprüfdienst noch im Dezember angefordert haben.

Ich bitte um Mitteilung: Welchen Inhalt wird diese Überprüfung haben? Wird es dort auch um die Frage gehen, ob ein Stellenplan und Stellenbeschreibungen vorliegen? Wie ist die Soll- und Ist-Besetzung? Wir haben nämlich zum Teil sehr unterschiedliche Zahlen von Ihnen und Mitarbeitern erhalten.

Vielen Dank, Frau Thelen. In der Tat, diese Sektorenprüfung Personal wird im Januar 2017 vor Ort beginnen.

Ja, das Kapitel 3, Personal des Prüfthemenkatalogs der Prüfdienste des Bundes und der Länder, in dem genau diese Möglichkeiten festgelegt sind, umfasst unter anderem diese Prüfungsschwerpunkte, die in Bezug auf die aktuellen Themen und Anlässe relevant sein könnten. Das

Stellen-Soll und das Stellen-Ist werden dort aufgeführt, die Personalkosten, die Unregelmäßigkeiten durch Mitarbeiter, die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen sowie Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte. Diese sind in diesem Katalog unter anderem als Punkte so vorgegeben. Diese werden auch mit geprüft werden.

Ich biete Ihnen gerne an, dass wir zu gegebener Zeit über diesen Bericht auch im Ausschuss noch einmal diskutieren und beraten.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Junge.

Sehr geehrte Frau Ministerin, noch eine Nachfrage zum stellvertretenden Geschäftsführer: Laut § 280 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VI hat der Verwaltungsrat den Geschäftsführer und einen Stellvertreter zu wählen und zu entlasten. Von einem zweiten Stellvertreter steht dort nichts, zumal auch im Raum steht, dass der außer Dienst gestellte – so will ich es einmal ausdrücken – Geschäftsführer derzeit noch mit 70 % seiner letzten Bezüge alimentiert wird.

Herr Junge, vielen Dank, dass Sie noch einmal auf die Vorschriften hinweisen. Der derzeit nicht im Amt befindliche ist der Geschäftsführer. Deswegen ist diese Stelle nach wie vor nicht besetzt, weil dort ein entsprechendes Verfahren läuft.

Der stellvertretende Geschäftsführer, der nun laut Verwaltungsratsentscheidung zum 1. Dezember besetzt wird, ist der erste. Es handelt sich dort um den ersten stellvertretenden Geschäftsführer.

Frau Weibler, die bislang beide Funktionen innehatte, wird wieder als leitende Ärztin tätig sein. Es gibt dann eine Stellvertretung des Stellvertreters. Das ist bislang aber auch im MDK immer so gehandhabt worden.

Der festgelegte stellvertretende Geschäftsführer – das ist der sogenannte erste – wird in diesem Fall der neue Kollege sein, der zum 1. Dezember das Amt antritt.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Baldauf.

Herzlichen Dank. Frau Ministerin, dann kann ich festhalten, dass es ein einziges Mal aus dem Ministerium ein solches Schreiben gab, das irgendwelche Bedenken äußerte, seitdem dieser Prozess läuft, seit 2013, der komplette Prozess aller möglichen Verfahren.

Meine Frage: Sind Sie der Meinung, dass all diese Kosten, die jetzt bei dem Gerichtsverfahren anfallen, von Ihrer Seite aus berechtigt sind?

Herr Baldauf, erst einmal steht Ihnen frei, was Sie an dieser Stelle festhalten. Ich habe lediglich noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich hier entgegen Ihrer Behauptung um keine Einflussnahme des Sozialministeriums und auch um keine Drohung gehandelt hat. Das habe ich in meiner Antwort dargelegt, eine Chronologie des Geschehens.

Die Frage, ob es gerechtfertigt ist oder wir es als berechtigt ansehen: Es ist nicht an uns, das zu beurteilen. Nochmals, es sind Arbeitsgerichtsprozesse. Ich glaube, ich habe ausführlich genug dazu geantwortet und sehe auch keinen Anlass, noch einmal darauf einzugehen. Es sind Arbeitsgerichtsprozesse. Es verbietet sich im Rahmen der Rechtsaufsicht, an dieser Stelle einzugreifen.

Mir liegen jetzt noch vier weitere Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Mündliche Anfrage als beantwortet. Als Nächstes hat der Abgeordnete Brandl eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin, zu dem von Christian Baldauf vorhin angesprochenen Fax Ihres Amtsvorgängers Schweitzer: Hätten Sie an dieser Stelle auch so gehandelt?

Herr Brandl, hätte, hätte Fahrradkette. Diese Frage stellt sich nicht.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Stellt sich schon!)

Es gab ein Schreiben aus unserem Ministerium. Wir sind um eine rechtliche Bewertung gebeten worden. Dieser rechtlichen Bewertung sind wir nachgekommen. Mehr nicht.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wäschenbach.

Frau Ministerin, stimmen Sie dem Urteil des Wissenschaftlichen Dienstes vom 27. Juli 2015 zu, welches feststellt, dass zur Rechtsaufsicht auch die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gehören, die durch die Arbeitsgerichtsprozesse tangiert sind?

Herr Wäschenbach, es gibt immer nur eine Zusatzfrage.

Entschuldigung.

Herr Wäschenbach, ich habe es ausdrücklich dargelegt. Ja, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind unbedingt zu beachten. Das ist oberstes Gebot. Das hat aber an dieser Stelle – wie gesagt – für uns keine Möglichkeit der Einflussnahme auf entsprechende Arbeitsgerichtsprozesse.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten AnklamTrapp.

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, 136 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich an die Staatsanwaltschaft gewandt. Sie haben das in Ihrer Begründung geäußert. Sind Ihnen die Gründe bekannt, die den MDK bewogen haben, sich von der Leiterin des Referats Organisation zu trennen?

Vielen Dank, Frau Anklam-Trapp, für die Frage.

Ja, die Gründe sind mir zur Kenntnis gelangt, die den MDK bewogen haben, sich dort zu trennen. Wie auch schon ausgeführt, das Ministerium kann diese nicht auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüfen. Das wird das Gericht tun. Das ist auch dessen Aufgabe. Ich bitte daher auch um Verständnis, dass ich hier in öffentlicher Sitzung keine weiteren Angaben zu den Gründen machen möchte, um nicht gegen Persönlichkeitsrechte zu verstoßen und einzelnen Personen wie auch dem MDK insgesamt Schaden zuzufügen. Was jedoch öffentlich ist, ist beispielsweise, dass sich 136 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen die Vorsitzende des Personalrates gewandt haben, weil – so deren Begründung; das Verfahren ist auch vor Gericht anhängig – sie sich von den Personalratsmitgliedern des MDK – von den drei angesprochenen – öffentlich falsch dargestellt fühlen und sie diesen auch vorwerfen, dem MDK und damit natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern massiven Schaden zuzufügen.

Ich lese daraus, dass zumindest in einem großen Teil der Belegschaft, nämlich rund einem Drittel der Belegschaft des MDK, die Unzufriedenheit über das Agieren des Personalrats ein solches Ausmaß angenommen hat, dass man sich nicht länger von diesem vertreten lassen möchte.

Aber noch einmal, das sind Verfahren.

Ich wünsche mir persönlich, dass diese Spaltung, die dort intern zwischen dem Personalrat und der Mitarbeiterschaft besteht, möglichst schnell wieder überwunden werden kann, damit es auch hier wieder zu einer vertrauensvollen

Zusammenarbeit kommt, und dass vor allen Dingen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die entsprechende Wertschätzung erfahren und ihrer Arbeit dort gerecht werden.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Baldauf.

Frau Ministerin, können Sie uns einmal einen Überblick geben, wie hoch die Kosten, die bisher in diesen Verfahren entstanden sind, in den letzten fünf Jahren waren und welche Kosten noch anfallen werden, Gerichts- und Anwaltskosten, sonstige Kosten, Nachzahlungskosten, Stichwort Zieres, und Ähnliches?

Sehr geehrter Herr Baldauf, ich würde Sie bitten, diese Frage dann an den MDK, der das nämlich in Verantwortung hat, zu richten. Wir haben die Rechtsaufsicht. Wir haben keinen Einfluss darauf. Von daher kann ich Ihnen auch nicht sagen, was der MDK für seine Anwälte und seine Gerichtsprozesse zahlt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt noch vier Zusatzfragen. Jetzt hat Herr Wäschenbach eigentlich zwei vorgehabt. Wir nehmen jetzt noch die Zusatzfragen von Herrn Wäschenbach und Frau Anklam-Trapp, und dann ist die Fragestunde beendet.

(Zuruf der Frau Abg. Hedi Thelen, CDU)

Ich betrachte sie dann als beantwortet.

Herr Wäschenbach, Sie haben das Wort.