3. Falls der Landesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen: Trifft es zu, dass die rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden somit keine Kenntnis davon haben, wie viele Zuwanderer in Rheinland-Pfalz leben, straffällig geworden sind bzw. bei wie vielen in RheinlandPfalz lebenden straffällig gewordenen Zuwanderern ein Ausweisungsinteresse besteht?
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Statistische Landesamt hat zur Gesamtbevölkerung in Rheinland-Pfalz zum Stichtag 31. Dezember 2016 eine Schätzung abgegeben. Mit einer validen Zahl ist aufgrund von Veränderungen in der Informationstechnik voraussichtlich erst Ende des ersten Quartals 2018 zu rechnen.
Auf der Grundlage der Schätzung belief sich die Bevölkerungszahl zum 31. Dezember 2016 in Rheinland-Pfalz auf insgesamt 4.073.280 Bürgerinnen und Bürger. Zu den Meldedaten ausgewählter Nationalitäten hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Januar 2017 dem Landeskriminalamt auf Anforderung eine Tabelle übermittelt, aus der das LKA berechnen konnte, wie viele Zuwanderer nach der Definition der PKS naturgemäß mit Ausnahme der unerlaubt Aufhältigen in Rheinland-Pfalz zum 31. Dezember 2016 aufenthältig waren.
Gemessen an der Gesamtbevölkerungsschätzung nahmen beispielsweise Syrer mit 25.795 Personen einen Anteil von 0,633 % ein. An letzter Stelle der von Ihnen erfragten Nationalitäten sind mit 28 Personen tunesische Staatsangehörige zu nennen. Dies entsprach einem Bevölkerungsanteil von 0,0007 %.
Insgesamt, syrisch 25.795 Personen gleich 0,63%, afghanisch 8.867 Personen, 0,21%, kosovarisch 2.908 Personen, 0,07 %, somalisch 2.654 Personen, 0,06 %, serbisch 1.692 Personen, 0,04 %, bosnien-herzegowinisch 850 Personen, 0,02 %, mazedonisch 803 Personen, 0,01 %, albanisch 757 Personen, 0,01 %, georgisch 594 Personen, 0,01 %, algerisch 194 Personen, 0,004 %, marokkanisch 114 Personen, 0,002 % und tunesisch 28 Personen, 0,0007 %.
Zu Frage 2: Eine Statistik im Sinne der Frage wird nicht geführt, wie Sie zu Recht aus der Fragestellung zu Punkt 3 selbst vermutet haben.
Zu Frage 3: Die zur Einleitung und Durchführung von Strafoder Bußgeldverfahren zuständigen Stellen sind nach § 87 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz verpflichtet, die Ausländerbehörden unverzüglich über die Einleitung und Erledigung von Straf- oder Bußgeldverfahren gegen einen Ausländer zu unterrichten. Bei den Ausländerbehörden kann auf der Grundlage dieser Mitteilungen über die Folge gegebenenfalls notwendiger aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen entschieden werden.
Im Januar 2017 führte das zuständige Integrationsministerium eine Erhebung bei den Ausländerbehörden zur Frage der Duldungs- und Gestattungsinhaber durch, die zu einer Freiheits- oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen bzw. Tagen verurteilt worden waren. Dabei wurde festgestellt, dass in 30 Ausländerbehörden 264 Duldungsbzw. Gestattungsinhaber von 7.677 Duldungen gesamt und 21.115 Gestattungen gesamt erfasst waren, bei denen eine Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe von mehr als 90 Tagen bzw. Tagessätzen vorlag.
Eine über diese Angaben hinausgehende landesweite statistische Auswertung der Zahl straffälliger Ausländer kann noch nicht erfolgen, da die Straffälligkeit von Ausländern derzeit nicht im vom Bund geführten Ausländerzentralregister gespeichert werden kann. Hierzu hat die Landesregierung bereits einen entsprechenden Erweiterungswunsch an das zuständige Bundesministerium des Innern gestellt. Dieser ist dort noch in Bearbeitung. Ob und wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist, ist derzeit nicht absehbar, insbesondere weil die Erweiterung der Speichersachverhalte eine Änderung des Ausländerzentralregisters und damit des Bundesrechts erfordert.
Herr Präsident, Herr Minister, zu Frage 1 hätten wir gern noch einmal den Gesamtbestand am Anteil der Zuwanderer von Ihnen genannt bekommen. Sie haben es zwar einzeln aufgeschlüsselt, aber es wäre gut, wenn wir es noch einmal in der Summe wissen könnten.
Das habe ich Ihnen nach meiner Einschätzung mitgeteilt. Die Gesamtbevölkerung in Rheinland-Pfalz beträgt 4.073.280 Bürgerinnen und Bürger. Ich habe dann den entsprechenden Anteil nach der Definition der PKS herausgerechnet. Herr Abgeordneter Lammert, ich war der Meinung, ich hätte Ihnen die Gesamtzahl genannt. Ich werde es aber gern noch einmal aufaddieren.
Sehr geehrter Herr Minister, wir haben uns die rheinlandpfälzische Kriminalstatistik einmal etwas genauer angeschaut. Danach lag im Jahr 2016 der Anteil der Zuwanderer an den Vergewaltigungen bei 12 %, an den Fällen sexueller Nötigung bei rund 14 %, an gefährlichen und schweren Körperverletzungen bei 12 % und an Tötungsdelikten bei 14,5 %.
Jetzt kann ich Ihnen helfen: Dabei liegt der Anteil an der Gesamtbevölkerung bei maximal 2 %. Dies ist im Verhältnis doch ein deutlicher Anstieg. Was gedenkt die Landesregierung dagegen zu tun? Welches sind Ihre Maßnahmen?
Wir sind in diesen Fragen sehr intensiv aufgestellt. Ich habe dazu im Innenausschuss sehr breit vorgetragen und habe die verschiedenen Maßnahmen der Polizei zur Bekämpfung von Kriminalität – natürlich auch von Ausländerkriminalität; das ist schließlich nie negiert worden – vorgestellt. Ich muss das, glaube ich, an dieser Stelle nicht wiederholen.
Wir wissen um die Situation, wenn Sie zum Beispiel seit 2014 einen Anstieg von Asylbewerbern um 260 % haben, dass damit auch ein Mehr an Kriminalität verbunden ist in dem Maße, in dem mehr Menschen bei uns leben. Es gibt einen großen Anteil – auch das konnten Sie der Statistik entnehmen, ohne es damit verniedlichen zu wollen – von Kriminalität untereinander. Es gibt einen sehr hohen Anteil an Kriminalität, die etwas mit der Beschaffung von Passpapieren zu tun hat, Fälschungen und andere Dinge mehr, die immanent gerade im Bereich von Zuwanderung zu finden sind und die in der deutschen Bevölkerung natürlich nicht abgebildet sind. Wir haben die Situation, dass natürlich auch die Massenunterkünfte bei der Provokation von Kriminalität mit eine Rolle gespielt haben.
Dieses ganze Bündel habe ich im Innenausschuss sehr intensiv vorgetragen und möchte Ihnen sagen, die Polizei tut alles, um die Bevölkerung – unabhängig davon, wer damit gemeint ist – zu schützen und dagegen vorzugehen. Es gibt kein Auge, auf dem die Polizei blind ist.
eben die Sitzung des Innenausschusses erwähnt, in der das Thema besprochen wurde. In dieser Sitzung habe ich die AfD vertreten und hatte Sie gefragt, wie die prozentuale Delinquenz von Zuwanderern im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung zu beurteilen sei. Sie sagten „unauffällig“, ich zitiere.
Nun hat Herr Junge soeben dargestellt, dass die Delinquenz in Kriminalitätsfeldern wie Gewaltkriminalität,
Straftaten gegen das Leben und auch Straftaten gegen die sexuelle Bestimmung teilweise um ein Siebenfaches überrepräsentiert sind.
Herr Dr. Bollinger, ich glaube, ich habe es damals sehr genau vorgetragen. Ich habe bei den Straftaten von Zuwanderern die Pass- und Visastraftaten herausgerechnet. Es sind 11.718 Fälle, und das ist ein Anteil an der Gesamtkriminalität von 4,6 %, 0,14 % Straftaten gegen das Leben, 1,6 % Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 4,2 % Rauschgiftdelikte und ein hoher Anteil von Straftaten im Zusammenhang mit Rohheitsdelikten, begangen von ca. 8.000 Tatverdächtigen. Wir haben diese Zahlen sehr offen und transparent dargestellt, und ich muss Wertungen nicht permanent wiederholen. Ich kann Ihnen sagen, die Zahlen sind offen zugänglich, sie sind transparent, und dabei wurde nichts unterdrückt oder sonst etwas.
Herr Minister, darum ging es mir nicht. Ich hatte explizit gefragt nach der relativen Delinquenz, also Straftaten pro Kopf. Das ist eigentlich ein feststehender Begriff. Sie sagten, die Zahlen seien unauffällig, aber ich verweise noch einmal auf Kriminalitätsbereiche wie die Kriminalität gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Überrepräsentation bei 2 % der Bevölkerung, 12, 13 % der Delikte – – –
Herr Dr. Bollinger, Sie könnten auch fragen: Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Mord, um die Polizei einmal zu loben. Sie beträgt nämlich nahezu 100 %.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Was hat das denn damit zu tun?)
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Eine bizarre Nichtantwort! – Abg. Michael Frisch, AfD: Dann können wir die Fragestunde gleich lassen!)
Danke, Herr Präsident. Herr Minister, ich hätte gern eine Einschätzung von Ihnen, was denn bei einem in Haft genommenen Zuwanderer überwiegt: Überwiegt das Abschiebebedürfnis des Staates, wenn er denn abgeschoben werden kann, oder überwiegt das Strafbedürfnis des Staates?
Ich bin mir nicht sicher, ob ein Richter sozusagen eine Waage vor sich stellt und sich überlegt, ob er in die eine oder in die andere Waagschale ein bisschen mehr Gewicht hineinlegt. Ich glaube, es gibt feste Regelwerke, und entlang dieser Regelwerke wird entschieden. Diese Landesregierung steht dafür, dass straffällig gewordene Zuwanderer, die abgeschoben werden können, auch abgeschoben werden. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Aber zunächst einmal ist es Aufgabe der Justiz, ein Urteil zu finden.
Herr Minister, ich habe gelesen, dass 13 von 16 Straftaten gegen das Leben sich gegen andere Ausländer gewendet
Ja, Herr Abgeordneter Hartloff. Ich habe es vorhin bewusst nicht ausweiten wollen, weil auch diejenigen, die in eine solche Straftat verwickelt wurden, natürlich Opfer sind, das ist doch vollkommen klar. Aber in der Tat, das ist so, und das, was ich soeben zu Massenunterkünften und zu anderen Dingen gesagt habe, bedeutet, wir finden in allen Bereichen Beispiele, wo es auch ein sehr starkes Strafverhalten untereinander gibt.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, es steht völlig außer Frage, dass unsere Polizei eine hervorragende Arbeit leistet im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die man ihr gibt. Aber die Frage von Herrn Dr. Bollinger lautete ja: Beunruhigt Sie das? Sie haben gesagt, es ist unauffällig. Die Statistik zeigt jetzt aber eine Auffälligkeit, und nun erwarten wir eigentlich von Ihnen, dass Sie sagen: Ja, es ist auffällig, und wir müssen dagegen vorgehen und müssen als Landesregierung und natürlich auch als Innenministerium Maßnahmen ergreifen. Das war der Kern der Frage, um die es uns geht.