Protokoll der Sitzung vom 31.05.2017

Das ist eine Entwicklung, die es auf der ganzen Welt und auch in Deutschland gibt. Ich bin froh, dass wir diese Ent

wicklung haben. Wenn immer gesagt wird, Bildung muss auch etwas kosten, dann finde ich, ist das genauso wichtig.

(Beifall bei der SPD)

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Lerch.

Frau Ministerin, nach Abschaffung der AQS kommt der schulinternen Evaluation eine besondere Bedeutung zu. Dies gilt natürlich auch für die Inklusion. Liegen der Landesregierung bzw. Ihrem Haus Kenntnisse zum Beispiel über die ADD vor, wie die Inklusion schulintern evaluiert wird?

Frau Abgeordnete Lerch, die Universität Koblenz-Landau hat in der „GeSchwind-Studie“ die Schwerpunktschulen in dem Zeitraum 2012 bis 2014 überprüfen lassen. Es gibt eine Fortsetzung der Studie, die sich noch einmal genau die Schwerpunktschulen anschaut, in denen eine besonders gute Inklusion stattfindet. Dabei wird auch ein Thema sein, wie die Evaluation intern läuft.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kazungu-Haß.

Frau Ministerin, die Herausforderung der Inklusion endet nicht mit der Zeit an der allgemeinbildenden Schule. Welche inklusiven Angebote gibt es an den berufsbildenden Schulen?

Frau Abgeordnete Kazungu-Haß, wir haben in diesem Schuljahr damit begonnen, einen Schulversuch an den berufsbildenden Schulen zu starten. An elf berufsbildenden Schulen gibt es jetzt ein sogenanntes BVJI, also ein Berufsvorbereitungsjahr Inklusion, bei dem wir jungen Menschen, die nach dem 9. Schuljahr abgehen, die Möglichkeit geben, ein Berufsvorbereitungsjahr mit dem Ziel vor allen Dingen der Berufsorientierung durchzuführen. Ich habe selbst ein solches Berufsvorbereitungsjahr Inklusion besucht.

In diesem Berufsvorbereitungsjahr sind in den Klassen junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, aber auch ohne Beeinträchtigung, die zusammen lernen und sich beruflich orientieren. Aus meiner Sicht sind die Erfahrungen, die wir damit machen, gut. Wir werden einfach diesen Schulversuch weiterführen und dann schauen, inwieweit wir diesen in der Fläche noch weiter ausdehnen können.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Frisch.

Frau Ministerin, die Inklusion zu Ende gedacht würde in letzter Konsequenz die Abschaffung der Förderschulen bedeuten; denn Förderschulen sind Segregation und nicht Inklusion. Ich glaube, ich habe Sie aber eben richtig verstanden und würde gern noch einmal nachfragen, dass für Sie persönlich diese Überzeugung einer totalen Inklusion nicht im Vordergrund steht, sondern dass Sie die Förderschulen auch langfristig und dauerhaft als einen wesentlichen Bestandteil unseres Schul- und Bildungssystems betrachten. Können Sie mir das noch einmal bestätigen?

Herr Abgeordneter Frisch, wir haben im Schulgesetz in § 12 die Förderschulen geregelt. Wir haben das Wahlrecht der Eltern zwischen Förderschulen und Schwerpunktschulen. Deshalb gibt es in Rheinland-Pfalz Förderschulen und Schwerpunktschulen, die beide eine hervorragende Arbeit leisten.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Brück.

Frau Ministerin, zur gelingenden Inklusion gehört auch die ordentliche Ausstattung von Schulen. Hierbei kommen die Schulträger ins Spiel. Welche Unterstützung gibt die Landesregierung den Kommunen für den gelingenden inklusiven Auftrag an Schulen?

Frau Abgeordnete Brück, wir haben natürlich nicht die Zuständigkeit für die Errichtung der Schulen. Gleichwohl finanzieren wir natürlich den Schulbau zu einem nicht unwesentlichen Anteil mit. Darüber hinaus haben wir jenseits unserer Zuständigkeit einen Inklusionsfonds aufgelegt, den es seit einigen Jahren gibt, der im Jahr 10 Millionen Euro den Kommunen für die Inklusion zur Verfügung stellt. Das ist sehr bürokratiearm.

Das Geld wird zur Verfügung gestellt. Es muss kein Einzelverwendungsnachweis erbracht werden, sondern die Kommunen können dieses Geld entweder für Integrationshelfer ausgeben oder damit die Schulsozialarbeit finanzieren. Sie können aber auch entsprechende Angebote an den Schulen machen.

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marco Weber und Helga Lerch (FDP), eAntrag zur Agrarförderung – Nummer 4 der Drucksache 17/3125 betreffend –, auf.

Wer trägt die Fragen vor? – Herr Weber, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung den Ablauf des Antragsverfahrens?

2. Wie viele Anträge sind bis zum Stichtag in elektronischer Form und in Papierform eingegangen?

3. Wie wurde das Angebot einer elektronischen Antragstellung generell von den Landwirtinnen und Landwirten angenommen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Landwirtschaftsminister Dr. Wissing.

Herr Präsident, Herr Kollege Weber! Für die Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Das Antragsverfahren für die flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen wurde am 17. März 2017 gestartet. Die Landwirte hatten somit bis zum 15. Mai 2017 rund achteinhalb Wochen Zeit, ihre Anträge zu stellen.

Im Jahr 2017 wurden erstmals keine vorgefertigten personalisierten Papierunterlagen gedruckt und versandt. Die Landwirte sollten im Vorgriff auf das Jahr 2018 und auf die Forderung der Europäischen Kommission, dass bereits im Jahr 2017 mindestens 75 % der Flächen georeferenziert bearbeitet werden müssen, möglichst schon im laufenden Jahr ihre Anträge elektronisch einreichen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Das elektronische Antragsverfahren verlief ohne Probleme und wurde im Gegensatz zu den Testjahren 2015 und 2016 in diesem Jahr insbesondere von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltungen akzeptiert und unterstützt. Diese Umstellung war ein enormer Kraftakt für die Kreisverwaltungen, die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum, das Statistische Landesamt, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und nicht zuletzt auch für das Landwirtschaftsministerium.

Wesentlich zum Gelingen beigetragen haben auch die Beratungsangebote der Bauern- und Winzerverbände, der Maschinen- und Betriebshilfsringe, der Landwirtschaftskammer und nicht zuletzt die hohe Bereitschaft der Landwirtinnen und Landwirte, dieses neue Verfahren zu nutzen. Darüber hinaus erfolgten ausreichende Hilfestellungen für die Landwirte beim Erstellen der elektronischen Anträge durch die Bauern- und Winzerverbände, die Maschinenund Betriebshilfsringe, private Dritte und nicht zuletzt auch

durch den beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück eingerichteten technischen Support.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Akteuren, die zum Gelingen beigetragen haben. Ohne das engagierte Mitwirken jedes Einzelnen wäre eine derartige Umstellung nicht zu schaffen gewesen.

Zu Frage 2: Im diesjährigen Antragsverfahren für die Direktzahlungen und die Prämien der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind rund 15.500 Anträge auf elektronischem Weg gestellt worden. Damit haben rund 90 % der Antragsteller diese neue Möglichkeit genutzt. Nachdem das vorige Jahr noch eine Art Probelauf war, zeigt die hohe Akzeptanz in diesem Jahr, dass ein entsprechendes Angebot von den betroffenen Betrieben auch tatsächlich genutzt wird. Das ist ein weiterer Baustein zur Digitalisierung der Landwirtschaft.

Lassen Sie mich ganz persönlich sagen: Ich bin stolz auf die rheinland-pfälzische Landwirtschaft, dass sie eine solche Offenheit auch für diese elektronischen Verfahren hat. Das ist die Voraussetzung dafür, dass uns der Einstieg in Smart-Farming-Konzepte im digitalen Zeitalter gut gelingen wird.

Zu Frage 3: Die hohe Zahl der elektronischen Anträge zeigt, dass das neue Verfahren sehr gut angenommen wurde. Selbst diejenigen Landwirte, die nur wenig EDV-affin waren, haben das diesjährige Antragsverfahren gelobt. Das ist umso höher zu bewerten, als in der Landwirtschaft grundsätzlich gesagt wird, Schweigen ist die beste Form des Lobes.

Die Umstellung auf eine elektronische Antragstellung zeigt aber auch, wie wichtig eine gute flächendeckende Internetanbindung im ländlichen Raum ist. Deswegen hat die Landesregierung hierauf einen Schwerpunkt gelegt. Landwirtschaft spielt sich heute nicht im Museum ab, sondern ist mindestens so digital wie alle anderen Bereiche der Wirtschaft.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Blatzheim-Roegler.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, ist der Landesregierung bekannt, wie viele Landwirte sich durch Weboder Vor-Ort-Seminare haben schulen lassen? Diese wurden dankenswerterweise angeboten.

Ich habe Ihnen die Zahl genannt, dass 90 % die elektronische Möglichkeit genutzt haben. Das heißt, die Landwirte sind gut mit dem Beratungsangebot zurechtgekommen und waren in der Lage, die Anforderungen an das elektronische Verfahren zu bewältigen.

Es gibt aber Webinare auch über die Beratung hinsichtlich dieser Antragstellung hinaus. Die konkreten Zahlen, wie viele Nutzer wir bei Webinaren in der allgemeinen Agrarberatung haben, kann ich Ihnen gern nachliefern. Ich habe sie im Augenblick nicht parat. Ich bin aber generell sehr optimistisch, dass wir durch die hohe Bereitschaft, sich auf die neuen digitalen Verfahren einzulassen, in den nächsten Jahren eine massiv steigende Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer bei Webinaren haben werden.

Wir versprechen uns davon auch Synergieeffekte für die Beratung. Es wird kostengünstiger werden. Es wird individueller werden. Wie im Allgemeinen auch die Digitalisierung individuellere Produkte im industriellen Bereich ermöglicht, ermöglicht sie auch individuellere Beratungsleistungen. Das wollen wir in Rheinland-Pfalz für die Menschen nutzbar machen.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schmitt.

Herr Minister, in diesem Jahr müssen nur 75 % der Anträge elektronisch gestellt werden. Im nächsten Jahr sind es 100 %. Was ist mit der Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe, die, aus welchem Grund auch immer, den eAntrag nicht hinbekommen?

Wir haben gesehen, dass wir in diesem Jahr schon 90 % erreicht haben. 75 % hätten wir erreichen müssen. Insofern scheint in Rheinland-Pfalz ganz offensichtlich die Bereitschaft, sich auf diese elektronischen Antragsverfahren einzulassen, besonders hoch zu sein. Darüber freuen wir uns.

Es ist aber auch das Ergebnis einer besonders guten Beratungsleistung, die wir nicht nur seitens der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum, sondern auch gemeinsam mit den Bauern- und Winzerverbänden und dem Maschinenund Betriebshilfering bewältigen können. Selbstverständlich kann jeder, der sich heute noch nicht ausreichend auf das elektronische Antragsverfahren vorbereitet fühlt, auf ein breites Spektrum an Unterstützung zurückgreifen. Dafür ist gesorgt.

Ich bin ganz sicher, dass wir die 100 %-Forderung in Rheinland-Pfalz durch das gute Miteinander und die gemeinsame Verantwortung, die wir tragen, auch erfüllen werden.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Steinbach.

Sehr geehrter Herr Minister, ich stimme mit Ihnen absolut überein, dass die Digitalisierung der Landwirtschaft

längst angekommen ist. Trotzdem stellt sich eine Frage. Es gibt einen kleinen Prozentsatz von Landwirten, oft auch Nebenerwerbsbetriebe, die die technische Affinität vielleicht noch nicht besitzen. Welche konkreten Beratungs-, Unterstützungs- und Dienstleistungsangebote gibt es, um ihnen diese ein Stück weit auch gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen?