Protokoll der Sitzung vom 23.11.2017

Sie haben ja eben gesagt, Sie kennen den Absatz 6 a in § 35 a,

(Staatsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler: Ja!)

der verlangt, dass der Abschluss oder die Veränderung eines Geschäftsführervertrags der vorherigen Zustimmung bedarf.

(Staatsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler: Die Rechtmäßigkeit überprüfen, nicht den Inhalt!)

Dann müssen Sie doch vorher auch eingebunden werden. Dann können Sie sich doch nicht da hinsetzen und quasi sagen, es ist doch okay, dass die mir vorher nichts sagen und mir das dann auf den Tisch werfen. Ich frage mich deshalb: Wie wollen Sie diese Rechtsaufsicht wahrnehmen? – Für mich gehört da durchaus auch eine vernünftige Kommunikationskultur zwischen dem MDK und der Rechtsaufsicht dazu.

(Beifall bei der CDU)

Wir werden uns noch einmal kundig machen in anderen Ländern. Ich denke, das geht woanders auch viel besser und wesentlich deutlicher. Wir waren sehr überrascht. Wir haben das Protokoll am 20. Oktober bekommen. Am 25. Oktober stellen Sie sich dann hier hin, nachdem wir wieder gehört haben, wie eng Sie Ihre Rechtsaufsicht auslegen, und sagen, jetzt gibt es ein engmaschiges Monitoring. Ich habe erst gedacht: Was soll das? Haben wir neue Gesetze? – Auf einmal scheinen Sie ja die Möglichkeit an Rechtsgrundlagen zu sehen, ein engmaschiges Monitoring zu machen. Ich habe jetzt immer noch die Befürchtung – vielleicht zu Unrecht –, dass das wieder ein politisches Placebo ist, Frau Ministerin.

(Beifall bei der CDU – Glocke der Präsidentin)

Deshalb haben wir einen Berichtsantrag für den nächsten Ausschuss gestellt. Ich würde mich freuen, wenn wir da Einvernehmen hinbekommen, wie weit Ihre Rechtsaufsicht reicht, und dass Sie die wirklich im Sinne der vielen betroffenen Menschen und durchaus auch der Mitarbeiter beim MDK wahrnehmen müssen.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Anklam-Trapp.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nochmal zur Klarheit: Rechtsaufsicht, nicht Personalaufsicht. – Bei der Personalie Herr Rohleder war es der Verwaltungsrat selbst, der aufgrund eines gebrochenen Vertrauensverhältnisses diese Vertragsauflösung angegangen ist. Das ist kein Skandal. Das ist ganz normal.

Zu dieser nicht aktuellen Aktuellen Stunde der CDU zum MDK habe ich mir erlaubt – wir haben wirklich oft beraten –, die 11. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Demografie am 11. Mai 2017 noch einmal zu Rate zu ziehen, um über die Fragen der vielen Personalquerelen abschließend Antworten zu geben. Der Bericht über die Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung nach § 274 SGB V des MDK: Im Prüfungszeitraum zwischen 2012 und 2016 endeten beim MDK in RheinlandPfalz die Beschäftigungsverhältnisse von 139 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wegen Eintritt in den Ruhestand bzw. Vorruhestand von 39 Beschäftigten, Bezug einer Erwerbsminderungsrente von vier Beschäftigten, Auslaufen von Zeitverträgen von elf Beschäftigten, einvernehmlichem Ausscheiden von vier Beschäftigten oder durch Tod von drei Beschäftigten. 61 Beschäftigungsverhältnisse endeten durch die Eigenkündigung, davon acht in der Probezeit, während 13 durch den Arbeitgeber noch in der Probezeit fristgerecht beendet wurden.

Meine Damen und Herren, zu der Skandalisierung seitens Ihrer Fraktion: Lediglich vier der 139 Beschäftigten wurden fristlos vom MDK gekündigt, woraufhin zwei der Beschäftigten Kündigungsschutzklagen eingereicht haben, über

die – auch da wiederhole ich mich – die Gerichte noch nicht abschließend entschieden haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich seitens der SPD-Fraktion noch einmal darauf hinweisen, dass es wirklich an der Zeit ist, den MDK in den Mittelpunkt der Aufgaben im Dienste der Pflegebedürftigkeit zu stellen. Das ist um Vieles wichtiger als die Pflege partikularer Befindlichkeiten, Verunsicherung und eitler Einzelinteressen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Junge.

Sehr verehrte Frau Ministerin, es ist nicht alles gut, nur weil man es gern so hätte.

(Staatsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler: Das ist wohl wahr!)

Und Skandal ist eben nicht, wenn man ganz offensichtliche Missstände hinterfragt, sondern ein Skandal ist es, wenn man ganz offensichtlich Missstände nicht wahrhaben will. Und dann fragen wir nach, und das ist unsere Aufgabe als Opposition.

(Beifall der AfD)

Und ich sage Ihnen noch etwas: Nach diesem jetzt hier stattgefundenen Auftritt – ich habe beim Antrag der CDU eigentlich so gedacht, mein Gott, schon wieder MDK, ja, was haben sie denn, was ist denn los –

(Heiterkeit bei der CDU)

habe ich aber dann doch verstanden, jawohl, da werden wir noch öfter nachfragen müssen, weil Sie ganz offensichtlich nicht bereit sind, diese Dinge auch wirklich offenzulegen. Es ist doch kein Problem zu sagen, mein Gott, es sind Missstände da, und die müssten wir aufklären, und da müssen wir auch eingreifen. Das ist ja das, wogegen Sie sich wehren. Ich denke, das ist Ihre Verpflichtung, und deshalb müssen wir auch hier immer wieder nachfragen. Ich bin sicher, es ist möglich.

Wenn ich am Ende meines Redebeitrags davon gesprochen habe, dass der MDK kein Einzelfall ist, dann will ich an dieser Stelle einmal mit aller Vorsicht, nicht um wieder zu skandalisieren, sondern einfach nur einen Punkt ansprechen, wenn etwa im Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen sich durchaus Parallelen zeigen, wenn vielleicht auch noch nicht in dieser Ausprägung. Aber hier haben Sie, Frau Ministerin, ebenfalls keine glückliche Figur abgegeben. Und hier wurde viel zu lange, auch hier, nicht gehandelt, und auch hier drängt sich der Eindruck auf, dass die zuständige Ministerin die Lage eben nicht mehr vollständig im Griff hat. Aber über die Werkstätten für behinderte Menschen werden wir ja gleich noch einmal sprechen.

Ich möchte an dieser Stelle nur ganz leicht andeuten, dass ich deutlich empfehlen möchte, bei der Auswahl neuer Personen sorgfältigst auf deren Neutralität zu achten. Sonst sehen wir uns hier an dieser Stelle zu dem Thema immer wieder.

Danke schön.

(Beifall der AfD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist auch der dritte Teil der Aktuellen Debatte beendet.

Wir unterbrechen unsere Sitzung und treten in die Mittagspause ein. Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben vereinbart, dass wir eine Mittagspause von 45 Minuten machen. Das heißt, wir setzen die Sitzung um 14:30 Uhr fort. Bitte sagen Sie das auch den Kolleginnen und Kollegen.

U n t e r b r e c h u n g d e r S i t z u n g : 1 3 : 4 4 U h r

W i e d e r b e g i n n d e r S i t z u n g 1 4 : 3 0 U h r

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie haben sich alle gut gestärkt, sodass wir in den Nachmittag unserer Plenarsitzung starten und das umfangreiche Programm abwickeln können.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

... tes Landesgesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4566 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.

Bevor ich der antragstellenden Fraktion das Wort erteile, darf ich Gäste auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen: Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 50, Landau in der Pfalz. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag! Schön, dass Sie sich für unsere Arbeit hier im Parlament interessieren.

(Beifall im Hause)

Außerdem freue ich mich sehr, dass Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe, Leistungskurs und Grundkurs Sozialkunde der Integrierten Gesamtschule Maifeld in Polch heute hier bei uns sind. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Nun zurück zum Gesetzentwurf. Der Saal füllt sich. Ich darf Herrn Kollegen Dr. Adolf Weiland von der Fraktion der CDU zur Begründung des Gesetzentwurfs das Wort erteilen. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem heute eingebrachten Gesetzentwurf zur gesetzlichen Verankerung eines Prüfungsrechts des Landesrechnungshofs im Zusammenhang mit den Werkstätten für Behinderte geht es ausdrücklich nicht um Misstrauen gegenüber den Werkstätten

(Beifall der CDU)

und schon gar nicht – wie polemisch immer wieder behauptet wird – darum, am behinderten Menschen zu sparen. Es geht vielmehr darum, angesichts eines Ausgabenvolumens zwischen 200 Millionen und 250 Millionen Euro die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der Leistungserbringung im Sinne der behinderten Menschen sicherzustellen.

(Beifall bei der CDU)

Erst durch eine zuverlässige und angemessene Kontrolle kann Transparenz hergestellt, können Kostenentwicklungen und Vergütungsbedarfe präzise ermittelt und kann ein zielgenauer Mitteleinsatz gewährleistet werden. Im Mittelpunkt steht, dass die zur Verfügung gestellten erforderlichen Finanzmittel den behinderten Menschen möglichst zielgenau zugutekommen.

(Beifall bei der CDU)

Das alles ist eigentlich eine einfache Selbstverständlichkeit. Für die Landesregierung ist es das leider nicht. Die Landesregierung ist seit Jahrzehnten mit dieser Situation überfordert. Sie zahlt jährlich 200 Millionen bis 250 Millionen Euro, ohne dass die Verwendung dieser Mittel ordnungsgemäß überprüft wird.

(Beifall bei der CDU)