Protokoll der Sitzung vom 21.06.2018

Ich glaube, das Verständnis dafür, was Schule an Unterstützung braucht, hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten sehr stark gewandelt. Ich halte es für richtig, dass

wir es nicht mehr allein auf gute Lehrkräfte fokussieren, sondern sagen – das nennen die Lehrkräfte selbst so –, wir brauchen eine Multiprofessionalität, und wir brauchen eine Interdisziplinarität in den Schulen.

Es liegen noch zehn Zusatzfragen vor.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Ich ziehe meine zugunsten von Herrn Abgeordneten Frisch zurück!)

Okay.

(Zuruf von der SPD – Abg. Joachim Paul, AfD: Da freuen Sie sich! Sie brauchen heute ein bisschen Unterstützung, glaube ich!)

Danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet.

Zunächst eine Zusatzfrage der Abgeordneten Beilstein.

Frau Ministerin, ich habe eine grundsätzliche Frage. Wir hören insbesondere aus der Lehrerschaft, dass es zunehmend schwieriger fällt, eine geeignete Lehrsituation in der Schulstunde herzustellen. In wessen Aufgabenbereich fällt das grundsätzlich Ihrer Meinung nach?

Frau Abgeordnete Beilstein, ich nehme an, das ist eine rhetorische Frage; denn Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Unterrichtsversorgung, die Versorgung mit pädagogischem Personal, die Aufgabe des Landes ist. Dieser Aufgabe kommen wir auch nach. Wir haben die Unterrichtsversorgung in den vergangenen Jahren stetig verbessert, und wir haben auch, wenn Sie sich den Schlüssel der Schülerinnen und Schüler zu Lehrkräften anschauen, das deutlich verbessert.

Wir geben den Schulen einen Rahmen und zusätzliche Maßnahmen, zusätzliche Hilfen und Unterstützungen, um auch mit schwierigen Unterrichtssituationen klarzukommen. Wir statten sie zunehmend und immer stärker mit Lehrkräften aus. Wir sehen, dass wir bei abnehmenden Schülerzahlen mehr Lehrerinnen und Lehrer einstellen und beschäftigen. Gleichzeitig bieten wir darüber hinaus jede Menge Unterstützungsmaßnahmen an, sei es durch Fortbildungen, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und weitere Beratungssysteme. Ich habe sie gerade sehr umfangreich genannt.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Licht.

Frau Ministerin, wie stufen Sie die Schulsozialarbeit durch

die Kommunen genau ein, als Pflichtaufgabe oder als freiwillige Aufgabe?

Herr Abgeordneter Licht, das ist eine Aufgabe der Kinderund Jugendhilfe. Ich kann es Ihnen im Moment nicht sagen, ob das eine Pflichtaufgabe oder eine freiwillige Aufgabe ist. Ich nehme an, es ist eine freiwillige Aufgabe. Ich bin im Moment überfragt. Das ist eine originäre Aufgabe der Kommunen.

Würden Sie das nachliefern?

Sehr gern.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Schmidt.

Frau Ministerin, wie steht die Landesregierung zu der Grundüberzeugung, dass der Großteil der bildungs-, migrations- und familienpolitisch bedingten Probleme nicht in erster Linie an Sozialarbeiter delegiert werden sollte, sondern die Politik zunächst einmal die Lehrer darin bestärken müsste, Konflikte eigenverantwortlich pädagogisch zu lösen oder gegebenenfalls mehr Lehrer einzustellen?

Herr Abgeordneter, wir tun das eine, ohne das andere zu lassen. Wir unterstützen die Schulen mit einer ausreichenden, guten und immer besser werdenden Unterrichtsversorgung auf der einen Seite, aber die Schulen tragen an uns auch den Wunsch heran, wie sie das auch an die Schulträger tun, dass sie Schulsozialarbeit brauchen und haben möchten. Deshalb unterstützen wir auch im Bereich der Schulsozialarbeit.

Wir machen die Lehrerinnen und Lehrer fähig, mit Konflikten umzugehen. Deshalb haben wir diese große Anzahl an ganz unterschiedlichen Fortbildungen, die das Pädagogische Landesinstitut anbietet. Deshalb haben wir darüber hinaus Beratungssysteme außerhalb der Schule. Aber wir hören von den Schulen auch – wir können das sehr gut nachvollziehen; deshalb kommen wir diesem Wunsch nach –, dass Schulsozialarbeit in den Schulen gewünscht ist.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Lerch.

Frau Ministerin, die Gymnasien sind schon lange aus dem pädagogischen Elfenbeinturm herausgetreten und weisen

ebenfalls heterogene Strukturen auf. Denkt die Landesregierung auf dieser Grundlage darüber nach, diese ebenfalls in die Landesförderung bei der Schulsozialarbeit aufzunehmen?

Frau Abgeordnete Lerch, ich habe das bereits zu den Grundschulen gesagt. Das Gleiche gilt auch für die Gymnasien. Wir haben ein großes Interesse an der Schulsozialarbeit. Wir haben einen Inklusionsfonds, einen Fonds für inklusiv-sozialintegrative Maßnahmen von 10 Millionen Euro, der den Kreisen und den Städten zur Verfügung steht. Aus diesem Fonds kann Schulsozialarbeit an den Grundschulen und an den Gymnasien finanziert werden. Wir wissen zum Beispiel von Ludwigshafen, dass es eine Stelle für Sozialarbeit an Gymnasien gibt, die daraus finanziert wird.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Baldauf.

Frau Ministerin, haben Sie vor, in der Zukunft alle Schulen mit Schulsozialarbeit finanziell zu unterstützen, und, falls ja, bis wann werden Sie das erreichen?

Herr Abgeordneter Baldauf, wir entwickeln das Thema Schulsozialarbeit und den Ausbau der Schulsozialarbeit ständig weiter. Wir haben 1995 damit angefangen. Da gab es Schulsozialarbeit nur an den Hauptschulen. Wir haben das immer weiter gesteigert. Wir haben den Ausbau auf die Realschulen plus erstreckt. Wir haben den Ausbau auf die Berufsbildenden Schulen, die Integrierten Gesamtschulen und die Förderschulen erstreckt. Wir stellen jetzt Mittel für die Kitas bereit.

Sie sehen, dass es uns ein großes Anliegen ist, die Schulsozialarbeit weiterzuentwickeln und weiter in die Fläche zu geben. Wir arbeiten daran. Wir entwickeln sie weiter. Sie können sicher sein, dass wir mit dem Fonds auf der einen Seite und mit den unmittelbaren Budgets, die wir zur Verfügung stellen, auf der anderen Seite diesen Weg weitergehen werden.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Brück.

Frau Ministerin, die Frage der Kollegen von der CDU heißt „Schulsozialarbeit in Rheinland-Pfalz“. In den Einzelfragen wird aber dann auch auf die Schulpsychologie abgehoben. Können Sie bitte den Unterschied erklären, was der Schulpsychologische Dienst im Gegensatz zur Schulsozialarbeit macht?

Frau Abgeordnete Brück, die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter arbeiten in den Schulen. Sie sind direkt vor Ort. Sie sind im Kontakt mit dem Schulteam und dem Kollegium. Sie sind im Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern. Sie sind auch im unmittelbaren Kontakt mit den Eltern als ständige Ansprechpartner.

Wir haben den Schulpsychologischen Dienst des Pädagogischen Landesinstituts von 55 Stellen um 7 Stellen auf 62 Stellen aufgebaut. Das sind Vollzeitäquivalente, wie das heißt, tatsächlich mehr Personen. Das sind zentrale Ansprechpartner, und zwar Psychologinnen und Psychologen. Das ist etwas anderes als ein Sozialarbeiter.

Diese sind zentraler Ansprechpartner beim Pädagogischen Landesinstitut, wenn es krisenhafte Situationen gibt. Dorthin wenden sich die Schulen. Dorthin wenden sich die Eltern. Dorthin können sich aber auch die Schülerinnen und Schüler wenden, wenn sie Schwierigkeiten, Probleme, psychische Probleme oder krisenhafte Situationen haben.

Von dort aus erhalten sie entweder unmittelbar Beratung, oder sie werden in ein Netzwerk, das vom Schulpsychologischen Dienst im ganzen Land gespannt und ortsnah ist, weitervermittelt und können so auch vor Ort schulpsychologische und psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Huth-Haage.

Frau Ministerin, Sie haben eben im Rahmen Ihrer Ausführungen auch die Kita-Sozialarbeit angesprochen. Nun ist es so, dass Ihr Referentenentwurf uns Abgeordneten noch nicht vorliegt. Daher die Frage: Ist der Presseentwurf, den Sie vorgestellt haben, so zu verstehen, dass die Kita-Sozialarbeit nicht im Rahmen der Personalbemessung angepasst, sondern je nach Kassenlage gedeckelt wird. Ist das so zu verstehen?

Frau Abgeordnete Huth-Haage, die Personalversorgung der Kitas – das ergibt sich aus dem Papier, das wir auch schon veröffentlicht haben; der Gesetzentwurf wird auf jeden Fall in dieser Woche versandt werden; ich dachte eigentlich, es sei heute schon passiert; das muss ich noch einmal nachfragen; das wird in dieser Woche noch passieren, also heute oder morgen –, wird sich aus verschiedenen Elementen, aus verschiedenen Quellen sozusagen, speisen.

Das eine ist eine Personalisierungsformel. Es gibt mehr als einen Sockel, einen deutlichen Betrag. Dann wird es zusätzlich Zeit für die Leitung geben. Es wird zusätzlich Zeit für die Anleitung von Auszubildenden geben.

Darüber hinaus gibt es zwei Budgets. Das eine Budget ist das Sozialraumbudget mit 46 Millionen Euro für besondere Bedarfe der Kitas vor Ort. Daraus können die Jugendämter

mit den Trägern zusammen die Kita-Sozialarbeit finanzieren. Sie können Inklusionshelferinnen abdecken. Sie können aber auch andere Schwerpunkte in den Kitas bilden und hieraus das Personal mit bis zu 100 % finanzieren. Sie können aber quasi auch eine Kofinanzierung machen und selbst noch einmal dazu beitragen. Aber hieraus kann man verstärkt für die Kitas, die in sozial schwierigeren Gebieten liegen, auch verstärkt Kita-Sozialarbeit finanzieren.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Schneid.

Frau Ministerin, laut Rückmeldung aus den Schulen, und zwar über alle Schulformen hinweg, steigt wohl der Anteil an verhaltensauffälligen Kindern gerade im sozialen und emotionalen Bereich. Das stellt zum Beispiel auch in der Förderschule ein großes Problem dar, obwohl die Lehrer dort anders ausgebildet sind. Meine Frage dahin gehend: Werden die Schulsozialarbeiter in ihrer Ausbildung darauf vorbereitet, dass sie so etwas mit auffangen?

Frau Abgeordnete Schneid, ja, durch die veränderten Situationen werden auch entsprechend die Inhalte verändert. Diese werden mit vermittelt. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter werden entsprechend vorbereitet.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Frisch.

Frau Ministerin, Sie haben vorhin die Schulpsychologen angesprochen. Ich weiß aus Gesprächen mit Lehrern und Schulleitern, dass hier oft darüber geklagt wird, dass es sehr lange dauert, jenseits dieser dramatischen besonderen Fälle, die Sie auch genannt haben, Termine zu bekommen. Können Sie ganz praktisch etwas dazu sagen, wie das im Schulalltag aussieht, wenn da Bedarf ist? Wie viele Wochen und Monate muss man darauf warten, bis man einen Termin beim Schulpsychologen bekommt?

Herr Abgeordneter Frisch, mir sind diese Klagen nicht bekannt. Wenn ich an Schulen bin, dann frage ich auch nach, ob sie sich ausreichend versorgt fühlen und einen guten Zugang zu den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen haben. Ich habe das übrigens gestern erst in Bretzenheim getan. Da war das eine sozusagen konkrete Situation. Das wissen Sie. Die Schule in Bretzenheim hat sehr stark die Arbeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gelobt.

Mir sind Fälle, dass es lange dauert, nicht bekannt. Ich gehe dem aber gern noch einmal nach. Wenn Sie konkrete Fälle haben, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir die

nennen würden. Dann würde ich diese entsprechend auch mit dem Pädagogischen Landesinstitut besprechen. Mir ist es nicht bekannt.

Das System ist so, dass wir neben diesen 62 Stellen ein schulpsychologisches Beratungssystem vor Ort haben. Es gibt 14 Schulpsychologische Beratungszentren im Land, weil wir ein flächendeckendes Netz von Schulpsychologie im Land haben wollen und uns das wichtig ist. Diese Schulpsychologischen Beratungszentren bedienen sich Psychologinnen und Psychologen vor Ort. Die kaufen sich, sage ich jetzt einmal, sozusagen zusätzlich Leistungen ein und kooperieren mit Psychologinnen und Psychologen vor Ort und geben dann in geeigneten Fällen Fragen an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen weiter, sodass es nicht allein 62 Stellen sind, mit denen die Psychologie abgedeckt wird, sondern es sind deutlich mehr Anteile und deutlich mehr Ressourcen, die wir zur Verfügung stellen.

Eine abschließende Zusatzfrage der Frau Kollegin Beilstein.