Protokoll der Sitzung vom 19.09.2019

(Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, das hat sie nicht gesagt!)

Gleichzeitig haben Sie gesagt, dass aber keine Pflicht zur Teilnahme besteht. Also ich kenne das nur so aus rechtlichen Gründen, dass natürlich eine Pflicht zur Teilnahme am Unterricht besteht.

(Abg. Jens Guth, SPD: Im Plenarprotokoll nachlesen!)

Jetzt sagen Sie, die Demonstration kann Teil des Unterrichts sein, aber es gibt keine Pflicht zur Teilnahme. Könnten Sie diesen Widerspruch bitte einmal auflösen?

Herr Abgeordneter Frisch, ich denke, ich habe sehr deutlich

(Abg. Jens Guth, SPD: So sieht es aus!)

Folgendes klargemacht: Erstens, eine Demonstration ist keine schulische Veranstaltung. Deshalb kann es auch keine Pflicht zur Teilnahme an einer Demonstration geben.

(Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)

Wenn Sie vielleicht bis zum Ende zuhören, manchmal sind die Dinge nicht ganz so einfach, wie Sie sich das wünschen,

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ja!)

sondern manchmal muss man nach dem ersten Satz auch noch einen zweiten sagen. Den würde ich gerne sagen.

Erstens: Eine Demonstration ist keine schulische Veranstal

tung, und deshalb gibt es auch keine Pflicht zur Teilnahme an einer Demonstration. Zweitens: Es sind Fallkonstellationen denkbar, in denen der Besuch einer Demonstration, nicht die Teilnahme – es sind zwei unterschiedliche Dinge, ob ich eine Veranstaltung besuche oder daran teilnehme, ob ich auf der Bühne in einem Theater stehe oder ob ich im Zuschauerraum sitze –,

(Abg. Michael Frisch, AfD: Darum geht es nicht!)

also dass der Besuch einer Demonstration – die Vorbereitung im Unterricht, die Nachbereitung im Unterricht und das Zusehen einer Demonstration – Teil des Unterrichts sein kann.

Ich glaube, wir sind uns in diesem Saal einig, dass es denjenigen, denen es am Freitag darum geht, mit für Fridays for Future zu demonstrieren, nicht um den Besuch geht, sondern in der Regel um eine Teilnahme, und eine Teilnahme, wie gesagt, ist keine schulische Veranstaltung. Genau das habe ich gerade gesagt. Ich hoffe, ich habe es jetzt so erklärt, dass es auch differenziert genug war.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Anke Beilstein.

Frau Ministerin, Sie haben auf die grundsätzliche Haltung der Landesregierung zur Schulpflicht hingewiesen, was ich sehr begrüße. Sie haben aber auch die Verantwortung der Schulen im Einzelfall deutlich gemacht, was ich ebenfalls für richtig halte. Nichtsdestotrotz sind die Signale nicht zu übersehen, dass vielfach von diesen Einzelfällen und Entscheidungen Gebrauch gemacht werden soll. Insofern stellt sich schon die Problematik, wie man künftig bei anderen politischen Themen damit umgeht.

Von daher meine Frage an die Landesregierung: Gedenken Sie, dass Sie im Nachgang zum 20. September in irgendeiner Form erfassen möchten, in welche Art und Weise von solchen Einzelfallentscheidungen Gebrauch gemacht wurde, wie Lehrer und auch Schüler an den Veranstaltungen während der Schulzeit teilgenommen haben?

Frau Abgeordnete Beilstein, ich freue mich, dass Sie unsere Auffassung teilen. Wir sind ständig mit der Schulaufsicht in Kontakt, immer wieder, waren es von Anfang an. Wir werden natürlich auch mit der Schulaufsicht über die Frage sprechen, wie der Freitag abgelaufen ist. Aber ich habe nicht vor, eine Statistik zu erstellen, indem ich die Teilnahme oder Nichtteilnahme der Schülerinnen und Schüler erfasse.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Helga Lerch.

Frau Ministerin, Sie haben die Rechtslage ausführlich dargestellt. Sie haben auf der anderen Seite auch deutlich gemacht, dass Schulleitungen in gewissen Bereichen autonom sind. Glauben Sie nicht, dass dadurch ein enormer Druck auf Schulleitungen aufgebaut wird? Je nach Entscheidungssituation kann das im Konsens oder Dissens stehen zu dem, was die Schulgemeinschaft möchte.

Frau Abgeordnete Lerch, wir halten es für wichtig, Schulen in ihrer Eigenverantwortung zu stärken. Das machen wir in vielen anderen Punkten auch. Wir haben den Eindruck mit Blick auf die vergangenen Monate – die Demonstrationen Fridays for Future gibt es schon deutlich länger als jetzt die kommende am Freitag, sondern schon seit Anfang des Jahres –, dass die Schulen damit verantwortungsvoll und gut umgehen. Wir haben jedenfalls von der ADD bislang keine gegenteiligen Anmerkungen dazu bekommen.

Zu einer abschließenden Zusatzfrage die Abgeordnete Bettina Brück.

Frau Ministerin, Sie haben den Runden Tisch „Schule nachhaltig gestalten“ mit der LandesschülerInnenvertretung erwähnt. Können Sie bitte noch einmal ausführen, wie sich die Ergebnisse oder die Punkte, die erarbeitet werden, künftig in den Schulen auswirken können oder welchen Vorteil die Schülerinnen und Schüler von diesem Runden Tisch haben?

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

Sehr gerne, Frau Abgeordnete. Wir haben, als das mit den Streiks Fridays for Future begonnen hat, sehr schnell den Kontakt zur LandesschülerInnenvertretung gesucht und mit den Schülerinnen und Schülern darüber gesprochen, wie sie sich die Dinge vorstellen und was ihre Bedürfnisse, ihre Anmerkungen und ihre Ziele sind, weil es mir wichtig ist, mit denjenigen, die auf die Straße gehen, in Kontakt zu kommen.

Wir haben daraufhin gemeinsam vereinbart, dass wir zu einem runden Tisch einladen, weil wir der Meinung sind, dass das Demonstrieren alleine noch nichts verändert. Es hat zwar dazu geführt, dass das Thema jetzt überall in aller Munde ist, es hier im Plenum und im Bildungsausschuss behandelt wird, aber es ändert natürlich nichts unmittelbar an der Klimasituation.

Wir haben dann mit der LandesschülerInnenvertretung zu dem runden Tisch im Juni eingeladen. Eingeladen waren Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, der Verbände, der Hauptpersonalräte, des Landeselternbeirats und der kommunalen Spitzen. Wir haben einen sehr gu

ten und konstruktiven runden Tisch gehabt. Es gab drei Workshops, die sich mit Unterricht, Organisation und Infrastruktur beschäftigt haben. Wir haben dort sehr konkrete Maßnahmen entwickelt, die in Schulen umgesetzt werden können, um klimaschonende, klimaschützende Maßnahmen zu treffen, aber eben auch, um niederschwellig für Nachhaltigkeit zu sorgen.

Diese Kriterien sollen in eine Plakette einfließen, die die LandesschülerInnenvertretung an Schulen vergeben will als umweltfreundliche Schule. Es gibt heute schon Schulen, die die Plakette „Schule für nachhaltige Entwicklung und Bildung“ haben. Wir haben aber gesagt und fanden es eine sehr gute Idee von der LandesschülerInnenvertretung, dass es unterhalb auch etwas geben muss, da es sehr hohe und sehr anspruchsvolle Kriterien sind, die erfüllt werden müssen.

Hieran arbeiten wir jetzt weiter. Es gibt Vorschläge in Richtung Klassenfahrten, eben keine Klassenfahrten mehr mit dem Flugzeug zu machen, sondern mit der Bahn durchzuführen,

(Abg. Michael Frisch, AfD: So wie die Landesregierung!)

oder vielleicht Orte zu suchen, die näher liegen. Es geht um die Frage: Wie geht man in der Schule ökologisch mit Strom und solchen Dingen um?

All diese Kriterien werden in diese Plakette einfließen, die dann von der LandesschülerInnenvertretung mit unserer Unterstützung verliehen wird.

Vielen Dank. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Steven Wink und Cornelia Willius-Senzer (FDP), „Woche der Berufsbildung – Chance Handwerk“ – Nummer 4 der Drucksache 17/10053 – betreffend, auf. Wer trägt vor? – Herr Abgeordneter Wink, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Absicht wurde mit der „Woche der Berufsbildung – Chance Handwerk“ verfolgt?

2. Welche Aktionen und Termine hat die Landesregierung im Rahmen dieser Woche absolviert bzw. unterstützt?

3. Was unternimmt die Landesregierung über die „Woche der Berufsbildung – Chance Handwerk“ hinaus, um die berufliche Bildung tiefer in der Gesellschaft zu verankern und dem Fachkräftemangel zu begegnen?

4. Welches sind aus Sicht der Landesregierung, neben dem Fachkräftemangel, weitere Herausforderungen,

vor denen das Handwerk steht, und wie wird diesen begegnet?

Für die Landesregierung antwortet Staatsminister Dr. Volker Wissing.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gleichstellung der beruflichen und akademischen Bildung ist nicht auf die Ausbildungsförderung begrenzt, viel wichtiger ist, die Gleichwertigkeit der unterschiedlichen beruflichen Laufbahnen im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.

Der Fliesenleger oder die Installateurin leisten genauso ihren Beitrag für unsere Gesellschaft, wie Akademikerinnen und Akademiker das tun. Deshalb bewerten wir als Politik die beruflichen Entscheidungen junger Menschen auch nicht, sondern wir unterstützen sie. Es ist nicht Aufgabe der Politik, die Lebensziele der Bürgerinnen und Bürger zu bewerten, es ist Aufgabe der Politik, die Bürgerinnen und Bürger bei der Erreichung ihrer selbst gesteckten Ziele zu unterstützen.

Ein ganz wichtiges Instrument ist für mich dabei die „Woche der Berufsbildung“. Wir wollen dabei ganz bewusst die enorme Vielseitigkeit und die großen Chancen, die mit der beruflichen Bildung verbunden sind, in den Vordergrund stellen, sie sichtbar machen. Die bereits zum dritten Mal durchgeführte Veranstaltungswoche fand vom 2. bis zum 6. September statt und stand in diesem Jahr unter dem Motto „Chance Handwerk“.

Unser Ziel war und ist es, Jugendliche über die vielfältigen Möglichkeiten in den rund 130 handwerklichen Berufsbildungen zu informieren. Das Handwerk ist ein wichtiger Pfeiler der mittelständischen Wirtschaft in unserem Land. Die rund 52.000 Betriebe erwirtschaften einen Umsatz von 29,3 Milliarden Euro und beschäftigen 266.000 Menschen.

Eine der aktuell größten Herausforderungen für die Handwerksunternehmen in unserem Land ist die Sicherung von Fachkräften. Wir wollen deshalb in der Woche der Berufsbildung aktiv über die berufliche Bildung informieren, für das System der dualen Berufsausbildung werben und uns für die Nachwuchssicherung in Unternehmen einsetzen. Wir sind überzeugt davon, dass die berufliche Bildung exzellente Chancen für die Beschäftigung bietet. Die duale Ausbildung stellt sicher, dass es keinen Berufseinstieg ohne Qualifizierung gibt, und in unserem dualen System gibt es auch keine Ausbildung am Markt vorbei. Die Ausbildung erfolgt nur dort, wo Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Nachwuchskräfte brauchen.