a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
Änderungsantrag der Fraktionen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/2336
Antrag der Fraktionen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/2335
Es tut mir Leid, ich muss Ihnen das alles vorlesen. Es wäre gut, Herr Abgeordneter Kubicki, wenn wir nicht gleichzeitig reden würden.
b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes für den Landtag von Schleswig-Holstein (Landeswahlgesetz - LWahlG -)
Änderungsantrag der Fraktionen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/2337 Antrag der Fraktionen von SPD und CDU Drucksache 15/2342
Ich weise auf Folgendes hin: Die Fraktion der SPD hat ihre Beteiligung an dem bisher mit der FDP gemeinsam vorgelegten Gesetzentwurf Drucksache 15/2249 zurückgezogen. Somit handelt es sich bei diesem Gesetzentwurf um einen der FDP. Die Fraktion der CDU hat ihren Gesetzentwurf Drucksache 15/2255 zurückgezogen.
Frau Präsidentin, wir waren an der Absprache nicht beteiligt, dass wir jetzt eine Stunde oder länger über diesen Tagesordnungspunkt debattieren. Ich bitte das Haus zu entscheiden. Ich selbst bin dagegen, dass wir jetzt über eine Stunde in die Debatte darüber eintreten. Das würde bedeuten: Das Haus muss beschließen, dass wir die Mittagspause um eine Stunde verkürzen.
Frau Präsidentin, ich möchte gerne den Vorschlag des Kollegen Kubicki unterstützen. Ich füge hinzu: Ich finde nicht, dass das angemessen ist. Das ist ein Punkt, der im Vorwege sehr großes Interesse gefunden hat und mit großer Aufmerksamkeit verfolgt
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade weil ich die Wortmeldung der Kollegin Spoorendonk in der Sache unterstütze und weil es interessiert, sollten wir weitermachen. Denn umgekehrt vermag ich nicht einzusehen, warum der Rest der Tagesordnung weniger wichtig wäre, der zwangsläufig komplett ins Rutschen käme.
Deshalb plädieren wir dafür, die Hälfte unserer Mittagspause zur Verfügung zu stellen, um den geordneten Ablauf der restlichen Tagesordnung zu gewährleisten.
Ich lasse darüber abstimmen. Wer dafür ist, dass wir jetzt weitermachen, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist mit großer Mehrheit so beschlossen.
- Dass wir weitermachen, hat die Mehrheit der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU gegen die Stimmen von FDP und SSW beschlossen. Deswegen hatte ich gefragt: Können wir weitermachen? Daraufhin gab es keine Gegenrede.
Ich erteile jetzt der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses das Wort, der Frau Abgeordneten Schwalm.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des SchleswigHolsteinischen Abgeordnetengesetzes beraten. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme des Vertreters der FDP, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat auch den Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Wahlgesetzes eingehend beraten. Er empfiehlt dem Landtag mit den
Stimmen von SPD und CDU gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der FDP erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden der FDP, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki, das Wort.
- Kollege Astrup, da wir über einen Entschließungsantrag reden müssen, der bisher nur vorliegt, jedoch nicht weiter vorgestellt wurde, bin ich nicht davon ausgegangen. Ich mache das gern. Ich muss darauf eingehen, ohne dass die Antragsteller des Entschließungsantrags Gelegenheit gehabt haben, diesen dem Haus vorzustellen.
Die Verfassung eines Staates ist die Gesamtheit der geschriebenen oder ungeschriebenen Rechtsnormen, welche die Grundordnung des Staates festlegen. Dieser Bedeutung unserer Verfassung wird unter anderem dadurch Rechnung getragen, dass zu ihrer Änderung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Um diese Mehrheit zu erreichen, muss also eine große Überzeugungsleistung erbracht werden, weil es um die Änderung der Grundordnung unseres Staates geht. Das war bisher so. Zumindest waren die Verfassungsväter und -mütter einst davon ausgegangen. In Schleswig-Holstein scheint dies bei der CDU und der SPD nicht so zu sein. Ich sage in beide Richtungen: Anders ist das stillose Verhalten der beiden großen Fraktionen dieses Hauses gegenüber den kleineren Fraktionen nicht zu erklären. Eine Verfassungsänderung durch einen Entschließungsantrag ohne vorherige Ankündigung auf den Weg zu bringen, dessen endgültige Fassung erst seit gestern bekannt ist, ist ein einmaliger und - wie ich meine - peinlicher Vorgang in der Parlamentsgeschichte.
Herr Kayenburg, ich sage ausdrücklich, dass wir als Oppositionsfraktionen zu Recht kritisieren, dass wir bei wichtigen Gesetzesvorhaben mit Tischvorlagen
konfrontiert werden. Umso mehr hätte ich erwartet, dass sich zumindest die größte Oppositionsfraktion dieses Hauses einem solchen Verfahren in der vorliegenden Frage nicht angeschlossen hätte. Es unterschreitet für mich im Hinblick auf die verfassungsmäßige Ordnung und die parlamentarische Arbeit das absolute Mindestmaß an Gemeinsamkeit. Von den handwerklichen Mängeln der schwarz-roten Entschließung will ich ganz schweigen. Nach dem Antrag von CDU und SPD soll in die Verfassung aufgenommen werden, dass statt bisher 75 Abgeordneten in Zukunft 69 Parlamentarier in diesem Hause sitzen sollen. Herr Kollege Schlie, wir hatten im Innen- und Rechtsausschuss bereits darauf hingewiesen, dass die Formulierung „höchstens“ gestrichen werden muss, weil sie sinnlos ist.
- Ja, aber in dem, den Sie in der Öffentlichkeit verteilt haben! Ich sage Ihnen, Sie hätten das genauso übernommen, wenn wir Ihnen nicht gesagt hätten, wo die handwerklichen Fehler gelegen hätten.