Protokoll der Sitzung vom 26.02.2009

- Ich komme zum Schluss.

Wenn es in anderen Rechtsbereichen so wäre wie im Tierschutz, würde das bedeuten, dass niemand zu klagen braucht, weil es eine Polizei gibt. Aber so argumentieren wir ja nicht. Deswegen glaube ich, dass es überhaupt keinen Grund gibt, beim Tierschutz-Verbandsklagerecht zu befürchten, dass jetzt mit Wissenschaft und Forschung und Ähnlichem Probleme auftreten. Wer sich rechtskonform verhält, hat nichts zu befürchten. Wer gegen Gesetze verstößt, der muss auch angeklagt werden können.

Gestatten Sie abschließend eine Frage des Abgeordneten Kubicki? Ihre Zeit ist abgelaufen, aber die Zeit der Zwischenfrage wird nicht angerechnet.

Herr Kollege Hentschel, ist Ihnen bekannt, dass nach den strafrechtlichen Vorschriften in Deutschland Tierquälerei von Amts wegen verfolgt wird und auch unter Strafe steht? Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage: Das Argument, wer nichts zu befürchten habe, könne sich darauf einlassen, ist das Argument, das immer von anderer Seite verwandt wird, wenn es darum geht, private Daten zu offenbaren. Würden Sie das in diesem Bereich ähnlich aufrechterhalten?

- Wir können jetzt noch eine Diskussion über die Fragen der Forschung führen. Das können wir auch gern tun. Ich bin in diesen Fragen zwar nicht der Experte, aber es leuchtet mir ein, wenn es in einem

Rechtsbereich wie dem Tierschutz, in dem es für das betroffene Tier keine Klagemöglichkeit gibt, weil Tiere nun einmal nicht klagen können und keine Rechtspersonen sind, dass es dann eine Möglichkeit geben muss, dass jemand an ihre Stelle tritt. Deswegen sind wir für das Verbandsklagerecht.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für einen weiteren Kurzbeitrag hat Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Zunächst einmal zur Klarstellung, damit hier keine Verwirrungen entstehen: Die Kollegin Redmann und ich besitzen keine gemeinsamen Vögel. Ich besitze Sittiche.

(Heiterkeit - Zuruf der Abgeordneten Sandra Redmann [SPD])

- Ich halte Sittiche. Ich halte mich deshalb aber nicht für einen besseren Tierschützer.

Herr Kollege Matthiessen, ganz im Ernst, ich fand bereits Ihren ersten Redebeitrag grenzwertig. Ich fand Ihren zweiten Redebeitrag der Sache weder angemessen noch hilfreich.

(Beifall bei der FDP)

Wie sollen nach Ihrem zweiten Redebeitrag, nach einer solchen unter Generalverdacht nehmenden Rede, in der Sie im Prinzip alle Kolleginnen und Kollegen, die Ihrem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen - ich weiß ganz genau, dass die Kollegin Redmann im Zweifel noch die bessere und engagiertere Tierschützerin ist als ich -, dazu aufrufen und auffordern, von ihrem Gewissen Gebrauch zu machen, die Kolleginnen und Kollegen Ihrem Gesetzentwurf noch zustimmen?

Ich habe mir überlegt, ob ich das nach Ihrem Beitrag überhaupt noch kann. Ich werde der Sache wegen, weil ich seit 12 Jahren im Tierschutzverein engagiert bin und für ein Verbandsklagerecht eintrete, zustimmen. Mit solchen Redebeiträgen, wie Sie sie an zweiter Stelle geleistet haben, bringen Sie niemanden dazu, für Ihr Vorhaben eine größere Mehrheit zu gewinnen. Unabhängig davon, wie sich Kolleginnen und Kollegen für den Tierschutz engagieren, muss man in so einer Frage anders mit ihnen umgehen.

(Karl-Martin Hentschel)

(Beifall bei FDP, CDU und SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur Klarstellung möchte ich noch einmal betonen, dass Peter Harry Carstensen als Abgeordneter geredet und deshalb keine neue Redezeit für die Regierung ausgelöst hat. Ich schließe die Beratung.

Ich lasse über den Gesetzentwurf Drucksache 16/ 1224 abstimmen. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1224 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Dann ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU, SPD und Teilen der FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und des FDP-Abgeordneten Dr. Garg abgelehnt worden.

(Zurufe)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/2406

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile Herrn Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich habe zu Rundfunkänderungsstaatsverträgen hier die meisten Reden gehalten.

(Holger Astrup [SPD]: Immer mit anderen Zahlen!)

- Ja sicherlich, immer mit anderen Zahlen, ich glaube, am Dreizehnten arbeiten wir inzwischen auch schon. Mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag liegt Ihnen heute aber ein besonderer medienpolitischer Meilenstein zur Zustimmung vor. Ihm sind schwierige und lange Verhandlungen vorausgegangen. Die Interessen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einerseits und die Interessen der privaten Medienwirtschaft sowie der Verleger anderseits sind sehr gegensätzlich gewesen und von den Betroffenen auch so artikuliert und akzentuiert worden. Das jetzt jeweils gleich laute Wehklagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der einen

Seite sowie der Verbände der privaten Medienunternehmen auf der anderen Seite bewerte ich so, dass der Kompromiss der verteilt zu schluckenden Kröten offensichtlich einigermaßen ausgeglichen ausgegangen ist.

Dieser Vertrag - das kann man nicht oft genug betonen - ist keine rundfunkrechtliche Kür der Länder, sondern ein Pflichtprogramm, das uns aus Brüssel auferlegt worden ist. Ausgangspunkt ist die Entscheidung der EU-Kommission in einem förmlichen beihilferechtlichen Verfahren gegen ARD und ZDF. Die Kommission hat auf Beschwerden privater Veranstalter reagiert und Maßgaben vorgegeben, weil sie die geltenden Regelungen zur Finanzierung unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit dem Gemeinschaftsrecht für unvereinbar hielt.

Im Kern geht es vor allem um die Frage, was die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anbieten dürfen und was nicht, damit es durch die gezahlte Rundfunkgebühr keine finanzierte Wettbewerbsverzerrung gibt. Was die EU-Kommission verlangt hat, finden ARD und ZDF schwer verdaulich, nicht zuletzt auch im Licht der jüngsten Rechtsprechung unseres Verfassungsgerichts. Dafür habe ich Verständnis. Hier gilt der Anwendungsvorrang des europäischen Gemeinschaftsrechts vor dem nationalen Recht, und dazu gibt es keine Alternative.

Der Staatsvertrag enthält jetzt eine klare Definition der öffentlich-rechtlichen Aufgaben in Hörfunk und Fernsehen, auch bezogen auf die Digitalprogramme. Telemedienangebote, also Angebote über das Internet, müssen weitgehend auf der Grundlage eines Telemedienkonzeptes in einem Dreistufentest auf ihre Kosten, auf ihre Notwendigkeit für die Gesellschaft und auf ihre marktwirtschaftlichen Auswirkungen geprüft werden. Über den Dreistufentest entscheiden die Rundfunk- beziehungsweise die Fernsehräte.

Meine Damen und Herren, es hilft wenig, wegen dieses Tests von einem Rundfunkbürokratisierungsstaatsvertrag zu sprechen, wie es die Grünen tun. Es geht nämlich auch um die Belange der privaten Medienwirtschaft und Zeitungsverleger, die wir aus Wohlwollen gegenüber der ARD und dem ZDF sicherlich nicht ignorieren können, und ich will sie auch nicht ignorieren.

(Beifall bei der CDU)

Die private Medienwirtschaft ist auf einen fairen Wettbewerb angewiesen. Sie braucht zwar keinen Dreistufentest zu machen, aber sie erhält auch keine Rundfunkgebühren.

(Dr. Heiner Garg)

Ich begrüße es, dass die öffentlich-rechtlichen Sender inzwischen ohne Berührungsängste auf diese Tests zugehen, Richtlinien geschaffen und Zuständigkeiten innerhalb der Rundfunkgremien geklärt haben. Im Ergebnis sind die Rundfunkfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Entwicklungschancen durch den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag angemessen gewahrt. Denn das Gesamtbudget des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beträgt heute rund 8 Milliarden € jährlich, die durch die gerade erhöhte Rundfunkgebühr und Werbeeinnahmen zusammenkommen.

Der Staatsvertrag sieht die Fortentwicklung der digitalen Fernsehkanäle von ARD und ZDF vor. Er ermöglicht ein neues bundesweites Hörfunkprogramm beim Deutschlandradio. Der Vertrag erlaubt ARD und ZDF vielfältige Telemedienangebote und Webchannels nach einem Dreistufentest. Bei allem Respekt, nach Einengung sieht dies nun wirklich nicht aus.

In der Diskussion über den Vertrag sind Worte wie „Erdrosselung“ und „Morgenthau-Plan“ gefallen, ich würde dem eher Begriffe wie „zukunftssicher“ und „Entwicklungschancen“ entgegensetzen. Der Vertrag trägt zu einem wesentlichen Teil die Handschrift Schleswig-Holsteins, dieses Landtages. Ich freue mich, dass erstmals eine Vorschrift zur Barrierefreiheit in den Rundfunkstaatsvertrag aufgenommen wird. Die öffentlich-rechtlichen Sender und die privaten Veranstalter bundesweiter Programme sollen über ihr bereits bestehendes Engagement hinaus mehr Barrierefreiheit anbieten. Dies war die Forderung dieses Hohen Hauses vom September 2007.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat vereinbart, diese Vorschrift nach zwei Jahren evaluieren zu lassen. In der Staatskanzlei prüfen wir zurzeit ferner, ob wir für den nächsten Staatsvertrag zusätzlich vorschlagen, für barrierefreie Angebote des privaten Fernsehens Fördermöglichkeiten aus einem Anteil der Rundfunkgebühren zu schaffen.

Wir haben im Schleswig-Holsteinischen Landtag während der Staatsvertragsverhandlungen zehnmal schriftlich oder mündlich nach dem Parlamentsinformationsgesetz unterrichtet. Ich bedanke mich für das begleitende Engagement des Innenund Rechtsausschusses und bitte dieses Hohe Haus um seine Zustimmung.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten für die Einbringung des Gesetzentwurfes. - Ich erteile das Wort für die CDU-Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Dr. Wadephul.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ministerpräsident hat den Vertrag ausführlich geschildert. Ich will daher die einzelnen Bestandteile nicht noch einmal ausführlich wiederholen, sondern einige wenige Anmerkungen zum Verfahren und zum Inhalt machen.

Erstens zum Verfahren: Bei Staatsverträgen, gerade bei Rundfunkänderungsstaatsverträgen, sind die kritischen Stimmen von uns Parlamentariern auch von uns im Schleswig-Holsteinischen Landtag schon fast Legende. Oft genug fühlten wir uns vor allem im Bereich der Rundfunk- und Mediengesetzgebung - oder man müsste richtigerweise Medienvertragsschließung sagen - von der Exekutive und ihren Vorlagen überfahren und nicht hinreichend eingebunden.

Im Falle des uns vorliegenden Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages überwiegen jedoch die Vorteile von Staatsverträgen: Zum einen hat hier die praktische Umsetzung des Parlamentsinformationsgesetzes zwischen Landesregierung und Landtag sehr gut funktioniert. Wir sind gut zehnmal schriftlich oder mündlich umfassend über die aktuellen Überlegungen zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf dem Laufenden gehalten worden. Herr Ministerpräsident, Ihrem Haus, Herrn Staatssekretär Maurus und den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, möchte ich namens der CDU-Fraktion dafür ausdrücklich danken.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Zum anderen liegt mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der von einigen Enthusiasten sogar schon als Magna Charta des öffentlich-rechtlichen Fernsehens bezeichnet wird, ein über Partei-, Institutions-, Bundes- und Landesgrenzen hinweg sorgfältig abgestimmter Kompromiss vor, mit dem alle Beteiligten gut und vernünftig leben können. Insofern gehe ich auch davon aus, dass die Anfang Oktober 2008 öffentlich geäußerten kritischen Bemerkungen des Kollegen Eichstädt sich weitgehend erledigt haben. Damals hatte der Kollege Eichstädt erklärt - ich darf zitieren, Frau Präsidentin -