Neben zahlreichen Rückrufaktionen bei Kinderspielzeug im vergangenen Jahr hat das Verbraucherschutzministerium im Januar 2009 vor gefährlichen Flummis gewarnt und heute - die Ministerin sagte es schon - vor allergieauslösenden Antischimmelmitteln. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass solche Produkte trotz Frühwarnsystemen und Europäischem Verbraucherschutz immer wieder auf den Markt gelangen, ein Beweis dafür, dass die Schnellwarnsysteme eventuell noch immer nicht schnell genug sind.
Der größte Teil beanstandeter Produkte kommt aus China. Was nutzen da - frage ich mich - europaschutzrechtliche Spielzeugrichtlinien oder andere Vorgaben, wenn diese bei der Einfuhr aus nicht europäischen Ländern offensichtlich nicht greifen? Hier besteht Handlungsbedarf.
Schleswig-Holstein hat mit der Europäischen Verbraucherzentrale Kiel eine herausragende verbraucherschutzpolitische Aufgabe. Außer Deutschland
verfügen nur noch Österreich und Italien über je zwei nationale Zentren. Aus EU-Sicht ist diese Zweigleisigkeit nicht unbedingt willkommen. Die Nähe zu unseren östlichen Nachbarn ist mit den vielen Chancen und auch Problemstellungen eine Herausforderung und Berechtigung für den Standort Kiel als Europäisches Verbraucherzentrum. Daher setzen wir uns dafür ein, dass das EVZ Kiel erhalten bleibt. Kiel und Kehl als Standorte im Norden und Süden des Landes ergänzen sich.
Das Europäische Verbraucherzentrum Kiel kann selbstbewusst auftreten: Im Internetauftritt des EVZ Kiel gab es bisher 1.182.595 Besucher und 18.281.275 Seitenzugriffe im Vergleich zu Kehl mit 343.780 Besuchern und nur 1.172.000 Zugriffen. Auch wenn dies nur eine Randbemerkung ist, zeigt es doch, wie das Verbraucherzentrum gebraucht wird. Die Verbraucherzentrale und das Europäische Verbraucherzentrum Kiel haben gute Chancen, mit unserer politischen Unterstützung vorbildlich und effizient zu wirken.
Ich danke der Frau Abgeordneten Sassen. - Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Hans Müller das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, vielen Dank für Ihren Bericht. Ich danke auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die daran mitgewirkt haben.
Er zeigt, welche Bedeutung der Verbraucherschutz in Europa hat. Nicht nur, dass mittlerweile 85 % die Zahl ist schon genannt worden - der Verbraucherschutzgesetzgebung in der EU beschlossen werden: von sicherem Spielzeug - was auch schon erwähnt wurde - über Fluggastrechte - die ja auch immer wichtiger werden - und Gesundheitsversorgung bis zur Lebensmittelsicherheit.
In einem Richtlinienentwurf vom Oktober 2008 schlägt die Kommission jetzt sogar eine vollständige Harmonisierung des Verbraucherschutzes in Europa vor. Frau Sassen hat schon darauf hingewiesen. Das würde allerdings bedeuten, dass die Schutzrechte, die wir in der Bundesrepublik haben, abgesenkt würden. Wir sind - in gleicher Weise wie die CDU-Fraktion - nicht daran interessiert, Verbraucherschutzrechte abzusenken, sondern sie
Diese Herabsetzung können wir nicht wollen. Wir wollen ein soziales Europa und ein Europa, das die Verbraucher schützt.
(Beifall bei der SPD - Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heißt Mindeststandard, Herr Kollege!)
Wir begrüßen es deshalb, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, dass die weitere Harmonisierung des Verbraucherschutzes auf europäischer Ebene nicht zulasten der nationalen, sondern hin zu höheren Standards erfolgt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einem weiter wachsenden europäischen Binnenmarkt, in dem ein großer Teil der Firmen europaweit arbeitet, wird es immer wichtiger, die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und ihnen einen sicheren Schutz vor gesundheitsgefährdenden und wettbewerbsverzerrenden Produkten sowie eine möglichst ortsnahe Anlaufstelle zur Information und Rechtsberatung zu bieten. Vor diesem Hintergrund ist - und das wird in dem Bericht sehr deutlich - die Bedeutung des Europäischen Verbraucherzentrums zu sehen. In Deutschland hat das Europäische Verbraucherzentrum, wie in Österreich und Italien auch, zwei Standorte, die ganz ähnlich klingen. Wie schon erwähnt, der eine hier in Kiel und der andere in Kehl, also in Süddeutschland, nahe Straßburg.
Noch immer gibt es aber ein Ungleichgewicht zulasten des Standortes Kiel, das sich unter anderem in Finanzierungsfragen widerspiegelt. Und das, obwohl das EVZ Kiel 2008 54 % der Beschwerden bearbeitet hat, also mehr als Kehl.
Das Europäische Verbraucherzentrum in Kiel bearbeitet neben Basisangeboten wie Information und Rechtsberatung zusätzlich die Themenschwerpunkte Gesundheitsdienstleistungen, Reisen und Teilzeitwohnrechte, Telekommunikation sowie Produktsicherheit und Produktkennzeichnung. Daneben ist es auch im grenzüberschreitenden Verbraucherschutz, insbesondere an der deutsch-dänischen und deutsch-polnischen Grenze sowie in der gesamten Ostseeregion, aktiv. Es stellt so eine wichtige Brücke zu den Nachbarn in der Nord- und
Wir begrüßen es, dass die Landesregierung das auch so sieht und in ihrem Bericht ausdrücklich betont.
Zusätzlich sorgen beide Standorte im Norden und im Süden der Bundesrepublik dafür, dass der Verbraucherschutz in Deutschland bürgernah bleibt. Deshalb setzt sich die Landesregierung für die Gleichberechtigung der beiden Standorte und für die langfristige Sicherung des Kieler Standorts ein.
Dabei findet die Landesregierung ausdrücklich unsere Unterstützung; denn Verbraucherschutz und Information sowie eine Verstärkung der Verbraucherrechte sind wichtige Bestandteile eines sozialen Europas und müssen deshalb möglichst bürgernah gewährleistet bleiben. Ein soziales und bürgernahes Europa braucht einen starken Verbraucherschutz.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Hans Müller. Das Wort für die FDP-Fraktion hat nun der Herr Abgeordnete Günther Hildebrand.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Im Grunde genommen ist die EU ein einziges großes Verbraucherparadies.“ Mit diesen Worten machte gerade gestern der NDR eine Berichterstattung zum Verbraucherschutz beim Internetkauf innerhalb der EU auf. Denn das EU-Recht erlaubt es, nach Lust und Laune einzukaufen, ohne Zölle oder zusätzliche Mehrwertsteuer entrichten zu müssen.
Da liegt es auf der Hand, dass die Verbraucher als wichtige wirtschaftliche Akteure im Binnenmarkt Anerkennung und in der Folge auch Schutz finden müssen, zumal der Markt immer komplexer wird, auf dem sich die Verbraucher bewegen müssen.
Hier setzt die europäische Verbraucherpolitik ein. Ihr geht es um die Förderung der Rechte und des Wohlergehens der Verbraucher. Erreicht werden soll das, indem der Verbraucher in die Lage versetzt werden soll, seine Kaufentscheidungen, ob bei Waren oder Dienstleistungen, in Kenntnis der Dinge zu treffen. Dabei helfen EU-Verbraucherschutzvorschriften.
Notwendig ist es aber auch, eine effektive Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften sicherzustellen, indem zum Beispiel Verbraucherrechte erläutert werden oder bei Meinungsverschiedenheiten oder sogar Streitigkeiten geholfen wird. Hier rücken die Verbraucherschutzzentren wie das EVZ in Kiel in den Blickpunkt.
Was nun die EU-Verbraucherschutzvorschriften angeht, basieren diese im Wesentlichen auf einem Mindestschutzniveau. Das heißt, den Mitgliedstaaten bleibt das Recht vorbehalten, strengere Vorschriften als die grundlegende EU-Vorschrift zu erlassen.
Vorschläge aus der EU-Kommission, stattdessen einer vollständigen Harmonisierung den Vorrang einzuräumen und keine weiteren Vorschriften auf nationaler Ebene innerhalb eines Anwendungsbereichs zuzulassen, wurden ausweislich des Berichts bislang seitens Schleswig-Holsteins und des Bundesrates Absagen erteilt. Begründung: Deutschland müsse sein bislang hohes Schutzniveau wegen der erforderlich werdenden Rechtsangleichung absenken.
Ehrlich gesagt, hat mich diese Formulierung doch etwas überrascht. Vielleicht ist sie auch nur zu pauschal gefasst. Zu gut sind mir noch die Rufe nach 1:1-Umsetzung beispielsweise aus dem Bereich der Landwirtschaft im Ohr, wo die Lebensmittelherstellungskette bekanntermaßen ihren Anfang nimmt.
Eins-zu-eins-Umsetzung heißt doch, dass gerade keine strengeren Regelungen gewollt sind. Wir werden deshalb immer sehr genau hinschauen müssen, welches Schutzniveau wann den größten Wert für den Verbraucher hat. Allerdings müssen wir dann auch aufpassen, dass unsere Argumentation ihre konsequente Linie behält.
nachvollziehen. Jahrelang haben insbesondere EUKritiker ihrem Unmut über absurde Überregulierungen durch übereifrige Bürokraten im fernen Brüssel Luft machen wollen, auf die Gurkenverordnung verwiesen: Leicht gebogene Gurken können eine maximale Krümmung von 20 mm auf 10 cm Länge der Gurke aufweisen und so weiter und so weiter. Was die uns alles vorschreiben, hieß es dann kopfschüttelnd. Als zuletzt aber die Kommission die Gurken und andere Obst- und Gemüsesorten quasi in die Freiheit entlassen wollte, war es unter anderem ausgerechnet Deutschland, das diesen Vorstoß ablehnte mit dem Argument: Standards erleichtern den Ländern das Geschäft und bieten den Verbrauchern besseren Schutz.
Möglicherweise ist das ein zweifelhafter Scherz, ein Betrag zum Bürokratieabbau in der EU ist es gewiss nicht.
Gleichwohl ist die europäische Verbraucherschutzpolitik insgesamt ein großer Gewinn für die Verbraucher, aber auch für die Händler. Das Europäische Verbraucherzentrum in Kiel ist als Teil des Netzwerks von nun 28 vergleichbaren Einrichtungen in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Island und in Norwegen ein wichtiger Teil davon. Ausweislich des Berichts macht es dabei seine Sache sehr gut. Dafür danke ich den Mitarbeitern an dieser Stelle.
Unsere Aufgabe wird es sein, diese gute Arbeit der Verbraucherschutzzentren zu unterstützen durch eine gute personelle und sachliche Ausstattung der Zentren selbst, aber auch durch ausreichende Kontrollmöglichkeiten in den vielen Bereichen, in denen die Fragen der Verbraucher überhaupt erst entstehen. Ich denke an die Frage, ob ein Lebensmittel unbedenklich ist, oder an die Frage, ob das Spielzeug, das Elektrogerät und das Kosmetikprodukt sicher ist. Verbraucherschutz fängt mit Information an. Transparenz und Kontrolle gehören dazu. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.