Protokoll der Sitzung vom 26.01.2006

(Beifall bei FDP und SSW sowie vereinzelt bei der CDU)

Kurzum heißt dies: Hätten wir auf Eiderstedt ein entsprechendes Feuchtgebiet, dann wäre es auch von internationaler Bedeutung. Da wir aber noch nicht einmal ein Feuchtgebiet vorfinden, kann es dann auch nicht von internationaler Bedeutung sein. Das klingt banal, so ist es aber und so einfach ist es auch. So wird ein Schuh daraus.

Meine Damen und Herren, das Umweltministerium plant dennoch immerhin 2.800 ha auf Eiderstedt als Vogelschutzgebiet auszuweisen, aber auch diese Flächen sind zum Teil umstritten - zumindest auf Eiderstedt. Der Minister hat nach unserer Auffassung nämlich nicht nur zu begründen, warum er gewisse Flächen nicht mehr meldet, sondern auch, warum er bei anderen Flächen an einer Meldung festhält. Wir werden seine Begründung dazu sorgfältig prüfen.

Außerdem haben wir gehört, dass Flächen der Landwirte, die in das Programm „Extensive Weidewirtschaft Eiderstedt“ aufgenommen wurden, nicht die naturschutzfachlichen Voraussetzungen zur Meldung als NATURA-2000-Gebiet erfüllen. In diesem Zusammenhang muss uns der Minister erläutern, nach welchen Kriterien seinerzeit die Vertragspartner für das EWE-Programm ausgesucht wurden, die Auswahl erfolgt ist.

Meines Wissens gab es zur Teilnahme auf Eiderstedt keinen öffentlichen Aufruf und kein öffentliches Angebot. Nebenbei: Der größte EWE-Teilneh

mer kommt aus Dithmarschen! Da gilt es noch aufzuklären.

Die Ausweisung von Vogelschutzgebieten in der Eider-Treene-Sorge-Region ist ähnlich problematisch wie auf Eiderstedt. Wie aus einem Artikel der „Kieler Nachrichten“ vom 13. Januar 2006 hervorgeht, plant der Umweltminister auch hier eine deutliche Reduzierung der Flächen, die ursprünglich von der alten Landesregierung als Vogelschutzgebiet vorgesehen waren.

Sollte sich die Meldung bestätigen, dass auch hier Widersprüche in der naturschutzfachlichen Begründung für die Auswahl dieser Vogelschutzgebiete vorliegen, dann werden wir diese Entscheidung positiv begleiten.

Es wurde in den Medien darüber spekuliert - der Umweltminister hat das eben auch gesagt -, ob der Umweltminister eine Reduzierung der Vogelschutzflächen aus rein politisch motivierten Gründen vornimmt. Es wird unterstellt, der Umweltminister unternähme diesen Schritt nur, um von der Europäischen Kommission zurückgepfiffen zu werden. Er könnte sich dann als derjenige hinstellen, der alles versucht hätte, eine Ausweisung großer Flächen als Vogelschutzgebiet zu verhindern, leider eben vergeblich. Wir mögen das nicht glauben, denn das wäre in der Tat fatal für das Vertrauen der Menschen in Politik und politisches Handeln.

(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Herr Minister, sollte sich Ihre Auffassung insgesamt bei der EU-Kommission nicht durchsetzen, können wir - so glaube ich - übereinstimmend feststellen, dass Sie dann ein echtes Problem hätten.

Meine Damen und Herren, es kommt in der Tat darauf an, wie der Minister seinen Schritt fachlich begründet und dass er dieses gründlich und sachgerecht macht. Wir wünschen ihm dabei Erfolg. Es wäre nicht nur sein Erfolg, es wäre insbesondere der Erfolg der Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Regionen, die sich massiv gegen die Pläne der Vorgängerregierung gewehrt haben.

(Beifall bei FDP und CDU)

Es wäre ein Erfolg des bürgerschaftlichen Engagements. Es wäre aber auch kein Misserfolg für den Naturschutz, denn die Menschen vor Ort haben bewiesen, dass Sie sich jederzeit für den Naturschutz und damit auch für den Vogelschutz einsetzen - auf der Halbinsel Eiderstedt genauso wie auch in der Eider-Treene-Sorge-Region und anderswo im Land.

(Günther Hildebrand)

Ich hoffe, dass die Landesregierung am nächsten Dienstag einen weisen Beschluss fasst und mit einer exzellenten naturschutzfachlichen Begründung auch die EU überzeugt.“

(Beifall bei FDP, CDU und SSW)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Hildebrand. Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Herlich Marie Todsen-Reese.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer hätte vor einem Jahr zu hoffen gewagt, dass wir in diesem Haus und in SchleswigHolstein einmal einen solchen Bericht und einen solchen Vorschlag für eine Kulisse Vogelschutzgebiet Eiderstedt hören würden? - Herr Minister, ganz herzlichen Dank dafür.

(Beifall bei CDU und FDP)

Die vorgetragene Gebietskulisse für ein Vogelschutzgebiet auf Eiderstedt orientiert sich ausschließlich an den naturschutzfachlichen und rechtlichen Vorgaben der EU-Kommission. Sie entspricht den Vereinbarungen, die CDU und SPD gemeinsam im Koalitionsvertrag getroffen haben:

„Bei der Auswahl und Bennennung von Gebieten für das gemeinschaftliche NATURA2000-Netz werden wir die Gebietskulisse anhand der vom EU-Gesetzgeber geforderten Kriterien überprüfen und möglicherweise vorhandene naturschutzfachliche Beurteilungsspielräume nutzen.“

Darüber hinaus haben wir vereinbart, das EURecht grundsätzlich eins zu eins umzusetzen.

Völlig neu war und ist, dass für die Erarbeitung dieser jetzt vorliegenden Gebietskulisse Arbeitsgruppen eingerichtet wurden, in die nicht nur die Behördenvertreter und externer Sachverstand, sondern vor allem auch Vertreter der betroffenen Menschen aus der Region eingebunden waren. Auch dafür sage ich ganz herzlichen Dank.

(Beifall bei CDU und FDP)

Diese Arbeitsgruppen haben über ein halbes Jahr intensiv miteinander an dieser Lösung gearbeitet. Das verstehen wir darunter, wenn wir sagen: Naturschutz gemeinsam mit den Menschen. Herr Minister, ich habe vorhin bei Ihrem Vortrag gehört wie jemand sagte: Unter solchen Voraussetzungen kann Naturschutz in Schleswig-Holstein auch wieder Freude machen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Das ist das, was wir im Naturschutz am vordringlichsten brauchen. Dabei gab und gibt es auch in diesen Arbeitsgruppen durchaus unterschiedliche Auffassungen über den Umfang des zu meldenden Gebietes. Darum hat diese Beteiligung auch nicht per se dazu geführt, dass alle mit dem Ergebnis zufrieden sind. Das gilt insbesondere für diejenigen, die nach wie vor eine Nulllösung, also überhaupt kein Vogelschutzgebiet auf Eiderstedt, wollen. Nach allem, was wir bisher gehört und beraten haben, sage ich dazu aber auch ganz klar: Eine Nulllösung wird von der EU-Kommission nicht akzeptiert werden und darum sollten wir uns auf die jetzt vorgelegte Gebietskulisse verständigen, nicht zuletzt auch im Sinne der Rechtssicherheit und der Möglichkeit, basierend darauf in Zukunft weiterzuarbeiten. Damit ist aber auch klar, dass es bei der jetzt vorgeschlagenen Gebietskulisse - ich denke, der Minister hat das auch sehr eindrucksvoll dargestellt - nicht um persönliche oder wirtschaftliche Befindlichkeiten und Wunschträume geht - also nicht um Klientelpolitik, sondern ausschließlich um Kriterien, die der Prüfung und Anerkennung durch die EU-Kommission standhalten. Es ist also keine willkürliche oder ideologische „Basta-Entscheidung“ des Ministers, sondern eine fachlich und rechtlich intensiv vorbereitete und entwickelte Gebietskulisse.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, in verschiedenen Gesprächen mit dem Minister und mit Fachleuten haben wir auch gemeinsam sehr intensiv die Frage erörtert, ob diese Gebietskulisse vor der EU-Kommission Bestand hat. Ich denke, dies ist für uns gemeinsam eine ganz wichtige Voraussetzung.

Dabei spielte die Frage, ob Eiderstedt zwingend als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung entsprechend der Ramsar-Konvention auszuweisen ist, eine besondere Rolle. Aktuelle Bewertungen durch eine namhafte unabhängige Rechtsanwaltskanzlei haben die Auffassung des Ministers untermauert, dass es nicht erforderlich ist, Eiderstedt als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung zu benennen. Vieles von dem, was Herr Kollege Hildebrand dazu gesagt hat, kann ich nur unterstreichen. Zugleich wird auch die Auffassung des Ministeriums gestützt, dass die Trauerseeschwalbe die wertgebende Art für die Ausweisung eines Vogelschutzgebietes auf Eiderstedt ist. Zusätzlich werden die drei vorgeschlagenen Gebiete um Westhever, Poppenbüll und Kotzenbüll auch dem Wiesenvogelschutz, insbesondere für Uferschnepfe und Kibitz, gerecht.

(Günther Hildebrand)

Der Versuch, über die so genannten IBA-Listen wieder zu einer Vergrößerung der Gebietskulisse zu kommen, läuft ebenfalls ins Leere. Die IBA-Listen kommen nur dann zum Zuge, wenn ein Land kein eigenes Ausweisungskonzept entwickelt hat und vorweisen kann. Die jetzige Landesregierung hat aber bei der Erarbeitung des jetzt vorgelegten Gebietsvorschlages das Ausweisungskonzept der früheren Landesregierung übernommen. Damit gibt es keinen vernünftigen Grund, die IBA-Listen wieder ins Spiel zu bringen.

Lassen Sie mich auf einen letzten, immer noch geäußerten Kritikpunkt kurz eingehen. Ich meine die Beteiligung und Rolle des Landesamtes für Natur und Umwelt. Zur Einbindung des LANU in den Entscheidungsprozess möchte ich in Erinnerung rufen, dass diese nachgeordnete Behörde in besonderer Weise den Auftrag zur wissenschaftlichen Beratung des Ministeriums hat. Die naturwissenschaftlichen Daten und Stellungnahmen des LANU waren neben vielen anderen Informationen Grundlage bei der Erarbeitung der Gebietskulisse. Die Entscheidungen werden aber im Ministerium von den dort zweifelsfrei vorhandenen Fachleuten weiter vorbereitet und letztendlich von der Spitze des Hauses getroffen. Wir haben ja vorhin eindrucksvoll gehört, dass dies vorher sehr wohl auch der Fall war und manches Mal auch gegen Vorschläge, die aus dem eigenen Haus gekommen sind, entschieden worden ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach meiner Auffassung ist die vorgeschlagene Gebietskulisse so weit entwickelt, dass sie jetzt in das ordentliche Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gegeben werden kann. Deshalb gehe ich davon aus, dass das Kabinett zeitnah eine entsprechende positive Entscheidung treffen wird, damit es nicht zu weiteren unnötigen Zeitverlusten kommt. Niemand kann die letztendliche Entscheidung der EU-Kommission oder das Urteil bei eventuell angestrengten Klagen von Verbänden mit letzter Sicherheit vorhersagen. Aber ein weiteres auf Zeit spielen bringt überhaupt nichts ein. Wichtig ist, den Gebietsvorschlag so schnell wie möglich bei der Kommission zu melden. Die wartet nämlich schon ein paar Tage darauf. Sollte diese dann doch noch Einwände erheben, bleibt immer noch eine Frist, um diese aufzuarbeiten und gegebenenfalls nachzubessern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch nach deutlicher Reduzierung der Gebietskulisse gibt es auf Eiderstedt noch Kritik und offene Wünsche. In dem anstehenden Beteiligungsverfahren können sich alle Betroffenen erneut einbringen. Darüber hinaus bietet die angestrebte Ausweisung als Landschafts

schutzgebiet die Voraussetzung nicht nur für den öffentlichen naturschutzfachlichen Grundschutz, sondern auch für eine Überprüfung der Verordnung im Wege einer Normenkontrollklage, wie es von einigen Vertretern aus der Region auch gefordert wird. Ich finde es gut und richtig, dass der Minister und das Ministerium bereit sind, sich dem zu stellen. Ich gehe davon aus, dass unabhängig von dem weiteren Verfahren dort, wo freiwillig der Wunsch nach Vertragsnaturschutz besteht, das Ministerium prüfen wird, inwieweit dieses fachlich und finanziell möglich ist. Ich bin sicher, dass es vor dem Hintergrund der Erfahrungen auf Eiderstedt auch für die ETS-Region eine tragfähige Lösung geben wird.

Abschließend möchte ich allen danken, die sich konstruktiv, aber auch kritisch in die Erarbeitung der jetzt vorliegenden Gebietskulisse eingebracht haben. Ich möchte alle Beteiligten und Betroffenen bitten, den Blick nach vorn zu richten und auch weiter an einer Lösung mitzuarbeiten, die für alle tragbar ist. Die neue Gebietskulisse ist eine echte Chance für Eiderstedt. Wir sollten sie alle gemeinsam nutzen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich danke der Frau Abgeordneten Todsen-Reese und erteile das Wort für die SPD-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Konrad Nabel.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als wir zuletzt im September 2005 hier im Landtag über das europäische Netzwerk Natura 2000 diskutierten, führte ich unter anderem aus - ich möchte mich selber zitieren -: „Über die Verpflichtung, zunächst anhand naturschutzfachlicher Bewertungen und unter Beteiligung aller betroffener Gebiete für das kohärente Netz Natura 2000 insbesondere Schutzgebiete nach FFH- und Vogelschutzkriterien zu sondieren, sie einzurichten und dauerhaft zu sichern, brauchen wir heute nicht mehr zu diskutieren; sie gilt und wurde von der Landesregierung in der Vergangenheit erfüllt.“

So ganz falsch konnte diese Feststellung nicht gewesen sein; denn ich bekam während und nach dieser Rede ausweislich des Protokolls von vielen Seiten des Hauses Beifall.

Diese Feststellung führt heute aber zu einem Konflikt; denn seit letzter Woche liegt für die Halbinsel Eiderstedt eine neue Gebietskulisse auf dem Tisch,

(Herlich Marie Todsen-Reese)

die sich fundamental von der unterscheidet, die in der letzten Wahlperiode entwickelt wurde und für die ich mich - genau wie meine Kolleginnen und Kollegen - seinerzeit massiv eingesetzt habe. Das gleiche gilt im Übrigen für das Eider-Treene-SorgeGebiet; aber darüber können wir noch nicht ernsthaft beraten, weil eine neue Gebietskulisse noch nicht vorliegt. Wenn die eben erwähnte Verpflichtung gilt, dann müssen sich die angelegten Kriterien, die darauf aufbauenden Abwägungen und die Ergebnisse an den EU-Vorgaben orientieren und gerichtsfest sein. Wir können uns keine Planungsunsicherheit und möglicherweise Strafverfahren der EU wegen unzureichender Ausweisung von Natura2000-Gebieten leisten.

Dies galt für uns übrigens auch bei der unter der rot-grünen Landesregierung eingeleiteten Ausweisung eines weit größeren Vogelschutzgebietes auf Eiderstedt. Dabei war es immer unser Ziel, nicht über das von der EU rechtlich Geforderte hinaus zu melden. So hat sich die SPD-Fraktion im Sommer 2004 erfolgreich dafür eingesetzt, die ursprünglich geplante Gebietskulisse auf Eiderstedt um 4.800 ha auf 19.800 ha zu reduzieren. Nach Prüfung aller naturschutzrechtlichen Kriterien wurde uns - auch von unabhängiger Seite - versichert, dass eine weitere Reduzierung nicht möglich sei und von der EU nicht akzeptiert werden würde.

Vor diesem Hintergrund haben wir auch nach einigen Erläuterungen des Landwirtschaftsministers das ist erwähnt worden - und auch nach einiger Diskussion hier im Landtag heute weiterhin erheblichen Informationsbedarf zur nunmehr vorgeschlagenen kleinteiligen, nicht zusammenhängenden Gebietskulisse mit drei in sich selbst auch nicht geschlossenen Bestandteilen auf zusammen nur noch 2.850 ha.

Die für mich vor einer endgültigen Positionierung zum neuen Gebietsvorschlag zu klärenden Fragen möchte ich Ihnen im Folgenden kurz skizzieren. Ich will Ihnen aber nicht vorenthalten, dass wir heute mittag durch Minister von Boetticher über die Ergebnisse einer von ihm in Auftrag gegebenen rechtsgutachterlichen Expertise zur Frage, ob Eiderstedt zwingend als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung zu betrachten sei, informiert wurden. Das hat er auch schon erwähnt. Daraus ergeben sich Teilaspekte für die Beantwortung meiner folgenden Fragen, die ich trotzdem stellen möchte, um deutlich zu machen, worum es geht.

Hauptargument des Landswirtschaftsministers zur deutlichen Reduzierung der Gebietskulisse auf Eiderstedt ist die neue Einschätzung, Eiderstedt erfülle nicht die Kriterien eines Feuchtgebietes inter

nationaler Bedeutung nach der Ramsar-Konvention, was im deutlichen Gegensatz zum noch gültigen und im Internet nachlesbaren Kurzgutachten des LANU zu Eiderstedt - Nr. 1618-401 - steht. Als Konsequenz dieser Neubewertung sieht der vom Landwirtschaftsminister eingesetzte Arbeitskreis lediglich die Trauerseeschwalbe als schützenswerte prioritäre Art in den drei Gebieten an. Meine Frage hierzu: Welche neuen Erkenntnisse haben den Minister bewogen, die Einstufung Eiderstedts als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung fundamental zu ändern? Dazu ist vorhin schon etwas gesagt worden; ich wollte die Fragen zumindest einmal gestellt haben.

Bei allen bisherigen NATURA-2000-Gebieten wurde das LANU als wissenschaftliche Fachbehörde beteiligt. Laut Auskunft des Ministeriums ist bei der neuen Gebietskulisse eine Beteiligung des LANU - außer zu wenigen ornithologischen Fachfragen auf dem kleinem Dienstweg - für nicht erforderlich gehalten worden, da nur eine neue rechtliche Bewertung vorgenommen worden sei.

(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unglaublich!)