Wir haben ganz deutlich formuliert, dass wir ein solches Konzept im norddeutschen Verbund wollen. Dazu zählen auf jeden Fall auch MecklenburgVorpommern und Niedersachsen. Ich denke, hier muss auf die Historie hingewiesen werden. KarlMartin Hentschel hat dies für sich getan. Ich möchte dies für mich auch tun. Es ist nicht ohne eine gewisse Ironie, dass einem dann, wenn man sich 20 Jahre lang um eine bestimmte Politik in eine bestimmte Richtung bemüht und Erfolg hat, vorgeworfen wird, dass man das getan hat. Diejenigen, die einem das vorwerfen, ruhen sich aber auf dem aus, was wir erreicht haben. So kann das nicht gehen!
Das war nicht nur unsere Politik. Ich sage ganz neidlos, dass wir 1986 nicht auf Bundesebene regiert haben. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist seinerzeit von Herrn Töpfer vorgelegt worden. Das war ein Gesetz, das im Ansatz gut war. Es waren ein paar Probleme drin, aber um genau diese Verbesserungen haben wir in den letzten 20 Jahren gekämpft. Dabei haben wir ganz viel erreicht. Wir wollten Abfallströme kanalisieren. Wir wollten die drei großen Vs - vermeiden, verhindern, verwerten - umsetzen. Genau das haben wir gemacht. Wir haben das Kreislaufwirtschaftsgesetz weiter verbessert, sodass Kreisläufe entstehen, in denen eine Produktverantwortung zumindest Raum greift. Ob diese schon vollständig da ist, wage ich zu bezweifeln. Gucken Sie sich aber doch die einzelnen Bereiche wie Elektronikschrottverordnung oder Regelungen zu Altreifen, Altautos und Öl an!
Hier gibt es vieles, was sich inzwischen getan hat. Das ist ein Weg, der vernünftig, richtig und ökologisch war und der am Ende auch wirtschaftlich erträglich war. Besser kann es gar nicht gehen. Dafür von Herrn Harms beschimpft zu werden, finde ich total daneben. Die norddeutsche Kooperation ist im Abfallbereich zwingend notwendig, denn wir haben uns spezialisiert.
Gucken Sie sich doch die SAVA in Brunsbüttel an! Diese Anlage würde nicht laufen, wenn wir nicht beispielsweise aus Bremen, Niedersachsen oder anderen Teilen der Bundesrepublik Abfall hätten. Es muss eine Kooperation her, die gleichzeitig einen möglichst geringen Mülltourismus aktiviert. Das ist klar. Man kann nicht ganz auf ihn verzichten, sonst würde das Ganze nicht funktionieren.
Die früher prognostizierten Abfallmengen sind nicht eingetreten. Schauen Sie in die Protokolle von vor 15 bis 20 Jahren! Wir haben nicht die Kapazitäten, die viele damals wollten. Man wollte damals die ganze Republik mit 54 neuen Anlagen zupflastern. Das ist nicht geschehen und das ist der Erfolg einer vernünftigen ökologischen und ökonomischen Politik. Dafür bedanke ich mich bei all denen, die daran mitgewirkt haben.
Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag in Nummer 1 der Drucksache 16/729 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. - Ich sehe Ihr zustimmendes Nicken.
Abfall ist immer noch ein emotionales Thema. Es ist beantragt worden, Nummer 2 des Antrages Drucksache 16/729 an den Umwelt- und Agrarausschuss, mitberatend an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen sowie den Bericht der Landesregierung zur abschließenden Beratung an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
lerinnen und Schüler sowie ihre Lehrkräfte des Gymnasiums Schenefeld und der Realschule Bad Schwartau. - Herzlich willkommen und viel Spaß!
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die jetzige Konstruktion des Landesnaturschutzbeauftragten ist ein Sonderfall. Während die Bürgerbeauftragte, der Datenschutzbeauftragte und der Flüchtlingsbeauftragte dem Parlament zugeordnet sind und damit von der Regierung weisungsunabhängig sind, wurde der Landesnaturschutzbeauftragte vom Umweltminister ernannt.
Ich hätte diesen Gesetzentwurf nicht erarbeitet, wenn dies nicht offensichtlich zu einem Problem geworden wäre. Unter den vier vergangenen Ministern gab es stets engagierte und in der Naturschutzszene anerkannte Beauftragte, die sich durchaus kritisch in die Diskussion einmischten. Ihre Stellungnahmen waren erwünscht und wurden respektiert, auch wenn sie kritisch waren. Nun haben wir einen Umweltminister, der es in einem Jahr geschafft hat, sich mit sämtlichen Umweltverbänden anzulegen und der sich unverdrossen bemüht, den Eindruck zu verstärken, als verstehe er sein Amt als eine Lobbyorganisation für Hardlinerfraktionen unter Fischern, Jägern, Gentechniksaatgutkonzernen und Großagrariern, für die Naturschutz ein rotes Tuch ist. Dieser Minister ist das beste Argument dafür, dass dieses Land einen unabhängigen Landesnaturschutzbeauftragten braucht.
Roger Asmussen, der ehemalige CDU-Finanzminister und zurückgetretene Landesnaturschutzbeauftragte, war nun wahrlich kein Hardliner im Kampf gegen Nutzerinteressen. Er war in seiner Funktion einfach nur ein Fachmann, der nach intensiver Dis
kussion mit seinen Beratern zu dem Schluss gelangt war, dass die Erweiterung der Liste der jagdbaren Arten und die Kormoranverordnung nicht fachlich, sondern rein ideologisch motiviert waren.
Als der Minister von ihm forderte, seine Pressearbeit im Vorfeld mit ihm abzustimmen, formulierte er in seinem Rücktrittsschreiben:
Folgerichtig ist er zurückgetreten. Er ist ein Mann mit Prinzipien und Charakter, der sich durch parteipolitische Kalküle nicht von dem abbringen lässt, was er für richtig hält. Dafür gebührt ihm unser Respekt. Das sage ich nicht mit Häme. Auch uns Grüne hat schon so mancher aufrichtige Mensch verlassen, weil er eine Entscheidung nicht richtig fand. So etwas kommt vor. Es kommt aber darauf an, wie man mit einer solchen Kritik umgeht. Besonders empört war Herr Asmussen über die Formulierung, er würde mit kritischen Äußerungen den Ruf des Naturschutzbeauftragten beeinträchtigen. Das ist in der Tat eine perfide Verdrehung der Funktion eines solchen Beauftragten.
Wenn er nur Claqueur sein darf, wozu brauchen wir ihn dann? - Herr Ministerpräsident, Sie stören. Bevor sich der Minister also einen Naturschutzbeauftragten bestellt, der nach seinem Wunsch jeweils für jede Pressemitteilung die Erlaubnis holt, legen wir hier einen Gesetzentwurf vor, der vorsieht, dass der Beauftragte zukünftig - wie die anderen Beauftragten auch - dem Landtag zugeordnet ist. In § 6 unseres Entwurfs steht:
„Die oder der Beauftragte ist in der Ausübung des Amtes unabhängig und wird nur dem Gesetz unterworfen.“
In § 4 steht, dass der oder die zukünftige Beauftragte dem Landtag in zweijährigem Abstand einen Bericht über seine oder ihre Tätigkeit vorlegt. Damit haben wir die wichtigsten Forderungen erfüllt. Der oder die Beauftragte ist von Regierungsweisungen unabhängig und kann seine oder ihre Aufgabe sowie das Amt so gut wie möglich erfüllen. Herr Minister, wer glaubt, er kann Kritik verhindern, indem er sie unterdrückt, hat sich schon immer geirrt. Er macht sie nur interessanter.
Marcel Reich-Ranicki hat dies in seiner unvergleichlichen Logik so ausgedrückt: Man sollte die Kritiker nicht für Mörder halten. Sie stellen nur den Totenschein aus.
Ich danke Herrn Abgeordneten Hentschel. - Für die CDU-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Herlich Marie Todsen-Reese das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Position des Landesnaturschutzbeauftragten ist kein Sonderfall, sondern sie steht in einer erfolgreichen Tradition. Der vorliegende Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht einen gravierenden Systemwechsel vor. Kurz gesagt, der Landesnaturschutzbeauftragte soll nicht mehr bei der Landesregierung, sondern beim Landtag angesiedelt werden.
Ich sage an dieser Stelle sehr deutlich: Der Rücktritt des letzten Landesnaturschutzbeauftragten im vergangenen Jahr bietet meines Erachtens keinen ausreichenden Grund für einen solchen Systemwechsel. Vielleicht hätte man noch ein gewisses Verständnis für die Gesetzesinitiative haben können, wenn der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes noch nicht vorläge und wenn in diesem Gesetzentwurf der Landesnaturschutzbeauftragte nicht oder nur unzureichend verankert worden wäre. Das ist jedoch nicht der Fall.
Ich habe mir einmal die jeweiligen Paragraphen zum Landesnaturschutzbeauftragten in unterschiedlichen schleswig-holsteinischen Naturschutzgesetzen angesehen - das Landschaftspflegegesetz aus dem Jahr 1982, das heydemannsche Landesnaturschutzgesetz, auch die folgenden Fassungen der Jahre 2003, 2004 und 2005. Dabei ist eine grundsätzlich übereinstimmende Regelung festzustellen: Hauptaufgabe des Landesnaturschutzbeauftragten war und ist, die obere und die oberste Naturschutzbehörde zu unterstützen, zu beraten sowie zwischen diesen Naturschutzbehörden und den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln.
In der derzeit noch gültigen Fassung gibt es dazu wichtige Ergänzungen. Vorhaben und Maßnahmen sind auf Verlangen mit dem Landesnaturschutzbeauftragten zu erörtern. Ebenso ist klargestellt, dass
der Landesnaturschutzbeauftragte ehrenamtlich für das Land tätig und an Weisungen nicht gebunden ist. Daran hat sich auch im aktuellen Gesetzentwurf nichts geändert. Und das ist gut so. Das sage ich bewusst vor dem Hintergrund früherer anderer Äußerungen und Meinungen. Ich persönlich bin froh, dass wir gemeinsam in der Koalition und mit der Regierung auf einem guten Weg sind.
Auf der Grundlage dieser bisherigen rechtlichen Regelungen hat eine Reihe von Landesnaturschutzbeauftragten erfolgreich gearbeitet: Professor Knauer, Professor Riedl, Pastor Hohlfeld und Professor Janßen sind Namen, die für eine erfolgreiche Arbeit stehen. Trotz auftauchender Meinungsunterschiede letztlich immer wieder anerkannt und respektiert. Sie haben durchgehalten und Erfolg gehabt. Darum ist es aus meiner Sicht nicht erforderlich, die rechtlichen Grundlagen oder das System der Verankerung zu verändern.
Wichtig ist, einen neuen Landesnaturschutzbeauftragten zu benennen, der die Kompetenz, den Mut und das Durchhaltevermögen hat, sich dieser Aufgabe zu stellen. Dabei muss allen Beteiligten klar sein, dass die Position des jeweiligen Landesnaturschutzbeauftragten nie frei von Konflikten ist. Vielmehr ist die Gefahr, sich zwischen alle Stühle zu setzen, relativ groß.
Der Landesnaturschutzbeauftragte soll Anwalt der Natur und des Naturschutzes sein. Aus diesem Verständnis heraus soll er die obere und die oberste Naturschutzbehörde unterstützen und beraten und dann auch noch seiner Vermittlerrolle gerecht werden. Dies verlangt dem jeweiligen Amtsinhaber sehr viel ab. Das kann dauerhaft und nachhaltig sicherlich nur dann gelingen, wenn es zwischen dem Landesnaturschutzbeauftragten und der oberen und der obersten Naturschutzbehörde ein belastbares Grundvertrauen gibt. Das heißt nicht, dass man voneinander jeweils erwartet, das zu tun, was der andere fordert und verlangt, sondern dass man gegenseitige Meinungen respektiert, letzten Endes aber auch Zuständigkeiten.
Ich will sehr deutlich sagen: Der Minister hat nicht dem von ihm benannten Landesnaturschutzbeauftragten das Vertrauen aufgekündigt und gesagt: „Ich will dich nicht mehr haben“, sondern der Landesnaturschutzbeauftragte hat von sich aus gesagt: „Ich gebe diese Aufgabe ab und auf.“ Das sollten wir hier alle nicht vergessen.