Ich komme zum Schluss. - Die Unterstützung der CDU-Fraktion ist Ihnen dabei gewiss. Dies ist nicht zuletzt auch Ursache und Grundlage für die Überlegung, ein Hochmoorschutzprogramm aufzulegen, -
- natürlich mit Unterstützung Ihres Hauses, um ganz konkret daranzugehen, Artenverluste in diesem Lande zu stoppen und die Biodiversität für die Zukunft zu sichern.
Es scheint in dieser Oktober-Tagung außerordentlich schwierig zu sein, die Abgeordneten zu stoppen. Ich appelliere noch einmal an Ihre Disziplin, sich an die verabredeten Redezeiten zu halten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn einige Sprecherinnen und Sprecher für Umwelt etwas stimmlos sind, werden sie doch die Bissfestigkeit nicht verlieren.
Lassen Sie mich gleich zu Beginn meiner Ausführungen, genau wie meine Vorrednerin und mein Vorredner, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landwirtschaftsministeriums für den informativen Bericht über den Stand der Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie in unserem Land danken. Es werden die bei uns vorkommenden Ökosysteme und Tier- und Pflanzenarten beschrieben, Instrumente und Maßnahmen, die seit vielen Jahren erfolgreich laufen, dargestellt, und es wird auf einige neuere Aspekte wie Vertragsnaturschutz und Ökokonto eingegangen. Regionale Maßnahmen und Pläne lokaler Aktionen werden beschrieben. Aber leider, meine Damen und Herren und Herr Minister, fehlt ein übergreifender programmatischer Ansatz.
Wir werden hier in der Ausschussberatung noch einiges zu tun haben. Aber der Bericht ist eine gute Arbeitsgrundlage.
Der Klimawandel und seine möglichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen stehen im Mittelpunkt der öffentlichen und politischen Diskussion. Wesentlich dazu beigetragen haben der Stern
Die gravierenden Auswirkungen des Klimawandels auch auf die biologische Vielfalt waren sicherlich ein Anlass dafür, dass Ende letzten Jahres endlich, über 15 Jahre nach dem Beschluss des Übereinkommens über die biologische Vielfalt 1992 in Rio, eine nationale Strategie zur biologischen Vielfalt vorgelegt wurde, die den internationalen Vergleich nicht scheuen muss. Keine andere international vorgelegte Strategie hat ein derart konsistentes System von Visionen, konkreten Qualitäts- und Handlungszielen, meist mit genauen Zieljahren zur Erreichung der rund 330 Ziele und rund 430 Maßnahmen zu allen biodiversitätsrelevanten Themen. Ich wünschte, Sie hätten an dieser Stelle etwas mehr abgeschrieben.
Seit der Diskussion der großen Anfragen der CDU zum Klimaschutz im Herbst vergangenen Jahres, als wir den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Rückgang der biologischen Vielfalt bereits thematisierten, haben sich die Hinweise darauf verdichtet, dass vor allem durch die Änderung des Umgangs mit der Fläche im kommunalen Bereich, beim Verkehr und in der Land- und Forstwirtschaft wesentliche Erfolge zu erzielen sein werden. Die Landnutzung, ihre notwendige Veränderung und die Rolle des Waldes sowohl in der Klimadebatte als auch bei der Biodiversität ist IPCC und IUCN jeweils ein eigenes, umfangreiches Kapitel wert, überschrieben mit der Abkürzung LULUCF „Land use, land use change and forest“. Mit diesen etwas kryptischen Buchstaben überschrieben beschreibt es die negativen Einflüsse konventioneller Landnutzung auf das Klima und die biologische Vielfalt.
Weltweit verbrauchen wir pro Jahr mehr natürliche Ressourcen, als die Natur überhaupt produzieren kann. Wir leben also auf Pump. Und wir leben auf Kosten der kommenden Generationen. Es ist höchste Zeit, gegenzusteuern, meine Damen und Herren.
Die Leistungen der Natur für das Dasein der Menschen sind von unschätzbarem und lebensnotwendigem Wert. Wir müssen die zu erhaltenden Ökosysteme aber auch aus wirtschaftlichen Gründen schützen und weiterentwickeln. Eine Studie aus dem Jahr 1997 schätzt den ökonomischen Nutzen der Ökosysteme pro Jahr auf bis zu 64 Billionen US
Die biologische Vielfalt ist bedroht, weltweit, national und auch regional. Dies gilt auch für Schleswig-Holstein. Hier setzen wir uns seit Langem mit Erfolg dafür ein, mit geeigneten Strategien, Programmen und Maßnahmen des Naturschutzes auf den Verlust der biologischen Vielfalt zu reagieren und ihm entgegenzuwirken. Ein wichtiger Eckpfeiler ist die Umsetzung der europäischen ökologischen Richtlinie NATURA 2000 und der daran ansetzenden weiteren Ausweisung von Naturschutzgebieten und auch von Managementplänen. Vorhin hatte das ein Kollege nicht verstanden; ich glaube, das war der Kollege Kalinka.
Angesichts der jüngst veröffentlichten Roten Liste mit der Feststellung, dass über ein Viertel aller Arten bei uns auszusterben droht, schließen wir uns den Forderungen des Naturschutzes an, ein umfassendes integriertes Programm zur Entwicklung der Biodiversität auch in Schleswig-Holstein vorzulegen.
Der vorliegende Bericht stellt hierfür wichtige Handlungsfelder heraus, auf die ich im Folgenden kurz eingehen wollte, es aber nicht mehr schaffe, weil mir die Zeit davonläuft. Ich will daher nur noch zu zwei Aspekten etwas sagen.
Zum Thema Moore! Seit 2001 wird in SchleswigHolstein das Niedermoorprogramm durchgeführt. Wir haben uns mit unserem Koalitionspartner darüber geeinigt, dieses Programm um die Hochmoore zu erweitern. 170.000 ha Moore hatten wir mal in Schleswig-Holstein. Jetzt ist weniger als ein Viertel überhaupt noch als Moor zu bezeichnen. Davon wird immer noch ein großer Teil entwässert und landwirtschaftlich genutzt. Da muss etwas passieren.
Der Bericht zeigt auf, dass in den vergangenen 50 Jahren die Zahl der Arten, die in der Agrarlandschaft leben, um 80 % abgenommen hat. Die Knicks, Kleingewässer und andere im Bericht neudeutsch als „Hotspots“ bezeichneten Horte der Artenvielfalt haben an Qualität und Zahl deutlich abgenommen. Wir müssen daher in diesem Bereich besonders folgende Maßnahmen ergreifen: Erhalt der Stilllegungsflächen, statt sie wieder unter den Pflug zu nehmen. Die Biomasse angemessen zu
nutzen, statt massenweise Mais anzubauen. Das Grünland ist zu erhalten. Zum Moor habe ich etwas gesagt.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. - Landschaftszerschneidungen müssen beachtet werden. Ich finde es beachtlich, dass vonseiten des Bundes Programme unterstützt werden, um die Wirkungen von Zerschneidungen dahin gehend zu überprüfen, dass die biologische Vielfalt an dieser Stelle stark leidet.
Meine Damen und Herren, die Instrumente des Naturschutzes zur Änderung der Landnutzung müssen bei uns im Fokus stehen. Wir müssen uns anstrengen. Ich hoffe, dass wir dazu in den Beratungen im Ausschuss einen Beitrag leisten können.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich feststellen, dass der Bericht mit großem Engagement geschrieben wurde. Ich hatte nach der Lektüre folgenden Eindruck: Schleswig-Holstein ist die Vielfalt der Ökosysteme und Lebensräume, die Vielfalt der Pflanzen- und Tierarten wichtig. In Schleswig-Holstein passiert auch etwas, um die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und damit auch die Lebensgrundlagen der Menschen zu schützen und zu bewahren. Dafür noch einmal vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich habe mich darüber sehr gefreut, und ich erachte diese Grundeinstellung auch für zwingend. Denn Biodiversität ist für uns unverzichtbar um der Vielfalt des Lebens auf der Erde wegen und nicht zuletzt auch unseretwegen. Deshalb muss es unser Ziel sein, mit möglichst vielen und möglichst konkreten Maßnahmen den Verlust von Arten, von Ökosystemen und der genetischen Vielfalt zu bremsen. - Ich sage bewusst „bremsen“ und nicht „stoppen“, wie es die Grünen in ihrem ersten Antrag formuliert und leider auch noch in ih
Welche Maßnahmen können das nun sein, mit denen der rasend schnell voranschreitenden Zerstörung der Artenvielfalt Einhalt geboten werden kann? - Der Bericht ist voll von einer Vielzahl grundsätzlicher Regelungen und von Beispielen zum Naturschutz. Das ist der Bereich, für den die Länder im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt gemäß der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zuständig sind. Regelungen zur nachhaltigen Naturnutzung sind dagegen Bundessache. Dennoch hätte ich mir gewünscht - ich hoffe, wir holen das im Ausschuss nach -, dass das Zusammenspiel von Naturschutz und Naturnutzungsmaßnahmen deutlicher zum Ausdruck gekommen wäre, als es im Bericht der Fall ist.
Wir alle wissen, dass der im Ergebnis erfolgreiche Weg zum Vertragsnaturschutz bisweilen steinig war, dass der Vogelschutz auf Eiderstedt mit Schwierigkeiten behaftet war, dass die heute zu Recht gerühmte „Erfolgsstory“ der Wattenmeerzusammenarbeit ihre Hindernisse zu überwinden hatte. Wir wissen auch, dass wir aufgrund von unterschiedlichen Zielsetzungen, die sich beispielsweise in der Land- und Forstwirtschaft aus artenschutzrechtlichen Bestimmungen einerseits und Vorgaben zur guten fachlichen Praxis andererseits oder im Bereich der Wasserwirtschaft aus dem guten ökologischen Zustand und der Badewasserqualität ergeben können, nur gemeinsam zu Lösungen kommen können.
Diese Zusammenhänge dürfen wir bei aller Begeisterung über das Thema Biodiversität nicht ausblenden. Wenn es uns wirklich ernst damit ist, die „Arche Erde“ davor zu bewahren, immer leerer zu werden, wie es der „sh:z“ gerade formulierte, müssen wir die Menschen mit ins Boot nehmen.
Zu Recht würdigt der Bericht an vielen Stellen das Engagement der Menschen im Naturschutz. Ich schließe mich dem Dank an die vielen Ehrenamtlichen gern an.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss, ohne Wasser in den Wein gießen zu wollen, zwei weitere kritische Punkte zum Bericht anmerken.
Zum einen sind dies die nicht unerheblichen Lücken bei der systematischen Erfassung verschiedener Arten mit einheitlicher Methodik. An mehreren Stellen im Bericht fand ich den Hinweis, dass Zahlen von Arten nur geschätzt waren, dass
ein Gesamtzensus fehlt oder Wissenslücken bestehen. In der Roten Liste der Amphibien und Reptilien Schleswig-Holsteins findet sich sogar der ausdrückliche Hinweis, dass bislang keine systematische landesweite Erfassung der Herpetofauna durchgeführt wurde. Insoweit kann Schleswig-Holstein noch einiges tun, um zu verlässlicheren Aussagen und Schlussfolgerungen zu kommen.
Das Zweite betrifft gleich zu Beginn des Berichts den Hinweis auf die Anpassungsfähigkeit der Arten an sich ändernde Umweltbedingungen. Leider wird dieser Hinweis nicht weiter vertieft. Ich halte ihn jedoch für entscheidend.
Wie halten wir es denn mit der Biodiversität bei gleichzeitigem Klimawandel? Welche Arten aus welchen Zeiten und in welchen Lebensräumen haben wir im Fokus, wenn wir die Vielfalt der Ökosysteme auf allen Ebenen schützen wollen? Ist es beispielsweise im Rahmen waldbaulicher Maßnahmen sinnvoll, den Anbau von Eiche und Buche als heimische Baumarten zu fördern, wenn Fachleute bereits heute darauf hinweisen, dass diese Bäume infolge des Klimawandels bei uns auf Dauer keinen standortgerechten Lebensraum haben werden? Welchen Status schützen wir also, und welchen Schutzstatus können wir uns leisten?
Bereits heute müssen beispielsweise für Maßnahmen zur naturnahen Gestaltung von Fließgewässern alle verfügbaren Ressourcen konzentriert werden, um auch nur annähernd den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie nahekommen zu können. Wenn es um Antworten auf die Frage geht, was Schleswig-Holstein in Sachen Biodiversität leistet und was es leisten kann, sollten wir diese Überlegung unbedingt aufgreifen.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und glaube, wir haben dort noch viele Dinge zu vertiefen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht der Landesregierung macht deutlich, wie weit gefasst der Begriff der Biodiversität im eigentlichen Sinne ist. Er beschränkt sich nicht nur auf Artenvielfalt, sondern er ist weiter gefasst. Zu diesem Begriff gehören Lebensräume,