Protokoll der Sitzung vom 18.11.2015

Den dritten Punkt finde ich besonders wichtig. Das ist die Möglichkeit, ein höheres Zeitguthaben anzusparen. Auch das hatte die Landesregierung schon im Modernisierungsgesetz vorgeschlagen, nämlich maximal 205 Stunden anzusparen. Damit wird der höchstzulässige Rahmen erheblich erweitert, und unsere Beschäftigten können sich darauf verlassen, dass dieses höhere Zeitguthaben am Ende des Bezugszeitraums nicht verfällt. Das sind ganz wichtige Anreize.

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

Mit unserer Initiative befinden wir uns übrigens in guter Gesellschaft. Der Bundestag hat am 5. November 2015 ähnliche Maßnahmen für die Beamten des Bundes beschlossen. Weil das Beamtenrecht nun einmal etwas Spezielles ist und weil sich nicht alle so intensiv damit beschäftigen, möchte ich alle, die es vielleicht vergessen haben, daran erinnern, dass es vergleichbare Regelungen auch schon vor 25 Jahren gab. Damals hat sie allerdings der Bund allein getroffen. Damals ging es um den Aufbau der öffentlichen Verwaltung in den fünf neuen Bundesländern. Es ist also ein bewährtes Instrument, das man immer mal wieder einsetzen darf.

Ich beantrage die Überweisung unseres Entwurfs an den Innen- und Rechtsausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Selbstverständlich möchten wir auch von dieser Stelle aus und sicherlich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen des Hauses Frau Schwitzer als Vorsitzende des Beamtenbundes Schleswig-Holstein sehr herzlich auf der Tribüne begrüßen. - Herzlich willkommen im Landeshaus in Kiel!

(Beifall)

Wir setzen die Beratung fort. Das Wort hat Herr Kollege Dr. Axel Bernstein von der CDU.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Tat eine besondere Belastungssituation haben. Insofern ist das Anliegen, das Sie mit diesem Gesetzentwurf verfolgen, auch eines, das wir für richtig halten und das wir im Grundsatz unterstützen. Die besonderen Belastungssituationen für viele im öffentlichen Dienst, im Dienst des Landes, insbesondere in unserer Landespolizei, sind aber keine ganz neuen Entwicklungen. Sie wurden durch die Flüchtlingssituation verschärft. Insofern ist es richtig, dass auf das lange und intensive Drängen insbesondere der CDUFraktion hin hier jetzt mit Personal nachgesteuert wird.

(Beifall CDU)

Sie haben recht: Nicht in allen Bereichen ist es möglich, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Markt zu gewinnen, sondern in den Kern

bereichen, in denen es besonders kneift, müssen wir selbst Personal ausbilden, mit der Folge, dass dies frühestens in zweieinhalb oder drei Jahren zur Verfügung steht.

Vor diesem Hintergrund ist es auch richtig, dafür zu werben, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes länger Dienst tun, als es ursprünglich vorgesehen war und als sie es vielleicht auch ursprünglich geplant haben. Trotzdem bleibt bei diesem Gesetzentwurf ein schaler Beigeschmack, denn wie gesagt, insbesondere im Bereich der Polizei war die Belastungssituation schon vor der Flüchtlingskrise da. Zu dem Zeitpunkt war Ihnen das noch ausgesprochen egal. Im Gegenteil, Sie wollten an dieser Stelle sogar kürzen.

(Beifall CDU und Dr. Heiner Garg [FDP])

Deswegen ist es spätestens jetzt allerhöchste Zeit, die an dieser Stelle immer noch bestehenden Kürzungspläne endgültig vom Tisch zu nehmen.

(Beifall CDU)

Wenn wir als Parlament unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Außergewöhnliches abverlangen, dann müssen wir uns auch entsprechend verhalten. Deshalb ist es der allerverkehrteste Zeitpunkt, jetzt, wenn es darum geht, dafür zu werben, dass Beamtinnen und Beamte länger Dienst tun, ein Signal des Misstrauens zu setzen, wie es der angedachte und geplante Polizeibeauftragte ist. Es ist allerhöchste Zeit, zum jetzigen Zeitpunkt und nach unserer Auffassung natürlich auch dauerhaft diese Idee in der grünen Mottenkiste verschwinden zu lassen.

(Beifall CDU)

Wenn wir darüber sprechen, welche Signale und welche Tonalität Beamtinnen und Beamte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren können, länger Dienst zu tun, dann kann ich mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass mancher Satz in der Rede von heute Morgen von Ihnen, Herr Ministerpräsident, nicht dazu angetan ist, länger dazu zu motivieren, Dienst zu tun.

(Beifall CDU und Dr. Heiner Garg [FDP])

Ich möchte zwei Sätze zum weiteren Verfahren sagen: Wir haben angedeutet, dass wir uns vorstellen können, bei dieser Regelung zu einer sehr schnellen Beratung zu kommen, weil der Zeitdruck offensichtlich ist und weil das Anliegen an sich richtig ist. Vor diesem Hintergrund kann ich mir auch vorstellen, dass wir die Ausschussberatungen lediglich mit einer mündlichen Anhörung sehr zügig durchführen. Das setzt aber voraus, dass an ein paar

(Beate Raudies)

Punkten noch durchaus gründlich nachgebessert wird, denn der Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, wird die Ziele, die er sich selbst steckt, nicht in allen Punkten erreichen können. Insbesondere die Punkte, die über das Landesbeamtenmodernisierungsgesetz hinausgehen, und zwar im Bereich des Artikels 2 Nummer 3 d), erscheinen mir an dieser Stelle ausgesprochen bedenklich. Das, was der Beamtenbund an dieser Stelle als Einschätzung äußert, darf ich kurz zitieren:

„Die in Nummer 3 d) enthaltene Regelung erscheint nicht geeignet, den besonderen Bedarf zu decken. Diese Regelung ist derart bürokratisch und an diverse Bedingungen geknüpft, sodass sie den dbb Schleswig-Holstein befürchten lässt, dass es nicht gewollt ist, die dort möglichen Ausnahmen vom Ruhen der Versorgungsbezüge auch in der Praxis umzusetzen. Aus unserer Sicht lässt die Begründung zum Gesetzentwurf keinen Zweifel daran, dass eine Anrechnungsfreiheit von Erwerbseinkünften des betroffenen Personenkreises nicht wirklich gewollt ist.“

Ich komme auf den Punkt noch einmal zurück. Wenn wir dafür werben - die Freiwilligkeit ist ja wichtig -, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit erklären, dies auf sich zu nehmen, dann ist das genau das verkehrte Signal, wenn man Zweifel daran hat, ob ihre Bereitschaft, länger Dienst zu tun, nicht nur finanziell, sondern auch politisch anerkannt wird.

Das müssen wir auf jeden Fall in den Beratungen im Ausschuss geregelt bekommen. Wir müssen erreichen, dass dieses Signal das richtige ist und Wirkung entfaltet. Wenn wir dies schaffen, sind wir gern bereit, unseren Beitrag zu leisten, damit es zu einem schnellen Ergebnis kommt. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön. - Nun erteile ich erneut der Kollegin Ines Strehlau von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schon im letzten Plenum angekündigt, wollen wir heute Maßnahmen zur besseren Bewältigung des gegenwärtigen besonders hohen Personalbedarfs an Beamtinnen und Beamten auf den Weg bringen.

Wir stehen mit der aktuellen Flüchtlingssituation in Schleswig-Holstein vor einer außergewöhnlichen Bedarfslage, die schnelles Handeln erfordert. Unser derzeit vorhandenes Personal reicht zur Bewältigung dieser Lage nicht aus. Die in der Gesetzesvorlage vorgesehenen Maßnahmen betrachten wir als notwendig, um auf zeitweilige Personalunterdeckungen kurzfristig und effektiv reagieren zu können.

Die Gesetzesänderungen sind im Wesentlichen bereits im Entwurf der Landesregierung zum Landesbeamtenmodernisierungsgesetz enthalten. Einige Maßnahmen sollen nun gezielt vorgezogen werden, um den akuten Sonderbedarf infolge der aktuellen Flüchtlingssituation decken zu können.

Um einen noch stärkeren Anreiz für ein Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand in der aktuellen Situation zu schaffen, erhöhen wir bis zum 31. Dezember 2018 befristet den Zuschlag auf das Grundgehalt von 10 % auf 15 % gegenüber dem Ursprungsgesetzentwurf. Das ist, wie wir finden, eine richtige Maßnahme.

Die Notwendigkeit der Einstellung neuer Nachwuchskräfte verlieren wir aber auch nicht aus dem Blick. Wir fahren zweigleisig. Gerade wurden mit der Nachschiebeliste zum Haushalt 2016 zusätzlich 54 Millionen € für Personalausgaben in die Beratungen eingebracht. Insgesamt sollen damit unter anderem 1.001 neue Stellen für Polizei, Lehrkräfte, Justiz und Verwaltung geschaffen werden.

Allerdings muss der Fokus aktuell erst einmal darauf liegen, die Personallücken möglichst sofort zu füllen. Die qualifiziertesten Personen dafür sind jene Beamtinnen und Beamte, die auf langjährige Berufserfahrung zurückblicken können, die erst kürzlich aus dem Dienst ausgeschieden sind oder die kurz davorstehen.

Damit eine Weiterbeschäftigung auf freiwilliger Basis gelingen kann, müssen wir statt Hemmnissen Anreize in Form von günstigen Vergütungs- und Anrechnungsregelungen schaffen. Das machen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Die geplanten Maßnahmen sind unserer Ansicht nach derzeitig auch ausreichend. Vonseiten des Deutschen Beamtenbundes wird kritisiert, dass in dem Entwurf kein „Langzeitarbeitskonto“ enthalten sei. Vorgesehen ist aber die Aufstockung von bisher 41 Stunden auf 205 Stunden maximales Zeitguthaben. Dieses hilft bei der Kompensierung von spontan ermitteltem Arbeitsaufkommen durch

(Dr. Axel Bernstein)

Überstunden und verbessert gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Wir halten diese Verfünffachung im Vergleich zum bisherigen Status für einen ganz erheblichen Schritt in Richtung mehr Flexibilität und besserer Reaktionsmöglichkeiten auf erhöhten Arbeitsbedarf. Dies halten wir für die aktuelle Situation auch für ausreichend. Das vom Beamtenbund angeregte ,,Langzeitarbeitskonto“ von bis zu 1.400 Stunden werden wir in den Beratungen zum Ursprungsgesetzentwurf ausführlich weiter beraten.

Weiterhin wurde bemängelt, dass die Voraussetzungen für Ausnahmen vom Ruhen der Versorgungsbezüge bei Beamtinnen und Beamten im Antragsruhestand, also bei den Beamtinnen und Beamten, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gegangen sind, zu restriktiv seien.

Diese Voraussetzungen sind unserer Ansicht nach gerechtfertigt. Die Regelungen schaffen in Ausnahmefällen die Möglichkeit, vom Ruhen der Versorgungsbezüge bei gleichzeitiger Beschäftigung auf arbeitsvertraglicher Grundlage abzusehen. Wir sind aber offen und wollen abwarten, was wir in der Anhörung an neuen Erkenntnissen gewinnen. Auf dieser Grundlage werden wir überlegen, ob und wie wir nachbessern müssen und wie wir das dann machen können.

Wir müssen allerdings auch bei allen Anreizen, die wir setzen, die Balance innerhalb der Beamtenschaft erhalten, die Balance zwischen denen, die jetzt wegen der besonderen Bedarfslage zusätzlich Einkommen erwirtschaften können oder zusätzliche Anreize gesetzt bekommen, und den anderen Beamten, die regulär arbeiten. Diese Balance müssen wir auf jeden Fall erhalten.

Insgesamt ist der vorliegende Entwurf eine gute Basis, um Beamtinnen und Beamte für die Weiterbeschäftigung in der aktuellen Situation zu motivieren. Ich freue mich, dass die CDU signalisiert hat, einem verkürzten Verfahren zuzustimmen. Auf diese Weise werden wir hoffentlich die Dezember-Tagung des Landtags erreichen, um diesen Gesetzentwurf dann auch zu verabschieden. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Vielen Dank. - Das Wort für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich will nur kurz das ergänzen, was die Vorrednerinnen und Vorredner ausgeführt haben.

Frau Kollegin Strehlau, dass Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf als gute Grundlage bezeichnet haben, zeigt bereits, dass Sie ganz offensichtlich wirklich diskussionsbereit im Ausschuss sind. Ich kann auch für meine Fraktion erklären: Auch wir haben ein großes Interesse daran, dass wir diesen Gesetzentwurf im Dezember mit einigen Änderungen - auf diese werde ich noch zu sprechen kommen - tatsächlich werden verabschieden können.

Die Kollegin Raudies hat die 1.001 Stellen angesprochen, die im Nachtragshaushalt ausgebracht worden sind. Wir werden uns genau anschauen, was hinter den einzelnen Stellen wirklich steckt. Ich glaube, es ist komplett unbestritten, dass der Personalmehrbedarf - dies habe ich auch schon in verschiedenen Finanzausschusssitzungen angesprochen - durchaus besteht.

Ich glaube, das große Problem, das wir im Bereich der Polizei, im Bereich der Lehrer und im Bereich der Gerichtsbarkeit bekommen werden, besteht darin, überhaupt qualifiziertes Personal zu bekommen, damit die ausgebrachten Stellen auch wirklich mit Personal besetzt werden können, damit das, wofür sie gedacht sind, auch wirklich geleistet werden kann.

Wenn ich mich recht erinnere, dann gab es aus dem Innenministerium im September einen Versuch, aus der Belegschaft heraus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu zu bewegen, sich für zwei bis drei Monate zu engagieren. Auf meine Kleine Anfrage, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte für den Einsatz in Erstaufnahmeeinrichtungen zur Verfügung stünden, hat die Landesregierung freundlicherweise geantwortet, indem sie das insgesamt für alle Häuser dargestellt hat. Sie hat geantwortet, dass sich von den insgesamt rund 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Personalapparat lediglich 32 gemeldet haben. Das zeigt, wie groß die Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohnehin schon ist; denn ich gehe fest davon aus, dass sich an sich gern mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Bewältigung der jetzigen Herausforderung beteiligt hätten.

Frau Kollegin Strehlau, insofern ist es völlig richtig zu versuchen - und so verstehe ich das -, dass dieser Gesetzentwurf eine Ergänzung zur Personalstrategie ist, auf der einen Seite also natürlich ehrenamtliches Engagement nicht überzustrapazieren, auf