Frau Kollegin Strehlau, insofern ist es völlig richtig zu versuchen - und so verstehe ich das -, dass dieser Gesetzentwurf eine Ergänzung zur Personalstrategie ist, auf der einen Seite also natürlich ehrenamtliches Engagement nicht überzustrapazieren, auf
der anderen Seite zusätzliche Stellen auszubringen und schließlich Menschen, die kurz vor dem Ruhestand stehen, durch Anreize dazu zu bewegen, sich noch einmal zu überlegen, ob sie nicht vielleicht doch ein bisschen länger arbeiten wollen, oder auch um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Pension beziehungsweise in den Ruhestand gegangen sind, auf freiwilliger Basis erneut zu motivieren weiterzumachen.
Ich habe an der einen oder anderen Stelle noch Zweifel, ob das, was in diesem Gesetzentwurf als Anreiz formuliert ist, auch tatsächlich Anreiz ist. Ich kann mich mit dem Verfahren, das hier zitiert worden ist, einverstanden erklären. Ich würde dazu insbesondere auch gern Frau Schwitzer hören, um zu erfahren, ob wirklich sämtliche Anreizwirkungen, die notwendig sind, um die Menschen dazu zu bewegen, sich dieser zusätzlichen Herausforderung zu stellen, gegeben sind, wie sie sich und wie wir uns alle das versprechen.
Insofern stehen uns interessante, kurze und äußerst knappe Ausschussberatungen mit einer klaren Entscheidung in der Dezember-Tagung des Plenums bevor. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir uns konstruktiv beteiligen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich kurzfassen. So sehr wir das Ziel dieses Gesetzentwurfs unterstützen, nämlich den besonderen Personalbedarf durch eine verstärkte Gewinnung von Ruhestandsbeamten besser zu decken, so wenig notwendig erscheint doch eigentlich die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf, weil er in wesentlichen Teilen das wiederholt, was im Gesetz zur Modernisierung des Landesbeamtenrechts schon vorgesehen ist. Insofern kann ich auch auf unseren Redebeitrag zu diesem Gesetzentwurf verweisen.
Ich möchte aber auch anmerken, dass ich den Beamtenbund in dem Punkt unterstütze, dass die Möglichkeit, ein Zeitguthaben zu bilden, also die flexible Arbeitszeit, zu gering ist, die hier vorgesehen ist. Gerade auch im Vergleich zum Bund müsste es
Nichtsdestotrotz habe ich auch ein gewisses Verständnis dafür, dass diese sehr schnelle Regelung in diesem Bereich noch nicht behandelt werden soll, sondern erst bei der Beratung des großen Gesetzentwurfs. Wir können das aus meiner Sicht auch gern in dem Rahmen beraten, um hier schnell voranzukommen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zweifellos sehen wir uns einer ganz besonderen Bedarfslage gegenüber. Schleswig-Holstein muss in kurzer Zeit sehr viele Flüchtlinge registrieren, unterbringen, beschulen und in den Arbeitsmarkt integrieren. Bereits jetzt zeigen sich an einigen Stellen Überforderungssymptome in der öffentlichen Verwaltung. Die Bediensteten schieben eine wachsende Zahl von Überstunden vor sich her. Es besteht also akuter Handlungsbedarf.
Bereits jetzt engagieren sich viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst über das hinaus, was normalerweise von ihnen verlangt wird. Hierfür gilt ihnen unser Dank. Aber diese Selbstausbeutung kann nicht so weitergehen.
Ich erinnere an dieser Stelle an die Umsetzung der Hartz-IV-Reformen. Auch damals musste man vor allem in den Jobcentern vor Ort in kurzer Zeit enorm viel Personal rekrutieren. Dabei wurden viele Fehler gemacht. Neue Kräfte einer komplizierten Materie auszusetzen, bringt nämlich überhaupt keine Erleichterung. Erst wenn das nötige Know-how vorhanden ist, beschleunigen sich Entscheidungsprozesse, und das Bestandspersonal wird erst dann entlastet.
Daraus haben wir gelernt und schlagen darum vor, zur Beseitigung von Engpässen kurzfristig bestehendes Know-how zu reintegrieren, also aus dem Ruhestand zurückzuholen.
Wir haben nämlich sehr viele versierte Fachleute, die sich auskennen, aber im Ruhestand sind. Es gilt, diese Fachleute zur zeitlich befristeten Rückkehr zu bewegen. Es liegen bereits Anfragen vor. Wir voll
ziehen also mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nur nach, was bereits an einige Behörden herangetragen wurde.
Bereits im August hat, wie der Presse zu entnehmen war, Bundesinnenminister de Maizière mit einer entsprechenden Kampagne für die Bundesverwaltung begonnen. Die Ruheständler wurden direkt und persönlich angeschrieben, ob sie sich eine Rückkehr vorstellen könnten. Diese Notlösung gilt allerdings nur für die Bereiche, die direkt von der Flüchtlingskrise betroffen sind.
Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und auch Hamburg haben bereits pensionierte Beamte um Hilfe gebeten. In Nordrhein-Westfalen haben sich daraufhin mehr als 300 Staatsdiener im Ruhestand gemeldet. Aber diese Zahl werden wir in Schleswig-Holstein sicherlich nicht erreichen können. Sie wird sich wohl eher an Hessen orientieren, wo sich immerhin 120 frühere Verwaltungsangestellte und Beamte gemeldet haben, um bei der Organisation ankommender Asylsuchender zu helfen.
Darüber hinaus wollen wir in Schleswig-Holstein für Beamtinnen und Beamte, die unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand stehen, einen Anreiz geben, kurzfristig doch weiterzumachen. Die besondere Situation erfordert diese Bitte. Zwang sollte aber an keiner Stelle ausgeübt werden, zumindest nicht von behördlicher Seite. Mir ist aber durchaus bewusst, dass der Druck, den stark beanspruchte Kolleginnen und Kollegen auf den kommenden Ruheständler ausüben können, massiv sein kann. Da wird möglicherweise gefragt: Du willst uns im Stich lassen? - Deshalb ist es gut, dass wir genaue Kriterien sowohl für Rückkehrer als auch für Verlängerer festlegen.
Der Gesetzentwurf legt fest, dass nicht die persönliche Neigung, sondern im besonderen dienstlichen Interesse eine Erwerbstätigkeit für den früheren Dienstherrn ausgeübt werden kann. Diese Formulierung soll das Aufkeimen einer Neiddebatte vermeiden, aber natürlich auch enge Grenzen setzen, wer zurückkommen kann und wer nicht.
Es gibt nämlich durchaus Beamte, die nicht in den Ruhestand gehen möchten, weil ihnen ihre Tätigkeit große Freude macht. Sie müssen trotzdem gehen. Wir reden nicht darüber, generell die Ruhestandsgrenze für alle anzutasten, sondern davon, dass es möglich sein muss, einzelnen Beamtinnen und Beamten ein gutes Angebot zu unterbreiten, wenn es hier ein „besonderes dienstliches Interesse“ gibt.
Der Gesetzentwurf regelt in einer besonderen Situation die Weiterbeschäftigung. Das ist eine Notlösung, um die angespannte Lage innerhalb kürzester Zeit zu entschärfen. Wer sich nur ansatzweise mit der komplizierten Materie des Beamtenrechts auskennt, wird verstehen, warum wir einen so großen Aufwand treiben müssen, nur um diese Einzelfälle regeln zu können.
Ich gehe davon aus, dass wir im Ausschuss noch einmal alle Eventualitäten durchspielen müssen, und bin froh, dass wir alle der Auffassung sind, dass wir schnell handeln und versuchen müssen, uns im Ausschuss auf eine Vorgehensweise zu einigen.
Dabei muss man insbesondere betrachten, ob die Anreize ausreichend oder nicht sind und ob auch die steuerliche Behandlung der Einkünfte sinnvoll ist, wie sie bisher angedacht ist.
Das alles kann man sehr gut im Ausschuss klären. Wir können feststellen, dass wir alles tun werden, um Engpässe in der Verwaltung zu vermeiden. Das dient sowohl den Beschäftigten als auch den betroffenen Flüchtlingen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesen sehr besonderen Zeiten beweist unsere öffentliche Verwaltung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, wie ich finde, in eindrucksvoller Art und Weise ihre Leistungsfähigkeit. Damit tritt sie allen Vorurteilen kraftvoll entgegen, die man oft in den Boulevarddebatten erlebt.
Nein, wir zeigen in Deutschland, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Lage sind, selbst solche herausragenden Herausforderungen anzunehmen und solche besonderen Situationen zu bewältigen. Wir sind ihnen in der Tat zu großem Dank verpflichtet für das, was sie im Augenblick leisten.
Umso dankbarer bin ich, dass der Landtag bereit ist, das, was wir als Beamtenmodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht haben, in drei wichtigen
Bereichen vorzuziehen. Danke an alle Fraktionen, die das hier geäußert haben. So kommen wir dort zu schnellen Ergebnissen. Denn das wird uns helfen, tatsächlich einige Bereiche, die besonders wichtig sind, jetzt noch schneller zu unterstützen.
Natürlich muss die Priorität darauf liegen - das tut sie auch -, dass wir den zentralen Forderungen - das zeigt jedes Gespräch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, aber auch in meiner eigenen Verwaltung - entsprechen und zusätzliche Kollegen bekommen. Wir fahren unsere Ausbildungszahlen hoch, wie wir es bei der Polizei und an anderen Stellen tun, weil wir Menschen brauchen, die durch die Ausbildungsgänge bei uns geschult sind.
Aber - das ist gesagt worden - das braucht Zeit. Damit können wir nicht ad hoc auf Herausforderungen reagieren. Was auch immer Ursache dafür war, dass wir so ausgestattet sind, wie wir jetzt ausgestattet sind - ich kann eben nicht jeder dieser Personalherausforderungen durch ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer oder ausgebildete Polizistinnen und Polizisten sofort begegnen.
Wir versuchen, bei den Ausbildungszahlen bei der Polizei durch Ausreizen dessen, was überhaupt möglich ist, in unseren Ausbildungseinrichtungen und im nächsten Ausbildungsjahrgang Ausbildung am obersten Limit zu fahren. Das wird eine große Herausforderung für die Landespolizei sein, dort so viele junge Leute - in diesem Jahr 400 - kompetent auszubilden. Das ist auch eine zusätzliche Last, die wir auferlegen, aber das wird wichtig sein.
Mit diesem Gesetzentwurf - das ist in den Förmlichkeiten beschrieben - versuchen wir, durch Zuschläge attraktiver für die Kolleginnen und Kollegen zu werden, die mit dem Gedanken spielen, länger bei uns zu bleiben. Wir versuchen, durch Veränderungen im Beamtenversorgungsgesetz attraktiver zu werden, indem wir Hinzuverdienste aus Tätigkeit im öffentlichen so wie im privaten Bereich behandeln. Wir versuchen, die großen Überstundenlasten angemessener zu berücksichtigen, indem wir die Zeitkontingente verfünffachen.
Es ist darauf hingewiesen worden, dass es hier und da noch Regelungen geben könnte, die zu komplex sind, insbesondere § 64 Absatz 9 Beamtenversorgungsgesetz. Wir werden gemeinsam mit Ihnen schauen, ob wir bessere, einfachere und praktikablere Lösungen finden. Auch die Landesregierung
ist natürlich bereit, hier mit Ihnen nach Lösungen zu suchen, damit wir sehr schnell zu einem Ergebnis kommen und wir uns - es ist gesagt worden - im Geleitzug des Bundes und anderer bewegen, die sich darum bemühen, Kolleginnen und Kollegen, die das wollen, schnell an sich zu binden.
Wir haben sehr positive Rückmeldungen erhalten. Wir freuen uns darüber. Der Innenminister berichtet, dass allein im Bereich der Polizei schon über 100 Kolleginnen und Kollegen signalisiert haben mit der Zahl sind wir nicht so weit entfernt von Hessen, das ein Stückchen größer ist als unser Land -, dass sie sich vorstellen könnten, Maßnahmen auf dieser Basis zu nutzen und uns damit länger zu unterstützen.
Alles in allem handelt es sich um ein gutes Paket, das zeigt, dass wir Dinge tun, über die wir vielleicht vor einem Jahr gesagt hätten, das alles geht irgendwie nicht - doch es geht. Wir alle sind sehr beweglich. Das braucht es bei dieser Herausforderung. Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, uns dort mit entsprechender Geschwindigkeit zu unterstützen.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf, Drucksache 18/3538 (neu), dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind für heute am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich unterbreche die Tagung und wünsche Ihnen allen einen guten Abend. Wir sehen uns morgen früh um 10 Uhr.