Der Innenausschuss befasst sich erst noch mit dem Thema. Das heißt, das muss an einem der folgenden Tage aufgerufen werden.
Dann bitte ich um Verzeihung. Wir haben hier eine falsche Tagesordnung zugrunde gelegt. Wir werden es morgen noch einmal einreihen.
Damit sind wir, wenn ich es richtig sehe, am Ende der heutigen Tagung. Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen allen einen guten Abend. Wir sehen uns morgen früh um 10 Uhr wieder.
Herr Präsident! Ehrlich gesagt, liebe Kollegen der Koalition, verstehe ich Ihren Berichtsantrag nicht. Punkt 1 ist in unseren Kleinen Anfragen, Drucksachen 18/2520 - Dezember 2014 -, 18/2591 - Januar 2015 -, 18/3096 - Juni 2015 - und 18/3322 - September 2015 - beantwortet.
Aber vielen Dank für ihren Antrag Drucksache 18/3460, mit dem sie bestätigen, dass sie den Antworten an die Opposition auch nicht glauben. Denn unser aller Ansatz muss es doch sein, mehr Qualität in Antworten zu bringen. Diesen Anspruch der transparenten Information haben wir zumindest, da bei den anstehenden Entscheidungen eine breite Zustimmung aus diesem Hause kommen sollte und den Prozess vereinfacht.
Die Punkte 2 bis 5 Ihres Berichtsantrages behandeln und beschäftigen sich mit Themen, denen Sie, lieber Herr Habeck, im Bundesrat bei der Novelle des 14. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes zugestimmt haben. Die Grünen haben auch im Bundestag der Berichts- und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutzbau und Reaktorsicherheit zugestimmt.
Darüber hinaus legt das nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung, im Übrigen federführend erstellt bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutzbau und Reaktorsicherheit Hendricks, die Strategie für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle fest.
Dieses nationale Entsorgungsprogramm steht unter Revisionsvorbehalt, da sich auf Grundlage der Empfehlung der Kommission zur „Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ wesentliche Änderungen ergeben können. Sehr geehrter Herr Dr. Habeck, nach meiner Kenntnis sind sie Mitglied dieser Kommission.
Punkt 7 Ihres Antrages befasst sich mit den finanziellen Absicherungen der Kosten für den Rückbau und die Konditionierung der Zwischen- und Endlagerung - Kriterien, die zwingend sind für das Rück
bauszenario. Für den Rückbau der Kernkraftwerke brauchen wir ein konstruktives, transparentes und verlässliches Miteinander aller Akteure und nicht eine stetige mit Misstrauen untersetzte Kommunikation.
Die Rückstellungen sind bilanziert und stehen für den Rückbau zur Verfügung. Rechtliche Änderungen müssen selbstverständlich einfließen, sollten aber im Sinne der Sicherheit mit Augenmaß vollzogen werden. Nach meiner Kenntnis ist der Gesetzentwurf zur „Nachhaftung“ gerade im Bundeskabinett. Es ist ein Entwurf aus dem Hause von Sigmar Gabriel. Dieser Entwurf ist nach meiner Kenntnis breit mit den Bundesländern abgestimmt worden. Von denen im Gesetz getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden. Geplant war ja, dass dieses Gesetz zum 1. Januar 2016 inkraft tritt. Wir kennen den Terminplan oder mögliche Verschiebungen nicht.
Ich möchte aber dennoch einige Bemerkungen zum vorliegenden Bericht geben. Wenn Sie, Herr Habeck, in Ihrem Bericht darauf hinweisen, dass Ihre Gesetzesinitiative zu den Stilllegungspflichten der Kernkraftwerksbetreiber seinerzeit von der rot-grünen Mehrheit im Bundesrat abgelehnt worden ist, und gleichzeitig begrüßen, dass Vattenfall auch ohne explizite rechtliche Verpflichtung die Stilllegungs- und Abbauanträge gestellt hat, dann sehen Sie, dass Ihr Gesetzentwurf überflüssig war.
Noch einmal, der Fahrplan ist klar, die Mengen sind bekannt, jetzt geht es im Wesentlichen darum, dass Sie, Herr Habeck, sich auf Bundesebene einbringen und über die Endlagersuchkommission den politischen Einfluss geltend machen und uns einen Weg zu einem sicheren Endlager für hochradioaktive Abfälle mit skizzieren. Dabei sollten sie gleichzeitig nicht vergessen, den Druck auf dem Kessel zu halten für die Eröffnung von Schacht Conrad. Schacht Conrad darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Dafür haben Sie unsere Unterstützung.
Nach meiner Kenntnis kommt Vattenfall auch beim Standortzwischenlager Brunsbüttel, welches nicht zum schleichenden Endlager werden darf, seinen Verpflichtungen nach und hat bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, im November einen Antrag auf Neugenehmigung eingereicht.
Für die Müllentsorgung steht aktuell: Die Andienungspflichten des nicht belasteten Mülls sind geregelt. Hier, Herr Minister Habeck, ist es Ihre Aufgabe, an geeigneten Deponiestandorten oder geeigneten Verwertungswegen transparent zu erklären und zu vermitteln. Auch hier spielt Akzeptanz eine entscheidende Rolle.
Herr Präsident! Als Erstes möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für den Bericht bedanken. Er zeigt auf 15 Seiten auf, wie umfangreich die Aufgabe des Rückbaus der Atomkraftwerke ist. Möglich macht die Debatte über den Rückbau aber nur der 2011 nach der Katastrophe von Fukushima erneut beschlossene Atomausstieg. Es ist deshalb richtig, dass wir uns nun mit den Folgen der Atomkraft beschäftigen und versuchen, Antworten auf viele offene Fragen zu geben, die sich damit stellen. So müssen wir unter anderem die Frage lösen, wo wir Endlagerstätten schaffen. Deshalb ist es auch unabdingbar, dass die Landesregierung in den Dialog mit allen entscheidenden Akteuren geht und rechtzeitig mit allen Betroffenen spricht und nach Lösungen sucht.
Für uns war es immer notwendig, dass der Atomausstieg auch konsequent vollzogen wird. Deshalb ist es auch folgerichtig gewesen, dass die regierungstragenden Fraktionen bereits im September 2012 einen Antrag gestellt haben, in dem wir fordern, dass der Rückbau verbindlich festgeschrieben werden soll. Leider hat der Bundesrat dies noch im selben Jahr abgelehnt. Im letzten Monat hat nun der Bundesrat beschlossen, den Rückbau von Atomkraftwerken verbindlich zu regeln. Man sieht, gerade bei Fragen der Atomkraft braucht es oft länger, um richtige Anträge umzusetzen. Nun muss sich der Bundestag mit dem Antrag beschäftigen; hoffentlich wird es hier eine Mehrheit geben.
Ich begrüße es sehr, dass sich Vattenfall als Betreiber der Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel entschlossen hat, für beide Atomkraftwerke die Genehmigung zur Stilllegung und den Abbau der Kraftwerke zu stellen. Nun müssen wir die vielen Fragen beantworten, die sich zur Entsorgung der Abfälle stellen und die wieder Ängste verursachen.
Dabei müssen wir zwischen radioaktiven und nichtradioaktiven Stoffen unterscheiden. Der größte Teil sind nichtradioaktive Stoffe, die Landesregierung geht in ihrem Bericht von rund 98 % aus. Hierbei wird sicherlich noch eine Diskussion geführt werden, ob die Freigabe des Abfalls bei 10 mSv oder,
Entscheidend wird es aber sein, die Ängste der Menschen ernst zu nehmen, und deshalb ist es richtig, rechtzeitig über alle Risiken zu informieren und ein transparentes Verfahren sicherzustellen. Wir brauchen Lösungen, wo wir die atomaren Abfälle unterbringen.
Dies wird leider sicher noch mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen, und deshalb brauchen wir für die Zwischenzeit Zwischenlager. Auch hier müssen wir abwägen und letztendlich entscheiden, ob wir an jedem Standort ein Zwischenlager erhalten wollen oder ob wir die Lagerkapazitäten auch bündeln können.
Das Thema Rückbau der Atomkraftwerke, das jetzt endlich diskutiert und angegangen wird, wird uns noch lange Zeit beschäftigen, und deshalb sollten wir darüber auch weiter im Ausschuss beraten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich beim Minister und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Hauses für den Bericht. Der Bericht führt wieder vor Augen, dass uns der Rückbau der Atomkraftwerke noch über Jahrzehnte begleiten wird. Es sind zwar Rücklagen für den Rückbau der Atomkraftwerke von etwa 37 Milliarden € bei den Energiekonzernen vorhanden - die wahren Kosten für den Rückbau der deutschen Atomkraftwerke werden jedoch auf bis zu 80 Milliarden € geschätzt.
Wie wir bereits mehrfach hier im Landtag thematisiert haben, ist die gesetzliche Grundlage für den Rückbau im Atomgesetz äußerst unbefriedigend. Nach wie vor ist der sogenannte sichere Einschluss möglich. Es gibt keine Fristen, bis wann der Rückbau beantragt werden muss. Der Betreiber kann den Antrag auch wieder zurückziehen, wenn zum Beispiel die behördlichen Auflagen zu hoch sind oder sich die Rahmenbedingungen des Rückbaus als zu kostspielig herausstellen.
Der schleswig-holsteinische AKW Betreiber Vattenfall ist zuerst in Brunsbüttel und dann auch in Krümmel in die Verfahrensschritte zum Rückbau eingestiegen.
Warum der schnelle Rückbau? Es gehen über die Jahrzehnte Fachkenntnisse über den Aufbau und die technischen Details verloren; es wird in einigen Jahrzehnten kaum mehr qualifiziertes Personal für diese Fachbereiche geben. Menschen bilden sich
nicht „auf Verdacht“ aus; ein Verlust an Sicherheitskultur ist zu befürchten; die durchgehende Kontrolle der Anlage bleibt erforderlich, und es besteht unter anderen politischen Konstellationen immer noch das Risiko des Wiederanfahrens. Es wird zudem wegen der Materialalterung ein Altersmanagement geben müssen. Über Jahrzehnte bleiben noch Arbeitsplätze für den Rückbau an den AKW-Standorten. Und es bleibt letztlich die Frage, ob es denn überhaupt ethisch vertretbar ist, zukünftigen Generationen noch mehr Lasten mit hochradioaktivem Müll aufzubürden.
Welche Anforderungen stellen sich jetzt an den Rückbau? Er muss transparent sowie mit weitgehender und fortlaufender öffentlicher Beteiligungsmöglichkeit erfolgen. Dies ist insbesondere deshalb erforderlich, weil unter anderem kein detailliertes radioaktives Kataster vor Beginn des Rückbaues vorliegt, und auch weil sich neue Erkenntnisse auch während des Rückbaues ergeben.
Auch wenn bei der Freimessung und Freigabe der Rückbaumaterialien derzeit nach § 29 der Strahlenschutzverordnung des sogenannte 10 mSv Konzept Basis ist, fordern neue Erkenntnisse hier auch zu einer laufenden Überprüfung und Anpassung. Andere Länder haben andere Konzepte bei der Bewertung der Reststrahlung. Vor der Freigabe muss ausgeschlossen werden, dass die Materialen vermischt und verschnitten wurden.
Natürlich kann es sinnvoll sein, Rückbaumaterial nicht nur zu deponieren, sondern auch in eine Verwertung zu entlassen. Die kann derzeit nach der Freigabe uneingeschränkt erfolgen. Hier musst im Abfallrecht nachgebessert werden. Es ist nicht klug, weder eine Dokumentation und noch eine Einschränkung in der Verwertung von Material aus den Rückbauten von Atomkraftwerken zu haben.
Das heißt: Freigemessener Bauschutt aus dem AKW-Rückbau darf zum Beispiel in den Unterbau einer Landstraße, nicht aber in den Unterbau von Kinderspielplätzen. Wir begrüßen, dass hier im Land die Rückbauverfahren überprüft werden sollen.
Die Landesregierung hat frühzeitig Gespräche über eine freiwillige Vereinbarung zum Verwerten und Deponieren des Rückbaumaterials mit Abfallwirtschaft und Kreisen begonnen. Das ist ein richtiger Schritt.
Die Zwischenlagerung der schwach- und mittelaktiven Abfälle wird in Brunsbüttel am Standort erfolgen. Das Endlager dafür, der Schacht Konrad, wird frühestens 2022 nach dann 50-jähriger Planungs
und Bauzeit betriebsbereit sein. Die Einlagerung wird dann Jahrzehnte dauern. Der Rückbau darf erst beginnen, wenn das Atomkraftwerk von Brennstäben befreit ist.
Das dafür in Brunsbüttel gebaute Standortzwischenlager für hochradioaktiven Müll hat aber keine Betriebsgenehmigung. Das ist das Ergebnis eines über 10 Jahre währenden gerichtlichen Klageverfahrens eines Anwohners. Der AKW-Betreiber hat jetzt beim Bundesamt für Strahlenschutz eine neue Genehmigung beantragt. Es bleibt abzuwarten, ob und mit welchen Verstärkungen hier eine neue Genehmigung erteilt wird. Die Standortzwischenlager für hochradioaktiven Atommüll der norddeutschen Atomkraftwerke sind ziemlich baugleich.
Ein Endlager für hochradioaktiven Müll, ob mit oder ohne Rückholbarkeit, wird frühestens in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts zur Verfügung stehen. Wir müssen deshalb überlegen, die Zahl der Zwischenlagerlager auf einige wenige Standorte zu reduzieren. So kann entsprechend ausgebildetem Personal, Sicherheitstechnik vorgehalten werden. Dazu gehört auch eine Heiße Zelle - einer Technik zur Reparatur und Umlagerung von zum Beispiel schadhaft gewordenen Castoren mit hochradioaktivem Inhalt. Das kann eine unbequeme aber notwendige Konsequenz sein. Standortzwischenlager dürfen nicht schleichend zu Endlagern werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Genehmigungsanträge zu Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel sind ein weiterer Schritt in Richtung Ausstieg aus der Kernkraftnutzung. Dass diese Anträge mittlerweile von den Betreibern gestellt worden sind, ist zu begrüßen. Diese Anträge sind übrigens ohne explizite rechtliche Verpflichtung gestellt worden. Daran wird noch einmal deutlich, dass es der im Jahr 2012 gescheiterten Bundesratsinitiative der Landesregierung zur Änderung des Atomgesetzes offenbar gar nicht bedurft hätte.
Der vorliegende Bericht macht sehr deutlich, was die Herausforderungen beim Rückbau der Kernkraftwerke sind. Es wird aufgezeigt, dass wir drei Bereiche beachten müssen: die wärmeentwickelnden radioaktiven Abfälle, die nichtwärmeentwickelnden radioaktiven Abfälle und die nicht radioaktiven Abfälle.
nahmen beginnen, sollen diese Brennelemente in Standortzwischenlager gebracht werden. Problematisch ist, dass es für Defektstäbe momentan noch keine genehmigten Behälter gibt. Immerhin rechnet die Landesregierung mit 13 Defektstäben im Brennelementlagerbecker des Kernkraftwerks Brunsbüttel und bis zu 200 Defektstäben im Kernkraftwerk Krümmel.