Protokoll der Sitzung vom 19.02.2016

ser eine erhebliche Rolle. Man mag von dem Instrument Sondervermögen halten, was man will, aber faktisch stellen wir damit den Kliniken für die kommenden Jahre jeweils insgesamt 25 Millionen € an zweckgebundenen Mitteln zusätzlich zur Verfügung, von unserem Engagement in Sachen UKSH ganz zu schweigen. Darüber reden wir gleich noch, das ist eine richtige Hausnummer.

Ich denke, alles in allem dürfte damit klar sein, dass diese Koalition den nötigen politischen Willen für die nachhaltige Unterstützung der Krankenhauslandschaft wirklich aufbringt.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben an verschiedener Stelle über die Herausforderungen und Perspektiven unserer Gesundheitsversorgung diskutiert, und ich denke, mit Blick auf den Faktor Wohnortnähe werden wir als Flächenland mittel- bis langfristig kaum um Einschnitte herumkommen, aber ich gehe stark davon aus, dass niemand ernsthaft Abstriche bei der Versorgungsqualität will. Das muss das Hauptanliegen sein. Leider müssen deshalb Teile der Bevölkerung in einzelnen Bereichen weitere Wege in Kauf nehmen. Das ist schmerzhaft und darf natürlich nicht zum Regelfall werden. Wir jedenfalls stehen zur Verantwortung für eine regional ausgewogene Versorgung. Hierfür und für die Zukunftssicherung der Krankenhäuser müssen wir den im Krankenhausplan beschriebenen Weg weitergehen und weiterhin auf die verstärkte Zusammenarbeit und Aufgabenteilung setzen.

Eines ist klar: Unsere Leitlinie ist und bleibt die im Krankenhausplan festgeschriebene ortsnahe, qualifizierte und wirtschaftliche Krankenhausversorgung, und wenn es um den Erhalt der Versorgungsqualität geht, ist es kein Geheimnis, dass Umstrukturierungen und Spezialisierungen eine zunehmend wichtige Rolle spielen werden. Dies ist vor allem im Interesse der Patientinnen und Patienten. Gerade weil die Mittel begrenzt sind, werden wir sie in diesem Sinne einsetzen und einen Beitrag dazu leisten, unsere Krankenhäuser weiterhin zukunftsfähig aufzustellen. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag hat Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg.

(Lars Harms)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bemerkung des Kollegen Harms war dermaßen unpassend und in der Sache unangemessen, dass ich eines klarstellen will, lieber Kollege Harms: Über Investitionen nach dem KHG, auf die ein Rechtsanspruch besteht, und zwar unabhängig von der Trägerschaft der Kliniken, entscheidet weder eine SPD-Gesundheitsministerin, noch hat ein FDPGesundheitsminister darüber entschieden. Darüber entscheidet in Schleswig-Holstein eine Beteiligtenrunde, in der die Kommunen sitzen, in der die Kostenträger sitzen und in der die Vertreter der Krankenhäuser sitzen. Das einzige Mal, dass davon abgewichen wurde, war unter einer SPD-Regierung, und zwar war es diejenige, die Sie auch stützten, als es darum ging, entgegen jeden fachlichen Rat und entgegen zweier Entscheidungen der Beteiligtenrunde Stroke-Units nicht an den UKSH-Campus Lübeck zu vergeben, sondern an die privaten SanaKliniken in Lübeck.

(Beifall PIRATEN)

Also sollten Sie sich vielleicht mit Ihren merkwürdigen Äußerungen an dieser Stelle zurückhalten, weil sie schlicht falsch und unangemessen sind und jedenfalls in der Sache von wenig Kenntnis zeugen.

Lieber Kollege Schmidt, deshalb habe ich mich ursprünglich zu Wort gemeldet: Das Problem, das ich im Hinblick auf die Vereinbarungen mit der Investitionsbank sehe, ist Folgendes: Die Krankenhäuser haben Planungssicherheit bis Ende 2020. Bis dahin läuft der Vertrag. Dann, sowohl nach Aussage der Finanzministerin als auch des Gesundheitsministeriums, sei der Vertrag jeweils zum Jahresende kündbar. Man müsse also gar nicht weiter verhandeln, sondern man lasse den Vertrag einfach weiter fortlaufen und gucke dann einmal.

Ich bin nach wie vor der Auffassung: Man kann das so machen. Das Problem ist: Wer sich ein bisschen mit Krankenhäusern und der Krankenhausfinanzierung beschäftigt hat, der weiß, dass es sich hierbei um eine relativ lange Vorlaufplanung von bis zu zehn Jahren handelt. Man kann sich Flensburg ansehen und das Projekt, das dort gerade an den Start gehen soll. Daher bin ich nach wie vor genauso wie Sie der Auffassung, dass man neue Vertragsverhandlungen aufnehmen sollte, nachdem man ja offensichtlich die Konstruktion akzeptiert hat, dass sie richtig ist, um in diesem Bereich für weitere Planungssicherheit zu sorgen. Ob das dann zehn Jahre oder 15 Jahre sind, spielt aus meiner Sicht eine untergeordnete Rolle. Wichtig wäre in der Tat

ein klares Signal der Verbindlichkeit. Ein letzter Punkt.

Herr Abgeordneter, bevor Sie Ihren letzten Punkt ansprechen: Gestatten Sie eine Bemerkung oder eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Lars Harms?

Ja, selbstverständlich.

Lieber Kollege Garg, vielen Dank. Ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen: Bei meinen Äußerungen und meiner Rede ging es mir nicht darum zu sagen, dass bestimmte Investitionen gut oder schlecht waren. Das hat in der Tat das Gremium zu entscheiden.

Sie äußern den guten Willen und sagen, Sie möchten die öffentlichen Kliniken zu 100 % fördern. Das ist Ihre Argumentation. Deshalb wollen Sie das Gesetz ändern. Dann ist es automatisch so, dass selbstverständlich private Kliniken, die die gleichen Aufgaben erfüllen, auch die gleichen Rechte haben. In der Diskussion spielt es natürlich eine Rolle, ob man bei einer öffentlichen Klinik die vollständige Unterstützung einer Investition vornimmt oder ob man das bei einem privaten Konzern machen würde.

Genau das habe ich kritisiert. Zumindest müssen wir einmal darüber reden, ob das wirklich Sinn macht. Ich glaube aber nicht, dass man die Privaten auf diesem Markt anders behandeln dürfte als die ÖffentlichRechtlichen. Deswegen glaube ich, dass eine 50:50-Finanzierung die fairste Lösung für alle ist.

- Herr Kollege Harms, Sie wollten mit Ihrem sachlich schlicht falschen Beitrag die FDP-Fraktion auf sehr schlichte Weise denunzieren, indem Sie uns vorgeworfen haben, wir würden hier ein Geschenk an private Klinikträger machen. Ich sage es noch einmal: Das ist deswegen grundfalsch, weil die Überlegung der Klinikträgerschaft nach dem KHG überhaupt keine Rolle spielt. Es sind rein versorgungspolitische Gesichtspunkte. Wenn in einem bestimmten Bereich ein privater Klinikträger dran ist, dann funktioniert das genauso wie bei einem kommunalen Klinikträger und bei einem gemeinnützigen oder einem kirchlichen Klinikträger.

Vielleicht wissen Sie das nicht, das mache ich Ihnen auch nicht zum Vorwurf, aber der Großteil der Investitionssumme wird gar nicht durch das KHG aufgebracht, sondern von den Klinikträgern selbst geleistet, also den privaten, den kirchlichen, den freien, den gemeinnützigen und den kommunalen Trägern. Die leisten den Löwenanteil eines Investitionsprojektes.

Wir wollen keine neue Ungleichbehandlung, wir wollen einen Ausnahmetatbestand schaffen, indem wir bei Mitteln, die über das IMPULS-Programm in die Krankenhausinvestitionen fließen, die pflichtige Ko-Finanzierung aufheben. Wir lassen sowohl das AG-KHG unangetastet als auch den Grundsatz, dass die Mittel, die aus dem KHG fließen, nur eine Teilfinanzierung für die Krankenhausinvestitionen sein können.

Hier wird niemand bevorzugt, hier wird niemand aus seiner Pflicht entlassen. Es wäre schön gewesen, wenn Sie einfach einmal einräumten, dass Sie sich an der Stelle geirrt haben. Da das offensichtlich nicht der Fall ist, bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und die Möglichkeit, das noch einmal klarzustellen.

(Beifall FDP und vereinzelt PIRATEN)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Karsten Jasper.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf den Redebeitrag des Kollegen Winter von der SPD eingehen. Ich finde es grundsätzlich schön, dass alle ihr Herz für das Krankenhaus entdeckt haben und alle nicht abstreiten, dass wir einen Investitionsstau bei den Krankenhäusern in Schleswig-Holstein haben. 500 Millionen € - Kollegin Marret Bohn hat es gesagt -, zusätzlich 500 Millionen € beim UKSH, das sich anders finanziert und mit dem Antrag von CDU und FDP überhaupt nichts zu tun hat.

Herr Kollege Winter, mich hat ein bisschen erstaunt, dass Sie gesagt haben, Sie investierten 10 Millionen € mehr in die Krankenhäuser. Das ist richtig. Aber in einem Nebensatz haben Sie gesagt, Sie bestünden nicht auf einer Ko-Finanzierung durch die Kommunen. Das ist eine interessante Botschaft, die Sie der Öffentlichkeit heute im Plenum kundgetan haben. Dass die 10 Millionen €

nicht kofinanziert werden sollen, ist eine tolle Botschaft für die Kommunen.

100 Millionen € mehr im Haushalt, die Krankenhäuser werden berücksichtigt. Auch das haben Sie gesagt. Die Krankenhäuser sollten eine Liste vorlegen.

Herr Kollege Winter, wir haben eine Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein. Sie können davon ausgehen, dass bei dieser Krankenhausgesellschaft, bei Frau Thobaben und Herrn Krämer, mit Sicherheit alle Anträge für die nächsten Jahre und Jahrzehnte in konkreter Höhe vorliegen. Da greift man einmal zum Telefonhörer, ruft die an und fragt: Wie viel ist schon abgehakt, was ist in Arbeit, wie viele Investitionen sind angemeldet, und wie viel davon können wir sofort umsetzen, wenn wir den Antrag der CDU nutzen?

Das würde sehr schnell gehen. Eine solche Liste liegt meines Wissens bei der Krankenhausgesellschaft vor.

Ich fordere Sie auf: Setzen Sie das zügig um, und stimmen Sie unserem Antrag zu! Wir können das gern auch im Ausschuss noch einmal diskutieren. Dann schaffen wir es sehr schnell, den Krankenhäusern zu helfen. - Danke schön.

(Beifall CDU)

Jetzt hat Kollege Winter für einen Dreiminutenbeitrag das Wort.

Herr Präsident! Der Kollege Jasper hat mich direkt angesprochen. Wir werden das im Protokoll nachlesen können. Ich habe in meiner Rede mehrfach darauf hingewiesen, dass wir sowohl im Errichtungsgesetz zu IMPULS darauf bestanden haben, dass das AG-KHG weiter Anwendung findet. Ich habe gesagt, dass sich die Kommunen nicht aus der Finanzierung herauswinden dürfen, das Gesundheitsministerium in guten Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden ist und wir das nicht grundsätzlich dogmatisch sehen. Das heißt nicht, dass wir auf die Finanzierung der Kommunen verzichten. Den Teil haben Sie falsch gehört.

Noch einmal zur Klarstellung: § 21 AG-KHG soll bestehen bleiben. Deswegen sind wir gegen den Antrag der FDP-Fraktion.

Ich habe auch gesagt, dass man das trotz alledem nicht dogmatisch betrachten sollte - das geht in

(Dr. Heiner Garg)

Richtung der CDU - und gucken muss, wie man damit umgehen kann, und dass das Gesundheitsministerium diesbezüglich in Gesprächen ist. Unterstellen Sie mir hier nicht, dass ich gesagt habe, dass wir auf die Finanzierung der Kommunen verzichten. Genau das Gegenteil habe ich gesagt.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Nun sehe ich keine weiteren Wortmeldungen aus dem Parlament. - Für die Landesregierung hat die Finanzministerin Monika Heinold das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich über die heutige Debatte.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Wir uns auch!)

Haben CDU und FDP unser Infrastrukturprogramm IMPULS im letzten Jahr noch polemisch diffamiert, so haben sie jetzt erkannt, welch großartige Möglichkeit dieses Programm bietet.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Eigentlich schaue ich lieber nach vorn und nicht so gern zurück, aber da ihre Vorwürfe damals sehr drastisch waren, kann ich der Opposition ein paar Zitate aus der Landtagsdebatte im November 2015 nicht ersparen. Der Abgeordnete Garg bezeichnete das Programm IMPULS als hochgradig albern, als Rohrkrepierer, als Schönrechnerei und intellektuelle Beleidigung.

(Demonstrativer Beifall FDP, vereinzelt CDU und PIRATEN)

Der Abgeordnete Koch bezeichnete mich als Gauklerin, das Programm IMPULS sei eine Mogelpackung, ein Infrastrukturverrottungsprogramm und eine Verschwendung von Personalressourcen im Finanzministerium.

(Demonstrativer Beifall CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, heute sind CDU und FDP von IMPULS derart begeistert, dass sie konkrete Vorschläge für die Mittelverwendung machen. Glückwunsch!

Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie haben im letzten Jahr versucht, IMPULS zu verhindern, Sie haben gegen das Errichtungsgesetz gestimmt. Die Küstenkoalition hat hingegen mit Opti