Der Kollege Dr. Stegner bittet darum, eine Bemerkung machen zu können. Ich gehe davon aus, dass Herr Kubicki diese zulässt.
Das will ich gern tun. Natürlich wissen Sie, dass das, was Sie gerade angesprochen haben, eine nicht zutreffende Behauptung ist. Das Unternehmen, auf das Sie sich beziehen, betreibt in China Verbraucherberatung, darf den Firmensitz aber nicht in China haben. Da werden viele Geschäfte gemacht. Da sie ihren Firmensitz nicht in China haben darf - das lässt die chinesische Regierung nicht zu -, passiert das in Hongkong. Das ist übrigens keine Briefkastenfirma; es ist ausgewiesen, was dort geschieht, wird in allen Büchern gesagt und hat mit Briefkastenfirmen überhaupt nichts zu
tun. Den Eindruck zu erwecken, wir seien gegen Briefkastenfirmen, machten es aber selbst, ist typisch für Sie, nämlich irgendwo hinzuwerfen, wo es in Wirklichkeit gar keinen Grund für einen Vorwurf gibt. Lesen Sie das bitte nach - dazu gibt es öffentliche Erklärungen -, und stellen Sie hier nicht solche Behauptungen auf!
Das andere, was Sie gesagt haben, bezieht sich auf Strafverfahren, wo ich nur sagen kann: Damit hat weder die gegenwärtige Finanzministerin noch der vorangehende Finanzminister des Landes Schleswig-Holstein irgendetwas zu tun. Das in Zusammenhang zu bringen, nur um einem da ein bisschen etwas anzuhängen nach dem Motto, es werde schon etwas hängen bleiben, wenn man solche Behauptungen erhebt, richtet sich gegen den, der das sagt.
Herr Kollege Vogt, das ist völlig egal. Wir haben die Erklärung des stellvertretenden Bundesvorsitzenden amtlich im Protokoll. Die spannende Frage können Sie mir nicht beantworten: Wenn die nicht in China sein dürfen, warum sind sie dann nicht in Deutschland, sondern in Hongkong? Doch nicht um die Gewinne, die sie generieren, der ordentlichen Steuer zuzuführen! Herr Dr. Stegner, darauf gehen wir noch einmal ein.
Ich will darauf hinweisen. Die OECD hat in einer Studie jüngst festgestellt, dass Deutschland hinsichtlich der steuerlichen Belastung von Arbeitnehmern in der Weltspitze liegt. Zugleich rief sie die Bundesrepublik Deutschland dazu auf, die Abgabenlast erkennbar zu senken.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Steuern Vermeiden und Steuern Sparen Grundprinzip der deutschen Politik sind. Steuersparmodelle wie Riesterrente, die ja so angepriesen wird, die Sonderförderung von Wohnungsbau und erneuerbaren Energien, Energiesparmaßnahmen, jetzt die Steuerbefreiung für Elektromobile sind Anreiz dafür, dass sich Menschen wirtschaftlich verhalten,
Wenn Sie lauthals dafür streiten, dass die Länder in der Europäischen Union keine unterschiedlichen Steuersätze haben können, müssen Sie in Deutschland einmal zu einem einheitlichen Gewerbesteuerhebesatz kommen. Warum? Weil die Kommunen untereinander dafür werben, dass sich Unternehmen bei ihnen ansiedeln, weil sie einen geringeren Gewerbesteuerhebesatz haben als andere. In Nordrhein-Westfalen hat das übrigens dazu geführt, dass eine kleinere Stadt in der Nähe von Düsseldorf in der Lage gewesen ist, mit der Neuansiedlung von Unternehmen auf jede Form von Steuererhöhungen zu verzichten, und jetzt so viel Geld in der Kasse hat, dass sie ihre Schulen mit Tablets ausstattet und andere Dinge mehr tut, während die Düsseldorfer sagen: Was für eine Sauerei; bei uns sind Firmen abgeworben worden wegen des niedrigen Gewerbesteuerhebesatzes; das kann ja wohl nicht richtig sein!
Fangen Sie doch erst einmal im Kleinen an, die Unterschiede aufzulösen, bevor Sie Appelle an andere richten!
Herr Andresen, Sie werden erleben, dass alle mitmachen, nur alle machen es dann nicht. Die meisten Briefkastenfirmen haben Sie in den Vereinigten Staaten. Es gibt in Delaware Zweifamilienhäuser mit 2.000 Klingelzeichen, aber keinem einzigen Büro. Jetzt gehen Sie einmal zu unseren amerikanischen Freunden und sagen: Das sollen die unterlassen, sonst werden wir mit ihnen böse. Dann fragen die: Na und?
Wir akzeptieren seit Jahren und Jahrzehnten bewusst und gewollt die Sonderstellung von Malta, Zypern und vor allem der britischen Kanalinseln. Auch da findet keine Produktion statt. Trotzdem akzeptieren wir das. Fangen wir doch erst einmal in der Europäischen Union damit an, gemeinsame Standards herzustellen. Dann werden wir erleben, dass die Standards, die Sie im Kopf haben, nicht die europäische Lösung sein werden, sondern es andere werden. Dann unterhalten wir uns weiter. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unstrittig ist, dass dem Staat und der Gesellschaft Milliarden verloren gehen durch dubiose Geldanlagen, durch Vermögensverschiebungen, durch Briefkastenfirmen in Steueroasen. Deshalb - auch das ist erfreulicherweise unstrittig - müssen wir über Maßnahmen nachdenken, die auf den Weg gebracht werden können mit dem Ziel, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen und für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.
Meine Damen und Herren, leider ist es viel zu oft so, dass der Bundesgesetzgeber reagiert, statt zu agieren. Wir hoffen, dass jetzt der Punkt gekommen ist, an dem agiert wird, und zwar mit der gebotenen Eile und der gebotenen Gründlichkeit. Es geht nicht um Aktionismus, sondern es geht darum, das Regelwerk dort, wo es lückenloser sein muss, lückenloser zu machen. Es geht vor allem darum, dass die Maßnahmen dann auch umgesetzt werden und nicht zwischen Bundestag und Bundesrat hin- und hergeschoben werden und über Jahre hinweg irgendwo hängen.
Meine Damen und Herren, Maßnahmen mit internationalem Bezug gleichsam wie nationale Maßnahmen müssen jetzt angegangen werden, um Steuerflucht und Steuerhinterziehung real zu bekämpfen. Gründung, Inhaberschaft und Beteiligung an einer Briefkastenfirma sind genauso wenig strafbar wie das Ausnutzen der Gestaltungsmöglichkeiten. Das ist gesagt worden. Es geht darum, die Grenze zu finden, bei der die Strafbarkeit überschritten wird, wenn nämlich mithilfe von Offshore-Finanzplätzen Scheinfirmen gegründet werden, Scheindirektoren eingesetzt werden und Scheingeschäfte auf der Tagesordnung stehen mit dem Ziel, Steuern zu hinterziehen. Dies ist in Kombination strafbar.
Um bei solchen Konstruktionen zwischen Steuerhinterziehung und legaler Steuergestaltung unterscheiden zu können, um zwischen Betrug und dem, was erlaubt ist, unterscheiden zu können, braucht es mehr Informationen. Deshalb ist die Verpflichtung zur Transparenz genauso wichtig wie ein intensiverer Datenaustausch. Das muss das zentrale Ziel unserer Anstrengungen sein. Es wurde genannt, auch Deutschland darf sich dieser Verpflichtung nicht entziehen. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit hat darauf aufmerksam gemacht und angeprangert, dass auch Deutschland handeln muss, wenn es darum geht, steuerrelevante Daten an andere Länder weiterzugeben, damit wir in Deutschland nicht
plötzlich selbst Steueroase für ausländische Investoren sind, wodurch die Länder keine Möglichkeit mehr haben, Steuern, die ihnen zustehen, einzunehmen.
Sie haben den Zehn-Punkte-Plan von Bundesfinanzminister Schäuble erwähnt, den man sicherlich unterschiedlich interpretieren kann. Aus meiner Sicht ist das ein Schritt in die richtige Richtung, aber er reicht nicht aus. Dementsprechend wird sich unser Bundesland Schleswig-Holstein im Bundesratsverfahren dafür einsetzen, dass Datenaustausch, Transparenz und Transparenzregister so verändert und auf die Tagesordnung gesetzt werden, dass steuerunehrliches oder steuerunlauteres Verhalten effektiver bekämpft und eingedämmt werden kann.
Meine Damen und Herren, insbesondere unsere Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten, die ihre Arbeit sehr motiviert und engagiert machen, brauchen diese Transparenz und diesen Datenaustausch, damit sie in der Lage sind, Steuerschlupflöcher zu identifizieren, vor allem aber, um einstufen zu können, was strafbar und was legal ist, denn das ist ihr Maßstab für die Steuerfestsetzung. Die Beschäftigten der Steuerverwaltung arbeiten mit Blick auf die mitunter globalen und zunehmend digitalisierten Finanzströme derzeit unter erschwerten Bedingungen. Internationale und grenzüberschreitende Steuerumgehung und die damit häufig einhergehende Steuerhinterziehung ist nicht so einfach aufzudecken.
Ein weiteres Ziel unserer Bemühungen muss deshalb auch eine Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeit unserer Finanzverwaltung sein. Als eine erste Maßnahme setzt sich Schleswig-Holstein sehr konkret für eine sanktionsbewehrte Meldepflicht für Steuergestaltungsmodelle ein. Das würde heißen, dass zukünftig alle Beteiligten anzeigen müssen, von welchen Steuergestaltungsmöglichkeiten sie Gebrauch machen. Das ist eine Anzeigepflicht für die Finanzverwaltung für legale Steuergestaltung, die genutzt wird, die aber legal ist. Herr Kubicki, hier will ich den Ball gern aufnehmen, wobei ich bei Ihnen bin: Wenn der Staat handeln will, dann muss er Gesetze ändern. Wenn er nicht möchte, dass legale Möglichkeiten missbraucht werden, dann muss er handeln, dann muss er die Gesetze ändern.
Damit er das kann, damit er handeln kann, ist es notwendig, dass er weiß, in welcher Form Steuergesetze angewandt und genutzt werden. Wenn diese legal und transparent dargestellt sind, dann sieht
der Steuergesetzgeber: Ach ja, ich habe ein Gesetz geändert. Ich dachte, damit könnte man vielleicht 3,50 € für einen guten Zweck einsparen. Ich stelle dann aber fest, es sind 33 Millionen €, die auf eine Art und Weise verloren gehen, die gar nicht gewollt ist. Wenn das transparent ist, dann kann gehandelt werden. Dann müssen Gesetze geändert werden, dann hat man Klarheit für alle Beteiligten.
Ich habe tatsächlich eine Frage. Gestatten Sie diese auch, Frau Ministerin? - Sie haben den Punkt Transparenz angesprochen. Der Bundesfinanzminister, Herr Dr. Schäuble, hat gesagt: Alle Ressortchefs, das heißt alle Finanzminister in Deutschland, seien sich einig in ihrer Ablehnung eines Vorschlags der EU-Kommission, dass Unternehmen ab einer bestimmten Grenze verpflichtet werden sollen, zu veröffentlichen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wo sie wie viele Steuern zahlen. Stimmt es, dass Sie diese Ablehnung teilen? Und wenn ja, warum?
Meine Damen und Herren, auch befürworte ich die Implementierung einer koordinierenden Bundeszuständigkeit für besonders gelagerte Fälle der Steuerhinterziehung. Komplexe, grenzüberschreitende Großverfahren sind für die Länder regelmäßig nur mit einem enorm hohen Personalaufwand zu managen. Hier gilt es, Ressourcen und Fachexpertise der Länder zu bündeln - auch das wurde angesprochen -, um die großen internationalen Fälle von Steuerkriminalität aufzudecken.
Auch die Länder tragen natürlich Verantwortung für das Funktionieren der Steuerverwaltung. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde 2010 beschlossen, dass die Steuerverwaltung vom Perso
nalabbau nicht ausgenommen wird. Damals wurde festgelegt, dass von 3.979 Stellen innerhalb von zehn Jahren 325 Stellen eingespart werden sollen. Bis 2016 wurden insgesamt 197 Stellen abgebaut. Um die Qualität der Steuerverwaltung mindestens halten zu können, wurde parallel dazu schon 2010/2011 begonnen, das Projekt „Zukunft Steuerverwaltung 2020“ auf den Weg zu bringen. Wir setzen dies jetzt Stück für Stück um. Hierbei geht es um die Bündelung von Kompetenzen und um die Umschichtung von Personalkapazitäten.
Exemplarisch zeigt sich an der Errichtung des Finanzamts für Zentrale Prüfungsdienste in Kiel, dessen Gründung 2016 stattfinden wird, dass wir das Projekt Steuerverwaltung 2020 Stück für Stück umsetzen. Hier sind insbesondere im Bereich der Steuerfahndung deutliche Effizienzgewinne zu erwarten. Auch im Bereich der Betriebsprüfung wird mit der bevorstehenden landesweiten Einführung regionaler Betriebsprüfungseinheiten bereits ein Schritt zu einem effizenteren und effektiveren Einsatz des vorhandenen Personals getan. Mit dieser Maßnahme stellen wir sicher, dass unabhängig von Zuständigkeitsgrenzen die prüfungswürdigsten Betriebe von den geeignetsten Prüferinnen und Prüfern bearbeitet werden.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also: Einiges ist in Bewegung. Die Herausforderungen müssen im Bund gelöst werden. Dort muss gehandelt werden. Wir müssen unsere Hausaufgaben machen. Wir wissen, dass der Spagat, das Personal in den Finanzverwaltungen richtig einzusetzen, groß ist, denn auch die Bürgerinnen und Bürger wollen natürlich gern eine Präsenz in ihren Ämtern. Auf der anderen Seite müssen wir starke Außendienste für die notwendige Kontrolle haben.
Bund und Länder müssen sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit auch zur Steuerzahlung herangezogen werden. Dazu sind Transparenz und internationaler Datenaustausch notwendig. Steuerhinterziehung und aggressive Steuergestaltung müssen eingedämmt werden. Steuergestaltung muss zukünftig überall transparent dargestellt werden. Der Gesetzgeber hat dann die Möglichkeit zu sehen, was er mit seinen gesetzlichen Grundlagen verursacht hat und wie diese in Anspruch genommen werden. Dann kann und muss er handeln. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um 4 Minuten überzogen. Sie wissen, dass dies bedeutet, dass diese Redezeit jetzt jeder Fraktion zur Verfügung steht. Damit haben Sie die Chance, das, was Sie sagen wollen, uns allen noch mitzuteilen, Herr Kubicki.
Frau Präsidentin, ich möchte keine Rede halten, sondern einfach nur unser Abstimmungsverhalten erklären.
Wir könnten einige Punkte aus dem Antrag der regierungstragenden Fraktionen mittragen - die Präambel logischerweise nicht.
Nummer 1 ist deshalb überflüssig, weil die Banken, die sich aktiv an Steuerhinterziehung beteiligen, bereits eine Straftat begehen. Die Bankmitarbeiter machen sich der Beihilfe und möglicherweise der Anstiftung schuldig. Wenn es das Geschäftsmodell der Bank ist, handelt es sich bei ihr um eine kriminelle Vereinigung, die in gleicher Weise wirksam bekämpft werden kann. Dazu gibt es auch schon Rechtsprechung. Das ist also einfach nur nett gesagt, aber überflüssig.