Protokoll der Sitzung vom 29.04.2016

(Zuruf Birgit Herdejürgen [SPD])

- Das ist noch länger her. Das war in den 90er-Jahren, ist also keine 40 Jahre her. Wir wollen hier ja auch keinen Irrweg aufzeigen.

Aber ich möchte sagen, dass diese neue Verfassung, die wir seit einem Jahr haben, einen Knackpunkt hat, und das ist das öffentliche Interesse an dieser Debatte. Die Mails, die ich jeden Tag bekomme, machen mir deutlich: Diese Debatte geht weiter. Bevor wir die letzte Debatte geführt haben, habe ich viele Mails erhalten, die die Frage gestellt haben: Warum wollt ihr diesen Gottesbezug haben? Jetzt bekomme ich Mails: Warum soll der Gottesbezug nach vorne gestellt werden? - Das ist die neue Form. Das heißt, diese Polarisierung ist in der öffentlichen Debatte deutlich zurückgegangen, seitdem es eine Möglichkeit eines Kompromisses oder einer neuer Formel gibt.

Wichtig ist, dass es uns gelingt, über diesen Spagat zwei Lager miteinander zu verbinden. Gelingt es uns nicht und ist diese Entscheidung dann in der nächsten Sitzung eindeutig, ist dieser Versuch auch erledigt. Aber wir werden diesen Versuch gemeinsam machen.

Ich finde es gut, dass diese Debatte so ernsthaft geführt wird. Mir persönlich als Bernd Heinemann ist diese Debatte sehr, sehr wichtig und es ist mir auch sehr, sehr wichtig, dass am Schluss keine Verletzungen zurückbleiben. Ich hoffe, dass uns das nach der nächsten Debatte mit der Abstimmung auch gelingt.

Das Grundgesetz gilt weiter, und ich finde, das Grundgesetz ist nicht nur poetisch sehr schön, sondern es ist auch sehr klar. - Ich danke Ihnen.

Jetzt hat der Abgeordnete Wolfgang Kubicki von der FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Heinemann, auch ich spreche für mich persönlich und nicht für die FDP-Fraktion, denn ich finde, dass in dieser Debatte ohnehin nur jeder für sich persönlich sprechen kann, weil es ja um die Frage geht, ich sage es einmal untechnisch: Wie hältst du es mit Gott?

Ich finde, dass die Debatte, die wir in der Vergangenheit und auch jetzt geführt haben, eine Sternstunde des Parlaments ist, weil wir uns über unsere verschiedenen Empfindungen, Meinungen, historischen Bezüge austauschen können, und dass das diesem Parlament auch würdig ist.

Ich will versuchen zu erklären, wie meine Entscheidung als gläubiger Christ aussieht, und warum ich glaube, dass die Aufnahme eines Gottesbezuges in die Verfassung kontraproduktiv wäre zu dem, was der Kollege Dolgner zu den gemeinsamen Werten gesagt hat, die wir haben.

Jeder muss mit seinem Gott zurechtkommen, wie er es für sich selbst für richtig hält. Und das macht in der Allgemeinheit den Gottesbezug auch nicht wertlos. Mir ist aber aufgefallen, dass die großen Religionsgemeinschaften, die Kirchen, diesen Gottesbezug für sich usurpieren. Das erklärt auch das massive Engagement der katholischen und evangelischen Kirche und der anderen Religionsgemeinschaften. Da müssen wir uns fragen, was das im Zweifel bedeutet.

Bei allen Religionsgemeinschaften, Herr Kollege Dolgner, außer der evangelischen Kirche vielleicht, aber jedenfalls bei der katholischen Kirche, beim Islam und beim jüdischen Glauben spielt die Frau eigentlich nur eine untergeordnete Rolle. Für mich ist eines der Prinzipien meines Handels und meines

(Anke Erdmann)

Wirkens als Strafrechtler und als Jurist die Gleichberechtigung aller Menschen,

(Beifall FDP, PIRATEN, SSW und Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

und die bildet sich bedauerlicherweise nicht ab.

(Zuruf Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

- Das hat mit Gott sehr wohl etwas zu tun, weil sich die Kirchen auf Gott berufen. Oder wollen Sie jetzt sagen, Herr Kollege Tietze, dass die evangelische Kirche, der Sie vorstehen und angehören, mit Gott nichts zu tun hat? - Selbstverständlich beruft sie sich auf die Bibel. Selbstverständlich beruft sich der Islam auf den Koran. Selbstverständlich hat die jüdische Glaubensgemeinschaft eine Grundlage, bei der die Frau auch keine ordentliche Rolle spielt. Oder kennen Sie eine Priesterin in der katholischen Kirche, Herr Kollege Dolgner? Wollen wir es nach wie vor akzeptieren, sind das unsere Werte? Kennen Sie im Islam eine Frau, die eine herausragende Bedeutung spielt? - Ich nicht. Und wenn wir von der gleichen Grundlage ausgehen, dann müsste sich die Kirche, die jeweilige Glaubensgemeinschaft reformieren, aber nicht wir müssen eine Formulierung in die Verfassung aufnehmen, bei der viele Menschen das Gefühl haben, dass sie damit diskriminiert werden.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Kollegen Dr. Dolgner?

Selbstverständlich, Frau Präsidentin!

Herr Kollege Kubicki, ich als Sozialdemokrat kann auch noch etwas zum Thema Koalitionsfreiheit hinzufügen, was die evangelische Kirche auch nicht ausnimmt. Sie erwähnen zu Recht, dass man bei der Praxis der Religionsgemeinschaften Zweifel haben könne, ob die Werte des Grundgesetzes in jedem Punkt gelebt werden. Das konzediere ich Ihnen. Auf der anderen Seite hatte ich auch einschränkend gesagt, es geht um die Werte, die man aus dem Glauben ableiten kann, den man in das Grundgesetz beziehungsweise in unsere Verfassung übernimmt. Alles das, was Sie gesagt haben, ist im Zweifelsfall nicht durch gemeinsame Werte in der Verfassung gedeckt.

Ich weiß genau, was ich an der Stelle ausgeführt habe. Ich habe nicht gesagt, dass eine solche Formel jeglichen Wert legitimiert, den man aus dem Glauben oder aus anderen universellen Quellen heraus ableiten kann. Das könnte im Zweifel auch die Mao-Bibel sein, sondern nur diejenigen, bei der der Gesetzgeber sagt, dass das unsere gemeinsamen Werte sind. Die anderen Werte sind dann meines Erachtens nicht unsere gemeinsamen Werte, und die würde ich auch nicht in die Verfassung setzen, und übrigens auch nicht die Ausnahme aus der Koalitionsfreiheit.

- Ja, es ist Ihr gutes Recht, sich so zu verhalten. Mein Recht ist es, mich anders zu verhalten. Ich kenne mich im Koran nicht so sehr aus, aber ich kann Ihnen aus dem Neuen Testament eine Reihe von Bibelstellen nennen, die die gläubigen Christen sehr ernst nehmen, bei denen die Frau tatsächlich eine sehr untergeordnete Rolle spielt. Paulus beispielsweise schreibt, dass sich die Frauen nicht nur in der Kirche, sondern auch bei der Glaubensgemeinschaft zurückhalten sollen.

(Zuruf Beate Raudies [SPD])

Wir müssen doch feststellen, und da stimme ich ausnahmsweise denjenigen zu, die hier gesprochen haben, dass die Präambel der Verfassung etwas sein soll, was eint und nicht etwas, was trennt.

(Beifall FDP und PIRATEN)

Ich sage Ihnen: Eine Formulierung wie die, die Herr Kollege Klug aus der europäischen Idee abgeleitet hat - gestern und vorgestern haben wir über Europa und unsere Integrationsfähigkeit diskutiert -, wäre eine würdige Grundlage für eine Präambel der Verfassung von Schleswig-Holstein. Diese Formulierung eint.

Wenn der vorliegende Entwurf umgesetzt wird, wird weder das Parlament noch die Bevölkerung geeint. Das darf eine Verfassung, die wir in die Welt setzen, schlicht und ergreifend nicht tun. Herzlichen Dank.

(Beifall FDP, vereinzelt CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Ralf Stegner von der SPD-Fraktion.

(Wolfgang Kubicki)

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir diese Beratung heute haben. Es ist gut, dass wir es unter der Voraussetzung der Gewissensfreiheit tun und jeder für sich entscheidet.

Im Grundgesetz ist die Religionsfreiheit festgelegt. Das heißt auch, es besteht die Freiheit, an eine Religion zu glauben oder auch nicht. In der Realität wird die Religionsfreiheit durch die fundamentalistische Inanspruchnahme und den Missbrauch von Religion für alle möglichen Zwecke jeden Tag verletzt. Das hat es in der Geschichte immer gegeben. Es geschieht aber auch durch die Bestreitung, dass Religion unvereinbar sei mit den Grundwerten unseres Grundgesetzes, also in einer Form, die gegen Glaubensgemeinschaften gerichtet ist.

Wir diskutieren in merkwürdiger Form über die Trennung von Kirche und Staat. Die einen tun so, als sei Deutschland ein Gottesstaat; davon sind wir wirklich weit entfernt. Die anderen tun so, als ob die Trennung von Kirche und Staat bedeuten würde, dass religiöse Dinge aus der Öffentlichkeit zu verschwinden hätten. Beides ist, wie ich finde, nicht richtig.

Eigentlich müsste es meiner Meinung nach darum gehen, dass wir in der Verfassung unserer Präambel über universelle Werte reden. Darunter verstehe ich, dass die Werte aus ganz unterschiedlichen Quellen stammen können und nebeneinander stehen dürfen. Wir können diese nicht aufzählen - eine Aufzählung kann nicht abschließend sein -, weil wir alle einbeziehen müssen. Es müssen alle einbezogen werden, die Artikel 1 des Grundgesetzes akzeptieren, nämlich dass die Würde des Menschen unantastbar ist, völlig unabhängig davon, was der andere Mensch glaubt. Darauf kommt es an. Eine solch Toleranzformel - ich bin ganz bei den Ausführungen des Kollegen Kumbartzky - zu finden, ist gar nicht so einfach.

Anke Erdmann hat recht: Der vorliegende Text ist weder anmutig noch sehr poetisch. Das gilt für andere Teile aber auch. Allerdings, liebe Anke Erdmann, ist der rein deskriptive Ansatz auch nicht poetisch. Der Verzicht auf solche Formulierungen, weil uns keine gute Formulierung einfällt, ist, finde ich, weniger als das, was wir leisten können.

Dass eine Demutsformel Sinn machen kann - ich habe die Ausführungen des Kollegen Harms gehört; damit muss man sich auseinandersetzen -, das leitet sich bereits aus unserer Geschichte ab. Die erste deutsche Republik ist wegen der Hybris und vieler

anderer Dinge, die Menschen anderen antun, gescheitert; das kann man in vielen Teilen der Welt bis heute sehen. Daher ist eine Demutsformel, die eingrenzt und nicht ausschließend, durchaus etwas Gutes für Menschen wie uns, die in Parlamenten sitzen, von anderen gewählt sind, für verschiedene Menschen verhandeln müssen und schwierige Mehrheitsentscheidungen treffen müssen.

Deshalb freue ich mich darüber, dass wir uns in erster Lesung befinden und bis zur zweiten Lesung noch Zeit haben, um darüber zu beraten, ob wir nicht eine Formulierung der Toleranz finden. Ich finde, dass sich zumindest der Kompromissvorschlag darum bemüht. Ob der Kompromiss bereits gelungen ist? Ich will nicht in Abrede stellen, dass es Verbesserungsmöglichkeiten geben kann. Aber das Bemühen ist da, alle einzubeziehen und niemanden auszugrenzen. Das ist für mich ein Wert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in der heutigen Zeit - bei den Dingen, über die wir miteinander reden - vermissen wir die Toleranz doch am Schmerzlichsten. Manchmal müssen wir für Dinge, die eigentlich ganz selbstverständlich sind, deutlich werben, weil in Vergessenheit geraten ist, dass wir anderen gegenüber tolerant sein müssen.

Artikel 1 unseres Grundgesetzes beinhaltet genau das. Er bedeutet Toleranz gegenüber jedem. Das sollte uns, finde ich, die Mühe wert sein, über die Formulierung noch ein bisschen nachzudenken und darum zu ringen.

Ich würde mich darüber freuen, wenn wir, das Parlament, die Aufgabe, die uns die Repräsentanten, die auf der Bühne sitzen, gegeben haben, in der Form lösen, dass wir am Ende zu einer Toleranzformel kommen können, der zwei Drittel dieses Hauses zustimmen können und dies am Ende etwas ist, woran alle Bürgerinnen und Bürger merken: Wir wollen alle Menschen einschließen, wir wollen niemanden ausgrenzen. Wir tun dies durchaus in Demut gegenüber der Begrenztheit dessen, was wir miteinander leisten können. Wir leben aber auch mit unserer Geschichte, die uns viele Dinge mitgegeben hat, die niemand möchte, mit denen wir aber auch leben müssen - wie auch das Zustandekommen der vorliegenden Formel.

Deswegen wäre es mein Wunsch, dass wir den vorliegenden unvollkommenen Kompromissvorschlag noch einmal prüfen und daran arbeiten. Ich würde mich freuen, wenn wir am Ende zu einer Lösung gelangten, der zwei Drittel dieses Hauses zustimmen könnten. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

Vielen Dank. - Jetzt hat der Abgeordnete Torsten Albig von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit über einem Jahr reden wir über Glauben, über Werte, die aus unserem Glauben folgen, und wir reden über die Verantwortung als Folge von Glauben und Werten. Es ist gut, dass wir dies miteinander tun. Ich möchte mich bei allen, die sich an dieser Debatte - auf einem, wie ich finde, wundervollen Niveau - beteiligen, von Herzen dafür danken. Das tut unserem Land gut, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema befassen und sagen: „Wir wollen über unsere Verbundenheit zu unserem Glauben und dem, was das für uns bedeutet, miteinander reden. Es ist uns wichtig, dass dies Platz findet in der Verfassung, die wir uns neu geben.“ Wir reden nicht über die alte Verfassung, sondern über die Verfassung, die wir in Zukunft haben wollen.

Ich habe keinen Hehl daraus gemacht, dass die Formulierung aus der ersten Beratung von mir war. Ich bin aber sehr dankbar, dass sich so viele bemühen, Brücken zu bauen für andere Formulierungen, die mehreren die Möglichkeit geben, Kompromisse einzugehen und auszuhalten.

Ist es eine Demutsformel? Ist es eine Bekenntnisformel? Für mich ist es eine Verantwortungsformel. Die Formulierung „in Verantwortung vor“ hat für mich großen Anmut, auch wenn der Text, der darauf folgt, natürlich nicht anmutig oder gar von literarischer Anmut ist. Aber sich darauf zu besinnen, dass es so eine Verantwortung gibt und uns dies in der Formulierung mitzugeben, die in meinem christlichen Glauben und dem vieler anderer verwurzelt ist - bei wieder anderen ist sie anderweitig verwurzelt -, scheint mir jede Diskussion wert zu sein. Die Formulierung macht uns bewusst, dass wir Grenzen haben, die wir uns selbst geben.

Ich glaube, diese Formulierung sagt eben nichts darüber aus, ob es Gott gibt oder nicht. Sie sagt nichts über die Bedeutung der Amtskirche aus und was diese in den letzten 2.000 Jahren getan oder nicht getan hat. Sie sagt etwas über mich aus. Wie verorte ich mich? Was sind die Rahmenbedingungen, unter denen ich handle? Darüber reden wir bei dieser Formulierung.

Deswegen finde ich die Formulierung geeignet, da sie versucht, Sie mitzunehmen. Wir sollten versuchen, es miteinander hinzubekommen.

Da wir viel über Kompromisse reden, möchte ich denjenigen, die die Formulierung heute noch nicht tragen können, mitgeben: Sollten wir nicht zu einer solchen Formulierung kommen, wäre auch das ein Kompromiss.