Entschuldigen Sie, wir klären hier gerade einige Fragen, die sich aufgetan haben. Deshalb war ich unaufmerksam.
Danke schön. Sie haben hier richtig die verschiedenen Herausforderungen beschrieben, denen sich der öffentliche Dienst gegenübersieht, allerdings recht beziehungslos. Würden Sie mir zustimmen, dass ein Zusammenhang einerseits zwischen den Schwierigkeiten bei der Nachwuchsförderung - gerade im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft - und andererseits dem Niveau der Besoldung besteht?
Ich beantworte die Frage gern so, dass es nicht nur einen Zusammenhang zwischen der Frage der Tarifsteigerungen und der gefühlten Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gibt, sondern dass die Frage, ob Beschäftigte in den Landesdienst eintreten, ob sie dort gern arbeiten, ob sie bei uns bleiben, ob sie lange bei uns arbeiten, von mehr Faktoren abhängt als von der Höhe der Tarifsteigerungen und der Höhe des Gehalts. Deshalb habe ich die unterschiedlichen Maßnahmen vorgestellt, über die wir mit den Gewerkschaften reden wollen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen - und es ist eben noch einmal deutlich geworden -: Es gibt eine Reihe von Fragen, über die wir reden werden und reden müssen. Es geht nicht nur um die Frage der Tariferhöhungen. Es geht um Fragen, die wir als Landesregierung in der Gesamtschau diskutieren möchten. Ich kann Ihnen aber schon heute drei Dinge versichern: Erstens. Die Entscheidung der Landesregierung über die Tariferhöhung wird wohl abgewogen sein. Zweitens. Die Entscheidung wird nicht dazu führen, dass wir die in der Landesverfassung fest verankerte Schuldenbremse lösen. Drittens. Es wird keine Nullrunde geben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD - Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Eine 0,1-%-Runde!)
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Der Kollege HansJörn Arp von der CDU-Fraktion hat sich zu einem Dreiminutenbeitrag gemeldet. Er hat nun das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem auch die Finanzministerin eben nur Nebelkerzen gezündet und nichts Klares zu dem Antrag gesagt hat, beantragen wir gemeinsam mit der FDP als Antragsteller namentliche Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben mitbekommen, dass wir gerade diese Frage schon einmal intensiv geprüft haben. Es ist so, dass einerseits Ausschussüberweisung beantragt wurde. Das ist ein Antrag zur Geschäftsordnung. Sie haben nun mit der notwendigen Mehrheit die namentliche Abstimmung beantragt. Ein Blick in die Geschäftsordnung zeigt, dass eine namentliche Abstimmung über einen Grundsatzantrag, einen Antrag zur Geschäftsordnung, nicht zulässig ist und der Antrag auf Ausschussüberweisung der Weitergehende ist. Deswegen würden wir jetzt zunächst über die Ausschussüberweisung abstimmen lassen.
- Ja, das ist der weitergehende Antrag, das finden Sie, wenn Sie es nachlesen wollen - wir haben es gerade geprüft, da ich mir schon dachte, dass Sie gleich das blaue Buch zücken -, in § 62 Nr. e) der Geschäftsordnung: „Anträge, die, ohne die Sache selbst zu berühren -
(Hans-Jörn Arp [CDU]: Das ist ein Demo- kratieverständnis! - Weitere Zurufe - Dr. An- dreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja unverschämt!)
- Herr Arp, ich lese das jetzt gerade vor. - Ich nehme es jetzt so wahr, dass Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind. Dann lasse ich jetzt abstimmen.
Wer dem Antrag auf Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer dagegen ist, den Antrag der FDP-Fraktion in den Ausschuss zu überweisen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der FDP, CDU und der Fraktion der PIRATEN. - Damit ist die Ausschussüberweisung mehrheitlich beschlossen.
(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD] - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist der neue politische Stil, Herr Stegner! - weitere Zurufe - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Wenn ihr was lernt, ist das gut!)
Weitere Debatten zur Geschäftsordnung bitte ich, in die Mittagspause zu vertagen. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass wir die Tagesordnungspunkte ohne Aussprache jetzt noch zügig vor der Mittagspause erledigen müssen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes
Ich erteile dem Berichterstatter des Sozialausschusses, Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es handelt sich um die Drucksache 18/259. Der Sozialausschuss hat den ihm durch Plenarbeschluss überwiesenen Gesetzentwurf der Landesregierung in seiner Sitzung am 15. November 2012 beraten und empfiehlt dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. - Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/259 unverändert anzunehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind, so, wie ich das im Moment sehe, alle, dann könnte man es auch einstimmig nennen. Ist das richtig? - Die Gegenprobe! - Das ist einstimmig so beschlossen.
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/283 (neu)
Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Abgeordneter Barbara Ostmeier, das Wort.
Nach Überweisung durch den Landtag haben federführend der Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend der Umwelt- und Agrarausschuss den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein beraten und ihre Beratungen am 21. November 2012 abgeschlossen.
In Übereinstimmung mit dem beteiligten Umweltund Agrarausschuss empfiehlt der federführende Innen- und Rechtsausschuss dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Drucksache 18/283 (neu).
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich weise Sie darauf hin, dass die Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder dieses Hauses erfordert.
Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs, Drucksache 18/283 (neu). Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? Damit ist auch dies einstimmig so beschlossen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW - Zuruf SPD: Die FDP hat das gar nicht bemerkt!)
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/277
Ich erteile noch einmal der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Barbara Ostmeier, das Wort.
Mit diesem Gesetzentwurf hat sich der Innen- und Rechtsausschuss in seiner Sitzung am 21. November 2012 befasst. Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, einer Stimme eines Mitglieds der Fraktion der PIRATEN und eines Abgeordneten des SSW bei Enthaltung der Fraktion der CDU empfiehlt er dem Landtag die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 18/277 anzunehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der -
- Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um ein bisschen Konzentration, damit nicht nur Herr Koch winkt, sondern alle, die zustimmen wollen, ihre Hände heben. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, des SSW, der Piratenfraktion, der CDU und auch der FDP. - Damit ist das einstimmig so beschlossen.