Herr Stegner, Sie haben nicht den Mut, den Menschen ganz deutlich zu sagen: Wenn man das Ziel der Schuldenbremse einhalten will, wenn man für künftige Generationen wieder finanzpolitische Handlungsspielräume schaffen will, muss man auch harte Sparmaßnahmen im Landtag beschließen und zu ihnen stehen. Sie machen genau das Gegenteil, Sie lassen die Beamtinnen und Beamten für Ihre Wahlversprechen, die Sie jetzt in Wahlgeschenke umgemünzt haben, bluten. Das ist Ihre nachhaltige Finanzpolitik, Herr Dr. Stegner.
Wenn man die Regierungserklärung, an die in einem Zwischenruf schon erinnert wurde, von Herrn Albig sieht, der zu Recht darauf hingewiesen hat, dass die Landesfinanzen selbstverständlich nicht nur durch Einsparen in Ordnung zu bringen sind,
sondern eine auf Wachstum gerichtete Politik erforderlich ist, dann frage ich mich: Wo bleibt denn diese auf Wachstum gerichtete Politik? Etwa im Tariftreuegesetz, das Sie gerade unter Beifall beschlossen haben? Das ist keine Wachstumspolitik, das ist eine Wachstumsverhinderungspolitik, die Sie gerade eben beschlossen haben beim letzten Tagesordnungspunkt.
Oder glauben Sie im Ernst, dass das Verrottenlassen von Infrastruktur dazu beiträgt? - Ich hoffe, dass „Verrottenlassen“ ein parlamentarisch zulässiger Begriff ist. Nichts anderes fällt mir dazu ein, wenn man Straßen sperrt, ein Schlaglochkataster entwerfen will oder Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder aufstellt, anstatt in Landesstraßen zu investieren beziehungsweise deren Sanierung auf den Weg zu bringen.
- Frau von Kalben, ich habe verstanden, dass Ihre Alternative zu einer mutigen Finanzpolitik, zu einer seriösen Finanzpolitik lautet: Schütten wir das, wofür auch die Grünen in Schleswig-Holstein durchaus Verantwortung tragen, irgendwo hin, kehren wir es anderen vor die Haustür, schauen wir mal, wie die damit fertig werden, und beschließen wir hier für den Rest der verbleibenden Legislaturperiode fröhlich neue Ausgaben!
- Herr Dr. Stegner, wir werden sehen, wie lange die noch dauert. Sie beschließen fröhlich noch ein paar neue Ausgaben und retten sich bis zum Ende der Legislaturperiode - wie lange die auch immer dauern wird. Ich sage Ihnen: Politik auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten auszutragen, ist das Gegenteil einer seriösen, soliden oder sozial verträglichen Finanzpolitik.
(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Fest an der Seite der Gewerk- schaft! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Logisch! Einer muss es ja tun! - Weitere Zurufe)
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Erstes die Frage an die Koalition, ob „Dialog“ neuerdings bedeutet, dass man hier alles direkt abstimmt, schon bevor man es an einen Ausschuss überweist.
Die Piratenfraktion spricht sich für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landesbeamtinnen und Landesbeamten aus.
An diesem Standpunkt hat sich über die letzten Monate nichts geändert und wird sich auch nichts ändern. Aus diesem Grund können wir dem ersten Abschnitt des CDU-Antrags voll zustimmen. Auch für 2014 muss Vorsorge getroffen werden, um den Tarifabschluss zu finanzieren. Eine erneute Ungleichbehandlung der Beamten darf es nicht geben.
Beim Thema Wohnungsbau können wir kein einheitliches Konzept erkennen. Im schriftlichen Bericht, der nachher behandelt wird, sprechen Sie doch die Problematik an, dass sich bei den derzeitigen Kapitalmarktzinsen niemand an die Auflagen eines Förderdarlehens binden will. Seit 2006 wurden die Investitionsentscheidungen zum sozialen Wohnungsbau durch die Umstellung der Ausschreibungsvorschriften negativ beeinflusst. Aktuell ist vorgesehen, die Bewilligungsmiete auf 7 € pro Quadratmeter anzuheben. Sieht so die Förderung des sozialen Wohnungsbaus aus? Wir erhöhen einfach die Mieten? Sie gewährleisten Wirtschaftlichkeit auf Kosten der Mieter.
In dem Kontext sehe ich Schwierigkeiten mit der Grunderwerbsteuererhöhung. Es scheint vielmehr so zu sein, dass Sie verzweifelt nach neuen Steuereinnahmen suchen, um den nächsten Haushalt finanzieren zu können. Bei der Grunderwerbsteuer erhoffen Sie sich die geringste Ausweichreaktion, denn wer wird schon ein Bauvorhaben im sechsstelligen Bereich wegen weniger Tausend Euro mehr nicht mehr durchführen? Glauben Sie mir: Auch das sind Kosten, die beim Wohnungsbau und darüber hinaus für alle Menschen eine Rolle spielen, die sich in unserem Land niederlassen wollen.
bereits Ende 2011 das Modell für einen Altschuldentilgungsfonds für Europa vor. Im Gegensatz zum vorliegenden Antrag waren die Höhe der Altschulden über die Maastricht-Kriterien und ein gewisser Zeitkorridor zum Abbau konkret vorgegeben. Dies lässt der Antrag vermissen. Sie nennen einen Zeitraum von beispielsweise 50 Jahren, aber ein genauer, langfristig verbindlicher Zahlungsplan soll erst noch unter Beteiligung des Stabilitätsrates entwickelt werden. Sie geben nicht einmal einen Stichtag für die Identifizierung der Altschulden an. Ohne dieses grundlegende Kriterium reden wir vielmehr über einen Deutschlandfonds statt einen Altschuldentilgungsfonds.
Der Antrag ist so unverbindlich, dass die Landesregierung eine freie Handhabe bei der Einbringung auf Bundesebene besitzt. Auch wenn wir viele Kompetenzen in den Reihen des Finanzministeriums sehen, sollte ein solcher Antrag progressivere Vorgaben bieten. Insbesondere müssen weitergehende Kontrollmechanismen gerade im Vergleich zu öffentlich-rechtlichen Verträgen bei der Gewährung der Konsolidierungshilfe vorgesehen werden. Es darf nicht sein, dass Vereinbarungen über Etappenziele gebrochen werden, ohne dass Sanktionen folgen. In diesem Punkt erfährt der Änderungsantrag der CDU ausdrücklich unsere Zustimmung.
Die Einhaltung des Abbaupfads ist die verbindliche Voraussetzung für die Teilnahme an einem Altschuldentilgungsfonds. Der grundlegende Mechanismus und die mögliche finanzielle Entlastung einiger Kommunen sind unbestritten. Darin sind wir uns einig. Es ist aber ebenso einfache Mathematik, dass sich die Zinskonditionen für andere erhöhen werden. Gerade dann stellt sich die Frage, ob dies Auswirkungen auf die Kriterien des Stabilitätsrats und eine mögliche Haushaltsnotlage hat.
Daher würden wir das gern im Ausschuss beraten, aber Sie haben dem ja leider schon eine Absage verpasst. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Schuldenbremse gehört nicht nur eine Reduzierung des Haushaltsdefizits, sondern eben
auch, dass man genau abwägt, wofür man investiert. Nur zur Erinnerung: Verschuldungen im Übermaß werden durch eine Schuldenbremse unterbunden. Illusorische Forderungen wie eine Ansiedlungsförderung für Unternehmen zum Beispiel wären hier fehl am Platz. Wer gestern noch eine Verschärfung der Schuldenbremse fordert und heute beträchtliche Ausgaben einfordert, spricht natürlich mit gespaltener Zunge. Von „Cash in die Täsch“ kann hier keineswegs die Rede sein. Man sollte sich in diesem Fall also auf das Wesentliche besinnen, nämlich den Konsolidierungspfad für unser Land. Das muss der Maßstab sein, an dem sich unsere Haushaltskonsolidierung entsprechend ausrichtet.
Unsere Haushaltskonsolidierung steht und fällt aber langfristig damit, ob es uns gelingt unsere Schulden dauerhaft abbauen zu können. Denn nur, wenn wir diese Schulden los werden, haben wir überhaupt eine Chance, einen vernünftigen Haushalt auf die Beine zu stellen. Deshalb ist ein Altschuldentilgungsfonds unabdingbar. SchleswigHolsteins Altschulden sind kein Pappenstiel - ganz im Gegenteil. Es handelt sich hier um einen erheblichen Schuldenberg, der sich nicht einfach mal schnell wegschaufeln lässt. Das Problem hier ist vor allem die hohe Zinslast von Land und Kommunen, der sogenannte Zinseszinseffekt.
Ein anderes Problem ist, dass die staatlichen Institutionen nur im begrenzten Umfang eigene Einnahmen haben, über die sie auch selbst verfügen können. Das heißt auch, dass Länder und Kommunen letztendlich keinen direkten Einfluss auf die Höhe ihrer eigenen Einnahmen haben. Sie werden ihnen zu einem großen Teil zugewiesen. Feststellen lässt sich jedenfalls, dass die Einnahmen in den letzten Jahrzehnten eher zu gering waren.
Die Schuldenproblematik zieht sich hier durch die gesamte Bundesrepublik, zieht sich durch alle Länder und ist auch unabhängig zu sehen von der jeweiligen Couleur der Regierung entweder jetzt oder auch in vorhergehenden Jahrzehnten. Deswegen sollte es im gemeinsamen Interesse aller Bundesländer und Kommunen in der Republik sein, sich zu einem Altschuldentilgungsfonds zu bekennen. Was wir brauchen, ist ein faires und gemeinsames Management der Altschulden von Ländern und Kommunen, das mit Hilfe des Bundes navigiert wird. Hier muss ein Weg gefunden werden, die Schulden überall zu senken und natürlich auch keine neuen Schulden mehr zu machen.
Noch einmal zur Erinnerung: Der Bund hat Schulden in Höhe von etwas mehr als 1,2 Billionen €, die Länder haben rund 680 Milliarden € Schulden und
Ein kleines Rechenexempel mag illustrieren, dass die Lage eben doch nicht hoffnungslos ist: Wir gehen von den 133 Milliarden € Schulden aus, die die Kommunen in ganz Deutschland haben, und die insbesondere in den süddeutschen Ländern ausgeprägt sind. Das trifft weniger auf die Kommunen bei uns im Norden zu, da die Kommunen im Süden eine größere Aufgabenvielfalt aufgrund ihrer Größe haben als bei uns. Aber wie gesagt, 133 Milliarden € Schulden der Kommunen in ganz Deutschland!
Der Fonds für den Solidarpakt, in den der Solidarzuschlag eingezahlt wird, um den Aufbau Ost zu finanzieren, hat derzeit einen Überschuss von insgesamt 97 Milliarden €, weil der Aufbau Ost immer weniger Mittel benötigt. Der Bund nimmt hier wesentlich mehr ein, als er auszahlt. Jährlich nimmt er rund 13 Milliarden € ein, zahlt aber nur rund 7 Milliarden € aus - mit sinkender Tendenz. Das heißt nichts anderes, als dass der Überschuss bis zum Ende des Solidarpaktes 2019 auf rund 139 Milliarden € ansteigen wird, es sei denn, er wird in der Zwischenzeit für etwas anderes ausgegeben.
Die Schulden der Kommunen könnten rechnerisch allein mit diesen Überschüssen in 2019 bezahlt sein. Deshalb, meine Damen und Herren: Der Altschuldentilgungsfonds muss endlich angegangen werden, und alle Ebenen müssen sich wie wir verpflichten, in Zukunft grundsätzlich keine neuen Schulden zu machen. Die Tilgung der Altlasten ist wichtig, damit sich Länder und Kommunen aus ihrer Stagnation befreien können, um endlich auch Perspektiven für die Zukunft mitgestalten zu können. Nur mit einem Altschuldentilgungsfonds für Länder und Kommunen wird man der Schuldenproblematik wirklich nachhaltig Herr werden können. Nur dann geht es wirklich auf, dass man die Haushalte auf eine solide Basis stellen kann.
Wir können vieles tun, und wir werden vieles tun. Wir werden natürlich auch den Abbaupfad einhalten. Das ist völlig klar. Aber die Schulden, die wir haben, werden wir so nicht abtragen können. Wir hätten eine Chance, wenn man eben die Mittel aus dem Solidarpakt nehmen würde, wenn man sie möglicherweise sogar über 2019 hinaus verlängern könnte. Dann wären wir nicht nur in der Lage, rechnerisch die Schulden der Kommunen, sondern si
cherlich auch die des Bundes über einen gewissen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten abtragen zu können. Das würde allen Haushalten guttun, das wäre auch nachhaltig und würde insbesondere zur Entlastung der Generationen führen, die heute überhaupt noch nicht über Schulden nachdenken.
Herr Kollege Harms, ist Ihnen aufgefallen, dass Sie sich mit der gerade von Ihnen geäußerten Argumentation auf der Linie unseres Antrags bewegen, nämlich die Mittel aus dem Solidarpakt direkt zur Schuldentilgung einzusetzen und nicht für irgendwelche Zinszahlungen?
- Herr Kollege Koch, es geht erst einmal darum, dass man sich überhaupt dazu bekennt, einen Schuldentilgungsfonds komplett einzurichten. In der Tat geht es nicht nur um die Zinsen, sondern um die Tilgung. Aber dafür bedarf es erst einmal einer Einigung auf Bundesebene, dass man einen solchen Fonds überhaupt einrichtet und dass man sagt, aus welchen Finanzmitteln der finanziert werden soll. Mein Vorschlag ist, wir finanzieren ihn aus den Solidarpaktmitteln, und machen das auch über das Jahr 2019 hinaus.
Wenn Sie dem folgen können, befinden wir uns tatsächlich auf einer sehr ähnlichen Linie. Wenn es aber mehr darum geht, diese Mittel nur für Zinseinsparungen nutzen zu wollen, reicht das sicherlich nicht. Wir müssen uns auch an die Tilgung heranwagen. Ab welchem Zeitpunkt man das macht, darüber können wir auch gern noch einmal diskutieren. Das ist etwas, was wir als Land Schleswig-Holstein in unserer Haushaltsgestaltung selber nicht steuern können, sondern es ist - da sind wir wieder bei einem Thema wie gestern - eine nationale Aufgabe, sich der Schuldenproblematik zu stellen. Deshalb ist es richtig, dass man das macht. Es bedarf aber noch weiterer Diskussionen, die über unser Parlament hinausgehen.