Protokoll der Sitzung vom 30.05.2013

Viertens. Würde man ihm zurufen und sagen: Mein Freund, es geht auch mit etwas weniger, würde er sagen können: Nein, das stimmt nicht. Ich habe es probiert. Es geht nicht.

Genau das sind die vier Gründe dafür, dass wir dem Antrag der Bundesregierung im Bundesrat nicht gefolgt sind.

Ich will grundsätzlich sagen, dass der Einsatz von Antibiotika auch im landwirtschaftlichen Bereich wie in der Humanmedizin seinen Sinn und Zweck hat. Wir alle profitieren vermutlich selbst davon, wir alle haben Erfahrungen mit Antibiotika zur Auskurierung von Krankheit. Aber der flächendeckende Einsatz von Antibiotika als grundsätzliche Beigabe hat ein Maß erreicht, das nicht mehr tolerabel ist. Es ist der Sinn der Gesetzgebung, dass wir davon herunterkommen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

In der Tiermast - diese Zahlen haben alle Experten nicht erwartet - werden pro Jahr 1.700 t Antibiotika eingesetzt. In der Humanmedizin sind es ungefähr 800 t, also konservativ doppelt so viel in der Tiermast. Es muss ein Minimierungsgebot geben. Es muss eine klare politische Maßgabe geben, davon herunterzukommen.

Erstens. Genau das leistet der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht. Er konzentriert die Frage von Antibiotikumeinsatz allein auf die Tiermast. Es muss aber für den gesamten Bereich der Landwirtschaft gelten.

Zweitens. Er führt keine amtliche bundeseinheitliche und zentrale Datenbank ein, also ein Register für alle. Das ist auch deswegen wichtig, damit sich die Kosten nicht noch einmal auf alle Länder auswirken, sondern wir günstiger wegkommen. Eine solche Datenbank würde etwa 22 Millionen € kosten - bei den Problemen, vor denen wir stehen, ein berechtigter Betrag. Wenn allerdings jedes Land das selbst machen müsste, würde es wirklich aberwitzig. Also, eine zentrale Datenbank ist entscheidend.

Drittens. Es muss ein klares Minimierungsgebot geben.

Viertens. Es muss auch die Möglichkeit geben, dass eine Behörde sagt: Die Gründe sind nicht hinreichend; du musst dich anders verhalten.

Alle diese Punkte und noch eine Reihe von weiteren technischen Punkten sind im Bundesrat behandelt worden. Sie sind von der Bundesregierung nicht übernommen worden. Dann ist das übliche Verfahren so, dass man nicht zustimmt, um den Vermittlungsausschuss zu erzwingen. Das passierte am 22. März. Das war der Grund, dass die Landesregierung nicht zugestimmt hat. Hätten wir zugestimmt, hätten wir alle diese Punkte nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren einspeisen können. Ich halte diese Punkte für unbedingt erforderlich, damit wir eine möglichst antibiotikareduzierte Landwirtschaft bekommen. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDUFraktion hat der Abgeordnete Heiner Rickers.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Ich bin nicht sprachlos, jedoch ein wenig enttäuscht, bei einem so wichtigen Thema mit „Putt, putt, putt!“ zu kommen. Bei einem solchen hochsensiblen Thema ist das meiner Meinung nach nicht richtig getroffen. Ich will Ihnen erklären, warum.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

Weil die Hühner nur „Putt, putt, putt!“ können, heißt das nicht, dass wir im Parlament auch mit „Putt, putt, putt!“ weitermachen.

Allein diese Karikatur dazu zu benutzen, ist genau das, was wir in den Legislaturperioden vorher angezweifelt haben. Gerade im Bereich der Masthühner und Legehennen Antibiotika prophylaktisch einzusetzen - das wissen Sie als Minister ganz genau und so zu missbrauchen, ist nicht der richtige Weg.

Ich bin froh, dass es die Novellierung des 16. Arzneimittelgesetzes auf Bundesebene mit sehr guten Ansätzen gibt. Ich will mit einem Zitat beginnen. Dieses Zitat stammt von Dr. Hans-Joachim Götz. Das ist der Präsident des Bundesverbands praktizierender Tierärzte. Das Zitat lautet:

„Es geht um eine der tiefgreifendsten Gesetzesnovellen mit deutlichen Konsequenzen für die Antibiotikaanwendung, so wie wir es schon lange gefordert haben.“

Das sagt im Grunde genommen alles aus. Wenn der Bundesverband praktizierender Tierärzte selbst zu

gibt, dass wir in Zukunft anders damit umgehen müssen, wie wir Antibiotika in der Tierhaltung verwenden, dann ist das bezeichnend.

Ich will Ihnen hier in aller Kürze erläutern, warum wir von diesem Gesetzentwurf begeistert sind. Wir werden zukünftig über eine Datenbank - das haben Sie meiner Meinung nach nicht richtig geschildert bundesweit, wenn Sie zustimmen würden, die Möglichkeit haben, nicht nur die Tierbestände zu melden, sondern auch zu melden, in welcher Form für diese Tierbestände Antibiotika eingesetzt werden. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wenn Sie wissen, dass ein Tierbestand in irgendeiner Form von einem Mittelwert einzusetzender Antibiotika abweicht oder über lange Perioden Antibiotika einsetzt, das von diesem Mittel abweicht, wäre anzeigepflichtig und damit auch unter behördlicher Kontrolle.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen?

Sehr gern.

Herr Kollege Rickers, ich verstehe Ihre Begeisterung für das Gesetz nicht, welches die Bundesregierung vorgelegt hat. Zum Beispiel ist dort keine Verpflichtung enthalten, die Dosierung der verabreichten Medikamente zu dokumentieren. Das ist aus meiner Sicht großer Blödsinn und ein Riesenmangel. Deshalb kann die Landesregierung dem im Bundesrat nicht zustimmen.

- Herr Matthiessen, ich will Ihnen sagen, warum es großer Blödsinn ist, dem nicht zuzustimmen. Wenn Sie das jetzt in den Wahlkampf schieben - Sie wissen genau, dass es nach einer Regierungsbildung einer gewissen Findungsphase im Bundesparlament bedarf, bis dieses Thema wieder auf die Tagesordnung kommt -, dann werden realistisch geschätzt mindestens 12 Monate ins Land gehen, bevor wir dieses Thema auf Bundesebene neu bearbeiten.

Insofern vertun wir damit eine große Chance, wenn wir davon ausgehen, dass in dieser Datenbank nicht nur die Tierbestände, sondern auch die Mengen der verwendeten Arzneimittel gemeldet werden. Um sich letztendlich ein Bild zu machen und auch darauf hinzuweisen, dass wir als Landwirt von

(Minister Dr. Robert Habeck)

einem Empfehlungswert abweichen, ist das genau der Schritt in die richtige Richtung.

Ich habe damit nicht gesagt, dass das nicht verbesserungswürdig sei, ich habe jedoch gesagt, dass wir, wenn wir es nicht machen, genau bei dem Status quo, den wir jeden Tag anzweifeln, bleiben und damit weiterhin diese 1.734 t Antibiotika, die wir 2011 in der Statistik festgehalten haben, verbrauchen würden. Das kann es natürlich nicht sein.

(Beifall CDU)

Herr Abgeordneter Rickers, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg?

Ja, sehr gern.

Herr Kollege, sind Sie mit mir einer Meinung, dass es sehr viel informativer gewesen wäre, hätte der Herr Umweltminister, statt bunte Bildchen hochzuhalten, uns konkret wissen lassen, mit welchen vermeintlichen oder tatsächlichen Verbesserungen die schleswig-holsteinische Landesregierung ins Vermittlungsausschussverfahren zu diesem Gesetzentwurf gegangen wäre?

(Martin Habersaat [SPD]: Genau das hat er doch geschildert!)

- Natürlich kann ich Ihnen da zustimmen und kann es sogar noch ergänzen. Ich hätte mir vom Minister schon gewünscht, dass er hier detailliert über einen Gesetzentwurf, auch wenn er nicht aus seiner Partei kommt, Bericht erstattet, um dann zu sagen: In folgenden Punkten kann ich mit diesem Gesetzentwurf nicht leben und muss deswegen versuchen, das im Vermittlungsausschuss entweder so weit zu führen, dass wir zu einem Ergebnis kommen, oder letztendlich bei der Ablehnung bleiben. Das hätte ich mir gewünscht.

(Martin Habersaat [SPD]: Besser hätte man das nicht didaktisch aufbereiten können! - Birgit Herdejürgen [SPD]: Sprach der Herr Lehrer!)

- Sprach der Herr Lehrer, und der Herr Lehrer kann gern eine Zwischenfrage stellen.

(Zuruf Martin Habersaat [SPD])

Das Wort hat jetzt wieder der Herr Abgeordnete Rickers.

Das ist vom Ansatz her gut. Wir wären natürlich über diese Datenbank zukünftig in der Lage, einen Überblick über den Einsatz von Antibiotika in den Mastbetrieben zu bekommen. Wir würden auch einen Überblick über die Behandlungshäufigkeit in jedem einzelnen Betrieb bekommen. Und wir würden bei Überschreiten eines gewissen Durchschnitts, der vorher über den Hoftierarzt und letztendlich über den Kreisveterinär festzulegen ist, Prüf- und Handlungsempfehlungen für den jeweiligen Landwirt mit auf den Weg bekommen.

Sie können davon ausgehen, dass alle Landwirte allein durch diese Vorgehensweise zukünftig dermaßen sensibilisiert sein werden, dass sie zumindest von diesem Mittelwert, der zukünftig festgelegt sein wird, nicht abweichen wollen, weil sie sich scheuen, den Kreisveterinär auf dem Hof zu haben. Allein aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass dieses Gesetz, wenn es letztendlich durchstehen sollte, genau den richtigen Weg beschreitet.

Wir nutzen dieses Gesetz im Moment - das ist wieder etwas, das mir bei den Aussagen des Umweltministers nicht gefällt - für den Wahlkampf. Das kann es natürlich nicht sein. Ich erinnere an die Debatten, die wir geführt haben, als es darum ging, in der Hähnchenmast weniger prophylaktisch Antibiotika einzusetzen. Herr Hay hat dazu durchaus detailliert mit fundiertem Wissen gesprochen. Wir waren uns am Ende einig, dass wir über alle Fraktionen hinweg zukünftig in diese Richtung marschieren wollen.

Sehr geehrter Herr Minister, im Moment - das wissen Sie auch - haben wir über das Prüfsystem Qualität und Sicherheit, QS-Siegel, in dem Bereich der Hühnerhaltung überhaupt keine Möglichkeit, auf die Daten in den Betrieben zurückzugreifen.

Insofern sind wir alle gefordert, zukünftig die richtige Richtung einzuschlagen. Ich bin, wie gesagt, enttäuscht und fordere Sie hiermit nochmals auf, das Ganze zu überdenken. Statt „Putt, putt, putt!“ gehen Sie bitte in sich, entscheiden Sie sich, und versuchen Sie, Anfang Juni dem Gesetzentwurf zuzustimmen, damit wir noch vor der Wahl auf eine Linie kommen. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

(Heiner Rickers)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Kirsten Eickhoff-Weber.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Ich danke dem Minister für diesen anschaulichen Bericht, und ich danke ihm auch, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt hat.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Das Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes verfehlt nämlich das selbstgesetzte Ziel, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu minimieren, und bleibt an vielen Stellen hinter dem Notwendigen zurück. Wir brauchen dringend eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. Ich hoffe auf die Beratungen im Vermittlungsausschuss im Juni. Ich denke, dass die Zeichen, die wir bekommen, gut sind.

Das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Qualität der tierischen Lebensmittel ist nur durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika zu sichern. Wir brauchen Klarheit, Offenheit und Transparenz im System.