Protokoll der Sitzung vom 30.05.2013

Das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Qualität der tierischen Lebensmittel ist nur durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika zu sichern. Wir brauchen Klarheit, Offenheit und Transparenz im System.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Die Agrarministerkonferenz hat sich in ihren Beschlüssen zur Erarbeitung eines verbindlichen nationalen Antibiotika-Minimierungskonzepts verpflichtet. Das vorgelegte Gesetz wird den eigenen Anforderungen nicht gerecht. Also ist es nur folgerichtig, dass im Bundesrat diesem Entwurf nicht zugestimmt wird.

Ein wesentlicher Grund für diese 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit von Antibiotika. Antibiotika zur Behandlung bakterieller Erkrankungen bei Mensch und Tier sind unverzichtbar. Es muss sichergestellt werden, dass die Mengen an Antibiotika, die wir in der Landwirtschaft nutzen, die Sicherheit nicht gefährden.

Es reicht nicht aus, sich nur um Mastbetriebe, um Masthühner, Puten und Schweine zu kümmern. Wir müssen eine verlässliche Übersicht über alle Antibiotikaverbrauchsmengen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung erhalten. Sauen, Hühner und Fischzuchten müssen in ein novelliertes Arzneimittelgesetz eingebunden werden.

Damit klar wird, welche Mengen den Tieren konkret verabreicht werden, brauchen wir Kenntnis über die eingesetzten Mengen. Denn die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen ist nicht nur ein Resultat der Behandlungshäufigkeit. Daher ist das Verfahren der Kennzahlenermittlung im Antibiotika-Einsatz ein weiteres Prozedere, das dringend Klarheit braucht.

(Beifall Uli König [PIRATEN])

Hier fehlt dem Gesetzentwurf Kraft.

Bei zu hohen Antibiotikaanwendungen ist vorgesehen, dass sich Landwirt und Tierarzt erst einmal darüber unterhalten, ob eine Reduktion möglich ist. Unterhalten finde ich im Prinzip richtig klasse, aber es müssen absehbar, zeitnah Lösungen auf den Tisch. Es ist aber vorgesehen, dass erst anderthalb Jahre ins Land gehen müssen, bevor die Behörden bei dokumentiertem überhöhten Verbrauch Maßnahmen ergreifen können.

Die gesamte landwirtschaftliche Nutztierhaltung in Deutschland muss sich stärker an den gesellschaftlichen Anforderungen ausrichten, wenn sie ihre Akzeptanz nicht verlieren beziehungsweise diese wiedererlangen will.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass der Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung nicht isoliert betrachtet werden darf. Wir müssen ganzheitlich denken: Tierhaltungssysteme müssen an die Tiere angepasst werden und nicht die Tiere an die Haltungssysteme.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Tierwohl muss ein Leitgedanke für die Forschung zu tiergerechten Haltungsformen und für mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung sein. Es ist kein Geheimnis - das weiß jeder Landwirt, jeder Bauer -: Wenn die Tiere ordentlich gehalten, gefüttert und behandelt werden, sind sie gesünder. Dann brauchen sie weniger Medikamente. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW und Uli König [PIRATEN])

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Detlef Matthiessen.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der massenhafte Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung ist eine tickende Zeitbombe. Die Verbreitung multiresistenter Keime führt zu großen Problemen in der Humanmedizin. Menschen sterben daran. Krankheitsverläufe werden erheblich komplizierter, wenn sich Patienten im Krankenhaus Keime einfangen, gegen die keine Mittel mehr wirken.

In der Tierhaltung werden zum Teil die gleichen Antibiotika eingesetzt wie in der Humanmedizin. Das fördert die Entwicklung resistenter Keime. Diese Keime verbreiten sich auch außerhalb von Tiermastanlagen.

Spätestens seit uns vor gut einem Jahr Berichte über antibiotikaresistente Keime im Hähnchenfleisch von diversen Supermärkten aufgeschreckt haben, ist dies auch wieder einmal ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt. Trotzdem spreche ich mich natürlich nicht gegen den Einsatz von Antibiotika aus. Kranke und leidende Tiere müssen selbstverständlich nach den Regeln der Kunst behandelt werden. Das ergibt sich auch aus dem Tierschutzgesetz und der dort verankerten Fürsorgepflicht der Tierhalter für ihre Tiere.

Den meisten war das Ausmaß des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung nicht bekannt. Der Minister nannte es: Wir verbrauchen in der Tiermedizin ungefähr 1,7 Millionen kg antibiotisch wirksamer Stoffe. Die Dosierungen betragen meistens Milligramm pro Kilogramm. Daran können Sie sehen, welche Tiermengen dort versorgt werden. in Deutschland werden in der Tierhaltung mehr als doppelt so viel Antibiotika wie in der Humanmedizin verabreicht. Dieses quantitative Ausmaß ist ein klares Indiz dafür, dass es sich eben nicht um erkrankte Einzeltiere handelt.

Der Einsatz von Antibiotika zur Leistungssteigerung ist seit 2006 EU-weit verboten. In Deutschland dürfen Antibiotika nur nach tierärztlicher Untersuchung und nicht prophylaktisch verabreicht werden. Die sogenannten Leistungsförderer wurden also verboten. Nun steckt ein betriebswirtschaftliches Geheimnis dahinter: Wenn ich niedrig dosiert Antibiotika gebe, dann habe ich nicht so viele mitfressende Keime im Darm, und ich kann die Futterverwertung etwa um ein Drittel steigern. Das ist der Hintergrund.

Seitdem wir diese Leistungsförderer in der Mast verboten haben, hat plötzlich ein neues System um

sich gegriffen. Da fährt der Tierarzt über Land und sagt: Oh, da hustet ein Hähnchen. Dann behandele ich einfach den ganzen Stall prophyplaktisch, natürlich nicht zu hoch dosiert. Damit habe ich dann denselben Effekt, den ich vorher mit den verbotenen Leistungsförderern in der Tiermast hatte, mit Blick auf die ökonomische Seite der industriellen Tierhaltung ebenfalls erreicht. Dagegen wendet sich die jetzige Politik zur weiteren Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes.

Meine Damen und Herren, der Einsatz der Antibiotika kommt zum allergrößten Teil nicht in der normalen kurativen Tierarztpraxis im Lande zur Anwendung, sondern bei spezialisierten Tierärzten mit überregionalem Einzugsgebiet. Darum auch der Hinweis des Ministers, dass wir unbedingt eine zentrale nationale Erfassung brauchen, weil diese spezialisierten Tierarztpraxen, die mit ihren dicken Autos Hunderte von Kilometern am Tag abreißen, an Ländergrenzen nicht haltmachen.

Unterstützt wird diese Feststellung auch durch detaillierte Studien aus Nordrhein-Westfalen. Wir bekommen die industrialisierte Tierhaltung ohne Antibiotika nicht in den Griff, oder wie die Kollegin richtig ausgeführt hat: Wir passen sozusagen mittels Antibiotika Tiere an nicht tiergerechte Haltungssysteme an.

Die Untersuchungen in Nordrhein-Westfalen belegen auch, dass Masthühnchen, die nur noch ganze 30 bis 35 Tage alt werden, mit bis zu acht verschiedenen antiobiotisch wirksamen Stoffen behandelt werden. Diese Zahlen deuten auf einen weiteren Missstand in der Tierhaltung hin, wonach diese Haltungsbedingungen kein normales antibiotikafreies Leben der Tiere ermöglichen.

Meine Damen und Herren, gegen Arzneimittelmissbrauch in der Tierhaltung kämpfen wir Grünen schon immer und schon lange. Veränderungen in der Politik durchsetzen heißt - das sagte auch Kretschmann, bevor er Ministerpräsident wurde „dicke Bretter bohren“.

Meine Fraktion stellte den ersten Antrag zu diesem Thema mit der Forderung nach einem Verbot routinemäßiger prophylaktischer Anwendung von Antibiotika in der Tiermast und dem Verbot des Einsatzes von Futtermittelzusatzstoffen mit antimikrobieller Wirkung, sie wurden 2006 verboten. Hören Sie zu, Herr Kollege Rickers. Diese Politik haben wir aus diesem Hohen Haus heraus im Jahr 1997 mit der Drucksache 14/488 auf den Weg gebracht. Das heißt, es vergehen neun Jahre vom ersten politischen Anstoß bis zu dem Zeitpunkt, an dem solche

Verbote exekutiert und in Recht und Gesetz gefasst werden.

Das bedeutet, dicke Bretter zu bohren. Wir Grünen werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die industrielle Tierhaltung verboten wird. Sie ist ohne den Einsatz von Antibiotika nicht vorstellbar. Wir begrüßen, dass im Bundesrat mit den Stimmen des Landes Schleswig-Holstein der Weg für ein Vermittlungsverfahren freigemacht wurde. Als Ergebnis erhoffen wir, dass ein wirksames Gesetz mit durchschlagender Wirkung und kein Placebo zustande kommt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Oliver Kumbartzky das Wort.

Herr Präsident! Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe leider kein Bild mitgebracht, aber ich möchte aus einem wirklich bedeutenden Dokument der Zeitgeschichte zitieren, und zwar aus dem Koalitionsvertrag von Rot-GrünBlau. Dort steht der wirklich gute Satz:

„Wir wollen den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung reduzieren.“

(Beifall FDP, SPD und SSW)

Das ist eine These, die wir absolut teilen. Wir teilen nicht alles aus dem Koalitionsvertrag, aber diesen Punkt teilen wir. Es wurde schon gesagt, es ist in den letzten Jahren vermehrt zum Auftreten von multiresistenten Keimen gekommen. Wir sind uns einig darin, dass wir die Anzahl solcher Keime verringern müssen.

Ich war aber erstaunt darüber, dass das Gesetz, das der Bundestag beschlossen hat, im Bundesrat abgelehnt und im Vermittlungsausschuss immer noch nicht weitergebracht worden ist. Ich denke, man sollte bei diesem Gesetz keine Zeit verlieren. Man sollte keine taktischen parteipolitischen Spielchen machen. Das Gesetz sollte zügig verabschiedet werden, weil es das eben beschriebene Ziel aus dem Koalitionsvertrag genau verfolgt.

Meine Damen und Herren, auch neuere Untersuchungen beispielsweise aus Niedersachsen haben bewiesen, dass die Nutzung von Antibiotika in vielen Tierhaltungen die Regel ist. Auch die aktuelle QS-Studie zeigt, dass gerade einmal ein kleiner

Teil der Landwirte komplett auf den Einsatz von Antibiotika verzichtet. Zwar sind die Zeiten, in denen Antibiotika eingesetzt werden, überschaubar, aber die Untersuchungen zeigen, dass es in allen Bereichen Betriebe gibt, die ohne Antibiotika auskommen. Bei diesen Betrieben handelt es sich in der Mehrzahl um konventionell wirtschaftende Betriebe. Man sollte wirklich mit der Schwarz-WeißMalerei in diesem Bereich aufhören. Es gilt, sich an den Betrieben zu orientieren, die keine Antibiotika einsetzen, damit die Betriebe mit einem hohen Einsatz diesen zurückführen. Daher brauchen wir diesen Vergleich.

(Beifall FDP)

Damit wir das Ziel erreichen, benötigen wir eine Stärkung der Tiergesundheit. Mit dem im Bundesrat vorliegenden Gesetzentwurf wird das grundsätzliche Ziel durchaus verfolgt. Der Bundestag will den Behörden die Möglichkeit geben, Tierhaltern, die die Bedingungen nicht einhalten, Auflagen zu machen, damit sie besser mit ihren Tieren umgehen. Der im Bundestag beschlossene Entwurf nutzt vorhandene Datenbanken und hält somit die Dokumentation für die Tierhalter überschaubar. Man muss immer darauf achten, dass die Landwirte nicht zu sehr zu „Schreibwirten“ werden. Bei aller Dokumentationspflicht, die der Landwirt hat, muss er auch die Zeit haben, um in den Stall zu gehen und nachzusehen und darauf zu achten, dass es den Tieren wirklich gut geht. Dafür muss er bei all seinen Pflichten Zeit haben.

Noch ein Wort zu den schon erwähnten Kennzahlen: Durch das neue Arzneimittelgesetz werden Kennzahlen über die Nutzung von Antibiotika eingeführt, mit denen Betriebe in Zukunft verglichen werden können. Somit können schlecht wirtschaftende Betriebe herausgefiltert werden. Betriebe, die über diesen Kennzahlen liegen, werden in den nächsten Jahren investieren müssen. Wenn dies dokumentiert ist, dann ist natürlich Druck da. Sie müssen dann investieren, um die Auflagen zu erfüllen. Das nützt der Tiergesundheit.

Der Entwurf, wie er derzeit im Vermittlungsausschuss liegt, beschreitet den richtigen Weg. Ich denke, er sollte zügig beschlossen werden. Es nützt nichts, dicke Backen zu machen und den Entwurf im Bundesrat zu blockieren. Dieses Gesetz eignet sich nicht als Wahlkampfthema. Ich hoffe, dass es eine schnelle Lösung gibt. Bei allen unterschiedlichen Auffassungen, die es sicherlich in einigen Punkten gibt, denke ich, dass wir bei diesem Gesetz gar nicht so weit auseinander liegen. Ich bitte Sie, im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss ratio

(Detlef Matthiessen)

nal an die Sache heranzugehen. Eine weitere Verzögerung ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt. Ich bitte um eine konstruktive Zusammenarbeit im Bundesrat, damit das Gesetz schnell auf den Weg gebracht werden kann, denn wir alle wollen schließlich die Senkung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und CDU)

Für die Fraktion der PIRATEN hat jetzt Frau Abgeordnete Angelika Beer das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Einarbeitung in das Thema der heutigen Debatte und nach dem Hören der verschiedenen Wortbeiträge denke ich, dass man sehr wohl sagen kann: Es ist eigentlich gut, dass wir uns nicht mehr darüber streiten, ob wir für die Reduzierung sind, sondern dass es nur noch um das Wie geht.

Gleichwohl muss ich sagen, dass ich es richtig finde, dass die rot-grün regierten Bundesländer den Vermittlungsausschuss angerufen haben. Ich will kurz begründen warum: Ich denke, drei Punkte sind entscheidend.

Erstens. Die Fristen, die verstreichen müssen, ehe Behörden tätig werden können, sind aus unserer Sicht viel zu lang bemessen. Es kann nicht sein, dass Betriebe, in denen der Einsatz von Antibiotika deutlich zu hoch ist, frühestens nach einem Jahr mit Konsequenzen rechnen müssen. Hier sehen wir einen Korrekturbedarf.

Zweitens. Wenn wir eine ordentliche Vergleichbarkeit herstellen wollen und wenn die Datenerhebung der Veterinäre auch für wissenschaftliche Zwecke sinnvoll nutzbar sein soll, dann brauchen wir eine einheitliche Datenverfassung, wie sie vom Minister dargestellt worden ist.