Die Mieten steigen doch nicht, weil die gesetzliche Regulierung fehlt, sondern weil vor Ort zu wenig Wohnraum zur Verfügung steht. Die Hoffnung, den Wohnungsmangel dadurch zu beheben, dass man ihn besser verwaltet, ist eine Illusion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Instrumente wie eine Mietpreisbremse bei Neuvermietungen sind dabei sogar kontraproduktiv. Die Hoffnung, dass sie kurzfristig den Anstieg der Mieten begrenzen, ist trügerisch; denn sie halten Investoren von neuem, dringend notwendigem Bau von Wohnungen ab. Das ist auch etwas, was Wohnungsbauunternehmen, die gemeinnützig organisiert sind, bei Diskussionen immer wieder bestätigen.
Ich bin froh, dass der Innenminister das erkannt hat und selbst erklärt, dass er einer gesetzlichen Mietpreisbremse zumindest bei Neubauten und der Grundsanierung von Wohnungen distanziert gegenübersteht. Wörtlich erklärte er bei der Vorstellung des Mietgutachtens der Landesregierung:
Niemandem ist geholfen, am allerwenigsten den Sozialschwachen, wenn wir am Ende keine oder zu wenige Wohnungen haben; denn die Sozialschwachen würden dies bei der Wohnungssuche am stärksten zu spüren bekommen.
Auch wir plädieren übrigens wieder für eine Verstärkung des sozialen Wohnungsbaus oder, Frau Midyatli, für mehr Belegungsrechte, die Bewohner kaufen und erwerben können, um vor allen Dingen eine Durchmischung von Wohngebieten zu erreichen, sodass da keine Gettobildung in der einen oder anderen Art und Weise geschieht.
Wenn die regierungstragenden Fraktionen aber wirklich etwas tun möchten, um den Wohnungsmangel zu bekämpfen, dann sollten sie die von der Landesregierung vorgesehene Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 6,5 % - den bundesweit höchsten Satz - zurücknehmen; denn diese Erhöhung wird die Bautätigkeit sinken lassen und die Lage an den angespannten Wohnungsmärkten weiter verschärfen oder - andersherum - wegen Steigerung der Kosten der Errichtung zu höheren Mieten führen oder führen müssen. Wir werden dazu einen entsprechenden Antrag in das Haushaltsverfahren einbringen. Sie werden dann Farbe bekennen müssen, ob die Lage am Wohnungsmarkt für Sie reine Lippenbekenntnisse sind oder ob Sie tatsächlich nach Lösungen suchen. Frau Finanzministerin hat zu Recht darauf hingewiesen: Die Anträge müssen unterlegt und finanziert werden. Wir werden dies tun.
Ansonsten freue auch ich mich auf die Beratung in den Ausschüssen, an denen ich hoffentlich noch teilnehmen kann. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Immobilien haben einen zentralen Bezugspunkt, und das ist die Lage. Leere Einfamilienhäuser in Dithmarschen helfen der alleinerziehenden Mutter in Kiel herzlich wenig. Wir haben in Schleswig-Holstein nicht einen Mietwohnungsmarkt, sondern viele regionale Märkte. Der Innenminister hat darum die Wohnraumförderung in Ballungsgebieten und in Regionen mit Wohnungsmangel in den Vordergrund gestellt. Schleswig-Holstein steht
in dieser Beziehung bundesweit ganz gut da, jedenfalls als Land. Andere Bundesländer sind aus dem Neubau von Wohnungen schon weitgehend ausgestiegen. Es ist gut, dass das bei uns nicht so ist. Was mit Fördermitteln geht, wird auch hier getan. Aber wir haben natürlich nicht mehr die Zuwächse wie in den 1990er-Jahren.
Andererseits ist die Landesregierung eigentlich nicht der richtige Akteur, wenn es um die Umsetzung von konkreten Maßnahmen bei der regionalen Wohnraumversorgung geht. Regionale Gegebenheiten, Bedarfe und Baulücken kann man nicht von Kiel aus steuern. Die Wohnraumplanung und deren Umsetzung ist also das Kerngeschäft der Kommunen. Wohnungspolitische Hilfestellungen können vom Land kommen. Die politischen Entscheidungen fallen aber vor Ort. Allerdings muss die Kommunalpolitik das Problem ernsthaft anpacken.
Im ländlichen Raum haben wir es mit einem besonderen Problem zu tun. Dort sind die Kommunen aufgrund der kleinteiligen Struktur gar nicht in der Lage, die Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, adäquat zu erfüllen. Ich würde es gern zuspitzen: Die Kleinheit schleswig-holsteinischer Kommunen behindert in vielen Fällen eine effektive Wohnraumförderung. Nehmen wir einmal an, es möchte sich ein Gewerbebetrieb im ländlichen Raum ansiedeln und seinen Beschäftigten ein lukratives Wohnungsangebot machen. Daraus wird nichts werden, solange die betreffende Kommune gar nicht die Planungskapazitäten hat. Die Folge ist, dass es keinen Wohnraum gibt und damit auch keine Investitionen.
Wir haben in einigen Regionen tatsächlich zu wenig bezahlbare Mietwohnungen. Es fehlt an bezahlbarem Wohnraum für Schüler, Studierende oder ältere Einzelmieter. Die Zahl der Haushalte hat in den letzten Jahren noch einmal prozentual stärker zugenommen als die Zahl der Wohnungen. Auch ohne Neubau sorgt allein der gesellschaftliche Wandel für eine wachsende Nachfrage nach Wohnungen. Einzelmieter, die eine kleine Wohnung benötigen, haben beispielsweise auf dem städtischen Mietwohnungsmarkt schlechte Karten.
Deshalb gilt es hier für die Kommunen, Schwerpunkte zu setzen. Besonders problematisch sieht es in unseren Ferienorten aus. Das aktuelle Mietgutachten für den Innenminister zeigt, dass die touristische Nutzung in einigen Feriengebieten zu Engpässen führt. In Schleswig-Holsteins Tourismusorten
liegen die Mieten über dem Landesdurchschnitt. Da ist Sylt einsamer Spitzenreiter. Während 2012 für nichtpreisgebundene Wohnungen durchschnittlich 6,44 € netto kalt fällig waren, musste der Sylter Mieter fast das Dreifache zahlen, nämlich 17,85 €. Bei Neubezug liegt Sylt natürlich auch über dem Landesdurchschnitt. Hier wird bei jedem Mieterwechsel noch einmal kräftig zugelangt. So wächst das Problem, dass auf Sylt - und zunehmend auch auf Föhr - Menschen, die auf der Insel arbeiten, keine bezahlbare Bleibe mehr finden.
Deshalb muss man gerade hier auf kommunaler Ebene genau darüber nachdenken, ob mögliche Nachnutzungen von Liegenschaften - wie zum Beispiel der Bundeswehrliegenschaften - nicht auch für den sozialen Wohnungsbau reserviert sein sollten. Das setzt allerdings voraus, dass die kommunale Politik den sozialen Wohnungsbau als Politikfeld der Zukunft erkennt und dann natürlich auch in der Lage ist, hier ein Zeichen setzen zu können. Wenn Einzelinteressen von Minikommunen dem entgegenstehen, dann stimmt etwas an der Struktur nicht. Auch das muss man sich immer wieder vor Augen halten, wenn wieder einmal ein Projekt gescheitert ist.
Grund- und Nebenmieten erklimmen für viele Schleswig-Holsteiner unbekannte Höhen. Diese Entwicklung kollidiert mit einer sehr moderaten Einkommensentwicklung. Mit anderen Worten: Die Erst- und Zweitmiete fressen den Mietern die Haare vom Kopf. Mieterhöhungen können die Familien nur noch ausgleichen, indem sie an anderer Stelle sparen, zum Beispiel bei langfristigen Anschaffungen. Allerdings ist die Dynamik nicht in allen Regionen vergleichbar. Auch hier müssen wir genau hinsehen.
Deshalb ist es für uns als Land notwendig, die Strukturen zu hinterfragen, zu fragen, ob strukturelle Probleme dazu führen, dass bezahlbarer Wohnraum nicht geschaffen werden kann. Die kommunale Seite - auch das ist sehr wichtig - muss dieses Politikfeld wieder neu entdecken. - Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Tribüne Besucherinnen und Besucher des Lebenshilfewerks in Mölln. Herzlich willkommen bei uns im Schleswig-Holsteinischen Landtag! Wir freuen uns sehr, dass Sie bei uns sind.
Ebenso herzlich begrüße ich unsere ehemalige Kollegin und Landtagsvizepräsidentin Herlich Marie Todsen-Reese. - Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit ihren Anträgen will die Fraktion der PIRATEN bezahlbaren Wohnraum durch ein Zweckentfremdungsverbot sichern und - zweitens - in bestimmten Gebieten die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 % absenken. Die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Vorschläge scheinen identisch zu sein. Der Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgeber kann beide Maßnahmen ergreifen, wenn die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum in einer Gemeinde besonders gefährdet ist. In der Sache muss man allerdings den jeweiligen Schutzzweck und die Zielrichtung der gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten genau betrachten. Schnellschüsse ergeben überhaupt keinen Sinn. Zunächst zum Zweckentfremdungsverbot! Dieses hat es bis 1999 in Schleswig-Holstein gegeben. Hintergrund war die Beobachtung, dass in angespannten Wohnungsmarktlagen Wohnungen zu oft in Büros umgewandelt wurden. Eine Verlängerung des Zweckentfremdungsverbotes über 1999 hinaus war wohnungspolitisch und rechtlich nicht begründbar. Die Wohnungsmarktsituation hatte sich deutlich entspannt. Aktuell besteht die Gefahr der zu häufigen Umnutzung in Büros, die den Erlass einer Zweckentfremdungsverordnung rechtfertigen könnte, nicht. In Einzelfällen kann allenfalls die Vermietung von Wohnungen als Ferienquartiere den Wohnungsmarkt belasten. Die Notwendigkeit eines allgemeinen Verbots der Zweckentfremdung ergibt sich daraus aus unserer Sicht jedoch nicht. Höchstens für besondere Lagen - wie zugegebenermaßen auf den Nordfriesischen Inseln - ist eine Prüfung und auch eine Anwendung möglich.
Eines haben die Erfahrungen von früher auch gezeigt: Das Zweckentfremdungsverbot mit Genehmigungsvorbehalt ist ein sperriges Instrument mit hohem Verwaltungsaufwand, insbesondere für die Kommunen. Für die Landesregierung hat aus diesen Gründen die Prüfung einer Zweckentfremdungsverordnung derzeit keine Priorität. Wir brauchen keine generellen Lösungen für Probleme, die es im Land nur punktuell gibt.
Bezüglich der Absenkung der mietrechtlichen Kappungsgrenze - zweites Thema - ist zu berücksichtigen, dass derzeit in einigen Teilen des Landes - die Vorredner haben alles sehr detailliert dargestellt - die Mieten insbesondere im Neubau und für hochwertig energetisch sanierte Wohnungen steigen. Steigende Mieten sind ein Zeichen für Knappheit in einer Region, in der es zu wenige Wohnungen gibt. Sinkende Mieten sind langfristig nur durch mehr Wohnungsbau zu erreichen.
Die Landesregierung wird die seit Mai bestehende Möglichkeit, in angespannten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung die Spielräume für Mieterhöhungen einzuschränken, sehr genau prüfen. Klar ist aber: Der beste Mieterschutz sind neue Wohnungen. Deshalb heißt unsere Devise tatsächlich: Bauen! Bauen! Bauen! - Dazu brauchen wir private Unternehmen, denen wir Brücken in eine - dann auch rentierliche - Investition bauen.
Auf der Grundlage des kürzlich festgestellten Mietgutachtens, das landesweit Bestands- und Neuvermietungsmieten analysiert, werden wir über eine mögliche Senkung der Kappungsgrenze von 20 auf 15 % entscheiden.
Mietpreisbremsen sind ein geeignetes Instrument, um Mietwucher zu begegnen. Wir müssen uns aber auch bewusst sein: Diese Verordnung zielt auf Miethöhen in bestehenden Mietverträgen und betrifft gerade nicht das Segment der höchsten Mietsteigerungen, die wir bei Neuvermietungen verzeichnen. Das mag ein Grund sein, warum bislang erst drei Bundesländer von ihrem Verordnungsrecht Gebrauch gemacht haben. Andere - wie SchleswigHolstein - befinden sich in der Prüfung.
Wir werden uns sorgfältig, aber bestimmt für bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein einsetzen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, es gehört zu einer lebendigen Debatte dazu, auf das, was gesagt worden ist, zu antworten. Es war eine interessante Debatte. Auf einige Punkte, die angemerkt worden sind, möchte ich noch einmal kurz eingehen.
Ich habe zu Beginn der Debatte gehört, in Hamburg hätten wir eine völlig andere Situation als in Schleswig-Holstein. Dann erklären Sie doch einmal den Menschen in Norderstedt, warum für einen Meter jenseits der Landesgrenze die Situation völlig anders sein soll. In Hamburg gilt längst ein Zweckentfremdungsverbot, und die Kappungsgrenze wird auf 15 % gesenkt.
Aus der FDP-Fraktion habe ich gehört, durch ein Zweckentfremdungsverbot könnten Trabantenstädte entstehen. Das ist, gelinde gesagt, völliger Unfug. Das Zweckentfremdungsverbot betrifft doch nicht Neubauten. Es geht vielmehr darum, dass Bauten, die schon als Wohnungen genutzt werden, nicht umgewandelt werden dürfen. Die schon bestehenden Geschäfte können natürlich erhalten bleiben. Es kann aber nicht angehen, dass in Gebieten wie Sylt der ganze Wohnungsbestand in eine Touristenunterkunft umgewandelt wird. Auch die Menschen, die vor Ort leben, brauchen Strukturen. Sie haben eine Heimat und das Recht darauf, in ihrer Heimat zu leben.
Was das Thema Kappungsgrenze angeht, so hat mir Kollegin Midyatli leider nicht erklären können, wieso das Verhalten der Landesregierung nicht schizophren ist: Einerseits stimmt der Herr Innenminister im Bundesrat einem Antrag zu, der eine generelle Absenkung der Kappungsgrenze - in ganz Deutschland! - auf 15 % vorsieht. Andererseits wird gezögert, dies wenigstens in den Gebieten Schleswig-Holsteins, in denen der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist, umzusetzen. Wenn Sie schon eine generelle Absenkung fordern, müssen Sie das erst recht hier in Schleswig-Holstein tun.
Zu dem Argument, wir brauchten keine generelle Lösung für punktuelle Probleme: Wir haben einen sehr zielgenauen Antrag vorgelegt und auch Ihr
Wohnungsmietgutachten durchgelesen. Es geht um die Gebiete mit überdurchschnittlich angespanntem Wohnungsmarkt: Hamburger Rand, Sylt, Kiel, Lübeck.
Wir haben häufig das Hohelied vom Wohnungsneubau gehört. Gehen Sie doch einmal zu den Menschen auf Sylt und sagen Sie denjenigen, die sich ihre Wohnung nicht mehr leisten können, dann müsse eben neu gebaut werden. Ab einem bestimmten Grad geht das nicht mehr; dann hilft der Wohnungsneubau nicht mehr. Wenn schon neu gebaut wird, dann in der Regel kein bezahlbarer Dauerwohnraum.
Ich will auch nicht unwidersprochen die Behauptung im Raum stehen lassen, nur drei Bundesländer hätten bisher von der Möglichkeit, die Kappungsgrenze abzusenken, Gebrauch gemacht. Es gibt nämlich weitere Länder, die diesen Schritt schon angekündigt haben. Das sind übrigens nicht nur die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, sondern auch in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen gibt es eine gesenkte Kappungsgrenze. Deswegen dürfen wir diese Entscheidung nicht auf die lange Bank schieben. Ich hoffe, dass ich Sie im Ausschuss davon überzeugen kann, dass wir das brauchen. Vielleicht halten wir auch einmal eine Ausschusssitzung auf Sylt ab, um uns die Situation vor Ort anzusehen.