- Keine irritierenden Zwischenfragen. Die Frage lasse ich jetzt nicht zu. Weniger als 40 % sind für Pflegekammer und Beitragspflicht gleichermaßen. Ob ich Ihre Zwischenfrage zulasse, überlege ich mir jetzt einmal.
Herr Abgeordneter, lassen Sie trotz Ihrer weitgehend mathematischen Überlegungen die Zwischenfrage zu?
Herr Kollege, vielen Dank dafür. - Ich würde Sie gerne fragen, ob Sie Seite 5 des Berichts beziehungsweise der Umfrage gelesen haben? Wenn nicht, darf ich Ihnen empfehlen, diese Seite 5 beziehungsweise die ganze Befragung noch einmal gründlich zu lesen, bevor Sie so ein Rechenexempel aufstellen.
Ich habe Ihrem Redebeitrag sehr aufmerksam gelauscht. Ich vertraue darauf, dass die Zahlen, die Sie hier genannt haben, richtig sind. Nur diese habe ich für meine Berechnung herangezogen.
Die Frage wird gerade dankenswerterweise zurückgezogen. Ich würde es folgendermaßen versuchen: Die Pflegekammer ist die öffentlich-rechtliche Organisation, die alle in der Pflege Beschäftigten vertritt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Für uns ist kein wahrnehmbarer Antrag gestellt worden. Ist das richtig?
- Damit ist er jetzt gestellt. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung Drucksache 18/ 1213 dem Sozialausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen heute als Vorsitzender des Petitionsausschusses den Tätigkeitsbericht des Ausschusses -
Meine sehr geehrten Damen und Herren, obwohl die Mittagspause naht, bitte ich Sie, sich trotzdem auf den Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses zu konzentrieren.
Es geht um das dritte Quartal 2013; das habe ich gerade schon gesagt. Mein Bericht wird heute ein kleines bisschen länger als sonst, Entschuldigung.
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat im Berichtszeitraum 118 neue Petitionen erhalten. In drei Sitzungen hat sich der Ausschuss mit diesen Petitionen und denjenigen aus den vorherigen Quartalen befasst. Im Berichtszeitraum sind 105 Petitionen und ein Selbstbefassungsverfahren abschließend behandelt worden. Darunter gab es zwei Gegenvorstellungen im bereits abschließend beratenden Verfahren.
Von den 105 Petitionen sowie dem Selbstbefassungsverfahren, die der Petitionsausschuss abschließend behandelt hat, erledigte der Ausschuss 15 Petitionen im Sinne sowie 28 Petitionen teilweise im Sinne der Petentinnen und Petenten. 14 Petitionen konnte er nicht zum Erfolg verhelfen. Eine einzige Petition ist im Laufe des Verfahrens zurückgezogen worden. 21 Petitionen und das Selbstbefassungsverfahren wurden auf sonstige Weise erledigt.
Im Rahmen der Öffentlichen Petitionen hat der Ausschuss die Anhörung der Hauptpetentin und des Ministers für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume durchgeführt.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel für eine Petition geben, damit Sie eine Idee bekommen, was wir da so machen. Das „Wacken Open Air“ hat den Petitionsausschuss bereits seit der 16. Wahlperiode beschäftigt - bislang jedoch ohne Ortstermin. Auch in dieser Legislaturperiode war die Lärmsituation zu Zeiten des Festivals wiederum ein Thema. Der Petitionsausschuss hatte bereits Überprüfungen und daraus folgende Maßnahmen anstoßen können. Zur Verbesserung der Lärmsituation wurden umfangreiche Änderungen umgesetzt. Die nunmehr an fünf Tagen stattfindenden Lärmmessungen rund um das dreitätige Festival haben aktuell ergeben, dass die Lärmbelastungen am Wohnort des Petenten unterhalb der Schwelle einer akuten Gesundheitsgefährdung liegen.
(Vereinzelter Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW - Hans-Jörn Arp [CDU]: Haben wir immer ge- sagt!)
Außerdem gibt es noch gute Nachrichten. Die Öffentliche Petition läuft seit Anfang des Monats wieder.
Sie wurde im April abgeschaltet. Jetzt ist sie nach etwas mehr als einem halben Jahr wieder da. Ich freue mich ganz besonders, Ihnen das jetzt zu verkünden.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort zum Bericht gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Aber nun liegt mir eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer vor.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantrage auch für die Mitglieder meiner Fraktion eine gesonderte Abstimmung bezüglich der Öffentlichen Petition Nummer 11 des Innenministeriums betreffend die Abschaffung eines Tanzverbots. Ich würde gern vor der Abstimmung kurz begründen, warum wir der Erledigung nicht zustimmen wollen.
Danke. - Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung liegen mir vom Abgeordneten Matthiessen sowie vom Abgeordneten Weber vor.
Herr Präsident, das führt zu großen Schwierigkeiten wegen der Vertraulichkeit der Gegenstände im Petitionsausschuss.
- Wenn Sie jetzt einzelne Punkte hier zur Abstimmung stellen, bedeutet das auch eine Befassung der Mitglieder, die nicht dem Petitionsausschuss angehören.
Ich wollte sagen, dass das in diesem Verfahren so nicht geht. Wir hätten dann vorher eine Rückverweisung des Berichts beantragen müssen, eine Neubefassung und so weiter.