Meine Damen und Herren, der erste Antrag zu den Lehrerplanstellen ist von den Grünen gestellt worden im November letzten Jahres, also im Jahr 2011. Darin ist ganz klar gesagt worden, dass es einen aufkommensneutralen Nachtragshaushalt geben soll, der diese 300 Planstellen finanziert. Wir sind dreimal durch Abstimmungen durchgegangen. Es ist sogar ein Finanzierungsvorschlag gemacht worden, den ich an dieser Stelle kurz zitieren möchte:
„Die dafür benötigten Mittel in Höhe von rund 6 Millionen € sollen durch Einsparungen, Minderausgaben oder Mehreinnahmen an anderer Stelle finanziert werden. Zur Gegenfinanzierung könnten geringere Zinsausgaben als veranschlagt eine Möglichkeit sein. Wenn möglich, sollen die Ausgaben durch Einnahmesteigerung und Ausgabekürzungen finanziert werden. Hierzu können die Erhöhung der Feldes- und Förderabgabe genauso beitragen wie die Kürzung beim Landesstraßenbau.“
Das heißt, es gibt einen Finanzierungsvorschlag, der Ihnen allen bekannt war. Sie haben für diesen Antrag dreimal in namentlicher Abstimmung gestimmt und können mir nicht erzählen, dass es nicht möglich gewesen wäre, in der Sommerpause auf der Grundlage dieses Antrags einen entsprechenden Nachtragshaushalt vorzulegen. Sie haben Ihre Hausaufgaben nicht gemacht und die Wähler um 300 Lehrerplanstellen betrogen!
- Entschuldigung, Frau Ministerin. - Herr Kollege Callsen, das hatte ich nicht gesehen, weil wir hier einige Formalitäten wegen der angekündigten namentlichen Abstimmung klären mussten. Es tut mir leid. Wenn Sie vor der Ministerin reden möchten, haben Sie selbstverständlich die Gelegenheit zu einem Dreiminutenbeitrag.
Frau Präsidentin, ich gebe Ihnen damit die Gelegenheit, die Vorbereitung für die namentliche Abstimmung auch in der gebotenen Ruhe vorzunehmen.
Bevor hier Geschichtsverdrehung betrieben wird, will ich, weil der Kollege Dr. Stegner auf die Haushaltsstrukturkommission und das angeblich so unparlamentarische Verfahren hingewiesen hat, das die schwarz-gelbe Koalition betrieben habe, ausdrücklich diesen unterschwelligen Vorwurf zurückweisen.
- Dann weise ich das umso deutlicher zurück. Es gab vor der Sommerpause eine Haushaltsstrukturkommission, und es gab koalitionsinterne Beratungen, wie das üblicherweise der Fall ist - bei Ihnen sicherlich auch.
Der Haushaltsplanentwurf wurde unmittelbar wenn ich mich richtig erinnere - nach der Sommerpause im August dem Parlament zugeleitet in einem ganz normalen üblichen Verfahren. Wir haben dann im Dezember den Doppelhaushalt verabschiedet. Das ist ein völlig normales parlamentarisches Verfahren. Es gibt überhaupt nicht den geringsten Grund, uns hier unparlamentarisches Verfahren zu unterstellen. Dies weise ich aufs Schärfste zurück.
Nun gibt es eine weitere Wortmeldung. Ich rufe den Kollegen Rasmus Andresen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf.
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt zwei Sachen, die mich nun doch am Verlauf der Debatte ein bisschen gestört haben. Die eine Sache betrifft die Haushaltsberatungen, dass mit den Lehrerstellen doch auch vonseiten der Opposition ein bisschen unglücklich verfahren worden ist. Es ist doch so: Sie, Herr Garg, beantragen mit der FDP-Fraktion, dass die 300 Lehrerstellen schnellstmöglich bereitgestellt werden sollen. Frau Erdmann hat vorhin deutlich gemacht, wie es möglich ist und dass wir vom Verfahren her, na klar, einen anderen Weg wählen, als wir uns das in dem Zehn-Punkte-Programm noch vorgestellt haben. Das ist nun auch kein Geheimnis, das haben Sie selbst vorgelesen. Aber wir haben nun ein Verfahren gefunden, wie wir sicher und schnellstmöglich die 300 Lehrerstellen zurück in das System bringen.
So weit ist es erst einmal gut. Das ist ein Unterschied zu dem, was Sie in der letzten Zeit gegen die CDU nicht durchsetzen konnten.
Darüber hinausgehend stört mich aber auch, Frau Franzen und Herr Koch, Folgendes: Sie sagen nun, dass Sie aus Verfahrensgründen dem Antrag zu den Lehrerstellen zustimmen würden. Wie populistisch muss man denn eigentlich sein? Sie saßen die ganze Zeit auf der Bremse und wollten diese Lehrerstellen bis heute eigentlich nicht. Weil Sie aber jetzt das Gefühl haben, nun könnten Sie es uns zeigen, spielt der Inhalt keine Rolle mehr, dann stimmen Sie für die Lehrerstellen.
Der richtige Weg bei den Haushaltsberatungen bestand darin, einen anderen Zeitplan hinzubekommen. Das kann ich sehr gut verstehen, das ist nicht glücklich. Man muss doch jetzt nicht sagen, dass das schön ist. Ich tue es nicht. Die parlamentarischen Beratungen beziehen sich immer auf die Fragen, die man an die Ministerien stellen kann. Für die Antragsformulierungen bleiben drei Monate Zeit. Das Verfahren insgesamt ist nicht kurz. Ich glaube, es waren zwei Wochen statt einem Monat. Wie gesagt, ich kann das in Bezug auf die Fragestellung verstehen.
Es gibt aber Gründe dafür, die im Zusammenhang mit dem späten Wahltermin stehen. Vor allem kann man dies nicht mit der Situation in 2009 vergleichen. 2009 lagen die Wahlen im September. Der
Landeshaushalt musste erst ein Jahr später verabschiedet werden. Es lag in der Natur der Sache, dass es in der letzten Legislaturperiode mehr Zeit für parlamentarische Beratungen gab, als jetzt möglich ist. Wir stehen durch den Wahltermin und durch andere Dinge zeitlich einfach stärker unter Druck. Das ist nicht schön, und wir sollten das auch nicht wiederholen, das ist klar. Wir werden das auch nicht wiederholen. Jetzt aber führt kein Weg daran vorbei. Ich finde es falsch, sich jetzt hier hinzustellen und so zu tun, als ob das damals alles supertransparent und gut gelaufen wäre.
Entschuldigung, die Zeit ist schuld. - Lieber Kollege Andresen, ich verstehe Ihre Argumentation, aber halten Sie es für zumutbar, dass wir wegen einer Ausgabe im Promillebereich als Parlament gezwungen werden sollen, uns über einen Haushalt im Milliardenbereich innerhalb von 14 Tagen eine Meinung zu bilden, abzustimmen, Anträge einzubringen und zu diskutieren? - Halten Sie das wirklich für eine zulässige Argumentation?
- Ich finde, dass dies zumutbar ist, weil es nicht um diese zwei Wochen geht. Wir haben ein parlamentarisches Verfahren, das Anfang November beginnt und Ende Januar abgeschlossen ist. Das sind drei Monate. Es gibt einen verkürzten Zeitraum für die Fragestellungen und die Beratungen in den Ausschüssen. Kollegen haben es aber schon deutlich gemacht: Es gibt immer die Möglichkeit, dass mit konkreten Fragen locker umgegangen wird. Die Landesregierung hat dies zugesagt. Das war beim letzten Mal im Übrigen auch so. Die Fristen waren nicht so eng, wie Sie es hier vorgeben. Ich halte das also für möglich.
Mitte Januar im Finanzausschuss verabschiedet und eine Woche später im Parlament. Die Zeit ist verkürzt, aber es geht nicht um die zwei Wochen, wie Sie dies hier immer darstellen.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Nun hat die Finanzministerin das Wort. Ich rufe für die Landesregierung Monika Heinold auf.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die Landeshaushaltsordnung mitgebracht und möchte daraus zitieren:
„Der Entwurf des Haushaltsgesetzes ist mit dem Entwurf des Haushaltsplans vor Beginn des Haushaltsjahres beim Landtag einzubringen, in der Regel bis spätestens zum 30. September.“
Ich verlasse das Zitat. - Das machen wir jetzt nicht zum 30. September, sondern einen Monat später, zum 31. Oktober. Ich zitiere weiter:
„Die Entwürfe sollen spätestens zwei Wochen vor der ersten Beratung des Haushaltsgesetzes im Landtag von dem Finanzministerium dem Landtag übersandt werden.“
Was schließe ich daraus? - Erstens. Wir sind voll im Verfahren. Zwei Wochen vor der ersten Beratung werden die Unterlagen übersandt. Ich wünsche viel Spaß bei Verfassungsklagen.
Zweitens. Die Beratung beginnt mit der ersten Lesung und nicht davor. Wer sagt, wir hätten nur zwei Wochen Zeit für die Beratung, dem sage ich: Das ist zumindest nicht im Sprachduktus der Haushaltsordnung. Die Beratung beginnt mit der ersten Lesung.
Drittens. Zwischen der ersten Lesung und der zweiten Lesung, also für die Beratung des Haushalts, haben wir zehn Wochen Zeit. Das wäre genauso, wenn wir - nach Haushaltsordnung - diesen einen Monat vorher einbringen würden und der Landtag im Dezember beschließen würde. So weit dazu.
Meine Damen und Herren, Die FDP-Fraktion bringt heute einen Antrag ein, der heißt „Lehrerversorgung verbessern”. Das ist der Antrag der FDP.
- Das ist die Überschrift Ihres Antrags, richtig. Damit fordert die FDP-Fraktion die neue Landesregierung auf, die Fehler der alten Landesregierung schnellstmöglich zu korrigieren.