Protokoll der Sitzung vom 20.06.2014

Ich will jetzt genau das Gleiche machen wie meine Kollegin Marret Bohn, die Zeit nicht überstrapazieren und meine Rede zu Protokoll geben.

Ich bin aber sehr dankbar dafür, dass wir das Thema auf der Tagesordnung haben. Wir haben gesehen: Es ist ein unheimlich wichtiges Thema. Es gibt Probleme. Sie sind alle angesprochen worden. Angesprochen worden ist auch, wie sehr die Skandale

(Wolfgang Dudda)

dazu geführt haben, dass Leute viel zurückhaltender werden.

Ich kann dem Kollegen Garg nur recht geben, dass wir sehen können, dass wir mit den bisherigen Anstrengungen noch nicht sonderlich viel erreicht haben. Wir müssen im Ausschuss überlegen, ob wir andere Wege gehen.

Ich will aber auch darauf aufmerksam machen, dass gerade diese Frage, Entscheidungslösung oder Widerspruchslösung, eine ethische Frage ist. Es ist wichtig, dass wir unsere eigene Basis mitkriegen und die Diskussion dort führen.

Mehr will ich dazu jetzt hier nicht sagen und gebe meine Rede zu Protokoll. - Jo tak.

(Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das Wort für die Landesregierung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familien und Gleichstellung, Kristin Alheit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich wie meine Vorredner - damit starten, dass ich Ihnen dafür danke, dass Sie das Thema hier heute zum Aufruf bringen. Es gibt uns einfach die Gelegenheit, für dieses wichtige Thema Werbung zu machen. Davon können wir - da sind wir uns einig eigentlich nicht genug machen.

Ich erinnere mich an das eindrücklichste Erlebnis von mir zu diesem Thema. Ich habe eine Aktion erlebt, als ich in Flensburg bei der SG Handewitt war. Dort hatten die Kassen auf jeden der Sitze einen Organspende-Ausweis gelegt. Da war zu merken: Das sind 8.000 Leute, die sich - wie auch immer mit dem Thema beschäftigen. Es stand zwar nicht im Fokus der Aufmerksamkeit, aber es war eine unglaublich gute Aktion.

Ich erinnere auch an das Fußballturnier, das von der Familie gemacht wird, in der der Vater der Tochter ein Organ gespendet hat. Das läuft seit Jahren unglaublich emotional erfolgreich.

All das sind Dinge, die ich in diesem Bereich gern mitnehme. Das sind gute Beispiele dafür, wie man mit dem Thema öffentlichkeitswirksam umgehen und es gut transportieren kann. Deswegen auch von mir an dieser Stelle der Appell an diejenigen, die

sich engagieren. Ich will auch Danke sagen. Es sind unglaublich viele in unserem Land.

Ich will ganz kurz aber auch etwas zur Frage der Verunsicherung sagen. Wir haben gehört, wie schrecklich die Zahlen hier sind. Ich glaube, dass die Skandale der letzten Jahre dazu geführt haben, dass in der Bevölkerung wirklich eine große Verunsicherung eingetreten ist.

Ich möchte Herrn Garg an der Stelle widersprechen, weil ich nicht glaube, dass wir sofort eine gesetzliche Regelung nachlegen müssen. Ich finde, wenn wir das im Ausschuss miteinander beraten, ist das sehr richtig und klug. Wir müssen aber den Leuten erst einmal die Sicherheit zurückgeben, dass sie mit ihrer Entscheidung, ein Organ zu spenden, etwas Gutes tun und nicht das Gefühl haben, in ein irgendwie geartetes korruptes System zu geraten. Da werden ganz viele Anstrengungen unternommen. Ich will die gar nicht alle aufzählen. Aber natürlich ist die Arbeit des Transplantationsbeauftragten in der Klinik, wie man - das wurde angesprochen - ein Angehörigengespräch angeht, einer der wichtigsten Momente, in denen die Entscheidung oder eben Nicht-Entscheidung dazu fällt, ob Organe gespendet werden. Das ist etwas, woran wir arbeiten müssen.

Lassen Sie mich an der Stelle auf die Informationskampagne hinweisen, die auch Herr Dudda erwähnt hat. Es gibt seit 2012 gutes Informationsmaterial - schauen Sie es sich an - für spezielle Zielgruppen, speziell etwas für Schulen und in ganz verschiedenen Sprachen. Das gibt es. Aber als Beispiel, dass nur mehr nicht mehr bewirkt, will ich Bayern heranziehen. Die haben für 800.000 € eine riesengroße Kampagne durchgeführt und in jeden Haushalt einen Infoflyer mit Organspende-Ausweis geschickt. Dann haben sie in der Evaluation festgestellt, dass die meisten nicht mitbekommen hatten, dass überhaupt etwas passiert war. Von denen, die wenigstens etwas bemerkt haben, hatte sich gerade einmal ein ganz kleiner Teil die Kampagne überhaupt angesehen.

Wir müssen - da bin ich wieder bei Herrn Garg uns genau ansehen, welche Möglichkeiten es gibt. Dass wir etwas tun müssen und dass es besser werden muss, darüber sind wir uns einig. Aber was die richtige Lösung ist, da will ich mich gern bereiterklären, alles zu berichten, was Sie brauchen, und mich auf der Grundlage auch sehr gern mit Ihnen im Ausschuss auseinandersetzen.

(Wortmeldung Dr. Heiner Garg [FDP])

- Ich leite jetzt über, wenn ich gefragt werde.

(Flemming Meyer)

Frau Ministerin, lassen Sie die Zwischenfrage zu?

Jawohl.

Gern.

Frau Ministerin, weil ich keine Differenzen zwischen dem sehe, was Sie ausgeführt haben und was ich ausgeführt habe, möchte ich nur zur Klarstellung sagen: Ich habe nicht für eine neue gesetzliche Regelung plädiert, aber ich habe dafür plädiert, dass wir uns im Sozialausschuss - auch anhand Ihrer Berichterstattung - ehrlich damit auseinandersetzen müssen, dass all unsere bisherigen Bemühungen, auch die, die 2012 im interfraktionellen Kompromiss herausgekommen waren und dann als Entscheidungslösung vermarktet wurden, nichts genutzt haben, jedenfalls noch zu keiner signifikanten Erhöhung der tatsächlichen Organentnahmen in manchen Bundesländern, zu keiner signifikanten Erhöhung bei den Organspenden geführt haben. In SchleswigHolstein haben wir inzwischen Zahlen, die so schlecht sind wie noch nie. Wenn wir uns dieses Themas interfraktionell wieder annehmen, sollten wir uns auch ehrlich mit dem Thema befassen.

Da sind wir total eng beieinander. Wir sollten uns nicht vormachen, dass an der Stelle irgendeine leichte Lösung zu haben ist, sondern dass wir einiges an Arbeit zu leisten haben, damit sich die Zahlen verbessern. Wenn wir überlegen, dass von 2012 auf 2013 die Organspende um fast 30 % bei unseren ohnehin so wahnsinnig kleinen Zahlen zurückgegangen ist, besteht dringender Handlungsbedarf und die Notwendigkeit, dass wir uns überlegen, was wir bei uns im Land tun können.

Herr Dudda hat auch das angesprochen: Eigentlich erleben wir unser Land als sehr solidarisch. Warum wir gerade an der Stelle ganz offensichtlich nicht das Notwendige tun, müssen wir uns miteinander sehr ehrlich ansehen und beraten. Ich bin bereit, alles zur Verfügung zu stellen, was wir dafür brau

chen. Vielleicht bekommen wir doch hier noch eine Lösung hin, die dazu führt, dass ich in einem Jahr hier stehen kann und wir uns gemeinsam über andere Zahlen freuen können. - Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN, SSW und Karsten Jasper [CDU])

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer ist dafür? - Ich sehe, dass das einstimmig ist. Damit ist dieser Antrag dem Sozialausschuss überwiesen.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 60 aufrufe, begrüße ich eine Delegation aus Lauenburg/Elbe!

(Beifall)

Jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 60 auf:

Fluthilfen nach der Elbeflut und geplante Hochwasserschutzmaßnahmen in Lauenburg

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/1808

Ich erteile dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herrn Dr. Robert Habeck, das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! Vor gut einem Jahr hatten wir wieder einmal ein sehr hohes Hochwasser in Lauenburg, ein Jahrhunderthochwasser. Wir haben uns verschiedentlich über die klimatischen Bedingungen und die Szenarien, die wir in Zukunft möglicherweise zu bewältigen haben werden, ausgetauscht.

Der Berichtsantrag gibt mir die Möglichkeit, auf die Folgewirkungen, die Auszahlung und auch die Konzepte für die Zukunft hinzuweisen beziehungsweise den Sachstand vorzustellen. Der schriftliche Bericht liegt Ihnen ebenfalls vor.

Wir haben damals nach dem Hochwasser einen Gesamtschaden von 27,82 Millionen € kalkuliert. Bisher sind Anträge in Höhe von 12 Millionen € eingegangen, allerdings wissen wir noch von vielen Schäden, deren Regulierung noch nicht beantragt ist. Es gibt ein sieben Unterpunkte umfassendes Bundesprogramm, das entlang der Themen Landwirtschaft, Kultur, Wohngebäude, Gewerbe und so

weiter die verschiedenen Bereiche auffächert. Die Antragstellungen in diesem Bereich sind sehr unterschiedlich. Das größte Volumen stellen die gemeindlichen Anlagen selbst dar, die betroffen sind. In diesem Bereich besteht die größte Diskrepanz zwischen den festgestellten Schäden, den erwarteten Anträgen und den bisherigen Antragseingängen.

Das liegt auch daran, dass die Antragsmodalitäten durch die Bundesvorgaben, die gemacht wurden, etwas komplizierter geworden sind. Die Antragsabwicklung wird dann aber vom Innenministerium vorgenommen. Wenn die Anträge so, wie vom Bund gefordert, vorliegen, dann - so wird mir berichtet - kann die Auszahlung auch schnell geschehen. Dieser Weg wird durch das Fluthilfebüro begleitet. Ich hoffe sehr, dass der Antragseingang beim Land in nächster Zeit auch Fahrt aufnehmen wird.

Für die Zukunft gibt es zwei Bereiche, die man unterscheiden muss: einmal das große Szenario der Elbanrainer und die Perspektiven, mit denen wir uns auseinanderzusetzen haben. Dort gibt es auf den verschiedenen Fachministerkonferenzen Arbeitsprozesse, die alle bereits angeschoben wurden. Sie versuchen, aus Stromsystemsimulationen, aus Rückhaltesituationen, die jetzt schon da sind und die man schaffen kann, und auch aus der Prognose der klimatischen Bedingungen ein Gesamtszenario zu entwickeln, mit welchen Hochwasserständen wir in Zukunft zu rechnen haben, um daraus dann ein Finanzsystem abzuleiten. Dieses Finanzsystem hat verschiedene Parameter und wird über die Elbministerkonferenz und dann eine Unterarbeitsgruppe koordiniert, die dann jeweils die Betroffenheit im Hinblick auf Anwohnerzahl, auf Hektar, aber auch Sonderbetroffenheiten wie sensible Industriegebiete, chemische Industrie und möglicherweise Standorte mit radioaktiven Bestandteilen extra berücksichtigt.

In diesen dann von dem Bund mitzufinanzierenden Hochwasserschutzprogrammen ist auch Lauenburg noch enthalten, allerdings hat Lauenburg gemessen an den anderen Orten, die beantragt wurden, sehr geringe Parameter. Wir können also nicht sicher sein, dass der Hochwasserschutz in Lauenburg über das Bundeshochwasserschutzprogramm finanziert wird.

Gleichzeitig sind in Lauenburg die Planungen vorangeschritten, wie man die Altstadt schützen kann. Es gab einen durch das Innenministerium bezahlten Ausschreibungsprozess sowie einen Gutachterprozess von verschiedenen Gutachterbüros, der jetzt abgeschlossen wurde. Vor wenigen Tagen haben

sich die Lauenburger Bürger damit beschäftigt und auch ihre Empfehlungen an das Land übergeben. Es stehen vier Varianten zur Diskussion: einmal der Schutz von Einzelhäusern, der ersten Häuserreihe sozusagen, dann der Schutz hinter der ersten Häuserreihe, dann ein Promenadenvorbau mit einer Wand vor der Altstadt - das ist die von den Bürgern gewünschte, aber auch die teuerste Variante -, und dann eine Promenadenvariante, die nicht auf Elbpegelhöhe liegt, sondern auf Altstadthöhe hochgezogen wird. Die bietet auch guten Schutz, hat aber den Nachteil, dass die Promenade dann auf Wohnzimmerfensterhöhe verläuft.

All diese Gutachten liegen jetzt den Ministerien vor, meinem Ministerium, aber auch dem beteiligten Innenministerium und dem Denkmalschutzministerium, und werden jetzt begutachtet. Bis August 2014 sollen dann die Konzepte durchdacht und mit möglichen Fördergeldern hinterlegt werden. Wir können dann nach dem August in das Ausschreibungsverfahren einsteigen. Es wäre dann ein europaweites Ausschreibungsverfahren, das mit einer Genehmigung Ende dieses Jahres, Anfang nächsten Jahres in die Realisierungs- und Genehmigungsphase übergehen könnte. Über die verschiedenen Schritte - Planfeststellungen und so weiter wäre dann mit einem Abschluss der Arbeiten, wenn alles gut läuft, im Jahre 2017 zu rechnen.

Wir sind also im Zeitplan, das kann man sagen. Wir befinden uns auch im Diskussionsprozess. Allerdings sind wir auch - das muss man ehrlicherweise zugeben - jetzt in der schwierigsten Phase, nämlich in der Frage der Finanzierung.

(In der Wand hinter dem Präsidium rotiert ein Wandteil, und der Bildschirm wird sicht- bar - Heiterkeit)

Bisher ist es so, dass wir über den Hochwasserschutz immer die ökonomisch günstigste, wirksamste Variante finanzieren. Einige Varianten gehen deutlich darüber hinaus. Sie haben ihren großen Wert. Das will ich gar nicht in Abrede stellen, aber die Möglichkeit der Finanzierung -

(Unruhe)

Das gilt nicht Ihnen, Herr Minister, aber hier gab es eine kleine technische Irritation.