Alles klar. Ich bin auch fertig. Die Möglichkeit der Finanzierung muss dann wohl abgewogen werden. Vielen Dank.
Das Wort für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Christopher Vogt. - Und der Abgeordnete Tietze lässt jetzt schön die Finger davon.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte schon befürchtet, ich hätte etwas verpasst und es würde hier im Plenarsaal gleich eine Fußballübertragung stattfinden. Ich bin beruhigt darüber, dass dies nur am Unvermögen des Herrn Kollegen Tietze lag.
Meine Damen und Herren! Ich möchte mich bei der Landesregierung für den schriftlichen Bericht und bei Herrn Minister Dr. Habeck für den mündlichen Bericht ganz herzlich bedanken. Die FDP-Fraktion hatte den Bericht mit einem gewissen zeitlichen Abstand beantragt, denn seit der letzten Flutkatastrophe ist ein Jahr vergangen. Es gab in den letzten elf Jahren einige Flutkatastrophen. Daher möchte ich gar nicht von einer Jahrhundertflut reden. Es gab Rekordwasserstände, aber wenn es in elf Jahren vier Flutkatastrophen ähnlicher Ausprägung gibt, dann wird das Wort Jahrhundertflut inflationär gebraucht.
In Schleswig-Holstein waren nicht nur die Stadt Lauenburg, sondern in Teilen auch die Stadt Geesthacht sowie einige andere kleine Gemeinden betroffen. Wir wollten schauen, wie die Beseitigung der Schäden bisher gelaufen ist, und offen darüber diskutieren, wie es im Bereich Hochwasserschutz, insbesondere in der Stadt Lauenburg weitergehen kann.
Der Minister hat es eben angedeutet, dass es nicht nur eine schwierige organisatorische, sondern auch eine signifikante finanzielle Frage ist, über die wir diskutieren müssen. Neben dem Hochwasserschutz in der Zukunft ist die Frage der Sanierungsmaßnahmen in Lauenburg wichtig. Diese Maßnah
men sind immer noch nicht abgeschlossen. Der vorliegende Bericht macht deutlich, dass noch nicht genau abzusehen ist, wie lange es noch dauern wird und wie groß die Schäden am Ende sein werden. Bisher hat die Landesregierung mit etwa 25 Millionen € an Gesamtschäden in Schleswig-Holstein gerechnet, wovon etwa die Hälfte auf private Haushalte entfällt. Im Bereich der privaten Haushalte sind bisher gerade einmal 1,4 Millionen € beantragt worden. Laut Sachstand des Berichts sind lediglich knapp 700.000 € ausgezahlt worden.
Der Ministerpräsident sagte in der Debatte am 18. Juni 2013 hier im Landtag aus meiner Sicht völlig zu Recht:
„Morgen wird es darum gehen, diese Schäden unbürokratisch, ohne irgendeinen großen Aufwand zu beseitigen.“
Das war völlig richtig. Das ist immer der fromme Wunsch in solchen schwierigen Situationen. Festhalten muss man jedoch an dieser Stelle, dass das in der Realität der Betroffenen nicht ganz so einfach war und ist. Der Minister hat eben angedeutet, woran das gelegen hat.
Wenn man mit den betroffenen Anwohnern vor Ort spricht, wird einem schnell klar, warum viele ihre Anträge bisher noch nicht eingereicht haben. Es gab zunächst kleinere Soforthilfen, die noch relativ unbürokratisch bewilligt wurden. Bei der weiteren Beseitigung der Hochwasserschäden, also bei der eigentlichen Fluthilfe, gab es teilweise erhebliche Probleme beim Informationsfluss. Dieser ist aus meiner Sicht ganz gut auch durch das Büro behoben worden.
Bei der Begutachtung der Schäden und bei der Einholung der Angebote der Handwerker, die man als Betroffener vorlegen muss, gab es weitere Probleme. Pro Gewerk werden drei Angebote benötigt. Bei nicht selten acht Gewerken in einem Haushalt sind das 24 Angebote, die man einholen und vorlegen muss. Wir haben heute schon darüber gesprochen: Die Auftragslage des Handwerks ist ausgesprochen gut. Das kann also ziemlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Selbst wenn man die Angebote hat, muss der Handwerker erst einmal kommen, und alles muss abgestimmt sein. Das ist gar nicht so einfach. Nicht selten müssen Denkmalschutzfragen geklärt werden. Wir sprechen ja über eine historische Altstadt. Es sollte auch nicht vergessen werden: Für nicht wenige Hauseigentümer ist der Eigenanteil in Höhe von 20 % ein Problem. Wenn man ehrlich ist, dann ist all das nicht besonders zu
Nun geht es aber nicht nur darum, wie in Zukunft bei Hochwasserkatastrophen im Nachhinein schneller und einfacher geholfen werden kann. Es geht auch um einen besseren Hochwasserschutz für die Stadt Lauenburg, in erster Linie natürlich um einen besseren Hochwasserschutz für die historische Altstadt. Ich denke, hier muss man grundsätzlich herangehen und flussaufwärts anfangen. Der Minister hat dies angedeutet. Bei der Zusammenarbeit der Elbbundesländer sowie mit dem Bund und mit Tschechien gab es im letzten Jahr teilweise Fortschritte, aber da ist noch viel Luft nach oben. Da geht es nicht nur um die Pegelvorhersagen im Katastrophenfall, es geht auch darum, dass die Elbe und ihre Nebenflüsse einfach mehr Platz brauchen. Da muss man das Rad ein Stück weit zurückdrehen. Der Fluss braucht einfach mehr Platz.
Was den konkreten Schutz vor Ort angeht, möchte ich kurz auf das eingehen, was der Minister heute gesagt hat. Wie es aussieht, wird die Finanzierung sehr teuer, denn bis zu 50 Millionen € stehen für die teuerste Variante im Raum. Ich denke, das Land wird kaum darum herumkommen, einen Löwenanteil zu tragen. Hier geht es auch um die Frage: Inwieweit können die Stadt Lauenburg und die Anwohner ihren Anteil einbringen? Ich denke aber, hier wird es zu einer guten Lösung kommen. Wichtig ist, dass die Stadt Lauenburg und die Einwohner eingebunden werden. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich auch für meine Fraktion beim Minister und bei der Landesregierung für die Vorlage des Berichts über die Elbfluthilfen und die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen. Es ist jetzt genau ein Jahr her, dass die Elbe mit dem zweithöchsten je gemessenen Wasserstand viele flussnahe Gebiete gefährdete beziehungsweise überflutete. Der Bund und die Länder haben sehr schnell zugesichert, dass die nötigen Finanzmittel bereitgestellt werden, um die entstandenen Schäden zu beheben. Die Aufbauhilfe ist bundesweit mit circa 8 Milliarden € hinterlegt. Es war wichtig, dass
Die in Schleswig-Holstein ermittelten Schäden, vornehmlich im Gebiet der Städte Lauenburg und Geesthacht, erreichten circa 27 Millionen €, wir haben es gehört. Davon fielen circa 15 Millionen € im Bereich der privaten Haushalte und der gewerblichen Wirtschaft an. Nun hat mich aber eine Überschrift in den „Kieler Nachrichten“ vom 7. Juni 2014 irritiert. Dort stand:
Offensichtlich gibt es Probleme bei der Umsetzung der sofort versprochenen unbürokratischen Hilfe, denn mit Stand 7. April 2014 sind folgende Zahlen im Bericht ausgewiesen: Die nachgewiesenen Schäden, für die Anträge gestellt wurden, belaufen sich auf 12,1 Millionen €, die bewilligten Mittel belaufen sich auf 2,4 Millionen €, die ausgezahlten Mittel belaufen sich auf 1,7 Millionen €. Wie weit diese Zahlen sich bis zum heutigen Tag verändert haben, wäre interessant zu erfahren. Leider haben wir diese Information nicht.
Um eine deutliche Beschleunigung der Umsetzung der Aufbauhilfe zu erreichen, sollten die Antragsverfahren so weit wie irgend möglich vereinfacht werden. Hier möchte ich anregen, zum Beispiel über Bagatellgrenzen nachzudenken, um nicht bei kleinen oder kleinsten Aufträgen mindestens drei Vergleichsangebote einholen zu müssen. Das ist wohl auch ein Grund, warum noch viele Anträge auf Hilfen gar nicht gestellt worden sind. Die Verlängerung der Antragsfrist von Juni 2014 auf März 2015 ist deshalb folgerichtig und zu begrüßen.
Die Behebung der entstandenen Schäden ist also wichtig und sollte so zügig wie möglich vorangetrieben werden. Die Menschen erwarten dies zu Recht und sollten nicht in dieser Erwartung enttäuscht werden.
Mindestens genauso wichtig ist es aber auch, die richtigen Schlussfolgerungen für den Hochwasserschutz entlang der Elbe in unserem Landesteil zu ziehen. Ich will hier nicht darauf eingehen, dass die Region nach wie vor eine Einbeziehung des Elbabschnitts von Geesthacht bis nach Lauenburg in den Generalplan Küstenschutz fordert. Das ist heute nicht das Thema. Thema ist der präventive Hochwasserschutz, der zurzeit intensiv auf der BundLänder-Ebene diskutiert wird. Die Erarbeitung ei
nes Nationalen Hochwasserschutzprogramms ist erforderlich und auch auf den Weg gebracht worden. Hierbei ist nicht nur auf die notwendigen Maßnahmen hinzuweisen, zum Beispiel auf die Beseitigung von Schwachstellen bei den Schutzanlagen oder auch die Gewinnung von Rückhalteräumen, die bei der letzten Flut, gesteuert oder ungesteuert, noch größere Schäden vermieden haben. Ein solches Maßnahmenpaket ist auch mit ausreichenden Finanzmitteln zu hinterlegen, um die Umsetzung abzusichern. Hier ist der Bund ganz besonders in der Pflicht.
Die Stadt Lauenburg steht beim Thema Hochwasserschutz im Fokus. Die Bereiche Katastrophenschutz, Kultur als Stadtdenkmal, Tourismus und Umweltschutz lassen sich hier stellvertretend für viele andere Regionen darstellen. Wenn ich daran denke, wie viele verschiedene Ministerien zuständig sind, will ich meine Hoffnung und Erwartung ausdrücken, dass ein koordiniertes Vorgehen hoffentlich nicht an Zuständigkeiten scheitert. Es ist aber ein Hochwasserschutzbeauftragter installiert. Herr Wienholdt ist anwesend. Insofern bin ich optimistisch, dass dies funktioniert. - Ich freue mich auf weitere Diskussionen im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vor einem Jahr, am 12. Juni 2013, wurde mit 9,55 m der höchste Pegelstand in Lauenburg erreicht - das erste Mal, dass die historische Altstadt von Lauenburg evakuiert wurde. Das Wasser ist abgeflossen, die Schäden aber bei Weitem noch nicht beseitigt. Nach Schätzungen beläuft sich der Gesamtschaden auf 27,2 Millionen €, davon 13,3 Millionen € bei privaten Haushalten.
Deshalb ist es richtig, dass wir ein Jahr nach dem Jahrhunderthochwasser - ich sage trotzdem Jahrhunderthochwasser, denn es war sehr hoch - einen Bericht der Landesregierung vorliegen haben, der die Schäden aufzeigt, aber auch Schlussfolgerungen zu erforderlichen Hochwasserschutz- und Folgemaßnahmen benennt. Dafür möchte ich mich bei den beteiligten Ministerien und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern recht herzlich bedanken.
Meine Damen und Herren, für viele der Flutopfer war diese Flut ein einschneidendes Erlebnis, die Evakuierung und die Schäden danach. Manche denken sogar darüber nach, wegzuziehen. Anträge zur Unterstützung sind noch nicht von allen gestellt. Deshalb war es von der Landesregierung richtig, die Antragsfrist vom 30. Juni 2014 bis zum 31. März 2015 zu verlängern. Es gibt Mittel durch die Aufbauhilfe „Hochwasser Schleswig-Holstein“, aber auch durch die Spendenfreude der Menschen konnten die Spendentöpfe der Stadt und der Arbeiterwohlfahrt den Betroffenen helfen.
Um Zuschüsse zu erhalten, müssen 20 % Eigenbeteiligung erbracht werden. Dies ist nicht von allen Betroffenen leistbar, hier kann aber bei Bedürftigkeit ein Zuschuss der Diakonie beantragt werden, damit auch hier die Hilfe ermöglicht wird.
Da für viele das Bearbeiten der Anträge doch zu schwierig erschien, ist es gut, dass die AWO und die Diakonie gemeinsam mit der Stadt Lauenburg ein Fluthilfebüro eingerichtet haben. Gerade die Regelung, für den Erhalt der Zuwendungen, drei Angebote pro Gewerk einholen zu müssen - wir haben es eben schon gehört -, stellte sich teilweise als problematisch dar, vor allem wenn mehrere Gewerke nachgefragt werden mussten und die Summen des Antrags niedrig waren. Es ist einfach ein Problem, wenn man nur 200, 300 € pro Auftrag bekommt, dass viele Handwerksbetriebe kein Angebot abgeben, weil die Summe einfach zu niedrig ist. Hier wäre es gut, wenn bei der Bearbeitung der Grundsatz gelten würde: „Im Zweifel für die Antragsteller“.
Es sollte auch darauf hingewirkt werden, dass zukünftig länderübergreifend einheitliche Regelungen für die Zuwendungen gelten.
Meine Damen und Herren, wir müssen nun sehen, dass die Schäden schnell beseitigt werden, aber auch das Augenmerk auf einen verbesserten Hochwasserschutz legen, damit wir bei der nächsten Flut nicht wieder solche Schäden haben. Deshalb ist es gut, dass mit Mitteln der Landesregierung in Höhe von 100.000 € ein „Realisierungskonzept zur Verbesserung des Hochwasserschutzes der Lauenburger Altstadt“ umgesetzt wurde.
Gemeinsam mit den Menschen vor Ort wurden mehrere Varianten erarbeitet. Nun müssen wir den besten Schutz für die Lauenburger Altstadt finden und schnell mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen. Der Minister hat es eben schon ausgeführt.
Die Finanzierung sollte aus unserer Sicht ressortübergreifend abgestimmt werden, um eine für Lauenburg optimale Umsetzung zu ermöglichen. Bei der Finanzierung dürfen wir aber auch den Bund nicht aus der Verantwortung lassen. Hier sollten die von der Bundeskanzlerin versprochenen Hilfen auch eingefordert werden.
Wichtig ist zudem, bundesweit ein Konzept für die Schaffung von Polderflächen abzustimmen, damit das Wasser zukünftig nicht mehr in dem Ausmaß in Lauenburg ankommt, sondern sich bereits vorher, zumindest teilweise, verteilen kann. Lassen Sie uns im Land und im Bund darauf hinwirken, aus dieser Flut die richtigen und nachhaltigen Schlüsse zu ziehen und auch umzusetzen, um künftig bestmöglich vor weiteren größeren Schäden geschützt zu sein. Ich glaube, hier sind wir alle in der Verantwortung, das Land, der Bund und die Kommune. Deswegen hoffe ich, dass wir hier zeitnah recht schnell eine gute Lösung finden.