Protokoll der Sitzung vom 09.07.2014

Sehr gern.

Herr Kollege Rickers, ich danke Ihnen herzlich, dass ich auch noch eine Frage stellen darf. - Wenn wir heute in der Sache abstimmen und später diskutieren, ist das dann eine neue Form des Dialogs, oder wie sehen Sie das, Herr Rickers?

- Wenn wir heute abstimmen und das nicht in den Umweltausschuss überwiesen wird, dann müssen wir uns erneut mit der Sache befassen und einen neuen Antrag stellen. Das ist für uns nicht zielführend. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Denken Sie an die Große Koalition. Da wird genau das, was in diesem Antrag gefordert wird, diskutiert. Insoweit macht das diesen Antrag ein Stück weit überflüssig. Gleichwohl müssen wir als Landespolitiker im Bilde sein, um mitdiskutieren zu können.

(Sandra Redmann)

Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Herr Abgeordnete Oliver Kumbartzky das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es kurz. Ich möchte nur, dass Sie zur Kenntnis nehmen, dass ich in meiner Rede gesagt habe, dass ich durchaus Änderungsbedarf an der Verordnung sehe. Das habe ich gesagt, und das können Sie auch nachlesen.

Wenn hier aber immer gesagt wird, wir redeten immer nur mit einem Berufsstand, dann ist das ebenfalls Quatsch. Auch wir haben mit Verantwortlichen von Stadtwerken geredet, und wir haben auch mit anderen geredet. In zwei Wochen werde ich auf Föhr sein, Frau Fritzen; dann werde ich auch dort noch Gespräche führen.

Nun sagten Sie, Frau Redmann, dass jeder verantwortungsbewusste Landwirt diesem Antrag zustimmen würde. Da bin ich wirklich sehr gespannt; das sollten wir doch einmal eruieren. Ich beantrage Ausschussüberweisung, damit wir Gelegenheit haben, uns mit diesem Berufsstand und auch anderen unterhalten zu können.

(Beifall FDP und CDU)

Weitere Wortmeldungen aus der Mitte des Parlaments sehe ich jetzt wirklich nicht mehr. Deswegen hat jetzt für die Landesregierung der Herr Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Dr. Robert Habeck. das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, ein paar Dinge zumindest systematisch auseinanderzuhalten. Wenn wir über Grundwasser reden, so haben wir in der Tat bedrückende Befunde. Wir wissen, dass das Oberflächenwasser mit dem Nitratgehalt - über den Daumen gesprochen mit einem Meter pro Jahr wandert. Wir wissen, dass wir - zumal auf dem Geestrücken - seit dem Zubau durch Mais für die Biogasanlagen erhebliche Nitratfrachten haben. Wir wissen entsprechend, dass die ganze Suppe bei einem Grundwasserkörper ab 10 m in ungefähr zehn Jahren unten ankommt. Wir haben Daten, die belegen, dass wir beim Grundwasserschutz besser werden müssen. Das heißt, besser werden bei der Ausbringung von Ni

tratfracht in Schleswig-Holstein. Das ist für mich unstrittig.

Unstrittig ist auch - das scheint alle zu einen -, dass wir zumindest einen Handlungsauftrag haben, nämlich die Gewässer, das Grundwasser, die Seen und die Ostsee zu schützen. Gut, das ist unstrittig. Unstrittig ist auch, dass diese Aufgabe nicht neu ist und dass, jedenfalls ein paar, Anstrengungen unternommen wurden, dieser Aufgabe nachzukommen, auch in der Vergangenheit. Unstrittig ist folglich auch, dass es hier und da Fortschritte gegeben hat, aber, wie Frau Fritzen gesagt hat, vor allen Dingen auf dem Geestrücken haben wir auch erhebliche Verschlechterungen zur Kenntnis zu nehmen. Unstrittig ist ebenfalls, dass es Rückschritte gegeben hat, nämlich durch veränderte politische Situationen. Wir haben - das wissen alle Leute, die sich mit der Situation beschäftigen - im Grunde erstmalig eine Kartierung, die sagt: Auf dem Geestrücken ist die Viehdichte so hoch, dass wir, völlig unabhängig, wie das Ordnungsrecht ist, eigentlich keine weitere Gülle mehr ausbringen können. Da ist eine neue Grenze eingezogen worden, begründet im Wesentlichen durch den Grundwasserschutz. Auch das ist, denke ich, als Datenbefund unstrittig.

Aber all das, was unstrittig ist, ist meiner Ansicht nach nicht Gegenstand der politischen Debatte. Darüber sollten wir uns nicht mehr auseinandersetzen, weder über den gesetzlichen und geradezu den moralischen Auftrag, das Grundwasser zu schützen, noch über die Frage, wie der Datenbefund ist. Vielmehr ist die politische Frage eigentlich: Sind wir gut genug, und wie kommt Fortschritt zustande? Wie Frau Fritzen gesagt hat, wir sind nicht gut genug. Das, was Europa mit uns vereinbart hat, der Schutz der Gewässer und des Grundwassers, das, was wir im nächsten Jahr hätten erreichen sollen, würden wir bei dem Fortschritt, den wir haben, in 50 oder in 40 Jahren erreichen. Das ist keinesfalls akzeptabel. In bestimmten Regionen ist die Situation durch politische Rahmenbedingungen noch viel schlechter geworden.

Wie kommt Fortschritt zustande, wie ist das, wo wir besser geworden sind, zu erklären? Sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition, sicher nicht durch eine Politik, die sagt, wir rühren uns erst, wenn wir Beweise haben, dass es gar nicht anders geht. Der 1-m-Randstreifen, den Sie jetzt sozusagen schon als Ultima Ratio preisen, ist gegen Ihren Widerstand durch das Dauergrünlanderhaltungsgesetz neu eingeführt worden. Da haben wir das Wassergesetz so geändert, dass die bundesge

setzliche Regelung in Schleswig-Holstein erstmals überhaupt Geltung gehabt hat.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Ich habe einen Rechtszustand vorgefunden, bei dem in Schleswig-Holstein als einzigem Bundesland der Gewässerrandstreifen 0 cm betrug. Es gab gar keinen. Dann haben wir 1 m eingeführt, nicht 10 m, nicht 5 m. Das ist - zugegeben -, um maßvoll zu handeln. Das haben wir gemacht, nicht Sie, und das wurde von Ihnen auch nicht begrüßt, wenn ich mich richtig erinnere. Nun, wir sind in der Tat bei der Allianz Gewässerschutz im Gespräch mit der Landwirtschaft, einen weiteren Gewässerrandstreifen einzuführen, dann gegen Entschädigung. Das ist dann das, worüber man streiten kann oder was ich für angezeigt finde. Ich hoffe, wir finden eine Vereinbarung, dass wir dann deutliche Fortschritte in Richtung auf einen 10 m breiten Gewässerschutz gegen Entschädigung in dieser Legislaturperiode noch im Land Schleswig-Holstein sehen. Mir schwebt vor, dass wir in drei Jahren jedenfalls die Hälfte der Gewässer erster Ordnung mit 10 m Gewässerrandstreifen versehen haben.

Damit bin ich bei dem eigentlichen, dem faktischen Problem. Worüber reden wir, wenn wir über eine andere Düngeverordnung beziehungsweise Düngegesetzgebung reden? Wir reden darüber, dass man Nährstoffbilanzen vergleichen sollte. Wir reden darüber, dass Höfe, die Probleme mit der Nährstoffbilanz haben, beraten werden sollten, dass sie das abstellen können. Wir reden darüber, dass sich Technik fortentwickelt und ein bestimmter Stand der Technik, nämlich die bodennahe Ausbringung, überprüft und durchgesetzt werden sollte. Wir reden darüber, dass Lagerkapazitäten ausgeweitet werden sollten. Wir wissen doch alle, dass sechs Monate bei einem langen, harten Winter nicht reichen. Wir haben es in diesem Jahr nicht gesehen. Aber im letzten und im vorletzten Jahr, als der Frost sehr lange andauerte, bis in den April hineingegangen ist, sind wir an Anzeigen übergelaufen, weil die Bauern, da die Kapazitäten nicht mehr reichten, quasi gezwungen waren, die Gülle auf dem gefrorenen Boden auszubringen. Wir reden darüber, dass die Dokumentierung besser werden soll. Wir reden darüber, dass die Ausdehnung der 170 kg N/ha eben auch die pflanzlichen Gärstoffreste mit erfassen soll.

All das ist technisch leicht möglich, all das ist akzeptiert, auch von den Berufsverbänden, jedenfalls von einigen. Insofern geht es als einziges Problem nur noch darum, warum wir nicht in die Puschen

kommen. Da in der Tat folge ich Ihrer Argumentation auch unter europarechtlichen Gesichtspunkten nicht. Sie wissen - oder Sie könnten es wissen -, dass Frankreich bei einer ähnlichen Problemlage kurz vor einer Verurteilung durch die EU vor dem EuGH steht. Dann allerdings ist mit Dialog und mit Übergangsfristen und langsamem Vorgehen Schluss. Wenn die EU sagt: „Ihr müsst agieren, eure Maßnahmen sind nicht gut genug“, dann werden die ratzfatz eingeführt werden müssen. Insofern schießen sich der Berufsverband und auch die Opposition ins eigene Knie, wenn sie versuchen, so lange zu warten, bis es gar nicht anders geht, faktisch bis wir vor dem EuGH verklagt werden und dann gar nicht mehr anders können. Viel klüger, viel besser und, wenn ich das sagen darf, ethisch viel gebotener ist ein vorausschauendes politisches Agieren, nämlich das einzuführen, was technisch möglich und politisch geboten ist. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. CDU und FDP haben Ausschussüberweisung beantragt. Die wird natürlich zuerst abgestimmt. Es ist, wie gesagt, beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/2099 dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Piratenfraktion, der Fraktionen von CDU und FDP. Wer gegen die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW.

Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Es ist beantragt worden, in der Sache abzustimmen, was wir jetzt tun. Wer für diesen Antrag Drucksache 18/2099 ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei Enthaltung eines Abgeordneten gegen die Stimmen der CDU mit den Stimmen von PIRATEN, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW angenommen.

Wir setzen die Beratung des Tagesordnungspunkts 14 fort:

Medienänderungsstaatsvertrag mit Parlamentsbeteiligung

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1961

(Minister Dr. Robert Habeck)

Parlamentsmitbestimmung bei Staatsverträgen sicherstellen

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2127

Der Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war an seiner Wortmeldung gehindert. Das kann er jetzt nachholen. Wir setzen die Beratung fort. Die ist mit zwei Wortmeldungen bis jetzt durch den Herrn Abgeordneten Dr. Axel Bernstein und den Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt eingeleitet worden. Jetzt kommt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es hat das Wort der Herr Abgeordnete Rasmus Andresen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Vielen Dank. - Wenn das immer der Fall wäre, na gut.

(Heiterkeit)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir Grüne sind für mehr Parlamentsbeteiligung bei Staatsverträgen. Wir finden, dass es ein Unding ist, dass die Parlamente im Grunde bisher nur nachzuvollziehen haben, was die Regierungen ausgehandelt haben. Erst wird der Vertrag von den Landesregierungen unterzeichnet, dann sollen die Parlamente zustimmen. Man könnte sich überspitzt dann auch fragen: Wozu gibt es in diesem Verfahren dann überhaupt Parlamente? Interessant ist aus unserer Sicht allerdings, dass der Antrag von Ihnen, Herr Kollege Bernstein, an den ich zu später Stunde noch einmal erinnern möchte, vor allem in der Begründung allerdings auf eine Passage in dem rot-grün-blauen Koalitionsvertrag verweist. Also nicht das Interesse an einer größeren Parlamentsbeteiligung ist das eigentliche Anliegen der CDU - das begründen Sie ja nicht -, sondern Sie verweisen darauf, dass es unsere Argumentation sei und dass wir mehr Parlamentsbeteiligung ermöglichen wollten. Aus Ihrer Sicht soll das wahrscheinlich ein geschickter Schachzug sein. Aus unserer Sicht entlarvt es allerdings, dass das Interesse an einer Parlamentsbeteiligung bei früheren Staatsverträgen in Ihrer Fraktion nicht besonders vorhanden war.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Die Union hat zu eigenen Regierungszeiten nichts zur stärkeren Einbeziehung der Parlamente unternommen. Auch jetzt wurden Initiativen, beispielsweise von den PIRATEN in dem Verfassungsausschuss zu einer stärkeren Parlamentsbeteiligung, vor allem von der Union blockiert. Die Praxis, die Jahrzehnte funktionierte, ist durch den letzten Jugendschutzmedienstaatsvertrag aus unserer Sicht ins Wanken geraten. Hier ist zum ersten Mal deutlich geworden, was passiert, wenn die Bedenken gegen einen Staatsvertrag nicht ausreichend ernst genommen werden und die Regierung gegen jeden oder fast jeden Rat ihren Striemel durchziehen will. Die Debatte um die Netzsperren im Jugendschutzstaatsvertrag hat deshalb aus grüner Sicht eine grundsätzliche Frage aufgemacht. Wie können Landesparlamente bei der Aushandlung von Staatsverträgen besser eingebunden werden und die Legitimation von auch umstrittenen Staatsverträgen gesteigert werden? Aus grüner Sicht geht das nur mit mehr Transparenz und Beteiligung.

Die Verhandlung um den Medienstaatsvertrag mit Hamburg um die Ermöglichung von lokalen Radios ist aus unserer Sicht im Konkreten allerdings etwas anders gelagert. Wir Grüne waren zuerst skeptisch, als die Idee, lokalen privaten Rundfunk in Schleswig-Holstein zu ermöglichen, an uns herangetragen wurde. Schließlich sagt selbst die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, die dafür vor allem zuständig ist und in der die Expertise sitzt, dass 200.000 Menschen zuhören müssen, damit sich ein kommerzieller Sender trägt. Das ist für so ein kleines Bundesland wie Schleswig-Holstein eine ziemlich hohe Hürde.

Wir haben uns dann aber auch mit vielen Vertreterinnen und Vertretern von nichtkommerziellen Anbietern getroffen. Dort gibt es - das wissen alle Medienpolitiker hier im Raum - zumindest ein sehr großes Interesse daran, lokales nichtkommerzielles Radio anzubieten. Das ist ein Wunsch, dem wir Grüne inhaltlich sehr gern nachkommen wollen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt PIRATEN)

Ich habe in den Debattenbeiträgen, die es hierzu schon gab, nicht vernommen - der Kollege Eichstädt hat darauf vor ein paar Stunden hingewiesen -, dass es bezüglich des Ziels, mehr lokales nichtkommerzielles Radio anzubieten, hier im Haus einen grundlegenden Dissens gibt.

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

Wenn wir uns auch in der Sache einig sind, so gibt es vielleicht ein paar Punkte im Verfahren, in denen wir unterschiedlicher Meinung sind. Wir befürchten als Koalition einfach, wenn wir jetzt nicht zum Abschluss dieser Staatsvertragsverhandlungen kommen und das durch das Parlament beschließen lassen, dass dieses Projekt wegen der Bürgerschaftswahlen, die im Februar 2015 in Hamburg stattfinden, auf die lange Bank geschoben wird. Keiner weiß, was nach der Wahl in Hamburg passiert. Da wird es einige Zeit dauern, unabhängig davon, wer in Hamburg die Mehrheit stellt und wer in der Staatskanzlei in Hamburg dafür zuständig ist.

Wir glauben, dass das, was die Landesregierung hier schon gemacht hat, nämlich umfassender zu informieren, ein guter erster Schritt ist. Es ist aber aus grüner Sicht auch nur ein erster Schritt. Wir wollen gern weitergehen. Deswegen haben wir als Koalition einen Änderungsantrag eingebracht, der deutlich macht, dass wir bei weiteren Staatsverträgen mehr Parlamentsbeteiligung ermöglichen wollen. Wir wollen mit unserem Änderungsantrag erreichen, dass die Landesregierung von Anfang an ausreichend Zeit für eine parlamentarische Beratung einplant.

Es gibt in dem Antrag viele Punkte, die eigentlich auf das Parlamentsinformationsgesetz abheben. Da muss man, glaube ich, auch ran. Da wollen wir als Koalition auch ran. Da es bereits Staatsverträge im Medienbereich, aber vielleicht auch in anderen Bereichen gibt, die schon weiter im Verfahren sind, worauf wir mit dem Parlamentsinformationsgesetz rechtzeitig reagieren könnten, haben wir den Änderungsantrag, der unseren Willen erklärt, eingebracht. Wir werden ihn gleich beschließen. Ich freue mich darauf. Ich glaube, das ist eine gute Möglichkeit, mehr Parlamentsbeteiligung bei Staatsverträgen zu schaffen. Das ist ein ehrlicherer Weg als das, was Sie, Herr Bernstein, durch Ihren Antrag hier bei einem kleinen Thema nach vorn zu stellen versucht haben. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns ein wenig über den Unionsantrag gewundert. Gewundert haben wir uns ein wenig

über die Grundfrage des Antrags, nämlich die Beteiligung des Landtages am Zustandekommen von Staatsverträgen. Das haben wir - das war jedenfalls das, was uns unter anderem ein Jahr lang beschäftigt hat, Lars Harms - sehr ausführlich im Sonderausschuss „Verfassungsreform“ erörtert. Dieser hatte per Einsetzungsbeschluss die Aufgabe, eine bessere Beteiligung des Landtages am Zustandekommen von Staatsverträgen des Landes und des Bundes zu prüfen.

Unter Mitarbeit verschiedener Experten wurde zwischen den Vertretern des Sonderausschusses mehrheitlich beschlossen, dass es keiner Verfassungsänderung bedarf, dass einfachgesetzliche Regelungen für einen besseren Informationsaustausch ausreichen würden. Ich glaube nach wie vor, dass das der richtige Weg ist. Die Landesregierung sollte nicht durch ein Landtagsvotum daran gehindert sein, Verhandlungen zu führen. Es kann jeder einmal in die Verlegenheit kommen, solche Verhandlungen führen zu müssen. Ich habe im Ausschuss immer deutlich dafür plädiert, einer Landesregierung - unabhängig davon, wer sie stellt - möglichst weite Verhandlungsspielräume einzuräumen. Ich halte das nach wie vor für richtig.

Kurz nachdem die Arbeit des Sonderausschusses beendet ist und die Argumente eigentlich ausgetauscht sind, überraschen Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, mit diesem Antrag. Wie auch im Sonderausschuss zur Sprache kam, sollte die Landesregierung selbst - auch davon bin ich nach wie vor überzeugt - ein vitales Interesse daran haben, dass der Landtag dem jeweiligen Staatsvertrag zustimmt. Es wäre ja - um es einmal salopp zu sagen - irgendwie blöd, wenn es anders wäre.