Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich ist nicht der Gottesbezug entscheidend, wenngleich ich ihn ablehne, sondern Artikel 20 Grundgesetz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.“
Ich habe in dem Bemühen, diese Verfassung zu verbessern - ich achte alle Bestrebungen, dies auch zu tun - gehofft, dass es möglich wäre, diesen Grundgesetzartikel hier bei uns zu praktizieren und die Änderungen dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Ich bin davon überzeugt, dass gute und ehrliche Politik keine Angst vor Bürgern zu haben braucht
und dass die Umsetzung der Vorsätze, die wir gemeinsam treffen, verbindend ist und das Volk das Recht haben muss, die Werte, die wir gern vorgeben, aber zusammen leben wollen, als eigenen Gesellschaftsvertrag im alltäglichen Leben zu praktizieren, egal welcher Kultur wir angehören.
Aus diesem Grunde wäre es, denke ich, das beste Mittel gewesen, um die immer weiter zurückgehende Wählerbeteiligung aufzufangen, zu zeigen, dass wir bereit sind, unserem Auftrag zu folgen,
nämlich dem Auftrag für die Menschen, von denen wir gewählt worden sind, in einem ständigen Dialog Politik zu machen. Diese Chance sehe ich heute leider verspielt.
Ich werde deshalb nicht aus Missbilligung oder Geringschätzung der neuen Verfassung gegenüber gegen die vorliegenden Anträge mit Gottesbezug stimmen und nur dem Piratenantrag zustimmen sondern um zu zeigen, dass ich mir wünsche, dass wir beim nächsten Mal weitergehen. Wir hätten sogar sagen können, die neue Verfassung hat eine vorläufige Gültigkeit, und bei der nächsten Landtagswahl lassen wir das Volk entscheiden. Auch das war nicht möglich. Das wäre für mich eine Auffanglinie gewesen. Aber so, wie es im Moment ist, muss ich sagen: Schade, eine verpasste Chance.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz zwei Aspekte ansprechen, zum einen das Thema Bürgerbeteiligung und zum anderen - das ist wohl keine Überraschung - das Thema Gottesbezug.
Zur Bürgerbeteiligung. Ich begrüße es wirklich außerordentlich, dass wir bei Volksbegehren und Volksentscheiden zu einer Absenkung der Zustimmungsquoren kommen.
Ich selber habe einmal meine Erfahrung mit einer Volksinitiative zum Thema Kreisgebietsreform gemacht. Herr Dr. Stegner wird sich noch daran erinnern. Es ging relativ schnell, die 20.000 Unterschriften zu sammeln. Dann standen wir vor der nächsten Hürde der 112.000 Unterschriften. Das ist eine Menge Holz. Das ist viel, gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein. Deshalb begrüße ich es außerordentlich, dass wir diese Grenze nun absenken. Das ist eben der Unterschied zu anderen Bundesländern: Wir sind ein Flächenland. Da finde ich auch 80.000 Unterschriften immer noch eine wirklich gute Legitimation, um einen Volksentscheid anzustreben.
Ein weiterer sehr positiver Aspekt in der Verfassungsänderung, die wir heute beschließen, ist die Möglichkeit, dass öffentliche Petitionen auch öffentlich beraten werden dürfen. Wir hatten bereits
zweimal den Fall öffentlicher Petitionen mit jeweils mehreren tausend Unterstützern, aber die Anhörungen fanden nicht öffentlich statt. Das ist irgendwie ein Widerspruch in sich. Deshalb ist das, was jetzt geschaffen wird, eine sehr gute Möglichkeit.
Mein Kollege Heiner Garg hat es auf den Punkt gebracht, indem er sagte, dass die Verfassung den Bürgerinnen und Bürgern etwas zutraut. Genau das ist es: Die Bürgerinnen und Bürger sind wirklich die großen Gewinner dieser Verfassungsreform.
Zweites Thema: Gottesbezug. Ich habe darüber sehr lange und intensiv nachgedacht. Meine Entscheidungsfindung brauchte vielleicht auch etwas länger als bei anderen. Das sage ich ganz ehrlich. Dafür ist sie jetzt umso klarer. Ich befürworte aus innerer Überzeugung einen klaren Gottesbezug. Deswegen werde ich dem CDU-Antrag zustimmen. Gerade der Gottesbezug im Grundgesetz hat für mich nicht den Charakter einer Ausgrenzungsformel, sondern verfassungsgeschichtlichen Charakter. Ich denke, auch unserer Landesverfassung würde eine Demutsformel, ein Halt im Absoluten, analog zu der Fassung im Grundgesetz, gut zu Gesicht stehen. Deswegen dafür meine Zustimmung.
Sollte es für den CDU-Antrag keine Zweidrittelmehrheit geben, kommen wir zum Antrag der fünf Abgeordneten. Auch darüber habe ich intensiv nachgedacht und Ihren Reden sehr aufmerksam gelauscht. Ich muss aber sagen, dass ich zum Schluss gekommen bin, dass ich dem nicht zustimmen werde. Ich fand zum einen das Verfahren höchst bedenklich.
Aber völlig unabhängig davon finde ich, dass dieser Text zu viel vermengt. Er wirkt sehr beliebig. Deswegen kann ich ihm nicht zustimmen. Er überzeugt mich einfach nicht.
Wenn Gottesbezug, dann ein klarer Gottesbezug. Deswegen stimme ich dem zu. Auch nachher in der Endabstimmung werde ich der Verfassung in der Version des interfraktionellen Antrags zustimmen.
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich die Diskussion über den Gottesbezug persönlich sehr wertvoll fand. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten an der Diskussion ganz herzlich bedanken.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da der Kollege Klug gerade eben noch einmal auf die Schulen der dänischen Minderheit eingegangen ist, möchte ich dazu noch etwas sagen. Ich möchte nicht unbedingt auf seine Regierungszeit als zuständiger Minister eingehen, sondern einfach erklären, warum die Schulen der dänischen Minderheit in die Verfassung aufgenommen werden.
Das ist eine minderheitenpolitische Forderung. Wir wollen hier nicht ein zweites Schulgesetz machen, das ist überhaupt nicht die Frage, sondern wir haben geschaut, welche Minderheiten in unserem Land Schleswig-Holstein Bedürfnisse haben. In diesen Zusammenhang gehört auch die große Sprachgruppe der Niederdeutschen. Deshalb haben wir gefragt: Wer will Schulunterricht in seiner Sprache haben, und wie wird das organisiert? Bei der dänischen Minderheit passiert das in einem eigenen Schulsystem. Deshalb hat man dort entsprechend die finanzielle Gleichstellung der dänischen Schulen mit aufgenommen. Bei den Friesen und in der niederdeutschen Sprachgruppe gibt es den Wunsch, in öffentlichen Schulen Schulunterricht in ihren Sprachen zu bekommen. Auch das ist in die Verfassung aufgenommen worden.
Das ist der einzige Hintergrund dafür, warum diese schulpolitischen Dinge auch in die Verfassung aufgenommen werden. Damit zeigen wir, dass wir durchaus einen neuen Schritt gehen. Dabei gebe ich Ihnen vollkommen recht. Ich glaube aber, dass dieser Schritt ein richtiger ist, weil er Inspiration für andere Bereiche geben kann. Der Herr Kollege Krumbeck hat eben gerade auch noch einmal erklärt, dass es dann darum geht, dass die dänischen Schulen die öffentlichen Schulen des dänischen Bevölkerungsteils sind. Die Angehörigen der dänischen Minderheit können eben nicht auswählen, denn in dem Moment, wo sie auswählen, lehnen sie ihre eigene Identität ab, sie müssen eigene Schulen haben. Jedenfalls ist das System so angelegt. Deshalb ist es auch zu rechtfertigen, dass dänische Schulen hier weiter bestehen und entsprechend gefördert werden.
Das Zweite ist eine persönliche Erklärung auch meinerseits zum Gottesbezug. Als ich im Sonderausschuss „Verfassungsreform“ tätig war, habe ich etwas gemacht, was der Kollege Tietze gerade eben
als wichtig, bahnbrechend und eine richtige Idee dargestellt hat, ich habe nämlich gesagt: Lasst uns doch hineinschreiben, dass wir uns auf das religiöse, geistige und humanistische Erbe beziehen. Das war allerdings damals nicht konsensfähig, weil in diesem Vorschlag das Wort „Gott“ fehlte. Das war das Problem. Wir wollten das also damals schon, aber es gab dafür damals schon keine Mehrheit. Wie gesagt - das habe ich vorhin auch schon einmal gesagt -, man könnte auch hinschreiben: „Im Bewusstsein der Begrenztheit menschlicher Vernunft“, wie es der Kollege Tietze formuliert hat.
Es ginge alles, das wurde aber eben nicht gemacht aus welchen Gründen auch immer. Es wurde immer wieder gesagt, es müsse ein Gottesbezug sein. Das führt für mich zu der Einschätzung, dass es eine Glaubensfrage ist. Ob ich diese Glaubensfrage dann in einer Verfassung so hervorheben möchte oder nicht, ist eine Glaubensfrage und eine Frage, die jeder mit sich selbst ausmachen muss. Ich für meinen Teil kann sagen, dass ich mich dazu entschlossen habe, einem Gottesbezug gleich welcher Art nicht zuzustimmen, weil ich nicht glaube, dass eine solche Hervorhebung dieses einen Gottesbezugs gerechtfertigt wäre. Wir haben wir mehr Menschen zu vertreten. Das ist auch nicht meine innere Überzeugung, dieses zu tun. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann die Überlegungen des Kollegen Krumbeck nachvollziehen. Auch wir haben Probleme mit der Frage, ob Finanzierungsfragen in die Verfassung gehören, ja oder nein.
Aber das ist entschieden. Und wenn wir das entschieden haben, steht für einige von uns aus der Fraktion die Frage im Raum, ob aus Gleichbehandlungsgrundsätzen heraus alle Schulen in privater Trägerschaft - und die dänischen Schulen sind in privater Trägerschaft - gleichbehandelt werden müssen, ja oder nein. Drei von uns haben sich dafür entschieden, das auch zur Kardinalfrage bei der
Verfassungsabstimmung zu machen. Drei haben sich dagegen entschieden. Sie sehen, die FDP-Fraktion ist in sich in dieser Frage komplett gespalten.
Aber wir haben vielfältige Facetten lange miteinander diskutiert. Ich komme damit zum zweiten Teil meiner Anmerkungen, zur Frage des Gottesbezuges. Ich bitte Sie, genau zuzuhören und das auch ernst zu nehmen.
Wenn ich den Ausführungen des Kollegen Heinemann, den ich sehr schätze, folge, löst sich der Bezug ins Nirvana, ins Nichts, auf, und damit auch der Verantwortungsbegriff.
(Vereinzelter Beifall FDP, Beifall Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Burk- hard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Torge Schmidt [PIRATEN])
Ich kann nicht vor irgendetwas transzendental die Verantwortung übernehmen und glauben, dass Menschen das nachvollziehen können.
Herr Kollege Tietze, diejenigen, die jetzt gerade in Syrien und im Irak unter dem Namen IS unterwegs sind, glauben mit Sicherheit auch, dass sie in Verantwortung vor Gott - so irre das sein mag - unterwegs sind.
- Wir bauen eine Verfassung. Glauben wir doch nicht, dass die, die dort mit falschen Vorstellungen unterwegs sind, nicht auch auf der Grundlage entsprechender Überzeugungen unterwegs sind. Deshalb sage ich: Seien wir vorsichtig! Ich habe den Kollegen Daniel Günther gerade auf das zweite Gebot hingewiesen. Das zweite Gebot lautet: Du sollst den Namen deines Herrn nicht missbrauchen. Manche Übersetzungen sagen sogar: Du sollst den Namen deines Herrn nicht unnütz gebrauchen.
Ich erwarte schlicht und ergreifend, dass wir akzeptieren, dass Verantwortung nicht delegierbar ist, sondern immer in einem selbst existiert, dass ich sie nicht weggeben kann. Ich traue auch niemandem über den Weg, der glaubt, er habe eine größere Verantwortung gegenüber einem imaginären Wesen als gegenüber den Menschen, für die er Repräsentant ist oder eben nicht.