Ich erwarte schlicht und ergreifend, dass wir akzeptieren, dass Verantwortung nicht delegierbar ist, sondern immer in einem selbst existiert, dass ich sie nicht weggeben kann. Ich traue auch niemandem über den Weg, der glaubt, er habe eine größere Verantwortung gegenüber einem imaginären Wesen als gegenüber den Menschen, für die er Repräsentant ist oder eben nicht.
Herr Abgeordneter Kubicki, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Abgeordneten Dr. Tietze?
Vielen Dank, Herr Kollege Kubicki. - Das ist so eine Mischung aus Frage und vielleicht Richtigstellung. Seit 60 Jahren gibt es diesen Begriff „in Verantwortung vor Gott und den Menschen“ im Grundgesetz. Das Grundgesetz steht für eine freiheitliche Grundordnung, für Menschenrechte, Menschenwürde, für viele Themen, die Sie wahrscheinlich genauso wie ich - für verteidigbar halten, die Freiheit und Gerechtigkeit betreffen. Deshalb ist doch gerade der Gottesbegriff in unserem Grundgesetz auch ein Angebot für die Zukunft. Das heißt, diejenigen, die Gott missbrauchen wollen, müssen sich auf der Grundlage der Verfassung auch mit der Frage des Gottesbegriffs auseinandersetzen. Das ist doch ein Fortschritt, eine Aufklärung, die es letztlich den Menschen nicht nur in Deutschland, sondern weltweit möglich machen wird, eben nicht in religiösen Kriegen und Auseinandersetzungen zueinander zu stehen, sondern aufgrund der Freiheit und des Rechts miteinander umzugehen.
- Herr Kollege Dr. Tietze. Ich nehme Sie jetzt einmal wirklich ernst. Wenn das, was Sie gerade gesagt haben, von Ihnen ernst gemeint ist, dann brauchen Sie Gott in der Verfassung nicht. Dann brauchen Sie ihn nicht.
Denn wenn Sie sozusagen den Gottesbegriff durch die Verfassung interpretieren wollen, brauchen Sie nichts mehr darüber hinaus. Dann reicht es, einfach das Wertesystem der Verfassung, die Aussprüche dort, zur Kenntnis zu nehmen und sich danach zu richten.
Aber wenn Sie schon das Grundgesetz ansprechen, empfehle ich Ihnen, einmal nachzulesen, was die Väter und Mütter des Grundgesetzes unter dem
Gottesbezug verstanden haben: den christlichen Gott. Insofern finde ich die Haltung - darüber mag man diskutieren - des Kollegen Kumbartzky schon konsequent, zu sagen, wenn ich mich auf ein Wertesystem berufen will, dann auf den christlichen Gott, der über Jahrhunderte hinweg unser Gemeinwesen mit seinen Vorstellungen geprägt hat, mit den Geboten, die heute in der Kirche - hoffe ich jedenfalls - noch gelehrt werden, und mit der Friedensinitiative, die von der christlichen Gemeinschaft ausgeht - die des Neuen Testaments, nicht des Alten Testaments.
Ich will damit nur sagen: Sie müssen mit Ihrer Argumentation aufpassen, nicht in die falsche Bahn zu laufen. Wenn man das auflöst, wenn man es konsequent macht wie die Union oder der Kollege Kumbartzky, dann kann man dem folgen. Wenn man es ins Nichts auflöst, wird der Verantwortungsbegriff sinnlos, und damit ist dieser Anspruch an die Verfassung und die Verfassung in sich selbst auch nicht mehr realisierbar. Das ist meine feste Überzeugung. Glauben Sie mir, ich war lange Zeit Bibellehrer im Christlichen Verein Junger Männer. Ich bin gläubiger Christ.
Herr Dr. Tietze, da Sie auch Vertreter einer Amtskirche sind, müssen wir uns die Frage stellen: Wie verhält es sich denn mit der katholischen Kirche und unserer Verfassung, mit der Frage der Gleichberechtigung der Frau? Wessen Verantwortung gilt jetzt eigentlich mehr, die Verantwortung vor Gott, wie Sie das glauben, oder die Verantwortung vor den Menschen und der Verfassung, die wir haben?
Wenn Sie die Frage plausibel beantworten können, können wir uns weiter unterhalten. Ich möchte jetzt nicht die Amtskirchen angreifen, aber ich sage noch einmal: Eine Verfassung ist ein Regelwerk für Menschen. Die Amerikaner konnten drauf verzichten - dankenswerterweise. Wir können das in Schleswig-Holstein auch, uns bricht dabei kein Zacken aus der Krone. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich gegen Ende der Debatte noch einmal bei denjenigen bedanken, die im Ausschuss an dieser Verfassung mitgearbeitet haben. Es ist ein bisschen in den Hintergrund getreten, aber ich finde, das ist ein gutes Ergebnis, was der Ausschuss vorgelegt hat.
Deshalb sage ich für mich auch ausdrücklich, dass ich unabhängig von den Vorabstimmungen und ihrem Ausgang am Ende zustimmen werde, weil ich glaube, dass das eine gute Verfassung ist.
Ich will darauf hinweisen: Das Grundgesetz gilt auch in Schleswig-Holstein. Ich finde, das ist gut so. Das führt für mich dazu, das es am Ende - wie auch immer es ausgeht; auch wenn es meiner persönlichen Präferenz nicht entsprechen sollte; ich persönlich bin für den Gottesbezug; aber auch wenn es am Ende dem nicht entsprechen wird - einer Verfassung gut zustehen kann. Wie gesagt: Das Grundgesetz gilt auch in Schleswig-Holstein. Das war die erste Bemerkung.
Zweitens. Herr Kollege Dr. Klug, ich finde es ein bisschen schade. Man kann in der Frage der freien Schulen wirklich ganz unterschiedlicher Auffassung sein. Aber es sollte jetzt nicht darum gehen, um Mittel für Schulen so herum oder so herum zu feilschen, sondern man muss schon verstehen, Herr Kollege Dr. Klug, dass die dänischen Schulen die allgemeinbildenden Schulen der dänischen Minderheit sind, also wie die deutschen allgemeinbildenden öffentlichen Schulen auch. Das ist der Punkt. Deshalb stimmen wir dem zu, nicht weil wir eine schulpolitische Veranstaltung machen wollen. Ich bitte Sie herzlich, das nicht miteinander zu verknüpfen.
Man kann über das andere streiten - das tun wir hier auch -, aber das eine hat mit dem anderen wirklich nichts zu tun. Es wirkt ein wenig schal, wenn es sozusagen in den Zusammenhang gebracht wird, wie Sie es gemacht haben.
Drittens. Ich will ausdrücklich an das anknüpfen, was der Kollege Dr. Garg gesagt hat, denn er hat vollkommen recht mit dem, was er gesagt hat. Ich
habe in meiner Partei und meiner Fraktion großen Wert darauf gelegt - auch auf den Parteitagen, wo es solche Anträge gab -, dass das mit dem Gottesbezug keine Entscheidung sein darf, die Parteien oder Fraktionen treffen, sondern das hat jeder Abgeordnete selbst zu tun - im Respekt vor dem, dass das auch jeder andere tut. Deshalb hat es das für uns auch nicht gegeben und wird es für uns auch nicht geben, sondern es muss und darf jeder Abgeordneter selbst entscheiden. Und jede Entscheidung, die da getroffen wird, hat auch die gleiche Wertigkeit. Ich werbe da sehr für Respekt und Toleranz und gegen jedwede Form auch moralisierender Einflussnahme. Ich glaube, das wird dem nicht gerecht.
Viertens. Ich persönlich finde weder das Verfahren noch die Formulierung des Kompromissvorschlags besonders gelungen.
- Das würde ich gern sagen. Und trotzdem sage ich, ist das am Ende der Vorschlag, dem ich zustimmen kann. Warum? - Weil es der Vorschlag ist, der sich intensiver als der CDU-Vorschlag darum bemüht, möglichst alle einzubeziehen. Da das Grundgesetz für mich ja auch gilt, ist für mich die Toleranz der Kernpunkt. Ich möchte gern eine Verfassung haben, die nicht nur für alle gilt, sondern auf die sich auch alle beziehen können - wie auch immer Sie das für sich herleiten. Ich betrachte es aus dem Gesichtspunkt der Toleranz heraus, das ist für mich entscheidend. Ich will niemanden moralisieren, ich finde, niemand ist einem anderen überlegen. Es gibt überhaupt keinen Grund, so etwas auszudrücken. Die Verfassung ist für alle da, und Toleranz ist da für mich ein ganz wesentlicher Punkt. Toleranz ist übrigens durchaus auch ein Mittel, um zu bewerten, dass manch einer, der im Namen Gottes Dinge angerichtet hat, das in einer Berufung getan hat, die höchst fragwürdig ist. Dass die Amerikaner „In God we trust“ auf ihre Geldscheine drucken, ist eine merkwürdige Form - finde ich - des Gottesbezuges.
Aber ich möchte noch einmal sagen: Weder muss irgendjemand irgendwas hier begründen, sondern jeder kann das für sich sagen und bewerten, das ist gleich viel wert, noch muss moralisiert werden, muss kleingemacht werden.
Ich finde es gut, wenn das Parlament gelegentlich auch Diskussionen zulässt wie diese, die wir hier heute haben. In ihnen kann jeder seine eigene Werthaltung deutlich machen, mit Toleranz und ohne Erhöhung. Das Signal nach außen könnte nämlich sein: Egal, woran ihr, sie oder er glaubt, dieses Parlament ist für alle da. Wir machen eine Verfassung, die für alle da ist, und wir haben Respekt vor jedem einzelnen Menschen. Die Würde des Menschen ist unantastbar - das gilt für alle Menschen in Deutschland.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, Volker Dornquast [CDU], Dr. Heiner Garg [FDP] und Oliver Kumbartzky [FDP])
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beim letzten Mal habe ich schon ausgeführt, warum ich glaube, dass diese Debatte um den Gottesbezug in der Verfassung nicht zur Gretchenfrage taugt: Wie hältst du es mit Gott?
- Mit der Religion. Ich trage die vier Buchstaben im Herzen, aber nicht in der Verfassung. Ich freue mich aber auch über diese Debatte, die wir heute geführt haben.
Ich möchte noch einmal ein paar Worte sagen. Die Demutsformel - das hat Lars Harms schon dargestellt - hätte man auch anders formulieren können. Ein Punkt kommt immer wieder - auch von meinem Fraktionskollegen Herrn Tietze -, dass allein die Nennung von Gott uns vor totalitären Strukturen bewahren könnte. Ich möchte nur darauf hinweisen: Auf dem Koppel der Wehrmachtssoldaten stand: „Gott mit uns“. Das sage ich in aller Vorsicht. Aber man muss es einfach einbeziehen. Diesen Wunsch nach einer Zauberformel - den ich nachvollziehen kann -, dass uns das nie wieder geschieht, kann ich verstehen, aber - wie gesagt - ich glaube nicht dran.
gehen. Gott jetzt gegen die freien Schulen zu „verdealen“, das ist mir echt etwas zu liberal im weiteren Sinne, nicht als Fraktion, sondern das ist mir einfach ein bisschen zu lässig.
Zu sagen: Ich stimme einer Formulierung nur zu, wenn das auch aufgenommen wird!, finde ich schwierig.