Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, alle von Ihnen getätigten Behauptungen kann ich natürlich so nicht stehenlassen. Mir erschließt sich das anders. Sie haben das Zwei-Phasen-Modell genannt. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten. Der Entwurf sieht Folgendes vor: In Phase 1 kann ein Mitgliedstaat ein Unternehmen auffordern, von dessen Antrag auf Anbauzulassung für eine gentechnisch veränderte Pflanze ausgenommen zu werden.
So, was passiert nun, wenn der Mitgliedsstaat das beantragt, aber das Unternehmen darauf nicht eingeht? Da muss ja irgendetwas geschehen. Ein Unternehmen beantragt die Zulassung, eine Sorte anzubauen, meinetwegen auch in Deutschland, und Deutschland sagt: Wir lehnen das jetzt einmal ab und fordern das Unternehmen auf, den Antrag zurückzunehmen. - Das tun die nicht, dann könnte man natürlich darüber nachdenken, ob man gleich die Phase 2 einleitet. Das haben Sie richtig beschrieben. In Phase 2 kann ein Mitgliedsstaat den Anbau auf seinem Territorium ganz oder teilweise untersagen. Die Entscheidung darüber soll in Deutschland dem Ministeriumsentwurf zufolge den Ländern obliegen. Das haben wir alles besprochen. Machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, müssen
Sie dies im Einzelfall begründen. Ein Verbot muss laut Entwurf mit dem EU-Recht vereinbar und verhältnismäßig und darf nicht diskriminierend sein. Das habe ich alles genannt. Zudem muss sich ein Verbot auf zwingende Gründe stützen. Diese zwingenden Gründe werden immer wieder als Umweltgründe dargestellt. Das wären zwingende Gründe. Spätestens dann wird es schwierig zu argumentieren, und man muss dann auch auf die spezifischen Gegebenheiten der Länder eingehen.
Jetzt kommt meine Frage an den Minister direkt: Was machten Sie denn nun, wenn wir uns alle einig wären? Wir würden auch sagen: Gut, es muss eine Bundesregelung geben, wir nehmen dieses ZweiPhasen-Modell. Am Ende aber entscheidet sich ein angrenzendes Mitgliedland, zum Beispiel Polen, dafür, dass in Polen GVO angebaut wird - in Brandenburg gibt es das aber aufgrund des Bundesentscheids nicht.
Spätestens dann wird es schwierig, mit dieser Phase 2 einfach einmal so generalisierend den Anbau in Deutschland zu verbieten.
- Sie können sich gern melden. - Um dem entgegenzuwirken und auch vorzubeugen, hat aus unserer Sicht Minister Schmidt eine durchaus nachvollziehbare politische Richtung eingeschlagen. Ich will auch deutlich sagen: Im Moment - das habe ich vorhin versucht, auch in meiner Rede klarzumachen - ist das auch die Linie der CDU. Wir haben erkannt, dass es Vorbehalte überall in der Bevölkerung gibt. Deswegen gibt es im Moment überhaupt keinen GVO-Anbau im Freiland in Deutschland. Das ist dem Landwirtschafts- und Umweltministerium in Berlin zu verdanken und nicht Ihrer Politik. Vielen Dank.
Wie ist Ihr Wertesystem? Begrüßen Sie es, dass Schleswig-Holstein gentechnikfrei ist und bleiben soll? Ist das Ihre Linie? Wenn Sie ein Zipfelchen in der Politik in der Hand haben, diese Linie zu tragen, würden Sie sich dann dafür einsetzen? - Ich vermisse bei dieser Partei, die sich bürgerlich und konservativ nennt, ein Wertesystem. Sagen Sie doch einmal, wofür in dieser Frage - GVO in der Landwirtschaft: Ja oder Nein? - die CDU steht. Sie haben hier 10 Minuten geredet. Ich habe kein Wort dazu gehört.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beitrag des Kollegen Rickers hat mir noch einmal verdeutlicht, warum Sie das Problem nicht sehen, was wir sehen: Weil Ihnen eine wichtige Information fehlt. Die zwingenden Gründe dürfen nämlich nicht aus dem Umweltrecht stammen. Das haben die Konservativen in Europa verhindert.
- Ich lese das sehr genau. Die zwingenden Gründe beziehen sich auf die Binnenmarktrichtline und nicht auf die Umweltrichtlinie. Das war der Dissens zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission. Mithilfe der Konservativen hat sich die Kommission in diesem Punkt durchgesetzt. Das ist nämlich der kriegsentscheidende Unterschied an der Stelle. Die Verbotsgründe aus dem Binnenmarktsbereich können Sie nämlich nur sehr schwer konstruieren, wenn Ihre eigentlichen Bedenken natürlich aus dem Umwelt- und Gefahrenabwehrbereich kommen. Deshalb habe ich in meiner Rede auch gesagt - worüber sich einige lustig gemacht haben -: Das war der erste und entscheidende Deich, der an der Stelle gebrochen ist.
Deshalb ist es natürlich vollkommen klar - das haben Sie richtigerweise konstatiert -: Ein Konzern, der wirtschaftliche Interessen hat und anbauen will,
kann natürlich auf Rechtskonformität pochen. Deshalb werden Bundesländer arge Schwierigkeiten haben, auch mit den Ressourcen, die ihnen zur Verfügung stehen, gegen einen multinationalen, milliardenschweren Konzern quasi zu konstruieren, dass Binnenmarktsgründe gegen den Anbau von GVO sprechen. Herr Rickers, deshalb war das der entscheidende Kampf zwischen Europäischem Parlament und Kommission. Das Europaparlament wollte in seiner Mehrheit nämlich den Bezug auf das Umweltrecht haben. Dann hätte man aus Gründen des Umweltrechts den Anbau unterbinden können. So werden es alle schwerhaben, egal ob ein Land oder der Bund.
Das ist das, worauf Frau Beer hingewiesen hat. Das ist diese Salamitaktik, weil man den Menschen nicht offen ins Gesicht sagen möchte: Wir finden den Anbau von GVO richtig, wir finden ihn für die Welternährung und aus anderen Gründen richtig das könnte man an der Stelle machen -, und eure demokratische Mehrheitsmeinung ist uns in dem Falle egal. Die darf einer Partei auch egal sein, sie kann ja versuchen eine Minderheitsmeinung in eine Mehrheitsmeinung umzuformen. Das ist ein demokratischer Auftrag.
Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen: „Ja, wir akzeptieren langsam, dass es eine Mehrheit in der Bevölkerung gibt, die das nicht möchte“ - deshalb habe ich ganz bewusst gesagt, dass ich hier keine Wissenschaftsdebatte führen möchte -, finde ich es schon spannend, wenn man sich den ganzen Prozess anschaut, wie Stein für Stein eine Umgehung geschaffen wird, um am Ende dastehen und sagen zu können: Wir wollten ja gar keine gentechnisch veränderten Organismen, aber es tut uns leid, wir haben den Prozess verloren.
Hier geht es am Ende nur noch darum, wer den Schwarzen Peter bekommt, wer den Prozess verlieren soll - darum geht es im Endeffekt -: Das sind die Länder. Das habe ich in meiner Rede auch ausgeführt. Das sind diejenigen, die immer gekämpft haben. Die Länder haben auch immer dafür gekämpft, dass Umweltstandards als Grundlage für Anbauverbote gelten und nicht Binnenmarktregelungen. Das ist der zentrale Punkt.
Die Bundesregierung hat uns das mit der Enthaltung von Angela Merkel überhaupt erst eingebrockt, und zwar verschärft damit, dass sie bei der Richtliniendiskussion aufseiten der Binnenmarktregelung stand. Die Länder erhalten jetzt nicht einmal mehr ein Schwert oder ein stumpfes Schwert, sondern sie erhalten einen Wattebausch in die Hand, und es wird ihnen gesagt: Nun sollt ihr den Volks
- Gibt es irgendein Problem? Ich hatte festgestellt, dass keine Wortmeldungen mehr vorliegen und die Beratung geschlossen ist.
Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist der Antrag angenommen.
Ich erteile der Frau Berichterstatterin des Innenund Rechtsausschusses, der Abgeordneten Barbara Ostmeier, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 27. September 2012 überwiesenen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Änderung des Versammlungsrechts in Schleswig-Holstein in mehreren Sitzungen befasst und hierzu eine ausführliche schriftliche und mündliche Anhörung durchgeführt.
Im Rahmen des Beratungsverfahrens im Ausschuss wurden von der Fraktion der CDU, von den regierungstragenden Fraktionen, von der Fraktion der FDP und von der Fraktion der PIRATEN jeweils Änderungsanträge vorgelegt, die im Innen- und Rechtausschuss, der seine Beratungen in seiner Sitzung am 6. Mai 2015 abschloss, jeweils mehrheitlich abgelehnt wurden.
Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU, PIRATEN und FDP, das Gesetz in der geänderten Fassung anzunehmen. Die Änderungen sind der Drucksache zu entnehmen.