Wichtig bleibt, dass den Betroffenen schnellstmöglich Hilfe zuteil wird. Leider sieht der letzte Beschluss der ASMK mehr nach Verschiebung als nach einer schnellen Lösung aus.
Ich möchte gern noch kurz begründen, warum wir dem Antrag der regierungstragenden Koalition schlicht und einfach nicht zustimmen können. Denn ihm fehlt das ganz wichtige Moment der Verpflichtung von Schleswig-Holstein zur finanziellen Beteiligung an dem Fonds.
Versteckt in der Formulierung, ein gemeinsames Konzept im Bund und von allen Ländern einzufordern, heißt das für mich: Sie wollen sich der Verantwortung nicht stellen, die Sie hier aber mit schönen Worten und der Betroffenheit formulieren. Erledigen Sie bloß Ihren Job im Sinne der Menschen, die darauf warten. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich glaube: Die heutige Diskussion hat es noch einmal verdeutlicht. Niemand in diesem Haus bezweifelt, dass ehemalige Kinder und Jugendliche aus Psychiatrien und Behinderteneinrichtungen natürlich ebenso Zugang zu Entschädigungsmaßnahmen haben müssen wie die damaligen Heimkinder.
Auch die Kinder und Jugendlichen in diesen Einrichtungen haben erhebliches Leid und Unrecht durch damalige Erziehungs- und Therapiemaßnahmen erfahren. Wir haben hier sehr bildliche Beispiele gehört, die ich nicht wiederholen will. Und auch diese Menschen haben mit gravierenden Folgeschäden ihrer Unterbringung zu kämpfen gehabt und damit zu kämpfen.
Deshalb ist es sehr verwunderlich, dass man ausschließlich damalige Heimkinder berücksichtigte, als Bund, Kirchen und Länder den heute als ,,Heimerziehung West“ bekannten Fonds errichtet haben. Man müsste ein Unmensch sein, um die himmelschreiende Ungerechtigkeit dieser Ungleichbehandlung nicht zu erkennen.
Die Frage, ob hier Handlungsbedarf besteht, ist also überhaupt nicht strittig. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Die Frage bleibt eben: Wie? Am 4. Juni diesen Jahres hat die Sozialministerin in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Franzen unmissverständlich anerkannt, dass Kinder und Jugendliche in Psychiatrien und Behinderteneinrichtungen Leid und Unrecht erlebt haben, das dem der Heimkinder vergleichbar ist.
und Sozialministerkonferenz teilt, wonach erhebliche Zweifel bestehen, ob eine Fondslösung das geeignete Instrument ist, um das Leid dieser Menschen zu entschädigen. Damals hat die ASMK eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um gemeinsam mit Bund und Kirchen Alternativvorschläge zu erarbeiten.
Vor diesem Hintergrund fällt es mir ein bisschen schwer, einem Antrag zuzustimmen, der nur von einer Fondslösung ausgeht, denn ich bin mir nicht sicher, ob das die optimale Lösung ist.
Wir reden hier im Haus immer viel und gern über Barrierefreiheit, weil für uns wichtig ist, dass jeder Mensch ungehinderten Zugang zur Wahrnehmung seiner Rechte hat. Wie ist es eigentlich mit der Barrierefreiheit beim Fonds „Heimerziehung West“ bestellt?
Vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett eine Aufstockung des Fonds ,,Heimerziehung West“ um 182 Millionen € beschlossen - Geld, das weiterhin ausschließlich ehemaligen Heimkindern zusteht, und wiederum nur jenen, die bis zum Ablauf der Anmeldefrist am 31. Dezember 2014 Ansprüche angemeldet hatten. Ist das barrierefrei, wenn die Anerkennung von Leid und Unrecht davon abhängt, ob eine traumatisierte Person oder ihr Vormund in der Lage war, Ansprüche fristgerecht geltend zu machen? - Ich finde nicht.
Wir müssen aber gerade für Kinder und Jugendliche aus Psychiatrien und Behinderteneinrichtungen möglichst barrierefreie Zugänge zur Entschädigung schaffen.
Ich will gar nicht ausschließen, dass sich ein Hilfsfond am Ende als die einzige praktikable Lösung erweist, aber ich will mich nicht von vornherein darauf festlegen, bevor nicht alle anderen Möglichkeiten untersucht worden sind.
Wichtig ist, dass sie die größtmögliche Anerkennung erfahren und nicht Opfer zweiter Klasse werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie dieses Unrecht im Westen oder im Osten erlitten haben. - Jo tak.
Herr Präsident! Herr Eichstädt, ich hatte mich eigentlich zu Wort gemeldet, um auf Ihren Redebeitrag einzugehen, denn aus der Kleinen Anfrage geht deutlich hervor, dass die Ministerin erhebliche Zweifel daran hat, dass ein vergleichbarer Weg im Rahmen einer Fondslösung überhaupt geeignet ist. Sie hatten gesagt, es sei gar nicht ausgeschlossen. Offensichtlich muss man da vielleicht noch einmal miteinander reden und vielleicht etwas mehr darüber kommunizieren, was man denn tatsächlich will.
Lieber Kollege Flemming Meyer, die behinderten Menschen aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind jetzt Menschen zweiter Klasse, was die Entschädigung betrifft. Sie bekommen nämlich keine Entschädigung.
Wenn Sie so große Kritik an der Praxis des Fonds haben, dann frage ich mich: Warum sind Sie nicht schon längst einmal an Ihre Ministerin herangetreten, um diese Praxis ändern zu lassen? Alle Bundesländer sitzen dort gemeinsam in einer Runde. Ich appelliere wirklich dafür - Sie haben es aufgegriffen -, diese behinderten Menschen eben nicht zu Menschen zweiter Klasse zu machen.
Ich will noch einmal appellieren: Es bleibt nicht mehr so viel Zeit, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wenn Sie hören, wie die behinderten Menschen damals behandelt worden sind: Es sind keine Sozialabgaben oder Rentenbeiträge gezahlt worden!
Nun rechnen wir einmal zurück - 1949 -: Die gehen jetzt in den Bereich der Rente. Die brauchen jetzt eine Lösung, und die können nicht ewig warten, bis sich eine Konferenz dazu entschlossen hat. Ich habe gar nichts dagegen zu sagen: Wir tagen darüber hinaus weiter, um zu überlegen, wie man einen Fonds optimieren kann. Aber wir brauchen jetzt eine Gleichstellung, damit die Menschen einen Anspruch auf Entschädigung haben und nicht irgendwann am Sankt-Nimmerleins-Tag, damit sie endlich Gleichstellung erfahren.
Liebe Kollegin Franzen, wenn ich Sie gerade eben richtig verstanden habe, haben Sie in Ihren Ausführungen beim letzten Redebeitrag gesagt, das Land Schleswig-Holstein hätte sich beim Bundesrat schon in einer Art und Weise verhalten. Meinen Sie damit den Ausschuss oder meinen Sie die Bundesratssitzung? Und könnten Sie mir sagen, wann das gewesen ist?
- Sie kennen die Sitzung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Da habe ich mich vielleicht an der Stelle ein bisschen misslich ausgedrückt, Entschuldigung.
Es ging nicht um den Bundesrat, ich meinte natürlich die Arbeitsund Sozialministerkonferenz. Aber, Frau Kollegin, wir sehen ja auch, dass inzwischen andere Bundesländer, die sich dort entsprechend verhalten haben, einen richtigen Weg einschlagen. Ich nehme noch einmal das Beispiel Nordrhein-Westfalen, die sich jetzt anders entschieden haben, nämlich jetzt auch dem Fonds beizutreten. Ich finde, dem guten Beispiel können wir hier folgen.
Herr Präsident! Liebe Kollegin Franzen, ich glaube, überhaupt niemand hier im Haus hat Interesse daran, gerade bei diesem Thema jetzt das Trennende herauszustellen oder irgendwie zu taktieren oder ähnliche Dinge. Ich glaube nur: Wir sind nicht so weit auseinander.
Wir wollen genau wie Sie eine schnelle Lösung. Das darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Die Gründe dafür sind genannt worden. Deshalb haben wir auch in unserem Antrag gesagt: Das, was jetzt auf Bundesebene verhandelt werden soll, soll auch in diesem Jahr dem Ausschuss berichtet werden. Das signalisiert ja, dass wir auch in
Nur, diese Einigung ist eben nicht allein für Schleswig-Holstein zu treffen, sondern die müssen wir mit den anderen Bundesländern gemeinsam treffen. Der Bund hat sich erfreulicherweise positioniert, einige andere Bundesländer auch, aber es geht nur gemeinsam. Wir müssen diese Regelung gemeinsam organisieren, weil leider auch nicht mehr alle in Schleswig-Holstein Betroffenen heute in Schleswig-Holstein wohnen, sondern die sind über das ganze Bundesgebiet verteilt. Insofern muss es eine einheitliche Regelung geben.
Es ist richtig: Ich schließe nicht aus, dass am Ende ein Fonds steht. Vielleicht ist der anders strukturiert, weil dieser Fonds Nachteile hatte. Ich will als Beispiel nennen: Es konnten Rentenersatzleistungen bezahlt werden, wenn von den betroffenen Menschen nachgewiesen werden konnte, dass sie in der Zeit gearbeitet und keine Rentenansprüche erworben haben. Rentenersatzleistungen - das fand ich eine ganz vernünftige Regelung. Es hat aber auch das Problem mit der Bargeldauszahlung gegeben. Das war nämlich in vielen Fällen keine Bargeldauszahlung, sondern man hat Sachleistungen gewährt, aus dem einfachen Grund, weil es nicht klar ist, ob bei Barauszahlungen diese Mittel zum Beispiel bei Menschen mit Hartz-IV-Empfang angerechnet werden. Deshalb konnten die sich in einem Kaufhaus gegen Gutschein in einer bestimmten Größenordnung bis 10.000 € etwas aussuchen. Das ist alles in Ordnung. Ich will nur deutlichen machen, dass dieser Fonds auch in seiner Ausgestaltung durchaus Kritikpunkte enthält, die möglicherweise bei einer anderen Regelung, nach der man jetzt sucht, dann ausgeglichen werden können.
Herr Abgeordneter Eichstädt, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?
Herr Kollege Eichstädt, würden Sie bestätigen, dass sich unsere Anträge für einen Entschädigungsfonds einsetzen, dass aber nichts zu all den Punkten darin steht, die Sie genannt haben, wie die dann ausgestaltet werden?
Würden Sie uns zweitens darlegen, wenn Sie sich hier nicht einmal mehr dem Grunde nach für einen Fonds aussprechen oder auf ihn festlegen wollen, welche möglichen Alternativen Sie denn sehen, es ganz ohne Fonds zu machen? Wie soll das funktionieren?
- Einmal ist es so: Sie haben recht, Sie haben in Ihrem Antrag den Fonds gefordert, aber nicht gesagt, wie er ausgestaltet werden soll. Das Problem ist eben, dass wir nicht wissen, ob ein Fonds selbst die beste Lösung für diesen Personenkreis ist.
- Ich habe Ihnen aufmerksam zugehört, das gelingt Ihnen auch, Herr Breyer. Ich weiß nicht, ob der Fonds selbst nachher der geeignete Weg ist. Vor allen Dingen weiß ich nicht, ob es gelingt, sich mit allen Bundesländern auf einen Fonds zu einigen. Das ist die Voraussetzung für alles. Deshalb wollen wir - so sage ich es einmal - der Ministerin mit der klaren Ansage, dass wir für diesen Personenkreis eine angemessene Form der Entschädigung wünschen, etwas mehr Beinfreiheit geben, um möglichst schnell mit den anderen Ländern und dem Bund und den anderen Trägern von Einrichtungen das sage ich noch einmal dazu -, die meiner Meinung nach auch eine Verpflichtung haben, in diesen Fonds mit einzuzahlen, dann auch schnell eine Lösung zu finden. Etwas mehr Spielraum: Möglicherweise kommt am Ende ein Fonds heraus, vielleicht aber auch etwas Besseres.