zug gesetzlich vorschreiben und begleiten. Ich bitte daher um Zustimmung zu den beiden geänderten Gesetzentwürfen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der SSW steht beiden Gesetzentwürfen, die heute zur Beratung anstehen, grundsätzlich positiv gegenüber.
Trotzdem muss gesagt werden, dass wir es zuletzt dann doch mit einem ziemlich hurtigen Verfahren zu tun hatten. Für die mündliche Anhörung zu beiden Vorlagen blieb uns zum Beispiel nur ein halber Tag Zeit. Auch die Zusammenlegung beider Punkte für die heutige Debatte ist aus meiner Sicht nicht nur glücklich, denn jedes Gesetz regelt für sich äußerst sensible Bereiche. Es ist schon ein gravierender Unterschied, ob es sich um einen rechtskräftig verurteilten Straftäter handelt oder ob jemand aufgrund der Schwere seiner Erkrankung in der Psychiatrie untergebracht werden muss. Doch, wie gesagt, auch wenn man sich für die mündliche Anhörung mehr Zeit hätte nehmen können, sehen wir beide Gesetze positiv.
Fakt ist, dass sowohl das Maßregelvollzugsgesetz wie auch das Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen neu gefasst werden müssen. Natürlich fordert die Rechtsprechung mitunter auch eine relativ zügige Novellierung. Aus diesem Grund und vor allem, weil ich von den Betroffenen selbst keine gravierenden Einwände gehört habe, können wir diese Regelungen gut mittragen. Dabei ist und bleibt aber wichtig, dass die praktischen Auswirkungen regelmäßig kritisch überprüft werden.
Diese Überprüfung ist für uns vor allem deshalb so wichtig, weil hier auch Regelungen zur Zwangsbehandlung von Patientinnen und Patienten getroffen werden. Allein der Begriff ist nun mal aus gutem Grund für die allermeisten Menschen negativ besetzt. Man denkt direkt an die zwangsweise Verabreichung von Medikamenten oder an Fixierung und
damit an Freiheitsentzug. Für sich genommen sind solche Maßnahmen ohne Frage schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte eines Menschen. Man kann durchaus der Auffassung sein, dass so etwas durch gar nichts zu rechtfertigen ist. Ich habe deshalb grundsätzlich Verständnis für die Forderung, jegliche Form der Zwangsbehandlung abzuschaffen.
Leider sieht der Alltag in der Psychiatrie aber häufig anders aus. Immer wieder gibt es Fälle, in denen Menschen vorübergehend oder sogar dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden, welche Maßnahmen und welche Form der Behandlung für sie gut und vor allen Dingen auch richtig ist. Wir vom SSW wünschen uns sehr, dass diese Fälle weniger werden und eines Tages vielleicht gar nicht mehr vorkommen. Doch wenn ich mit dem Personal in den entsprechenden Einrichtungen rede, stelle ich leider fest, dass die Zahl dieser Fälle sogar eher zu- als abnimmt. Deshalb brauchen wir hier klare gesetzliche Regelungen, die dafür sorgen, dass derartige Maßnahmen mit Augenmaß, überprüfbar und insgesamt möglichst selten angewandt werden.
Es ist gut und richtig, dass sich im Umgang mit psychisch erkrankten und geistig behinderten Menschen viel bewegt. Das Bundesverfassungsgericht hat zum Beispiel die Möglichkeit von Behandlungen gegen den Willen der Patienten stark begrenzt. Außerdem hat es die Patientenautonomie gestärkt und den Weg dafür geebnet, dass forensische Patientinnen und Patienten an ihrer Behandlung mitwirken. Auch wenn es immer wieder hakt, haben wir mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention das Ziel, die Rechte von geistig und seelisch behinderten Menschen zu stärken. Das macht es sicher nicht immer leichter, in der Gesetzgebung ein Gleichgewicht zu finden. Aber wir begrüßen diese Stärkung der Rechte der Betroffenen ausdrücklich. Uns freut die Tatsache, dass der Blickwinkel forensischer wie psychiatrischer Patientinnen und Patienten nun auch hierzulande stärker berücksichtigt wird.
Vor dem Hintergrund eher trockener Gerichtsurteile und Gesetzestexte müssen wir uns eins immer wieder bewusst machen: Beide Gesetze haben ganz erhebliche Auswirkungen auf den Alltag psychisch kranker Menschen. Ihre Resozialisierung beziehungsweise ihre Rückkehr in ihr soziales Umfeld, ihre Wohnung oder ihre Arbeit muss immer handlungsleitend sein. Für uns folgt daraus, dass es nicht um die Begrenzung oder gar Senkung von Kosten, sondern um die bestmögliche Versorgung dieser
Menschen gehen muss. Ihre Zukunft hängt maßgeblich von der Qualität ihrer Behandlung ab. Das sage ich auch und gerade mit Blick auf die personelle Ausstattung in den Einrichtungen.
Eine hohe Qualität der Versorgung ist auch für die Angehörigen immens wichtig. Diese Gruppe wird leider trotz ihrer Größe oft übersehen und ist häufig sehr direkt von Erfolgen oder eben auch Rückschlägen in der Behandlung betroffen. Diese Gruppe sollten wir stärker mitdenken und schauen, wie wir ihre Vorschläge, wie etwa einen niedrigschwelligen Krisendienst und eine wohnortnahe Unterbringung für schwer psychisch kranke Menschen, unterstützen können. - Vielen Dank.
Zunächst Abstimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/1757. Ich lasse über die vom Ausschuss empfohlene Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 19/2598 angenommen.
Ich lasse nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/1901, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer auch hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, FDP, CDU, der Gruppe der Abgeordneten der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein bei Enthaltung der SPD-Fraktion in der Fassung der Drucksache 19/2599 angenommen.
Die Fraktion der SPD hat einen Dringlichkeitsantrag - Landtag über die Verhandlungsposition der Landesregierung informieren - vorgelegt. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Ich lasse damit über den Dringlichkeitsantrag, Drucksache 19/2649, abstimmen. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen; die Dringlichkeit ist somit gegeben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kita-Reform gehört zu den großen Schwerpunkten dieser Wahlperiode. Das neue Gesetz soll in der Hauptsache im nächsten Jahr in Kraft treten. Durch Plenarbeschluss vom 22. September 2020 hat der Landtag dem Sozialausschuss den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes überwiesen. Wir haben dazu eine schriftliche Anhörung durchgeführt. In der Sitzung am 26. November 2020 haben wir uns abschließend mit dem Gesetzentwurf befasst.
Den im Verfahren eingebrachten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen - Umdruck 19/4884 - sowie mündlich vorgetragene redaktionelle Änderungen nahm der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktion der SPD an. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und des Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktion der SPD empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die aus der rechten Spalte der Gegenüberstellung in der Drucksache 19/2601 (neu) ersichtliche Fassung zur Annahme. Die umfänglichen Änderungen sind hier sichtbar gemacht worden, damit jeder weiß, worüber wir jetzt entscheiden. Änderungen gegenüber
Sie haben zunächst die Drucksache 19/2601 bekommen - die war vom 1. Dezember - und jetzt noch einmal eine aktualisierte vom 8. Dezember 2020, die Drucksache 19/2601 (neu). Darin steht inhaltlich nichts anderes, aber es wird, wie es bei uns üblich ist, durch Fettungen deutlich gemacht, wo Änderungen sind. Ich halte es für richtig, Ihnen das so genau vorzutragen, damit jeder weiß, auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage die weitere Kita-Arbeit stattfindet. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Abgeordneten Kalinka für den Bericht. Gibt es Wortmeldungen hierzu? - Das ist nicht der Fall.
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt geben Sie bitte zu Protokoll.
Ich lasse somit über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/2396, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte jetzt um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Zustimmung aller anderen Abgeordneten in der Fassung der Drucksache 19/2601 (neu) angenommen.
Mündlicher Bericht über die Funktionsfähigkeit der Justiz in Schleswig-Holstein während der Coronaepidemie
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Somit lasse ich - wie gewohnt - zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich erteile somit für die Landesregierung dem Minister für Justiz, Europa und Verbraucherschutz, Claus Christian Claussen, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr über die Möglichkeit, über die Funktionsfähigkeit der Justiz und des Justizvollzugs in der Coronapandemie berichten zu können, zwei Bereiche, die nicht immer im Scheinwerferlicht stehen, die aber existenziell für unseren Rechtsstaat sind und die wir dank unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern trotz Beschränkungen sehr gut am Laufen haben halten können. An dieser Stelle sei deshalb den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern großer und herzlicher Dank ausgesprochen.
Zunächst zur Justiz. Hier stellten sich im Zuge des ersten Herunterfahrens des öffentlichen Lebens schwierigste Fragen, zum Beispiel: Wie weit kann man einschränken, ohne dass der Rechtsstaat Schaden nimmt? Unser oberstes Ziel war bei Einschränkungen immer, den Rechtsgewährungsanspruch unserer Bürgerinnen und Bürger zu wahren.