Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Sache ist bei diesem Antrag ja eigentlich glasklar. Das hat auch die Anhörung gezeigt.
Ich bin Ihnen deswegen auch für diesen Antrag sehr dankbar, werte Kolleginnen und Kollegen der SPD. Ich glaube, man kann darüber diskutieren, ob es besser gewesen wäre, ihn erst im Ausschuss zu stellen, dort zu einen und dann hier darüber zu diskutieren. So diskutieren wir erst hier, einen es dann hoffentlich im Ausschuss und kommen zu einem zufriedenstellenden Ergebnis.
Die Mehrheit wäre auf jeden Fall gegeben. In der Sache - das ist das Entscheidende - wollen wir alle in die gleiche Richtung arbeiten.
Daran darf es überhaupt keinen Zweifel mehr geben. Es ist nämlich ein Thema, bei dem es darum geht, ein praktisches Problem vor Ort zu lösen. Wir können es auch lösen. Tiere landen in den Tierheimen, und die Arbeit fällt so oder so an. Die Tierheime machen diese Arbeit und übernehmen diese Aufgabe für die Kommunen, die in der Pflicht sind, diese Aufgabe wahrzunehmen.
Es ist doch kein Zustand, dass ich für jemanden eine Aufgabe übernehme und dafür nicht einmal die Erstattung der Kosten bekomme, die mir dafür entstehen. Das muss doch selbstverständlich sein. Deshalb meine ich, dass es absolut richtig ist, wenn wir noch einmal mit Nachdruck einfordern und daran arbeiten, dass es endlich eine neue Fundtierrichtlinie hier im Land gibt, die eben nicht nur den Interessen, sondern den Rechten der Tierheime gerecht wird.
Ich bin guter Dinge, dass am Ende dieses Ergebnis herauskommen wird, wenn das Ministerium jetzt endlich mit dem Runden die Akteurinnen und Akteure an einen Tisch bringt, um sich auf ein Ergebnis zu verständigen.
Hoffentlich ist es ein Ergebnis im Sinne der Tiere und der Tierheime. Denn - auch das muss uns klar sein - es ist ja keine normale Situation, der die Tierheime sich oftmals stellen. Tiere, die länger als vier Wochen dableiben, sind ja besonders schwer zu vermitteln und bleiben daher auch oftmals länger. Wir alle müssen ein Interesse daran haben, dass diese Tiere dort bestmöglich gepflegt und umsorgt werden.
Es ist angesprochen worden: Die Tierheime sind gerade in dieser Zeit in einer besonders schwierigen Situation. Ich kann mich dem Appell, in der Weihnachtszeit keine Tiere zu verschenken, wirklich nur anschließen. Liebe Bürgerinnen und Bürger: Verschenken Sie keine Tiere - nicht nur nicht zu Weihnachten, auch nicht zum Geburtstag! Prüfen Sie ganz in Ruhe, wie das Tier in Ihrer Familie, bei Ihnen zu Hause mit Ihrem Alltag vereinbar ist. Testen Sie es gegebenenfalls einmal aus, gehen Sie zu Freundinnen und Freunden. Gehen Sie ins Tierheim, schauen Sie sich das an und informieren Sie sich darüber, was es bedeutet, bevor Sie den Tierheimen am Ende noch mehr Aufgaben bereiten! Wenn das passiert, ist niemandem geholfen.
Wir haben darüber gesprochen: Es wird in den nächsten zwei Wochen schwierig sein, Geschenke zu kaufen. Vielleicht denken Sie in dieser Zeit auch daran, an die Tierheime zu spenden. Sie leisten eine wichtige Arbeit in dieser Zeit. Ich möchte Sie dazu ermutigen!
Ich glaube, in der Sache und in der Ursprungsdiskussion sind wir alle sehr nah beisammen. Ich freue mich, wenn wir die hoffentlich finale Diskussion im Ausschuss führen werden, bei der ein Beschluss und vor allem eine gute neue Sachregelung herauskommen wird. Das wäre im Sinne aller Beteiligten. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich freue mich wirklich, dass die SPD meinen Vorschlag aus der Januar-Tagung aufgegriffen hat, die Ende 2013 außer Kraft gesetzte Fundtierrichtlinie zu ersetzen. Lieber Kollege Weber: Ganz herzlichen Dank dafür!
Die hierin enthaltene Empfehlung, dass die Erstattungspflicht der Gemeinden für Fundtiere nach 28 Tagen enden könne, ist und bleibt falsch.
Wie kam es denn dazu? Ich erkläre es gern auch den Damen und Herren im Haus, die es noch nicht verstanden haben. Es kam zu diesen 28 Tagen, weil zunächst die widerlegbare Vermutung getroffen wurde, es handele sich bei einem aufgefundenen Tier um ein Fundtier und nicht um ein herrenloses Tier. Nach Ablauf von besagten 28 Tagen wurde diese Vermutung als widerlegt angesehen und auf einmal von einer widerrechtlichen Eigentumsaufgabe und somit von einem herrenlosen Tier ausgegangen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch 2018 entschieden, das aus Tierschutzgründen kein Tier durch Eigentumsaufgabe herrenlos werden kann. Sämtliche fundtierrechtlichen Regelungen kommen auch nach 28 Tagen weiterhin zum Tragen.
Mit der Ablieferung des Tieres entsteht die Verwahrungspflicht der Behörde. Die Finanzierungsverantwortung der Gemeinden als Fundbehörde folgt unmittelbar aus den fundrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sie kann nicht im Erlasswege eingeschränkt oder erweitert werden. Wie ich bereits im Januar betont habe, hat eine Fundtierrichtlinie somit nur empfehlenden Charakter. Sie ist jedoch zwingend erforderlich, um Tierheim und Kommunen eine Orientierung für ihre vertraglichen Beziehungen zu geben. Wie wichtig eine solche Richtlinie ist, hat doch die mündliche Anhörung im Umweltausschuss gezeigt, in der die Vertreter der kommunalen Landesverbände bestätigt haben, dass man sich in der Regel immer noch an der längst außer Kraft gesetzten Richtlinie orientiere: Ja natürlich, das ist ja auch eine preiswerte Lösung.
Liebe Koalitionspartner von der CDU: Es ist doch bald Weihnachten. Allen anderen demokratischen Parteien in diesem Haus ist bewusst, dass eine neue Fundtierrichtlinie zwingend erforderlich ist. Nix „ergebnisoffen“: Die muss jetzt endlich kommen!
Die Befürchtung, dass hierdurch Konnexität ausgelöst würde, ist unbegründet, das wisst ihr genauso gut wie ich.
Ich weiß gar nicht, wie oft ich es noch sagen muss: Die Fundtierverwahrung bleibt eine pflichtige Aufgabe. Die Erfüllung einer pflichtigen Aufgabe kann aber keine Konnexität auslösen. Das wisst Ihr genauso gut wie wir.
Keine Kommune ist übrigens verpflichtet, ein Tier an ein Tierheim zu übergeben. Es steht jeder Kommune frei, die Versorgung selbst zu übernehmen. Die Kommunen wissen aber schon ganz gut, warum sie das den Tierheimen überlassen und dann gegebenenfalls nur für 28 Tage zahlen. Man sollte dies den Tierheimen einmal bewusstmachen und damit ihre Verhandlungsposition gegenüber den Kommunen stärken, denn der Vorschlag, den wir machen, ist günstig. Es kann ganz anders kommen, wenn die Blockadehaltung der kommunalen Landesverbände nicht aufgebrochen wird. Ich habe berechtigte Zweifel, ob eine Verwahrung in Eigenregie so günstig erfolgen könnte wie durch ein ehrenamtlich betriebenes Tierheim, dessen ehrenamtliche Helfer
Nein, eine neue Fundtierrichtlinie würde den Kommunen keine neuen Aufgaben oder Kosten aufbürden. Sie würde lediglich die bereits bestehende Rechtslage klarstellen und die Position der Tierheime bei der Aushandlung von Rahmenverträgen nicht länger schwächen.
Ich betone, dass es hier nicht um Geschenke zugunsten der Tierheime und zulasten der Kommunen geht. Es geht um nichts anderes als um die Verdeutlichung der bestehenden Rechtslage. Die alte Richtlinie besagt ausdrücklich, dass die Erstattungspflicht der Kommunen nach 28 Tagen enden kann. Das ist falsch und richterlich so beschieden. Es gehört, verdammt nochmal, endlich korrigiert.
Wildtiere - das haben wir erkannt - sind niemandem zuordenbar. In Abgrenzung zu Fundtieren sind sie als herrenlos einzustufen. Für die hat das Land seine Hausaufgaben gemacht. Hier stellen wir auf Antrag der Freien Demokraten seit 2019 dauerhaft Haushaltsmittel zur Verfügung, und darüber freue ich mich außerordentlich. Wir müssen den Abfluss noch ein bisschen in Schwung bringen und vielleicht noch etwas unbürokratischer werden. Es ist aber gut, dass es das gibt.
Die Kommunen hingegen tragen die Verantwortung für Fundtiere. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgehalten, dass die Fürsorgepflicht nicht nach 28 Tagen endet. Die kommunale Pflichtaufgabe existiert weiter.
Ich zitiere wie bereits im Januar aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 18/6620:
„Aufgefundene Tiere, die üblicherweise von Menschen gehalten werden … oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind, seien somit grundsätzlich als Fundtiere einzustufen und zu behandeln. Die Bundesregierung erwartet,“
Ja. - In der mündlichen Anhörung haben die Vertreter der Tierheime den Vertretern der kommunalen Landesverbände die Hand gereicht. Sie haben signalisiert, dass es nicht zu einer Spitzabrechnung kommen muss. Wie bereits in meiner Kleinen Anfrage habe ich eine 90-Tage-Pauschale in den Raum geworfen. Das entspricht der ungefähren Zeit. Eine Spitzvergütung würde viel teurer für die Kommunen werden und Bürokratieaufwand bedeuten.
Ich hoffe, dass wir uns jetzt zügig im Ausschuss dieses Themas annehmen und nicht wieder ein Jahr warten.