- Natürlich taucht das nicht auf dem Wahlzettel auf. Das geschieht, wenn Sie sich bei der Wahl entsprechend positionieren und aufstellen.
Also, welche Partei wen unterstützt, ist im Grunde genommen von sekundärem Interesse. Nur die Parteien, die vertreten sind und die den Bürgermeister entsprechend unterstützen können, sind doch für die Wahlentscheidung des einzelnen Wählers von Interesse.
Schwierig wird das Ganze natürlich, wenn Sie dieses Vorschlagsrecht auch noch auf Wählergruppierungen ausdehnen wollen. Sie wissen, dass sich vor Ort sehr schnell Bürgerinitiativen oder Wählergruppen zusammenfinden, die durchaus auch mit öffentlicher Aufmerksamkeit versehen sind, wenn sie sich in einzelnen Projekten engagieren.
Eine solche Privilegierung ist aber derzeit durchaus unterschiedlich. Wenn man dann feststellen soll, ob diese Vereinigung berechtigt ist, entsprechende Vorschläge zu machen und damit auf den Wahlzettel zu kommen, dann kommen wir zu einer Situation, in der wir Wahlrecht haben, das hinterfragbar, das anzweifelbar ist. Alles, was für Ungenauigkeiten oder für Angreifbarkeiten im Wahlrecht sorgt, ist schädlich.
Insofern sollte man es bei einer solchen klaren Regelung, bei der einfach festzustellen ist, wer vorschlagsberechtigt ist und wer nicht, belassen.
Von daher bin ich der Auffassung: Wir haben eine bewährte Regelung, bei der wir es belassen können. Ich glaube, die Unsicherheiten, die mit Ihrem Vorschlag verbunden sind, sind es nicht wert, diese Regelung zu ändern.
Die wahre Motivation haben Sie auch schon vorgelegt: Sie selber wollen schneller auf dem Wahlzettel erscheinen. Das ist das Einzige, das Ihnen an dieser Regelung liegt.
Insofern, meine ich, könnten wir das im Ausschuss zwar behandeln, aber das Ergebnis ist aus meiner Sicht klar: Wir brauchen keine Änderung des Wahlgesetzes. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist so: Die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden bei uns und anders als die Landräte direkt durch das Volk gewählt. Damit wurde eine Verwaltungsposition von vor gut 20 Jahren im Zuge einer größeren Kommunalverfassungsreform stärker politisiert. Ob das so richtig war, darüber kann man sicherlich geteilter Meinung sein.
Mit der Volkswahl - das hört man in Lübeck gerne - sind auch die besonderen Anforderungen an die Kandidatinnen und Kandidaten entfallen, die bis dahin noch von unserer Gemeindeordnung verlangt wurden. Es hat jeder Deutsche nach unserem Grundgesetz den gleichen Zugang zu den öffentlichen Ämtern.
Mit unserer Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der vergangenen Wahlperiode haben wir genau diesen Zugang erleichtert. War früher neben den Bewerberinnen und Bewerbern für sich selbst nur der Vorschlag durch eine oder mehrere Fraktionen der Gemeindevertretung möglich, so reicht es nunmehr, dass eine in der Gemeindevertretung vertretene politische Partei oder Wählergruppe einen Vorschlag einreichen kann; mehrere Parteien und Gruppen können einen gemeinsamen Vorschlag einreichen. Der Fraktionsstatus ist also nicht mehr erforderlich. Da die Parteien oder Wählervereinigungen in der Regel ihre Kandidatinnen und Kandidaten auf entsprechenden Konferenzen oder Mitgliederversammlungen bestimmen, entfällt
bei der Einreichung eines Wahlvorschlags der Umweg über die Fraktionen. Es ist also einfacher geworden.
Das scheint, liebe Kolleginnen und Kollegen, bis auf meine Heimatstadt - Frau Röttger kann das sicherlich bestätigen - im ganzen Land reibungslos zu funktionieren. In Lübeck gab es Schwierigkeiten, wo auch sonst?
Angesichts der Vielfalt der gewählten Parteien und Wählergruppierungen in den kommunalen Vertretungen ist eine Benachteiligung kleinerer und neuerer Gruppierungen auch nicht festzustellen, außer anscheinend bei der AfD selbst. Das liegt aber eher an den Bewegungen innerhalb dieser Partei, die sich zerlegt und neu gruppiert und selbst von ihrem stellvertretenden Vorsitzenden als „irriger Haufen“ bezeichnet wurde. Man kann allerdings auch eher zu dem Ergebnis kommen, es sei ein wirrer Haufen.
Es kann für uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, doch nicht Anlass sein, ein Gesetz zu ändern, nur weil AfD-Gemeindevertreter - das geht aus Ihrer Begründung hervor - gerne einmal das Parteibuch wechseln oder ganz wegwerfen. Aber die AfD Herr Nobis hat es hier ausgeführt - würde uns auch entgegenkommen und das Unterschriftensammeln für Einzelbewerber einer Partei oder Gruppierung, die nicht in der Gemeindevertretung ist, beibehalten.
Es geht also nur um die Nennung einer Partei oder Wählervereinigung auf dem Stimmzettel - sofern vorhanden - bei Einzelbewerbern. Auch das ist nur eine Einzelsorge der AfD - das wurde hier geschildert - und hat nichts mit dem Verlauf der bisherigen Wahlen zu tun.
Es hat keine einzige Kandidatur verhindert, Herr Nobis, auch wenn ein Warnhinweis zur AfD natürlich verlockend klingt. Der Rückhalt in der Gemeindevertretung ist für einen Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin wirklich sehr wichtig; denn die Gemeindevertretung gibt das politische Programm insbesondere durch den Haushaltsbeschluss vor. Die sehr niedrigen Hürden unseres Wahlrechts für Kandidaturen sollten erhalten bleiben, um ein Mindestmaß an politischer Ernsthaftigkeit bei einem Höchstmaß von Offenheit zu gewährleisten. Die Sorgen und Nöte der AfD sind wahrhaftig nicht unsere. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Demokratietheoretisch mag es verwundern, dass bei den Wahlvorschlägen für die Wahlen von hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern die in den entsprechenden Gemeindevertretungen bereits vertretenen Parteien oder Wählervereinigungen in gewisser Weise privilegiert sind. Der Sachverhalt wurde schon ausreichend dargelegt.
Aber, meine Damen und Herren, letztlich schnurrt dieses scheinbare Privileg jedoch darauf zusammen, dass die mögliche Parteizugehörigkeit einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers bei einer nicht im Rat vertretenen Partei oder Wählergruppe nicht auf dem Wahlzettel erscheint. Das ergibt sich aus § 53 Absatz 1 GKWG. Die AfD meint, die Parteizugehörigkeit sollte grundsätzlich auf dem Wahlzettel vermerkt werden, weil für viele Wahlberechtigte die Zugehörigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers ein wichtiges Entscheidungskriterium sei. Das ist zumindest der einzige angegebene Grund.
Meine Damen und Herren, ich bin in diesem Punkt ziemlich leidenschaftslos. Überzeugend finde ich Ihre Argumentation nicht. Es bleibt der bisher nicht im Stadtrat vertretenen Partei oder Wählergruppe doch völlig unbenommen, in ihren Wahlkampfmaterialien und auf ihren Plakaten deutlich auf die Partei- oder Wählergruppenzugehörigkeit ihrer Bewerberin oder ihres Bewerbers hinzuweisen. Eine wirkliche Benachteiligung, nur weil man nicht mit der Partei auf dem Wahlzettel steht, vermag ich nicht zu erkennen; denn die Wahl von hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern läuft in den betroffenen Gemeinden ohnehin auf sehr personalisierter Ebene ab. Man kennt sich. Die Strukturen sind übersichtlich. Kaum jemandem wird entgehen, wes Geistes Kind und Herkunft die jeweiligen zur Wahl stehenden Personen sind.
Meine Damen und Herren, bei dem schlechten Ruf, den die AfD als Partei hat, könnte es ihr sogar eher zum Vorteil gereichen, wenn ihr Name auf dem
Nach meiner Vorstellung können wir den Entwurf nach Anhörung der kommunalen Landesverbände im Innen- und Rechtsausschuss wieder versenken. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Besucher! Das Kommunalwahlrecht war in der Vergangenheit bekanntermaßen eines der Dauerbrenner hier im Plenum, ob es nun um Sperrklauseln ging, ob es um das Mindestalter oder das Wahlrecht für EU-Ausländer oder für alle Ausländer ging, ob es um die Direktwahl der Bürgermeister oder eben auch um die Nichtdirektwahl der Bürgermeister ging.
Die Meinungen sind extrem vielseitig, und seien wir einmal ehrlich, sie gehen auch innerhalb der Parteien oftmals quer durch die Ortsverbände, je nachdem, welche spezifische Situation vor Ort es gerade gibt.
Zu dem konkreten Gesetzentwurf der AfD-Fraktion wurde von den Kollegen schon der eine oder andere Gedanke geäußert. Ich möchte grundsätzlich noch einen halben Schritt weitergehen und die Frage stellen: Wie ermöglichen wir überhaupt Vielfalt ehrenamtlichen und am Ende auch professionellen Engagements in der Politik in den Gemeinden und Städten?
Es ist heute schon kein Geheimnis, dass viele Parteien bereits genug Probleme haben, Kandidaten in den Dörfern, in den Gemeinden zu finden, sodass eine Partei, eine Wählergruppe innerhalb der Wahlkreise in der Gemeinde überhaupt wählbar ist. In manchen Dörfern und Gemeinden gibt es mangels Kandidaten quasi schon Einheitslisten - quer durch das politische Spektrum in einer einzigen Wählergemeinschaft zusammengefügt. Das verlagert die Demokratie vom Wahltag auf die Listenaufstellung. Auch das ist nicht wirklich ein Aspekt, den wir als demokratisch bezeichnen können. Bei der letzten Kommunalwahl sind bereits 327 Gemeinden im
Land mit Einheitslisten bearbeitet worden, wie der Kollege Lars Harms bereits in der letzten Wahlperiode einmal ausgezählt hat. Ich glaube, Lars Harms hat auch vollkommen recht gehabt, als er sagte, das ist das eigentliche Demokratiedefizit in diesem Lande.
Deshalb habe ich eigentlich große Sympathie für jede Überlegung, wie wir die Findung und Aufstellung von Kandidaten und Kandidatinnen für das kommunalpolitische Ehrenamt, aber auch für die Wahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern leichter und einfacher gestalten, wie wir auf die sinkende Bereitschaft oder die sinkende Möglichkeit zur Übernahme von ehrenamtlichem Engagement reagieren können. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass wir es Parteien und Wählergemeinschaften ermöglichen sollten, in jedem Gemeindegebiet wählbar zu sein - trotz der Tatsache, dass eventuell nicht für jeden einzelnen Wahlbezirk ein Kandidat gefunden werden kann.
Bei den Bürgermeisterwahlen haben wir - seien wir hier ganz realistisch - die verschiedensten Konstellationen im Land, von bewusst parteilosen Einzelbewerbern bis hin zu von allen Fraktionen unterstützten gemeinsamen Bewerbern und jeder denkbaren Kombination.
Ich denke deshalb, dass voreilige, pauschale, auf Einzelthemen oder sogar auf die Verhältnisse in einzelnen Städten, in einzelnen Gemeinden bezogene Schlussfolgerungen fehl am Platze sind, falsch sind. Sie sehen, ich erwarte mir von der Ausschussüberweisung dieses Gesetzentwurfs viel mehr als lediglich ein reines Versenken.
Ich erwarte mir eine Diskussion darüber, wie wir es schaffen, mehr Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen, wie wir es schaffen, mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, sich für das Ehrenamt in der Kommunalpolitik zu engagieren.