Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt Frau Kollegin Eka von Kalben das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich musste mich doch noch einmal zu Wort melden. Lieber Herr Stegner, ich freue mich sehr, dass Sie angekündigt haben, dass Sie anschließend noch einmal das Protokoll dieser Sitzung lesen wollen, denn
Dass mit Zwischenrufen kommentiert wird, die nicht zur Debatte passen, ist okay. Wenn Sie sich aber hier vorn hinstellen und sagen, Herr Voß habe gesagt, die Energiewende sei am Ende, ohne dass Sie den zweiten Satz dazu nehmen, nämlich: „wenn wir nicht so weitermachen, mit aller Kraft, wie bisher“, dann ist das - so finde ich - eine unzumutbare Unterstellung, eine Wortklauberei und eine aus dem Zusammenhang gerissene Darstellung. So hat er es nicht gesagt. Herr Voß hat gesagt: Wir bleiben das Land der Energiewende und der glücklichen Menschen, wenn wir mit aller Kraft weiter an der Energiewende arbeiten. Dafür werden wir Grünen in der Jamaika-Koalition genauso heftig weiterarbeiten, wie wir es vorher in der Küstenkoalition mit Ihnen zusammen versucht haben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dafür, dass der SPD und Herrn Stegner die Wähler abhandenkommen, haben wir heute wieder einen eindrucksvollen Beleg bekommen.
Die Art und Weise, wie Sie mit Bürgeranliegen umgehen, ist wirklich enttäuschend. Ich kann die Landesregierung nur bitten und ermuntern, den Weg der sorgsamen Abwägung, den Sie aufgezeigt haben und der sich augenblicklich als Erfolg abzeichnet, weiterzugehen. Die Menschen vor Ort haben vermisst, dass ihre Anliegen in der gebührenden Form überhaupt aufgenommen werden. Ich komme aus einer Region und bin in einem Wahlkreis gewählt, in dem dies ein großes Thema ist. Es nützt nichts, dass eine Bürgerbeteiligung quasi eine Farce ist und dass die Menschen tatsächlich keinen Einfluss haben.
Der Antrag der Koalition ist ein Antrag von Qualität. Da steht zum Beispiel, dass die allgemeine Öffentlichkeit ein Recht hat, sich zu beteiligen. Das ist eine ganz weitreichende Angelegenheit, durch die
Wir setzen ein weiteres Kriterium hinzu: Der Schutz der Bevölkerung ist zu gewährleisten. Wir setzen hinzu, dass die Umklammerung von Siedlungsstrukturen von uns so nicht akzeptiert werden soll.
- Lars, ich lade dich ein, gegebenenfalls in bestimmte Gebiete und nach Plön-Nord zu kommen. Dort würdest du andere Antworten bekommen.
Meine Damen und Herren, ich will es auf den Punkt bringen, der mir sehr wichtig ist: Dieser Weg, der von der Landesregierung beschritten wird, beinhaltet eine faire Beteiligung der Bürger. Er hat alle Chancen, die Konflikte vor Ort zu minimieren. Diesen Punkt lassen wir uns nicht zerreden. Diesen Weg gehen wir weiter gemeinsam. Das ist eine Chance für die Energiewende, und das ist auch eine Chance für eine faire Beteiligung der Bürger. Bürger sind enttäuscht, wenn sie nicht einmal das Gefühl haben, dass ihre Anliegen tatsächlich aufgenommen werden. Das ist das, was mich an Ihrem Beitrag heute in besonderer Weise enttäuscht und stört.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich schließe die Beratung. Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden.
Ich lasse zunächst über den Antrag der SPD, Drucksache 19/232, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Der Antrag ist gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP, der Drucksache 19/274. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen der CDUFraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion sowie der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW so beschlossen.
Herr Präsident! Weil Protokollanten so etwas nicht erfassen, möchte ich gern darauf hinweisen: Ich fand es vorhin schon schwierig, dass der Wirtschaftsminister abwinkt, wenn hier Dinge zum Thema vorgetragen werden, aber das will ich dahingestellt sein lassen. Wenn aber der Umweltminister den Mittelfinger in Richtung Abgeordnete zeigt, weil ihm die Kritik nicht gefällt, dann ist das ein außerordentlich unparlamentarisches Verhalten. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass das nicht geht und sich gegenüber Abgeordneten nicht gehört.
Wir fahren in der Tagesordnung fort. Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich auf der Besuchertribüne neue Gäste willkommen heißen. Es sind Anwärterinnen und Anwärter für den Polizeidienst aus der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung aus Eutin. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes - Einreichung von Wahlvorschlägen gemäß § 51 GKWG
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort Herrn Abgeordneten Jörg Nobis von der AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der derzeitigen Gesetzeslage werden bei Wahlen der hauptamtlichen Bürgermeister kleine Parteien systematisch benachteiligt. Vorschlagsberechtigt sind nämlich derzeit ausschließlich Parteien und Wählergruppen, die bereits im jeweiligen Gemeinde- oder Stadtrat vertreten sind. Darüber hinaus dürfen nur Einzelbewerber antreten. Parteien, die in der Gemeindevertretung dagegen nicht vertreten sind, weil sie beispielsweise neu gegrün
det wurden, bei der letzten Kommunalwahl kein Mandat erringen konnten oder ein bestehendes ursprüngliches Mandat durch Parteiübertritt verloren haben, sind derzeit nicht vorschlagsberechtigt. Die Mitglieder dieser Parteien haben nur die Möglichkeit, als sogenannte Einzelbewerber, also für sich selbst, anzutreten.
Dies macht sich auch als wesentliche Einschränkung auf dem Wahlzettel bemerkbar. Die Parteizugehörigkeit eines Einzelbewerbers wird dort nicht angegeben. Nur Wahlvorschläge von politischen Parteien und Wählergruppen, die bereits im örtlichen Kommunalparlament vertreten sind, werden als solche gekennzeichnet. Der Sinn einer solchen Regelung kann doch nur sein, politische Mitbewerber kleinerer Parteien zu benachteiligen. Die Zugehörigkeit eines Bewerbers zu einer Partei bedeutet für viele Wahlberechtigte nämlich ein wichtiges, wenn nicht sogar das entscheidende Kriterium bei der Stimmabgabe.
Lassen Sie mich bitte ein aktuelles Beispiel nennen: Im Juli dieses Jahres rief die Stadt Norderstedt dazu auf, offizielle Wahlvorschläge für die kommende Oberbürgermeisterwahl einzureichen. Diese Option konnte unsere Partei, die Alternative für Deutschland, aber nicht wahrnehmen, da sie in der Stadtvertretung Norderstedt bisher noch nicht vertreten ist. Es war uns lediglich möglich, ein Parteimitglied als Einzelbewerber ins Rennen zu schicken, nachdem die dazu erforderlichen Unterstützerunterschriften erbracht waren.
Mein Parteifreund Christian Waldheim, der für uns dort als Kandidat antritt, wird nun auf dem Wahlzettel ohne Parteizugehörigkeit genannt und damit wie ein parteiloser Kandidat erscheinen. So mancher Wähler wird sich deshalb die Frage stellen, wo auf dem Wahlzettel der AfD-Kandidat geblieben ist.
Beispiele wie dieses verdeutlichen, dass hier eine Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes notwendig ist, um eine Benachteiligung kleinerer oder neuer Parteien zu verhindern. Die Parteizugehörigkeit sollte auch bei Kommunalwahlen auf dem Wahlzettel grundsätzlich vermerkt werden. Unser Gesetzänderungsantrag zielt darauf ab, die bisherige Diskriminierung aufzugeben.
Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Fünfprozenthürde bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein ausgeführt, dass die Entscheidung darüber, welche Partei oder Wählergemeinschaft die Interessen der
Bürger am besten vertritt, nicht dem Wahlgesetzgeber, sondern allein dem Wähler obliegt. Auch für kommunalpolitisch bisher noch nicht voll etablierte Parteien muss daher eine chancengleiche Wahlteilnahme gewährleistet sein. Diesem Ziel trägt unser Gesetzentwurf Rechnung.
Selbstverständlich ist nachvollziehbar, dass auch bei Kommunalwahlen nur Wahlvorschläge von solchen politischen Parteien berücksichtigt werden sollten, die auch über einen angemessenen Rückhalt in der Bevölkerung verfügen. Hierzu reicht es unserer Meinung nach aber aus, die bisher nur für Einzelbewerber geltende Regelung zum Beibringen von Unterstützerunterschriften auf politische Parteien und Wählergruppen auszudehnen, die bisher nicht in der Kommunalvertretung vertreten sind. Parteien, die bereits auf Bundes- oder Landesebene einen großen Wählerzuspruch verzeichnen, haben auch bei Kommunalwahlen einen Anspruch auf umfassende Chancengleichheit.
Mit diesem Anspruch ist es nicht zu vereinbaren, wenn bestimmte Parteibewerber nach derzeitiger Rechtslage dazu gezwungen werden, bei Gemeindewahlen als Einzelbewerber anzutreten.
Wir beantragen die Überweisung unseres Gesetzentwurfs in den Innen- und Rechtsausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wir haben es hier mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zu tun. Insofern werden wir uns mit diesem Thema im Ausschuss noch einmal genauer beschäftigen.
Wohlwollend betrachtet würde ich den Gesetzentwurf als überflüssig bezeichnen. Wir haben eine Regelung im Wahlgesetz, das nicht, wie der Kollege eben ausführte, darauf aus ist, irgendjemanden zu diskriminieren, sondern es stellt schlicht und ergreifend die Situation dar, die sich vor Ort wiederfindet.
Dass natürlich die Parteien und die Gruppierungen, die in der Stadtvertretung beziehungsweise in der Gemeindevertretung vertreten sind, ein Vorschlagsrecht für hauptamtliche Bürgermeister haben woll
ten, liegt auf der Hand, weil die Fraktionen diejenigen sind, die mit dem Bürgermeister eng zusammenarbeiten müssen. Es ist natürlich auch für den Wähler interessant, ob ein entsprechender Kandidat über eine solche Unterstützung in der Stadtvertretung beziehungsweise in der Gemeindevertretung verfügt. Damit ist ja keinerlei Diskriminierung von anderen Parteien verbunden.