Protokoll der Sitzung vom 22.02.2018

Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere Debatte.

(Beifall FDP und Hans-Jörn Arp [CDU])

Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Kerstin Metzner.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Landtagskolleginnen und -kollegen! Verehrte Gäste! Wir haben hier heute über folgenden Antrag zu entscheiden:

„Die Landesregierung wird gebeten, einen Runden Tisch einzuberufen, der zur Aufgabe hat, den Umgang mit Fischen und Beifang, die das gesetzliche Mindestmaß überschreiten, unter Aspekten des Natur- und Tierschutzes sowie der Hege der Fischbestände in Schleswig-Holstein zu überprüfen. Hierbei sollen Erfahrungen aus anderen Bundesländern einfließen.“

Beim Lesen dieses Antrags stellten sich mir viele Fragen: Worauf bezieht sich der Antrag eigentlich? Auf die Berufs- oder die Freizeitfischerei? Wer soll an dem Runden Tisch teilnehmen? Welches Ziel hat die Überprüfung überhaupt? Wollen die Damen und Herren aus Jamaika eventuell ganz harmlos überlegen, wie unter Aspekten des Tierschutzes und der Hege der Fischbestände verstärkt neue Fanggeräte eingesetzt werden können?

Nun gut, der Antrag ist vage formuliert. Unser FDP-Kollege Bornhöft hat dankenswerterweise vorher schon auf der Landtagsseite ein paar Hintergrundinformationen preisgegeben und auch eben einige Erläuterungen gegeben.

(Christopher Vogt [FDP]: Das waren sogar Vordergrundinformationen!)

Sehr geehrter Herr Bornhöft, liebe Jamaika-Koalition, deshalb zunächst meine Bitte: Formulieren Sie Ihre Anträge doch so eindeutig, dass jeder hier im Plenum den Sinn erfassen kann. - Wir sollen immerhin über den Antrag und nicht über die Rede abstimmen.

(Zuruf und Heiterkeit FDP)

Auch soll es vor allen Dingen um die Freizeitfischerei und § 39 des schleswig-holsteinischen Landesfischereigesetzes gehen. Dieser Paragraf besagt: „das Fischen mit der Handangel, das von Vornher

(Dennys Bornhöft)

ein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist (Catch & Release) sowie … das Aussetzen von Fischen in fangfähiger Größe zum Zwecke des alsbaldigen Wiederfangs mit der Handangel“ sind verboten.

(Zuruf Christopher Vogt [FDP])

Die Vermutung, es geht vielleicht um die Gemeinsame Fischereipolitik, hat sich offenbar bestätigt. Nun ist es so, dass mit der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union seit dem 1. Januar 2015 schrittweise Rückwurfverbote für Fischereien auf quotierte Arten eingeführt worden sind. Die Fischer und Angler müssen sich an diese Gesetzeslage halten.

In Schleswig-Holstein gibt es dazu das besagte Catch-and-release-Verbot. Die Landesregierung erläutert dazu auf ihrer Seite wichtige Fragen aus der Praxis: „Dorschfangbegrenzung in der Freizeitfischerei“. Frau Präsidentin, ich zitiere daraus mit Ihrer Erlaubnis:

„Unabhängig von der Frage, ob im konkreten Einzelfall überhaupt eine tierschutzgerechte Hälterung von Dorschen im Setzkescher möglich ist, ist es nicht zulässig, Dorsche nur vorrübergehend zu hältern und dann nach Überschreiten des Fanglimits zurückzusetzen.“

Also nicht nach dem Motto: Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht was Bess‘res findet.

Ein Blick in den Koalitionsvertrag der Jamaikaner bestätigt meine Vermutung. Ich zitiere nochmals mit Ihrer Zustimmung, Frau Präsidentin:

„Die jüngste Reform der EU-Fischereipolitik hat Fortschritte in Bezug auf eine schonende Bewirtschaftung und für den Aufbau der Fischbestände gebracht. … Nachhaltige Angelfischerei in den Vereinen ist gelebter, praktischer Naturschutz und entsprechend anzuerkennen.“

So weit, so gut.

„Wir begrüßen, über ‚Runde Tische‘ Lösungen mit Anglerinnen und Anglern sowie Sportfischerinnen und -fischern zu finden, unter anderem zu Problemen wie die Zulässigkeit des Zurücksetzens von maßigem Beifang oder von maßigen Fischen.“

Da fragt man sich: Was soll hier eigentlich geregelt werden?

(Dennys Bornhöft [FDP]: Das habe ich gera- de erläutert!)

Natürlich sind Runde Tische immer gut zum Gedankenaustausch. Aus unserer Sicht kann ein Runder Tisch insbesondere zum neuen Entwurf des Landesfischereigesetzes sogar sinnvoll und zielführend sein.

Liebe Jamaikaner, wenn Sie allerdings einen Runden Tisch benötigen, um Ihre unterschiedlichen Auffassungen zur nachhaltigen Fischerei zwischen der FDP-Fraktion und dem grünen Ministerium zu diskutieren, bilden Sie doch einfach einen Arbeitskreis!

(Zuruf Dennys Bornhöft [FDP])

Einen Runden Tisch allein zum Zweck, das Catchand-release-Verbot Schleswig-Holsteins auszuhebeln, lehnen wir als Sozialdemokraten ab. - Vielen Dank.

(Beifall SPD - Zurufe)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Klaus Jensen das Wort.

(Unruhe - Glocke Präsidentin)

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Darf ich ein bisschen um Aufmerksamkeit bitten? - Danke schön.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Zurufe)

Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, das Problem der Zulässigkeit des Zurücksetzens von maßigem Beifang oder von maßigen Fischen anzugehen. Dennys Bornhöft hat dies eben in seiner Rede ausführlich erläutert. Deswegen werde ich mich kürzerfassen können. Frau Metzner, ich kann Ihnen versichern, dass hier nichts Mysteriöses oder Geheimnisvolles geplant ist. Wir wollen gewisse Dinge besprechen und geregelt wissen.

(Vereinzelter Beifall CDU und FDP)

Im Fischereigesetz ist geregelt, dass ein gezieltes Fischen auf große Exemplare nicht zulässig ist, wenn nicht deren Verwertung bezweckt wird, sondern von vorherein nur ein Zurücksetzen beabsichtigt ist, das sogenante Catch and Release. Insofern stellt sich schon die Frage, ob dann überhaupt ein

(Kerstin Metzner)

Regelungsbedarf besteht. Ich werde gleich näher darauf eingehen.

Vorweg möchte ich aber betonen, dass die Anglerinnen und Angler in ihrer allergrößten Mehrheit sehr verantwortungsvoll mit diesem Thema umgehen. Es ist nicht der Fall, dass ein Missstand behoben werden soll. Vielmehr geht es um eine rechtliche Unsicherheit, die es zu prüfen und womöglich zu beseitigen gilt.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Tierschutzgesetz das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund verboten ist und unter Strafe steht. Das ist auch gut so. Der „vernünftige Grund“ ist jedoch nicht eindeutig definiert. Ganz allgemein erfüllt der Fischfang zum Zwecke der Ernährung oder der Hege und Bewirtschaftung dieses Erfordernis.

Wie steht es aber mit dem Zurücksetzen von Fischen? Die ehemalige Fischereiministerin Juliane Rumpf hat in einer Plenardebatte 2011 ausgeführt, dass dieses Zurücksetzen von Fischen, für die keine sinnvolle Verwertungsmöglichkeit besteht, weiterhin erlaubt sei. Dies wird in der Praxis auch so gelebt. Dennoch bleibt eine Rechtsunsicherheit, die durch klarstellende Formulierungen beseitigt oder zumindest vermindert werden kann.

Ob dies durch Ergänzungen im Fischereigesetz unmittelbar oder durch andere geeignete Maßnahmen erreicht wird, soll am beantragten Runden Tisch geprüft werden, und das selbstverständlich unter Beachtung des Natur- und Tierschutzes sowie der Hege der Fischbestände.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem gemeinsamen Antrag der Jamaika-Fraktionen und habe fertig. Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Lasse Petersdotter das Wort.

(Lars Harms [SSW]: Langsam kriege ich Hunger! - Serpil Midyatli [SPD]: Er isst noch nicht einmal Fischstäbchen! - Weitere Zuru- fe)

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich werde das Gefühl nicht los, dass das Thema im Hohen Haus noch nicht ganz durchgedrungen

ist. Das Grundproblem ist, dass ein Gewässer kein Supermarkt ist. Bei aller Spezialisierung, bei allem gewissenhaften Aussuchen von Köder, Gewässer und Wetterbedingungen kommt es doch dazu, dass ich am Ende des Tages nicht den Fisch fange, den ich fangen wollte, nicht in der Größe, nicht in der Art. Wie gehe ich dann damit um? Vereinfacht ausgedrückt: Was ist, wenn ich einen Barsch angeln wollte und einen 2-m-Wels gefangen habe?

(Zurufe)

Damit müssen wir uns auseinandersetzen. - Ich merke, einige hier im Haus haben Ideen, was sie mit diesem Wels machen würden; das freut mich für Sie. Ich hoffe, dass ein großer Ansatz dabei der Nahrungserwerb wäre, denn das ist vom Tierschutzgesetz abgedeckt, allerdings bei einem 2-m-Wels teilweise nicht ganz ungefährlich, wenn man sich die Quecksilberbelastung und andere Dinge anguckt. Ein anderer vernünftiger Grund, der im Tierschutzgesetz definiert ist für die Qual, den Schmerz und den Tod eines Fisches, ist die Hege und Pflege des Fischbestandes.

Beim Nahrungserwerb geht es - wie gesagt - darum, sich zu ernähren, und es gibt Beispiele dafür. Wenn jemand zum Beispiel einen 50-cm-Hecht gefangen hat, obwohl er gern einen 70-cm-Hecht fangen wollte, weil der satter macht - ganz ehrlich, dafür sind Kühltruhen erfunden, und die sind dann dafür zu nutzen.