Es bleibt eine unambitionierte Novelle, die dem ULD das Leben unnötig schwerer macht - eine zahnlose Schlange kann nur blaue Flecken machen - und hinter anderen Bundesländern, übrigens auch schwarz-grün regierten, zurückbleibt. Ich hoffe nicht, dass das an der FDP lag, die in Hessen nicht dabei ist.
Burkhard Peters kann uns gleich in seiner unnachahmlichen Art erklären, welche Verbesserungen darin enthalten sind, die mit uns nicht machbar gewesen wären. Du hast leider auch nur fünf Minuten Redezeit. Das kannst du gern auf der nächsten Sommerakademie erklären und erläutern. Ich bin
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verspreche hiermit hochfeierlich, ich werde das Maul nie wieder so voll nehmen.
Dieses Gesetz ist hier im Landtag nicht mit heißer Nadel gestrickt worden, es ist mit glühender Nadel gestrickt worden - und das eigentlich ohne Not. Seit Mai 2016 - seit 2016! - weiß die Landesregierung übrigens auch die alte Landesregierung, lieber Kai -, dass die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die sogenannte JI-Richtlinie im Bereich der Justiz und der inneren Sicherheit in Landesrecht umgesetzt werden muss. Erst Mitte Dezember 2017 - Kai hat es gesagt - wurde das Parlament mit einem vorläufigen Gesetzentwurf konfrontiert. Eine endgültige Fassung lag uns erst Mitte Januar 2018 vor, und diese enthielt an vielen Stellen noch Änderungen und Ergänzungen.
Der Gesetzentwurf hat 238 Seiten und befasst sich mit einer Rechtsmaterie, die, gelinge gesagt sperrig, komplex und extrem schwierig ist. Sie hat neben den Änderungen im Landesdatenschutzgesetz Auswirkungen auf 37 andere Gesetze - bisher. Und sie regelt Dinge von allergrößter Wichtigkeit für uns alle. Das muss uns allen klar sein.
Meine Damen und Herren, wenn der Städte- und Gemeindetag davon redet, Daten seien das ,,Öl des 21. Jahrhunderts“, und deswegen sollten die Kommunen einen schwunghaften Handel damit betreiben, um ihre klammen Kassen damit zu füllen, kann ich dem nur entgegenhalten: Wenn Daten das Öl des 21. Jahrhunderts sind, dann ist der Datenschutz der Umweltschutz des 21. Jahrhunderts.
Angesichts dieser Dimensionen und der Komplexität der Materie ist das Gesetzgebungsverfahren für uns Abgeordnete der Koalition und auch für die Opposition eine Zumutung gewesen. Wegen des enormen Zeitdrucks konnten wir noch nicht einmal eine dringend erforderliche mündliche Anhörung durchführen. Die sehr umfangreichen und anspruchsvollen schriftlichen Stellungnahmen konnten in der Kürze der Zeit kaum angemessen gewürdigt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine solche Zumutung für uns als Gesetzgeber - das darf sich nicht wiederholen!
Aber es ist aus vielen Gründen wichtig und richtig, dass wir das Gesetz heute in zweiter Lesung verabschieden. Denn die EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 unmittelbar in Kraft, und in vielen Bereichen ist eine zeitgleiche Anpassung unseres Landesrechts zur Vermeidung von erheblicher Rechtsunsicherheit und zur Vermeidung von Abmahnungswellen findiger Rechtsanwaltsbüros mehr als erstrebenswert. Die scharren schon mit den Hufen, wenn wir da nicht ordentlich arbeiten. Das hat uns auf Anregung der SPD-Fraktion der Wissenschaftliche Dienst sehr deutlich gemacht. Aber auch dieser Umstand war dem Innenministerium schon lange bekannt. Wie gesagt, schon die Vorgängerregierung hat meines Erachtens - wie sagt man heute so schön - einige gewisse Saumseligkeit an den Tag gelegt.
Herr Peters, könnte es denn sein, dass die EU-Datenschutz-Grundverordnung im Prinzip auch Einfluss auf unseren Antrag hatte, den Sie gerade in der vorherigen Debatte abgelehnt haben?
- Ich werde über die Qualitäten der DatenschutzGrundverordnung gleich noch reden. Ich halte die Verordnung für einen absoluten Meilenstein im Datenschutz. Sie wird vieles, was möglicherweise jetzt noch in diesem Gesetz schwach geregelt ist, nach vorn bringen. Das ist ein Riesenfortschritt, und ich freue mich, dass Jan Philipp Albrecht, einer der Vä
Angesichts dieser Umstände ist meine Bilanz bezüglich der Qualität des heute verabschiedeten Gesetzes zwiespältig. Wir datenschutzpolitischen Sprecher der Koalition, Werner Kalinka, Stephan Holowaty und ich, haben in langen Sitzungen noch einige wichtige Änderungen durchgesetzt. Das betrifft zum Beispiel den Beschäftigtendatenschutz, die Videoüberwachung, aber auch die Kontrollrechte des ULD, wenn aus Sicherheitsbedenken heraus Auskunftspflichten bei der Datenverarbeitung nicht direkt gegenüber den Betroffenen erfüllt werden können.
In anderen Bereichen bleiben zumindest bei mir viele Zweifel. Das betrifft vor allem die in § 17 und § 64 geregelten Ausübungen der Befugnisse des ULD. Hier hat das ULD im Rahmen der Anhörung schwerwiegende Kritik am Entwurf geäußert. Er sei teilweise europarechtswidrig. Ich weise darauf hin: Diese Kritik hat auch die Bundesdatenschutzbeauftragte, Frau Voßhoff, zum entsprechenden Gesetzeswortlaut im Bundesdatenschutzgesetz geäußert. Das ist eine Kollegin, die von der CDU stammt. Das scheint also nicht ganz von der Hand zu weisen zu sein.
Umso wichtiger ist es, dass wir uns jetzt eine Evaluationsvorschrift in das Gesetz hineingeschrieben haben. Wir werden das Gesetz nach einem Jahr einer umfassenden Revision unterziehen. Besonders neuralgische Punkte haben wir in der Evaluationsvorschrift ausdrücklich benannt. Das gibt uns die Möglichkeit, erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz einzuspeisen, gesetzgeberische Fehler auszubügeln und Erfahrungen aus anderen Bundesländern mit den dortigen Umsetzungsgesetzen zu berücksichtigen.
Letzter Satz! - Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist angesichts der jüngsten Katastrophen im Bereich des Datenschutzes - Facebook und Cambridge Analytica - ein Riesenfortschritt. Schon aus diesem Grund stellt auch das heute verabschiedete
Gesetz, selbst wenn es an einigen Stellen noch Nachbesserungsbedarf gibt, einen deutlichen Schritt nach vorn dar. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken, dass Sie heute, am Freitagnachmittag, noch so zahlreich hier im Hohen Haus vertreten sind.
Das Thema Datenschutz ist fundamental wichtig. Deshalb freue ich mich jetzt auch sehr über diese vielen Zwischenrufe; das heißt, Sie sind nicht nur noch da, sondern auch noch wach. Das ist eine gute Sache.
Sie dürfen jetzt ruhig mit Ihren Ausführungen beginnen, weil es bei uns eine Selbstverständlichkeit ist, dass die Abgeordneten während einer laufenden Plenartagung da sind, Herr Abgeordneter.
In der Tat ist es so - der Kollege Burkhard Peters hat das kurz dargestellt -: Die Beratung und die Diskussion zum Landesdatenschutzgesetz sind nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig gewesen. Das kann man in aller Deutlichkeit so sagen. Ich freue mich, dass Kollege Dr. Dolgner nun versucht hat, die Vergnügungssteuerpflicht noch ein bisschen in die Debatte einzuführen. Das kann man so sehen, wie man will.
Die Verordnung hat, wie wir wissen, erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Unternehmen, aber eben auch auf die öffentliche Verwaltung. Darum geht es bei dem heute vorliegenden Landes
datenschutzgesetz und den begleitenden Gesetzesänderungen. Unser bisheriges Datenschutzniveau in Schleswig-Holstein ist schon sehr gut. Für Bürger und Behörden ist es aber auch wichtig, überall in der EU ein identisches Schutzniveau zu haben - genau das ist der Sinn der Europäischen DatenschutzGrundverordnung.
Lassen Sie mich kurz ein paar Aspekte von den vielen Aspekten, die man hier diskutieren könnte, herausgreifen. Zunächst zum ULD: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz als Aufsichtsbehörde wird in Zukunft eine noch viel stärkere und selbstständigere Rolle spielen müssen, als dies bisher der Fall war. Die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit ist uns hier besonders wichtig. Die Umsetzung des Bundesdatenschutzgesetzes wird für das ULD mit dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung übrigens eine ziemliche Herausforderung werden, da es sich aus meiner Sicht vorrangig als Partner positionieren wird. Das hoffe ich, und ich hoffe, dass Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger das auch so verstehen. Das ULD ist ganz klar eine Aufsichtsbehörde. Entscheidend ist aber, dass wir und das ULD es erfolgreich umsetzen. Deswegen freue ich mich auch, Frau Hansen, dass Sie heute den Weg hierher gefunden haben. - Vielen Dank.
Ich freue mich, dass das ULD auch die Beratungsfunktion kräftig wahrnimmt, Behörden und Unternehmen entsprechend unterstützt und helfen kann.
Auch die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in den Behörden in den Kommunen wird keine kleine Herausforderung. Es geht nicht nur darum, diese Menschen zu finden und entsprechend in die Prozesse einzubinden, sondern es geht auch aus Sicht der Datenschutzbeauftragten darum, die Rolle konstruktiv zu leben - nicht als Verhinderer, sondern als Mitgestalter. Datenschutz ist ein Element der Gestaltung, nicht der Verhinderung. Davon bin zumindest ich, was die digitale Welt betrifft, überzeugt.
Daten zu schützen, ist eben kein Ärgernis, soll und darf kein Ärgernis sein, sondern muss Teil des Selbstverständnisses eines freiheitlichen Staates sein. Gleichzeitig gilt aber auch, dass Datenschutz nicht eine einmalige, sondern eine kontinuierliche Aufgabe ist. Wir haben deshalb ganz bewusst einen Evaluierungsparagrafen eingeführt. Dieser ist zunächst eine Selbstverpflichtung. Wir wollen damit