Protokoll der Sitzung vom 04.07.2018

Gestatten Sie eine weitere Nachfrage?

Selbstverständlich.

Lieber Lars Harms, ich wollte nur sagen: Ich würde mich freuen, wenn Sie jetzt zum Lob kommen.

(Heiterkeit Lars Harms [SSW])

- Das ist doch ein nahtloser Übergang. Ich will das gern tun, weil ich ja schon am Anfang gesagt habe: Es ist in der Tat so, dass, wenn wir aus der Opposition heraus mit Vorschlägen kommen, sie vernünftig betrachtet werden. Wir werden uns nicht in allen Dingen einig werden. Das kann man auch nicht verlangen. Wo man sich aber einig werden kann, wird ein Vorschlag durchaus aufgegriffen - beispielsweise beim Feiertag. Den Vorschlag hatten wir eingebracht. Wir wollten einen anderen Tag, am Ende ist aber ein zusätzlicher Tag herausgekommen. Wir finden es gut, dass wir da in die Koalition Bewegung hineingebracht haben.

(Volker Schnurrbusch [AfD]: Unser Ände- rungsantrag!)

Nicht jede Gruppierung in der Koalition war unbedingt dafür, einen Feiertag in Schleswig-Holstein einzuführen, obwohl die Bürgerinnen und Bürger es verdient haben.

Bei den Haushaltsberatungen haben wir angeregt, eine Tierheimförderung einzuführen, weil die Tierheime wirklich finanzielle Schwierigkeiten haben.

Auch darauf haben Sie sich eingelassen und gesagt: Das ist ein guter Vorschlag, den übernehmen wir, und das machen wir mit. - Auch das hat uns sehr gefreut.

(Beifall Annabell Krämer [FDP])

Als es darum ging, wie von uns beantragt, ein Konzept zur Ganztagsbetreuung einzuführen, hat die Ministerin - sie ist jetzt leider nicht da, deswegen kann sie das Lob nicht hören, geben Sie es ihr bitte weiter - gesagt: Es macht eigentlich Sinn die Kinder und Jugendlichen in der Ferienzeit in den Schulen adäquat und pädagogisch wertvoll zu betreuen. Es heißt, im Laufe dieser Legislaturperiode soll da etwas kommen. Auch das ist aus unserer Sicht gut.

Wir haben uns auch auf Neuregelungen bei den Straßenausbaubeiträgen einigen können. Wir haben es den Leuten erleichtert, indem sie entweder kleinere Beträge zahlen oder die Kommunen sogar ganz auf die Erhebung von Ausbaubeiträgen verzichten können. Auch das haben wir gemeinsam im Rahmen eines großen Kompromisses gemacht. Das finde ich sehr löblich.

Wo ich schon beim Löblichen bin, so betrifft das auch das, worüber hier alle geredet haben: die Flüchtlingspolitik. Auch da mag es Unterschiede geben, die wir schon ausgetragen haben - beispielsweise, wenn es um das Abschiebegefängnis geht, da gibt es unterschiedliche Haltungen -, aber ich finde es ganz wichtig und der Ministerpräsident hat das sehr deutlich gemacht: Wenn es um die große, humanitäre, menschenfreundliche Linie geht, dann sind wir alle auf einer Seite, und da wollen auch wir als SSW Sie unterstützen. Wir brauchen Europa, europäische Zusammenarbeit und eine humanitäre Flüchtlingspolitik. Diejenigen, die zu uns flüchten, müssen mit allen Mitteln, die wir haben, unterstützt werden. Wenn solche Situationen wie beispielsweise mit der „Lifeline“, geschehen, sagen Sie sofort: Ja, wir sind bereit, Leute aufzunehmen. - Das haben wir sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen. In der Öffentlichkeit läuft die Diskussion manchmal völlig anders, da sind solche Äußerungen deshalb wichtig. Dafür vielen Dank, Herr Ministerpräsident.

(Beifall SSW)

Lieber Kollege Harms! Ihre bildreiche Sprache ist für uns alle oft eine Freude, aber ich würde um etwas mehr Fingerspitzengefühl bitten. Der Vergleich mit den „Latten am Zaun“ war nicht so glücklich.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit erkläre ich den Tagesordnungspunkt für beendet.

(Unruhe)

- Was war anzumerken?

(Lars Harms)

(Sandra Redmann [SPD]: Männer! Das ist echt ein Problem im Moment!)

Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben vereinbart, dass wir jetzt zum Tagesordnungspunkt 6 kommen:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 19/761

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Abgeordneten der AfD-Fraktion, Volker Schnurrbusch, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe verbliebene Gäste! Die Nutzung von Motorfahrzeugen auf nicht schiffbaren Gewässern erster Ordnung und auf Gewässern zweiter Ordnung unterliegt derzeit einer grundsätzlichen Genehmigungspflicht. Konkret regelt dabei § 15 Absatz 2 des Landeswassergesetzes, in welchen Fällen eine solche Genehmigung zu versagen ist oder mit einschränkenden Nebenbestimmungen versehen werden kann. Die Versagungsgründe sind in der Form juristischer Generalklauseln ausgestaltet. Gegen eine Genehmigung können im Einzelfall Gründe des Allgemeinwohls sprechen. Hierzu zählt das Gesetz die öffentliche Wasserversorgung, den Erhalt von Natur, Landschaft und Gewässern sowie die öffentliche Sicherheit.

(Unruhe)

In der derzeitigen Regelung des § 15 Landeswassergesetz findet eine Unterscheidung zwischen Elektro- und Verbrennungsmotoren nicht statt. Dies wäre aufgrund des technischen Fortschritts und eines gerade in Schleswig-Holstein stärker ausgeprägten Umweltbewusstseins aber durchaus angezeigt, wie wir meinen. Nach der aktuellen Rechtslage setzt auch der Betrieb von Elektrofahrzeugen mit einer nur geringen Motorleistung eine Genehmigung voraus. Das führt auf kommunaler Ebene zu einer sehr unterschiedlichen Verwaltungspraxis. Sehr oft werden dabei auch für Elektrofahrzeuge mit geringerer Motorleistung Genehmigungen verweigert, wobei dies mit drohenden Beeinträchtigungen für die Umwelt begründet wird. Diese werden jedoch oft nicht näher beschrieben. So fordern Behörden zum Beispiel die Vorlage von gutachterli

chen Stellungnahmen zu Lärmemissionen, obwohl derartige Emissionen bei Elektrofahrzeugen überhaupt nicht relevant sind. Auch hohe Geschwindigkeiten können durch Elektrofahrzeuge mit einer Motorleistung von 900 W nicht erzielt werden. Elektroboote sind nicht grundsätzlich schneller als zum Beispiel Ruderboote. Auch ein Befahren sensibler Uferbereiche ist nicht zu erwarten, da gerade Boote mit Elektromotoren wegen ihres langen Motorschaftes flache Gewässerzonen meiden müssen.

Die derzeitige Gesetzeslage geht von dem Grundsatz aus, dass die Erteilung von Genehmigungen für Motorfahrzeuge auf den genannten Gewässern nicht der Regelfall sein sollte. Das bedeutet in der Praxis, Genehmigungen nur in Ausnahmefällen zu erteilen, oft nur unter Einschränkungen.

Initiativen für eine ermessensgerechtere und zugleich einheitliche Verwaltungspraxis sind in der Vergangenheit ohne nennenswerten Erfolg geblieben, da das gesetzliche Erfordernis der grundsätzlichen Genehmigungspflicht für sämtliche Arten von Motorfahrzeugen weiter besteht.

Mit unserem Gesetzentwurf schlagen wir daher vor, den Betrieb von Fahrzeugen mit Elektromotoren bis zu 900 W vom grundsätzlichen Genehmigungserfordernis des § 15 Absatz 1 Satz 1 Landeswassergesetz auszunehmen. Dies kommt in der beantragten Ergänzung des Absatzes 1 durch einen neuen Satz 3 zum Ausdruck.

Der Betrieb von Fahrzeugen mit Elektromotoren bis zu 900 W führt nicht zu Beeinträchtigungen, die das Versagen einer Genehmigung rechtfertigen. Stattdessen unterstützen solche Fahrzeuge gerade die Teilhabe älterer und behinderter Menschen an der Natur, indem sie zum Beispiel das Ausüben des Angelsports auch denjenigen ermöglichen, die hierzu auf technische Unterstützung angewiesen sind.

Zwar hat die Landesregierung inzwischen einen neuen Entwurf des Landeswassergesetzes beschlossen und auf den Weg zu einer Verbandsanhörung gebracht, doch an der bisherigen grundsätzlichen Genehmigungspflicht für Motorfahrzeuge soll sich auch nach diesem Entwurf in Zukunft nichts ändern. Dies wird aus der geplanten Neufassung des § 19 ersichtlich, die nach dem Wunsch der Landesregierung an die Stelle des bisherigen § 15 treten soll.

Das inhaltliche Anliegen unseres Gesetzentwurfs ist damit unverändert aktuell. Wir beantragen die Überweisung an den Innen- und Rechts-, aber auch an den Umwelt- und Agrarausschuss. - Vielen Dank.

(Vizepräsidentin Kirsten Eickhoff-Weber)

(Beifall AfD)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Klaus Jensen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die AfD kommt heute mit einem Gesetzentwurf, der im Ansatz nun wirklich nicht ganz neu ist. Die darin formulierte Forderung war bei der letzten Novellierung des Landeswassergesetzes vor etwa zwei Jahren in einem Änderungsantrag - na, von wem wohl? - von der CDU enthalten. Das sieht doch sehr nach Abschreiben aus.

§ 15 Landeswassergesetz fordert die grundsätzliche Genehmigung für eine Nutzung von Motorfahrzeugen auf nicht schiffbaren Gewässern. Ausnahmen können von den unteren Wasserbehörden unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Dies wird aber in den Kreisen durchaus unterschiedlich gehandhabt. Die Ablehnungen werden meist mit der Besorgnis begründet, es könnte zu Beeinträchtigungen der Umwelt kommen.

Der Kern des Problems liegt in dem Umstand, dass das Wassergesetz nicht zwischen Elektro- und Verbrennungsmotoren unterscheidet. Der Landessportfischerverband, immerhin ein anerkannter, engagierter Naturschutzverband, hat den Wunsch auch an uns herangetragen, die Unterscheidung nunmehr ins Gesetz aufzunehmen und Elektromotoren mit geringer Leistung zuzulassen. Dem stehen wir aufgeschlossen gegenüber.

Meine Damen und Herren, es ist doch eigentlich nicht nachvollziehbar, dass wir bei anderen Mobilitätsformen ganz verzückt den Elektroantrieb preisen - denken Sie nur an die E-Autos -, und genau diese Antriebsform soll auf den Gewässern pauschal verboten sein. Ich glaube nicht, dass hier ein überbordender Betrieb von Elektrobooten zu erwarten ist und damit eine massive Störung von Natur und Umwelt einhergeht. Die Sportfischer haben in der Regel, auch durch die Erlangung des Fischereischeins, einen sehr sensiblen und verantwortungsbewussten Zugang zur Natur. Diese Fähigkeit sollten wir ihnen auch zugestehen.

Noch etwas, was es dabei zu bedenken gilt: Viele Sportfischer kommen, wie unsere Gesellschaft allgemein, in ein Alter, in dem man für kleine Erleichterungen bei der Ausübung der Tätigkeit des Sports

dankbar ist. Auch das sollten wir mit berücksichtigen.

Ich möchte eine weitere Überlegung in die Diskussion einbringen: Warum behandeln wir die Gewässer eigentlich grundsätzlich anders als unsere Wälder? Warum sehen wir das freie Betretungsrecht des Waldes als selbstverständlich an, den Zugang zu den Gewässern aber nicht? Das könnte noch einmal ein interessanter Aspekt in den Beratungen sein, auf die ich schon gespannt bin.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf befasst sich mit einem sehr spezifischen Teil des Landeswassergesetzes. Seit Mitte Juni liegt uns ein Kabinettsentwurf zu einer umfassenden Novelle dieses Gesetzes vor. Die jetzt anstehende grundlegende und systematische Überarbeitung des seit 1960 geltenden Landeswassergesetzes sollten wir zum Anlass nehmen, diesen speziellen Aspekt des Befahrens der Gewässer mit in unsere Beratungen einzubeziehen. Deswegen macht es Sinn, den Gesetzentwurf in den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, FDP und AfD)

Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Kerstin Metzner das Wort.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste auf der Tribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einen Gesetzentwurf zu § 15 Landeswassergesetz Befahren mit Motorfahrzeugen - vorliegen. Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis Absatz 1 Satz 1:

„Wer nicht schiffbare Gewässer erster Ordnung und Gewässer zweiter Ordnung, mit Ausnahme von Sportboothäfen, mit Motorfahrzeugen befahren will, bedarf der Genehmigung.“

Wie bereits erwähnt, regelt Satz 2 die üblichen Ausnahmen für Behörden- und ähnliche Fahrzeuge sowie für den Eigenbedarf der Gewässereigentümerin oder des Gewässereigentümers.

(Unruhe)