- Es ist ein Reförmchen. Wir haben jetzt nicht den ganz großen Wurf gemacht, sondern wir haben eine kleinere Anpassung gehabt.
Das Lehrkräftebildungsgesetz von 2014 bestand aus viel mehr als aus diesen zwei Schulformen. Auf der einen Seite kritisieren Sie, dass man es allein auf die Schulform reduzieren würde. Bei diesem Lehrkräftebildungsgesetz von 2014 geht es auch sehr stark um Inklusion und Heterogenität. Danach haben sich insbesondere die Hochschulen auf den Weg gemacht.
Herr Loose, Sie sprachen dieses Klischee von der pädagogischen EUF und der leistungsorientierten CAU an. Da muss ich Ihnen widersprechen. Das hat sich ein Stück weit überholt; denn die CAU ist pädagogischer geworden, und die EUF hat sich in der Fachorientierung sehr stark angepasst. Es gibt dort eine Entwicklung, es gibt nicht mehr diese krasse Kluft zwischen diesen beiden Hochschulen.
Die Universitäten haben geliefert. Wir haben jetzt zwei Lehramtsstudiengänge. An der Europa-Universität Flensburg kann man Gemeinschaftsschullehramt studieren und einen Abschluss im Gymnasiallehramt erreichen. Wenn man an einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe ist, braucht man natürlich eine entsprechende Ausbildung.
An der CAU gibt es das Gymnasiallehramt. Darüber hinaus, das muss man ehrlich sagen, gibt es auch die Möglichkeit, zwei Sek-I-Fächer zu studie
ren. Denn diese Schulen, auch wenn sie nicht immer im Fokus stehen, gibt es auch noch in diesem Land, und sie haben ein massives Problem, Lehrer im Vorbereitungsdienst zu finden. Dort sind viele Stellen offen, und hierauf sollte ein viel stärkerer Fokus gerichtet werden.
Herr Kollege Habersaat, Sie haben gerade von Trennen gesprochen. Da möchte ich noch ein wichtiges Argument anführen. Der Sek-II-Vorbereitungsdienst erfolgt an der EUF gemeinsam mit der CAU. Auch der Sek-I-Bereich bietet einen gemeinsamen Vorbereitungsdienst an.
Herr Kollege, ich verstehe Ihre Ausführungen, dass Sie die derzeitigen Reformen für notwendig und richtig halten. Würden Sie diese auch so angehen, wenn die Grünen bei der Landtagswahl 50 % bekommen hätten?
- Das ist eine spannende Frage. Ich möchte sie unter anderem mit einem Beispiel beantworten. Im Jahr 2012 haben die Grünen aus der Opposition heraus ein Lehrkräftebildungsgesetz geschrieben. In diesem Lehrkräftebildungsgesetz ist der Stufenlehrer beschrieben, der ziemlich exakt das ist, was wir heute diskutieren.
Wir schaffen es also in einer Regierungskoalition mit CDU und FDP, mehr oder weniger einen Oppositionsantrag umzusetzen.
Es kamen noch ein paar Einzelaspekte hinzu. Aber nichtsdestotrotz ist dies ein Argument in die Richtung. Ihre Frage, ob wir eine Änderung im Lehrkräftebildungsgesetz angestoßen hätten, wenn wir 50 % hätten, muss ich verneinen, weil wir den Schulen wie den Hochschulen die Ruhe gönnen. Das ist ähnlich wie die Debatte bei G 8 und G 9, aber nichtsdestotrotz kann man diesen Kompromiss
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Christopher Vogt das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Land wird seinen Wohlstand nur erhalten können, wenn wir konsequent an dem Ziel, für eine weltbeste Bildung zu sorgen, arbeiten. Ich räume ein, das ist ein hehres Ziel aus dem Leitbild, man könnte auch sagen dem Marketingbaukasten meiner Partei, das immer etwas hoch gegriffen klingt.
Das Ziel ist aber absolut richtig und sollte deshalb die Richtschnur unseres Handelns sein. Lehrer haben einen der wichtigsten Berufe in unserer Gesellschaft. Ihre Ausbildung hat daher auch eine ganz besondere Bedeutung. Es ist unsere Verpflichtung, dass wir die jungen Menschen, die sich für diesen Beruf entschieden haben, bestmöglich ausbilden. Ich habe mich gestern an die Debatten zum Lehrkräftebildungsgesetz aus dem Jahr 2014 erinnert. Sie waren damals schon sehr deftig. Wir hatten viele Kritikpunkte an der damaligen Reform und an dem Gesetzgebungsverfahren. Der damalige hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion wird sich sicherlich daran erinnern. Er hat jetzt Karriere gemacht.
Es gab auch massiven Streit - was von der SPD heute noch einmal zu erwähnen vergessen wurde zwischen den Universitäten Kiel und Flensburg. Wir hatten ein großes Interesse daran - ich denke, das sollten alle haben -, das nicht wieder aufflammen zu lassen. Wir hatten damals nicht nur unsere Kritik daran geübt, sondern einen eigenen Gesetz
entwurf vorgelegt. Dem einen oder anderen wird es vielleicht aufgefallen sein: Der heutige Entwurf unterscheidet sich in einigen Punkten von dem damaligen Entwurf der FDP-Fraktion, dennoch können wir uns gut hinter diesem Kompromiss versammeln.
Unser Hauptkritikpunkt war damals, dass die überfällige Reform der Lehrerausbildung mit der Einführung eines Sekundarstufenlehrers, wie es damals beschrieben war, über das Ziel hinausgeschossen ist, die Lehrerausbildung an die vorhandene Schulstruktur anzupassen. Das war notwendig, aber die Frage war, wie dies angegangen wird. Es ist deshalb richtig, dass wir jetzt ein Lehramt für Gymnasien und ein Lehramt für Gemeinschaftsschulen in dieser Form schaffen. Das passt tatsächlich zur vorhandenen Schulstruktur. Die beiden Universitäten können ihre jeweiligen Stärken ideal ausspielen, und die angehenden Lehrerinnen und Lehrer werden passgenauer ausgebildet.
Ich freue mich, dass anders, als es die SPD-Fraktion tut, beide Universitäten den vorliegenden Gesetzentwurf nun ausdrücklich begrüßen. Sie haben begriffen, dass dieser nicht nur Kosmetik ist, wie einige meinen, und sie haben auch erkannt, dass die Ausbildung in dieser Form sinnvoll ist, anders, als es die Auffassung der SPD ist. Wir hatten kein Interesse an einer erneuten Auseinandersetzung zwischen den Universitäten. Sie sollen beide ihre verschiedenen Stärken noch besser nutzen und weiter ausbauen - zum Wohle unserer Schulen, der Schülerinnen und Schüler, der angehenden Lehrerinnen und Lehrer und natürlich auch der beiden Universitäten selbst.
Es müssen auch, das wurde bereits angesprochen, mehr junge Menschen dazu motiviert werden, sich für den Lehrerberuf zu entscheiden - dies auch mit Blick auf die Pensionierungswelle, die in einigen Jahren so richtig beginnen wird. Dies erreicht man natürlich nicht mit einem einzelnen Gesetz, aber es ist ein wichtiger Baustein.
Wir wollen natürlich möglichst viele der künftigen Absolventen in Schleswig-Holstein halten. Es wird ihnen künftig aber auch leichter fallen, sich in anderen Bundesländern zu bewerben, weil sie mit ihrem Profil auch dort besser zur vorhandenen Schulstruktur passen werden. Auch das müssen wir im Blick haben. Es wird uns letztlich ebenso gelingen, Absolventen aus anderen Bundesländern anzulocken.
Wir hatten 2014 sehr lebhaft über die Auswirkung auf die Besoldungsstruktur debattiert, vor allem natürlich im Grundschulbereich. Da haben wir mitt
lerweile eine Lösung gefunden und die schrittweise Anpassung auf A 13 vereinbart. Das war damals das Problem. Sie haben das Grundschullehramt geschaffen, was wir generell richtig fanden, aber es gab Probleme mit Blick auf die Studienzeit und die Besoldung. Das ist inzwischen geklärt, und wir haben einen guten und sinnvollen Weg gefunden.
Wir hatten über die Schaffung von neuen Strukturen in Flensburg debattiert, die wir in der Form damals nicht vorgenommen hätten. Dazu stehe ich auch nach wie vor. Jetzt sind sie aber da, und es macht keinen Sinn, das nach vier Jahren umzustoßen und Unruhe hereinzubringen. Ich denke, man sollte weiter daran arbeiten, dass dort gute Arbeit geleistet wird.
Bei mancher Fächerkombination und bei Mangelfächern können künftige Gemeinschaftsschullehrer auch am Gymnasium unterrichten. Diese Flexibilität brauchen wir. Doch in aller Regel wird für die einzelne Schulform ausgebildet.
Dass wir mit diesem Gesetz auch die Möglichkeit des Direkteinstiegs ausweiten, ist wegen der Lage auf dem Arbeitsmarkt leider notwendig. Ich sage das ganz offen. Mir ist es grundsätzlich lieber, wenn der Unterricht von Lehrern erteilt wird, die die gesamte Lehramtsausbildung durchlaufen haben. Doch wir dürfen uns nichts anderes vormachen: Wir brauchen selbstverständlich den einen oder anderen Direkteinsteiger, der auch eine Bereicherung für die Schulen sein kann. Das „Satellitenmodell“, Frau Ministerin, ist ein weiterer wichtiger Baustein, um gute Lehrer zu bekommen.
Ich wundere mich darüber, dass Sie, Herr Habersaat, immer noch vom Standesdünkel in solchen Debatten reden. Ich finde es schade, dass die SPD zu wenig selbstbewusst auf die Gemeinschaftsschulen schaut und immer herummault.
Vielen Dank, Herr Kollege. Sie haben wenige Sätze vorher selbst ausgeführt, dass Gymnasiallehrer in allen Fällen an Gemeinschaftsschulen arbeiten dürfen, Gemeinschaftsschullehrer aber nur unter bestimmten Bedingungen an Gymnasien. Was ist das für Sie anderes als die Beschreibung einer unterschiedlichen Wertigkeit, die Sie diesen beiden Lehrämtern beimessen?
- Noch einmal: Ich verstehe, ehrlich gesagt, Ihr Problem nicht. wir haben Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen. Da ist es sinnvoll, dass Gymnasiallehrer eingesetzt werden können, die eine passgenaue Ausbildung dafür haben. Das finde ich absolut sinnvoll. Sie sind ja auch Gymnasiallehrer geworden. Ich weiß nur nicht, was das mit Standesdünkel zu tun hat. Ich denke, es macht Sinn, für unterschiedliche Schulformen die Lehrer ideal auszubilden. Das Problem der SPD verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht. Es gibt an vielen Gemeinschaftsschulen Oberstufen, und dass da Gymnasiallehrer eingesetzt werden sollen, ist meines Erachtens völlig logisch. Ich verstehe Ihr Problem nicht.