Herr Jensen, Sie haben ja von Ihrer Frau berichtet. Grüßen Sie sie; ich bin mir sicher, sie ist klug und kompetent. - Vielen Dank.
Die Ministerin hat die vorgesehene Redezeit um 3 Minuten ausgeweitet. Diese Redezeit steht jetzt grundsätzlich auch allen anderen Fraktionen zusätzlich zur Verfügung. - Ich sehe jedoch nicht, dass hiervon Gebrauch gemacht werden soll.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, deshalb schließe ich die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/930 sowie den Alternativantrag Drucksache 19/979 federführend dem Wirtschaftsausschuss und mitberatend dem Finanzausschuss und dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.
Richtig? - Ja. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist somit einstimmig beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir auf die letzten Jahre zurückschauen, hat unsere Gesellschaft einen sehr großen Wandel vollzogen, und zwar gegenüber Menschen, die sich nicht heterosexuell oder gleichgeschlechtlich einordnen lassen wollen. Das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dabei geht es darum, die eigene Identität, die man für sich selbst erkennt, selbstbestimmt leben zu können. Ich bin sehr, sehr froh, dass wir mittlerweile in der Gesellschaft einen breiten Konsens dazu haben, diese Diskriminierung Stück für Stück abzubauen.
Teilweise - das haben wir hier miteinander schon einmal diskutiert - geschieht dies aber nicht freiwillig. Und so hat wieder einmal das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, tätig zu werden. Es stellt fest - ich zitiere -, dass die Regelungen des Personenstandsrechts mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar sind - da geht es um den § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes -, weil es neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen.
Genau darum geht es, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Sie wissen, wir haben an dieser Stelle schon einmal miteinander darüber diskutiert und festgestellt, dass wir uns überwiegend in diesem Haus einig sind, dass diese Möglichkeit - man hat sich jetzt auf „divers“ geeinigt, es waren auch die Begrifflichkeiten „anders“ und „inter“ im Gespräch; aber die NGO beziehungsweise Verbände haben sich jetzt auf „divers“ verständigt; vielleicht ändert sich das noch einmal, aber das ist im Moment der letzte Stand - aufgenommen werden soll. Wie gesagt, dieses Personenstandsrecht ist diskriminierend und hält so unseren Anforderungen aus dem Grundgesetz nicht stand. Es wurde die Bundesregierung aufgefordert, bis Ende dieses Jahres eine Neuregelung zu schaffen.
Wir haben schon einmal darüber diskutiert, also warum jetzt der Antrag der SPD-Fraktion? - Ganz einfach, liebe Kolleginnen und Kollegen - liebe Frau Ostmeier, vielleicht hören Sie einmal zu, denn jetzt kommt eine Kritik der SPD-Landtagsfraktion
So, wie sich das gehört, wünschen wir uns bei Dingen, die wir nicht gut finden, dass es zu einer Bundesratsinitiative kommt. Diese ist bereits von Rheinland-Pfalz und Bremen auf den Weg gebracht worden. Unser Sozialminister Heiner Garg ist dieser Initiative schon beigetreten, damit wir sie noch verbessern.
Denn leider sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dass nur einer Gruppe von Menschen diese Gesetzesänderung zugutekommen kann. Es sind nur intergeschlechtliche Menschen erfasst. Vor allem geht es uns aber auch darum, dass es danach immer noch nötig sein wird, ein ärztliches Gutachten beziehungsweise eine ärztliche Untersuchung vorzulegen und über sich ergehen zu lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist diskriminierend. Die Menschen, die das betrifft, fühlen sich dadurch sehr gedemütigt.
- Danke schön. Von daher freue ich mich sehr, dass auch Sie einen Alternativantrag eingebracht haben, liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU. Ich habe gesehen, dass Sie sich bei den Formulierungen von der Bundesratsinitiative haben helfen lassen. Ich freue mich sehr darüber. Diesen Antrag können wir selbstverständlich mittragen.
Diesen Antrag können wir selbstverständlich mittragen, und wir möchten unseren Sozialminister herzlich bei der Initiative unterstützen und ihm eine starke Stimme aus Schleswig-Holstein mitgeben. Uns haben Sie da an Ihrer Seite.
Wir wünschen uns endlich einen diskriminierungsfreien Umgang, damit die Rechte - die Pflichten sind in der Regel ja schon da - endlich auch hier eingehalten werden. Wenn wir dabei behilflich sein können, ein Bundesgesetz zu verbessern, haben Sie die SPD immer an Ihrer Seite. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundeskabinett der Koalition aus CDU, CSU und SPD hat am 15. August 2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtsregister eingetragenen Angaben beschlossen. Damit wird die Entscheidung und die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 umgesetzt - das ist also gut ein Jahr her. Darin wurde der Gesetzgeber verpflichtet, mit Frist zum 31. Dezember 2018 eine verfassungsgemäße Regelung zum Personenstandsrecht bezüglich einer Anerkennung eines dritten Geschlechts auf den Weg zu bringen. Im Besonderen ging es dabei um das normierte allgemeine Persönlichkeitsrecht und um das Diskriminierungsverbot. Mann und Frau reichen als Angabe im Personenstandsrecht nicht aus das haben wir eben gehört -, sagen auch die Karlsruher Richter.
Sie haben darauf mit der Zielvorgabe einer Änderung der mit der Verfassung nicht im Einklang erklärten Regelungen im Personenstandsrecht reagiert. Es ist für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung eine Erklärungsmöglichkeit zu schaffen, mit der das Geschlecht und der Vorname geändert werden können.
Es sind von der Bundesregierung unter Beteiligung der betroffenen Ministerien jetzt Regelungen sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen vorgesehen. Im neu gefassten § 22 Personenstandsgesetz wird nun die Möglichkeit bestehen, neben den Angaben „weiblich“ und „männlich“ auch die Eintragung des Personenstandsfalls ohne eine solche Angabe durch die Bezeichnung „divers“ zu wählen, wenn eine Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter nicht eindeutig möglich ist. Hier sprechen wir von einer dritten Option.
In Fällen, in denen auch die weitere Geschlechtsentwicklung nicht zu einer Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter führt oder eine bisherige Geschlechtszuordnung falsch war, würde der betroffenen Person nun die Möglichkeit eröffnet, durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt die Zuordnung zum Geburtseintrag ändern zu lassen, und falls es gewollt ist, auch einen neuen Vornamen zu wählen.
Eine mutige Lösung wurde hiermit aus unserer Sicht nicht gerade gewählt und auf den Weg gebracht. Beispielsweise hätte man den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ganz abschaffen können. Diese Möglichkeit bestand durchaus, und die Karlsruher Richter haben das auch ein bisschen
Das Gesetz grenzt den Kreis der weiter Infragekommenden weiterhin streng ein. Intersexuelle müssen ein medizinisches Gutachten erbringen, um den neuen Eintrag „divers“ zu erhalten.
„Dabei ist insbesondere die teure und unnötige Begutachtungspflicht vor einer Vornamens- beziehungsweise Personenstandsänderung sofort abzuschaffen und durch ein Verwaltungsverfahren zur Anerkennung der Geschlechtsidentität zu ersetzen.“
Meine Damen und Herren, ich glaube, damit habe ich alles gesagt. Ich freue mich auf eine Diskussion im federrührenden Innen- und Rechtsausschuss und im mitberatenden Sozialausschuss. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Die Würde aller Menschen ist unantastbar“, dieser Satz gilt ohne Einschränkung.
Deshalb haben wir die Pflicht, bestehende Diskriminierungen gegenüber bestimmten Gruppen abzuschaffen. Dazu gehören ganz eindeutig auch die Rechte von trans- und intersexuellen Menschen. Deren Rechte werden in Deutschland seit Jahrzehnten mit den Füßen getreten. Wir Grüne finden es beschämend, dass erst Bewegung in diese Debatte gekommen ist, weil das Bundesverfassungsgericht erneut ein Urteil gesprochen hat. Wir würden uns wünschen, dass politische Mehrheiten von sich aus bestehende Diskriminierungen beseitigen.
Der GroKo-Entwurf - das ist der Unterschied zur letzten Debatte, die Kollegin Midyatli hat das gerade schon gesagt -, der Gesetzentwurf aus dem Haus von Horst Seehofer, ist vor diesem Hintergrund auch aus grüner Perspektive peinlich und eine verpasste Chance. Anstatt das zu machen, was notwendig wäre und viele Verbände zu Recht fordern, wird Horst Seehofer diesen Ansprüchen nicht gerecht.
Man hat sich in der Großen Koalition auf einen Entwurf verständigt, der viel zu kurz greift und nach wie vor daran festhält, für die Personenstandsänderung von den betroffenen Menschen medizinische Gutachten einzufordern. Damit bleibt ein großes Stück der Diskriminierung erhalten. Wir Grüne finden das falsch und wünschen uns ein echtes Selbstbestimmungsgesetz.