Protokoll der Sitzung vom 26.09.2018

Zusammen mit dem Landesfischereigesetz wurde im parlamentarischen Verfahren auch eine notwendige Anpassung im Landesnaturschutzgesetz an Bundesrecht vorgenommen. Auch dafür möchte ich dem Parlament ausdrücklich danken. Sie geben damit den Naturparks in Schleswig-Holstein den notwendigen rechtlichen Rahmen, um ihre wertvolle Arbeit fortzusetzen.

Abschließend möchte ich mich ausdrücklich bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie sich intensiv und konstruktiv mit dieser doch eher trockenen Materie befasst haben.

(Serpil Midyatli [SPD]: Es geht um Fische! - Heiterkeit)

- Das ist absolut richtig. Ich nehme das mit der trockenen Materie zurück. Es geht um Fische. Das war eine richtige Anmerkung.

Auf jeden Fall einen herzlichen Dank. Am Ende liegt nun ein guter Vorschlag auf dem Tisch. So funktioniert gute Demokratie. - Herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

(Präsident Klaus Schlie)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Klaus Jensen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im vergangenen Jahr, 2017, hat die EU erstmals per Verordnung Tagesfangbegrenzungen in der Freizeitfischerei auf Dorsch in der Ostsee eingeführt. Diese Beschränkungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und damit auch unmittelbar für jeden Angler. Dadurch sind erstmals neben der Berufsfischerei, die eine Quotenregelung schon länger kennt, auch die Freizeitfischer von einem Limit betroffen. Eine wirksame Kontrolle bei Verstößen gegen das Tagesfanglimit ist bisher nicht möglich gewesen, weil das EU-Recht dies nicht hergibt, und auch in der nationalen Gesetzgebung ist dies nicht geregelt gewesen.

Das ist der wesentliche Grund für die jetzt anstehende Gesetzesänderung. Sie ist vom Umfang her recht überschaubar, weil nur zwei Paragrafen geändert beziehungsweise ergänzt werden, um wirksame Sanktionsmöglichkeiten durchsetzen zu können. Damit wird den Vorgaben durch die EU Rechnung getragen. Neben den Fischereiaufsichtsbeamten werden auch den Assistentinnen und Assistenten die gesetzlichen Rechte zur Kontrolle zugestanden, ohne dass für diese Aufgabe zusätzliches Personal erforderlich wäre.

Im Rahmen der Beratungen zu dieser Gesetzesänderung ist es gelungen, eine flächendeckende Kontrolle des Fahrtverlaufs eines Angelkutters zu verhindern. Abgesehen von den datenschutzrechtlichen Bedenken hätte dies die Angler unter Generalverdacht gestellt und ist von den Betroffenen auch vehement abgelehnt worden. Aber Anhörungen und Gespräche mit allen Beteiligten sind ja auch dazu da, ein Gesetzesvorhaben besser zu machen. Auch hier gilt das Strucksche Gesetz, dass kein Gesetzentwurf das Parlament so verlässt, wie er hineingekommen ist.

Meine Damen und Herren, dass die Freizeitfischer von den Fangbeschränkungen und der Sanktionierung bei Verstößen nicht begeistert sind, ist verständlich. Aber zum einen sind wir gehalten, EU-Recht umzusetzen, zum anderen erreichen die Fangmengen der Freizeitfischer nach Untersuchungen des Thünen-Instituts annähernd die der Berufsfischer. Also müssen bei knappen Beständen wie beim Dorsch auch beide zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Bestände beitragen.

Ich möchte aber auch betonen, dass zu Recht erwartet werden kann, dass bei einer künftigen Erhöhung der Fangquoten beide Seiten, die Berufs-, und die Freizeitfischer, gleichermaßen davon profitieren. Denn eines ist klar: Auch die Kutterfischerei hat eine erhebliche touristische und damit wirtschaftliche Bedeutung für die Ostseeküste, besonders in Heiligenhafen und auf Fehmarn. Ich hoffe, dass die Fischereiminister der EU dies bei der anstehenden Quotenfestlegung angemessen berücksichtigen.

Zum Schluss möchte ich noch kurz auf den zweiten Artikel des Gesetzentwurfs eingehen, der eine kleine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes beinhaltet. Diese ist aufgrund einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich, um unsere Naturparks in ihrer jetzigen Form gesetzlich abzusichern. Ansonsten haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir dieses Landesnaturschutzgesetz nicht anfassen wollen, weil wir uns einig sind, dass wir uns hier in Teilen nicht einig sind.

Meine Damen und Herren, abschließend kann ich feststellen, dass die vorliegenden Gesetzesänderungen eher marginal sind. Ein großer Wurf sieht anders aus. Aber diesen Anspruch hatte die Gesetzesänderung auch nicht.

Der Umwelt- und Agrarausschuss hat den Gesetzentwurf einstimmig beschlossen. Das sollten wir heute hier auch tun. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, vereinzelt FDP und Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Das Wort für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Kerstin Metzner.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Landtagskolleginnen und -kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Die SPD-Fraktion hätte heute gern dem Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesfischereigesetzes Schleswig-Holstein zugestimmt.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Kann sie ja immer noch! - Barbara Ostmeier [CDU]: Kann sie ja immer noch!)

Wir haben schon gehört: Strittige Formulierungen zur verpflichtenden Verwendung einer elektronischen Aufzeichnung aus dem Entwurf von Anfang des Jahres wurden nach dem Widerspruch von Fi

scherei- und Datenschutzverbänden schon herausgestrichen. Dass die Überwachung von Fangbeschränkungen der EU auch Personal mit entsprechenden Rechten erfordert, sehen wir als SPDFraktion natürlich auch so. Eine Aufforderung braucht immer Kontrolle, sonst ist sie für den Papierkorb.

Nun hat die Jamaika-Koalition eine Änderung eingebracht, die einen Punkt aufgreift, wie er am 22. Februar 2018 an dieser Stelle schon einmal diskutiert wurde. Das Angeln zum Wiederaussetzen haben wir als SPD-Fraktion hier im Februar 2018 schon einmal abgelehnt. Zwischenzeitlich haben wir uns mit unseren Mecklenburger Kolleginnen und Kollegen ausgetauscht. Es ist richtig: Der Begriff „Catch and Release“ wird auch in Mecklenburg-Vorpommern nicht verwendet, wohl aber wird das Fangen von maßigen Fischen zum Wiederaussetzen auch dort abgelehnt. Wie wir im Plenum schon mitbekommen haben, ist unser Kollege Bornhöft mit ganzem Herzen Angler.

(Beifall FDP - Zuruf FDP: So ist es!)

Und die Koalition möchte wieder einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag abhaken. Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis von Seite 72 des Vertrages:

„Wir begrüßen, über ‚Runde Tische‘ Lösungen mit Anglerinnen und Anglern sowie Sportfischerinnen und -fischern zu finden, unter anderem zu Problemen wie die Zulässigkeit des Zurücksetzens von maßigem Beifang oder von maßigen Fischen.“

(Demonstrativer Beifall FDP)

Die FDP hat ihren Wunsch nun eins zu eins erfüllt bekommen. So ist das bei Jamaika.

(Beifall FDP, Hans-Jörn Arp [CDU] und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Es gab einen Runden Tisch Fische, die Eingeladenen hatten auf jeden Fall schon einmal ähnliche Interessen, die fischereipolitischen Sprecher der Opposition durften sich auf Anfrage dazugesellen. Der Runde Tisch fand statt, und Sie erklären die Diskussion zu diesem Punkt für beendet. So einfach ist Klientelpolitik.

Wir als SPD-Fraktion tragen die Änderung in § 39 Absatz 1 Nummer 3 Landesfischereigesetz nach wie vor nicht mit. Jeder Trophäenangler braucht nur einen Eimer mit einem Fischchen hinzustellen, um Ihr kleines Wörtchen „nur“ ad absurdum zu führen. Nun wurde mir schon ein Rumpochen auf

einzelnen Worten unterstellt. Da frage ich mich natürlich, warum die Koalition genau dieses selbst tut.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Bemerkung des Abgeordneten Petersdotter?

Vielen Dank. In dem Gesetz stand im bisherigen Entwurf auch klar, dass es einen Vorsatz braucht, damit es zu einer tierschutzwidrigen Handlung kommt. Da war vorher bereits die Diskussion bei Teilen des Runden Tisches, dass man diesen Vorsatz relativ schwer nachweisen kann. Wenn man zum Beispiel keinen Eimer und keinen Kescher dabei hat, ist es irgendwie offensichtlich, dass die Person den Fisch nicht behalten möchte. Wo sehen Sie den substanziellen Unterschied in der Durchführung des Gesetzes oder einen Ansatz, wie der Tierschutz durch die Einfügung des Wortes „nur“ und die Streichung des Begriffs „Catch and Release“, der ja nur in einer Klammer das Phänomen vorher beschrieben hat, davon betroffen ist?

- Da kann ich nur das aus dem Umwelt- und Agrarausschuss wiederholen: Wir haben zugestimmt, dass der Begriff „Catch and Release“ gestrichen wird - das können Sie aus dem Protokoll ersehen -, weil es eben eine Klammerbemerkung war. Wenn es keine übliche Bezeichnung ist, können wir gut mit der Streichung leben. Es stand vorher im Text, dass es von vornherein darauf ausgerichtet sein sollte. Sie fügen jetzt das Wort „nur“ vor im „Vorherein“ ein. Wie wollen Sie das denn nachweisen? Diese Änderung ist aus unserer Sicht überflüssig. Das nur auf das Angeln und Wiedereinsetzen auszurichten, ist eine Änderung, die in keiner Weise zu kontrollieren ist. Es hätte genauso gut auch so bleiben können. Es ist auch unsere Auffassung, dass wir hier nicht noch Türen öffnen sollten.

Ich habe mir die Stellungnahmen der Fachleute vorher durchgelesen. Hier ist durchaus keine Einigkeit vorhanden. Natürlich werden es die Angler immer anders sehen, das ist nun einmal so. Aber ich denke schon, dass Tierschutz auch ein Aspekt ist, der zu berücksichtigen ist. Ich komme gleich noch darauf zu sprechen.

(Kerstin Metzner)

Sie haben mich gerade unterbrochen. Es kam gerade zu der Nachfrage, warum wir das kleine Wörtchen „nur“ jetzt so infrage stellen. Es ist eben wie bei dem Satz „Hängen nicht laufen lassen“ - da kann sogar ein kleines Komma über Tod und Leben entscheiden. Wir halten dieses Wort „nur“ für überflüssig und auch für eine Veränderung der Aussage. Wir denken, dass beim Fang zum Zwecke des Wiedereinsetzens durchaus auch die Aspekte des Tierschutzes zu berücksichtigen sind. Die Stellungnahmen der Naturschutzverbände aus den Anhörungsverfahren bestärken uns in dieser Auffassung. Nun gut, selbst die Grünen haben offenbar kein Problem damit.

Wir sehen dennoch alle anderen Änderungen, auch die Änderungen zum Landesnaturschutzgesetz, als sinnvoll an und werden uns deshalb in der Abstimmung enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Bernd Voß.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie merken schon: Auch eine trockene Fischereirechtsänderung ist nicht nur trocken. Das heißt im Grunde auch bei dem Thema: immer vom Fisch her denken!

Mit der letzten Reform der EU-Fischereipolitik ist ein wichtiger Paradigmenwechsel hin zu einer nachhaltigen Fischerei in der EU-Fischereipolitik in internationalen Gewässern, aber auch in unseren Küstengewässern eingeleitet worden. Aber das muss auch auf den nationalen Ebenen umgesetzt werden, also auch bei uns im Land. Mit diesen Änderungen im Landesfischereigesetz schließen wir eine Regelungslücke, die seit ungefähr Anfang des Jahres besteht. Seitdem gilt die Fangbegrenzung für Dorsch in der Freizeitfischerei. Das ist neu - das wissen wir -: nicht mehr als fünf Dorsche pro Tag, im Februar und März derzeit nur drei. Das beschließen wir aber nicht mit dieser Änderung, sondern das ist unmittelbar geltendes EU-Recht.

Allerdings obliegt es der Fischereiaufsicht der Mitgliedstaaten - in Schleswig-Holstein der Fischereiaufsicht des Landes -, die Einhaltung des Rechts zu gewährleisten. Das war bisher nur unter erschwerten Bedingungen möglich, denn das nationale Recht sieht keine direkten Sanktionsmöglichkeiten vor.

Das ändern wir jetzt, indem wir Zuwiderhandlungen gegen die geltenden EU-Vorschriften in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten des Landesfischereigesetzes aufnehmen.

Ja, die Landesregierung hatte einen ursprünglichen Gesetzentwurf, der andere Lösungen vorgesehen hatte, und wir hätten auch diesem anderen Weg, den oberen Fischereibehörden zu ermöglichen, Fangbeschränkungen früher zu erlassen, gern zugestimmt. Das hätte klarere Verwaltungsstrukturen ergeben und frühzeitiges Handeln ermöglicht. So hat es auch Mecklenburg-Vorpommern in diesem Punkt gemacht. Aber es gab andere Argumente. Die Koalition hat zu einer anderen Regelung gefunden. Ich glaube, entscheidend ist wirklich, dass wir das EU-Recht auf diesem Weg umgesetzt bekommen.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Beifall Klaus Jensen [CDU])

Warum überhaupt diese inhaltlichen Änderungen? Warum war das überhaupt notwendig? - Um die Fischereibestände zu stabilisieren und somit die Ressource für die Erwerbsfischerei als auch die Freizeitfischerei zu erhalten, sind Fangbeschränkungen einfach erforderlich. Es geht nicht ohne. Die EU orientiert sich bei der Festlegung der Quoten für Erwerbsfischerei an den wissenschaftlichen Empfehlungen.

Die Erwerbsfischerei hat in der Vergangenheit schon öfter schmerzliche Kürzungen hinnehmen müssen. Es ist trotz, aber vielleicht gerade wegen der Bedeutung für Tourismus und Freizeit im Land nur folgerichtig, die Freizeitfischerei jetzt in die Verordnung für die Erholung der Fischbestände aufzunehmen. Auch sie braucht stabile Bestände. Darum vom Fisch her denken!

Die Fischereiaufsichtsassistenzen der oberen Behörde mit den Befugnissen der Fischereiaufsicht auszustatten, ist in diesem Zusammenhang nur folgerichtig und konsequent. Es vereinfacht Verwaltung.