Wenn er es nicht zum System macht, immer bei bestimmten Punkten zu unterbrechen, dann noch einmal ja.
Was heißt, zum System machen? - Wir haben es in der Geschäftsordnung vorgesehen, dass die Dolgners Fragen stellen können.
Gut, Sie haben gesagt, dass der Fehler in Hamburg gemacht worden ist, dies ohne die anderen Bundesländer zu machen. Konstatieren Sie das dann auch morgen im Zusammenhang mit dem Thema Glücksspielrecht?
- Wissen Sie, zwischen Gesundheitspolitik und Glücksspielrecht liegt Gott sei Dank noch ein großer Unterschied.
Meine Damen und Herren, noch einmal zu der Befürwortung eines einheitlichen Gesundheitsmarktes, wie es in Ihren Verlautbarungen steht: Ein einheitlicher Markt ist ein Markt, der Wettbewerb im Ergebnis eigentlich nicht mehr zulässt. Hier haben wir eine ganz erhebliche Differenz. Wir haben bei uns in Deutschland Gott sei Dank im jetzigen System eine gesundheitliche Grundsicherung. Dies ermöglicht verschiedene individuelle Abstufungen nach oben hin. Das ist grundsätzlich eine Regelung, mit der wir sehr wohl zufrieden sein können.
Der Kollege Heinemann hat in einer Pressemitteilung gesagt, es dürfe nicht sein, dass ein Patient im Krankensaal liegen muss, nur weil er gesetzlich versichert ist. Eigentlich könnten Sie aus diesem Grund schon nicht dafür sein, die Beamten in das andere System zu lenken, wie das in der Logik Ihrer Argumentation liegt, Herr Kollege. Ich will noch eines hinzusetzen: Gott sei Dank gibt es hier keine Krankensäle mehr. Die Frage, ob man in einem Ein- oder Zweibettzimmer liegt, hängt meistens von der Verfügbarkeit ab, weniger von der Frage, wo man versichert ist. Das ist die Realität in diesen Tagen.
Im Übrigen wäre es ein Fehler, wenn man Privatversicherungen die Substanz nehmen würde, denn das wäre die Konsequenz aus diesem Systemwechsel, und das halten wir nicht für richtig.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassend zwei entscheidende Punkte nennen: Als Mittel zum Einstieg in die Bürgerversicherung denn dieser steckt dahinter, das haben Sie nicht direkt, aber à la longue eingeräumt - ist Ihr Vorschlag nicht tauglich. Die Zustimmung zu Ihrem Antrag wäre weder für die Krankenkassen insgesamt noch für die Beamten vorteilhaft. Deswegen lehnen wir Ihren Vorstoß ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Debatte geht es im Kern ja eigentlich nur um etwas mehr Wahlfreiheit: Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte, in welcher Krankenkasse sie versichert sein möchten. Aber, und das hatten wir heute und gestern schon mehrfach, diese Frage verknüpft sich mit einer noch weiter gehenden Wahlfreiheit, nämlich mit der am nächsten Sonntag. Dadurch gerät der Diskurs um etwas mehr Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte gleich in ganz großes Fahrwasser, nämlich in die Diskussion um die allgemeine Bürgerversicherung in Deutschland.
Klar ist, dass in einer Landtagssitzung unmittelbar vor der Bundestagswahl die Auseinandersetzung zwischen den Parteien etwas deutlicher gerät. Das ist auch gut so. Streit um die beste Idee muss sein. Deswegen gleich an meine freiheitsliebenden Koalitionspartner, aber auch an den Kollegen Kalinka: Was kann man denn überhaupt gegen etwas mehr Wahlfreiheit haben?
Bislang haben die Beamtinnen und Beamten in puncto Krankenversicherung jedenfalls keine echte Wahlfreiheit. Sind sie gesetzlich versichert, müssen sie ihren Versicherungsbetrag - anders als Angestellte im öffentlichen Dienst - vollständig selbst bezahlen. Damit entsteht faktisch ein Zwang, sich in der Privaten versichern zu lassen.
Dort versichert zu sein, hat für die Beamtinnen und Beamten nicht nur Vorteile. Stellen Sie sich den Aufwand vor, wenn eine sechsköpfige Familie für alle Kinder Beihilfeabrechnungen machen muss. Kommt es zur Trennung, so ist es häufig die Ehefrau, die mit den Kindern zusammen wohnt und auf die Mitwirkung des Ehemanns bei der Beihilfeabrechnung angewiesen ist. Ihm werden die Erstattungsbeiträge gutgeschrieben, sie läuft dem Geld hinterher. Arztbesuche werden gemieden, wenn der Ex als Versicherungsnehmer zum Beispiel von einer Psychotherapie seiner Noch-Frau erfahren würde. Ich sage Ihnen: In meinem familienrechtlich geprägten Anwaltsbüro kommen solche Fälle sehr häufig vor.
Wie die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, in ihrem Tätigkeitsbericht kritisiert, verlieren die Betroffenen nach einer Scheidung ihren Beihilfeanspruch, müssen aber privat versichert bleiben. Einziger Ausweg, um in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, wäre Hartz IV. Meine Damen und Herren, das kann doch auch keine Lösung sein.
Die fehlende Wahlfreiheit kann auch für Privatversicherte mit geringem Einkommen durchaus ein Problem sein: Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen zahlen mehr. Wer in Teilzeit arbeitet oder Elternzeit nehmen möchte, ist durch die einkommensunabhängigen Prämien der privaten Krankenversicherungen ebenfalls überdurchschnittlich belastet. Wer sich dennoch für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, muss die Beiträge komplett selbst tragen.
Aus unserer Sicht besteht daher deutlicher Änderungsbedarf. Unser Vorschlag: Beamtinnen und Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, dürfen nicht länger benachteiligt werden. Der Beihilfeträger soll sich zur Hälfte am Krankenkassenbeitrag beteiligen.
Letzte Woche war ich Vertreter meiner Fraktion beim Altenparlament. Auch dort wurde - mit sehr großer Mehrheit übrigens - der Beschluss gefasst ich zitiere wörtlich -, dass allen Bürgern unabhängig vom Einkommen der Zutritt zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht wird. - Antragstellend war der Seniorenverband der Beamten im Ruhestand, Rentner und Hinterbliebenen. Auch die Beamten im DGB sind eindeutig dafür, dass es einen solchen Wechsel für sie geben kann.
Für die private Krankenversicherung sind Beamtinnen und Beamte sowie Pensionärinnen und Pensionäre allerdings ein sehr wichtiger Wirtschaftsfaktor. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass der Staat nicht nur die Beamtinnen und Beamten alimentiert, sondern auch die PKV alimentiert, also die privaten Krankenversicherer. Fast die Hälfte der Privatversicherten ist beihilfeberechtigt. Allein der Bund zahlt pro Jahr rund 1,5 Milliarden € für die Beihilfe. Ob diese staatliche Subventionierung Ihrem Bild einer freien, von der Konkurrenz belebten Marktwirtschaft entspricht, liebe CDU und FDP, das darf man zumindest hinterfragen.
Ich freue mich, dass sich die zuständigen Kabinettsmitglieder dem Vorschlag von Monika Heinold angeschlossen haben und sich des Problems noch einmal annehmen wollen. Wenn sich die Aufgeregtheiten des laufenden Bundestagswahlkampfs gelegt haben, wird sich die Landesregierung so, wie es uns das Altenparlament aufgetragen hat, nüchtern und sachlich noch einmal mit der Frage befassen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder eine spannende Debatte zum Thema Gesundheit und Soziales. Über die Bürgerversicherung haben wir vor der Sommerpause schon ein bisschen gesprochen. Herr Burkhard Peters, ich würde gern den Ball aufgreifen, den Sie geworfen haben, dass die Beihilfe als solches, also der Arbeitgeberanteil bei einer Krankenversicherung, staatliche Subvention ist. Man kann genauso gut theoretisch argumentieren, dass der Arbeitgeberanteil bei der gesetzlichen Krankenversicherung eine staatliche Subvention ist. Ich denke, dass das so nicht der Fall ist, und ich würde es auch nicht so sehen.
- Der Staat ist kein Arbeitgeber? Also zumindest bei Frau Raudies und mir war er vorher der Arbeitgeber.
(Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das ist keine Sub- vention, das ist eine paritätische Finanzie- rung! - Zuruf Bernd Heinemann [SPD])
Als Freier Demokrat - das wird Sie nicht wundern stehe ich natürlich zum dualen System der Gesundheitsversorgung mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Was wir als Freie Demokraten uns als Änderung des Status quo allerdings wünschen, ist, dass die Durchlässigkeit zwischen den Systemen erhöht wird und gegenseitige Hürden entsprechend gesenkt beziehungsweise beseitigt werden.
Der vorliegende Antrag mag vermeintlich zu diesem freidemokratischen Wunsch passen, tut er allerdings nur auf den ersten Blick. Die Öffnung der Systeme ist hier nämlich nur in eine Richtung, nämlich zugunsten der GKV vorgesehen - bei einseitiger Belastung der Anbieter der privaten Krankenversicherung. So stelle ich mir positiven Wettbewerb im Gesundheitssystem um das beste Angebot für die Patienten und um das beste Angebot für die Mitarbeiter im Gesundheitswesen nicht vor, was das betrifft.
Herr Peters, Sie haben gefragt: Ein klein bisschen Freiheit - was kann da schon falsch sein? - Da haben Sie recht. Ich habe einen spontanen Vorschlag: Wie wäre es mit ein klein bisschen Freiheit mehr? Ich spinne einmal den Gedanken, den die SPD mit
dem Antrag vorlegt, konsequent weiter: Um eine Form von Waffengleichheit zu schaffen, wäre es doch beispielsweise eine Idee, für Angestellte im öffentlichen Dienst ebenso eine Wahlfreiheit anzubieten, ob sie in die PKV wollen - mit Übernahme von Subventionen beziehungsweise mit Übernahme des Arbeitgeberanteils. Das wäre für mich eine Waffengleichheit.
(Zurufe - Beate Raudies [SPD]: Wenn Sie genug verdienen, können Sie das doch auch! - Weitere Zurufe)
- Ohne Bezugsgröße! Das wollen wir auch: die Hürden senken. Das war einer meiner ersten Sätze: Wir möchten natürlich auch die Hürden senken. Das betrifft natürlich auch das Gehalt.
- Okay, jetzt wird mir unterstellt, ich wolle das Gehalt senken. Das ist lustig. Es ist natürlich schwierig, wenn man nur bei jedem zweiten Wort zuhört. Ich kann es gern wiederholen, aber ich glaube, es kam rüber.
Unserer Meinung nach kann eine einseitige Schwächung der PKV kein Ziel der Landesregierung sein, da hierüber direkt auch die Versorgungssicherheit im Land geschwächt wird. Das möchte ich gern kurz ausführen: Auf einer Veranstaltung der Zahnärztekammer am 12. September 2017