Das aber heilt ein amtlicher Ausweis, wie er von der SPD-Fraktion vorgeschlagen und beantragt wird, nach meinem Dafürhalten nicht. Mit diesem Standpunkt bin ich nicht allein. Behindertenbeauftragte, mit denen ich mich dazu ausgetauscht habe, sagten: Nein, das brauchen wir nicht, nicht noch so ein Teil! Das bringt uns nichts. Selbst wenn wir einen amtlichen Ausweis hätten, wären wir bösen Blicken und Gemecker weiterhin ausgesetzt. - Auch Träger von Angeboten der Eingliederungshilfe äußerten sich in sehr ähnlicher Weise. Aber so machen diejenigen, die sich in dieser Situation befinden, unterschiedliche Erfahrungen. Dessen bin ich mir gewiss.
Was aber wichtig ist, wenn es um das Thema Mund-Nase-Bedeckung geht, ist zum einen die gesellschaftliche Akzeptanz, was das Tragen anbelangt, aber - und darum geht es bei diesem Antrag es bedarf ebenso einer gesellschaftlichen Akzeptanz denjenigen gegenüber, die von der Tragepflicht ausgenommen sind.
Es geht um die Art und Weise, wie wir einander begegnen und dabei einen verständnis- und respektvollen Umgang miteinander pflegen. Hier sind auch wir als politische Akteure gefragt. Wollen wir noch bürokratischer werden? Sind die bestehenden Antragsmöglichkeiten, Gesetze, Verordnungen und weiteren Regelungen nicht schon ausreichend?
Wir gehen jetzt in Richtung Herbst. Die weitere Entwicklung der Infektionszahlen gilt es, weiterhin fest im Blick zu haben. Lassen Sie uns im Sozialausschuss über den Antrag noch einmal fachlich debattieren.
Den Kollegen der AfD-Fraktion sei unter Bezugnahme auf ihren Antrag gesagt: Sie sind ein bisschen spät dran. In Gesprächen, die ich mit Einrichtungen geführt habe, hat sich herausgestellt, dass erforderliche Konzepte vor Ort längst vorliegen und man sich für die Zukunft gut gewappnet sieht. Ferner ist eine enge und gute Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsämtern gegeben. Handlungsbedarf wird nicht gesehen.
Vielmehr sprechen wir uns dafür aus, dass die Landesregierung das bestehende Konzept zum Schutz von Menschen mit Behinderung überprüft und gegebenenfalls aktualisiert - ganz im Sinne des Rechts auf Selbstbestimmung und Teilhabe.
Nein, ich lasse keine Frage zu. Vielen Dank. - Dabei sollen die Erfahrungen von Menschen mit Behinderung, ihren Interessenvertretungen sowie von Trägern der Angebote der Eingliederungshilfe einbezogen werden. Die Gesundheit sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in Form von Selbstbestimmung und Teilhabe haben wir fest im Blick. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
heit, hier noch einmal über die Situation von Menschen mit Behinderung zu sprechen. Eines ist ganz klar: Nicht nur im Sozialausschuss, sondern im ganzen Parlament sollte es uns ein großes Anliegen sein, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung immer weiter zu verbessern.
Ich sage Ihnen zur Erinnerung - wir aus dem Sozialbereich wissen es; dennoch finde ich es sehr wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen -: In Schleswig-Holstein leben 2,9 Millionen Menschen. Knapp 20 % oder 573.000 Menschen in SchleswigHolstein haben eine Behinderung. Von diesen haben wiederum 346.000 eine Schwerbehinderung, also einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Das sind 12 % der Bevölkerung!
Daran wird noch einmal sehr deutlich, wie groß die Gruppe ist, die wir vor uns haben. Dann ist es auch nicht verwunderlich, dass in Schleswig-Holstein viele Menschen mit Behinderung beim Einkaufen vor einem Problem stehen, weil sie einen MundNase-Schutz nicht tragen können oder nicht tragen sollten. Deswegen ist es sehr wichtig, dass wir hier im Parlament noch einmal darüber diskutieren, warum dem so ist und wie es besser werden könnte.
- Danke, Dennys. - Wir haben gleich am Anfang der Coronavirus-Pandemie darauf hingewirkt, dass nicht nur in den Krankenhäusern und den Pflegeeinrichtungen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, sondern wir haben im Sozialausschuss ausdrücklich auch über die Eingliederungshilfe, die Altenhilfe und die Jugendhilfeeinrichtungen gesprochen. Dieses Thema ist also nicht neu; insoweit scheint mir ein Missverständnis vorzuliegen. Die entsprechenden Maßnahmen sind vom Ministerium umgesetzt worden, aber natürlich nicht alle sofort. Klar ist: Im Sozialausschuss ist explizit darüber gesprochen worden. Ich weiß, dass unser Ausschussvorsitzender, Werner Kalinka, darauf hingewiesen hat und dass es darüber große Einigkeit gibt. Dafür möchte ich mich bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz herzlich bedanken.
Ich möchte mich auch bei der SPD-Fraktion, insbesondere bei dem Kollegen Wolfgang Baasch, für den vorliegenden Antrag bedanken. Diesen möchten wir gern im Sozialausschuss weiter besprechen. Wir teilen das Ziel. Je besser wir die Kommunikation hinbekommen und je eher wir vor Ort dafür sorgen, dass es nicht zu Streitereien kommt, weil klar ist, warum jemand den Mund-Nase-Schutz nicht tragen darf oder kann, desto besser ist es für diese Person. Desto besser ist es aber auch für die Akzep
Wir haben für das Ziel - das kann ich für meine Fraktion sagen - große Sympathie. Wir sind uns nur nicht sicher, ob der Weg, der beschrieben wird, der richtige ist. Deshalb würden wir das sehr gern im Sozialausschuss mit Ihnen weiter erörtern.
Auch wenn Freitagnachmittag ist und dieser Tagesordnungspunkt einer der letzten ist, sollten wir in dieser Debatte noch einmal etwas sehr Wichtiges festhalten: Wir alle zusammen sind Teil einer Verantwortungsgemeinschaft, die das Ziel hat, die Rechte und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung immer weiter zu verbessern und sie zu respektieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit einer neuen Gefahr gehen auch immer neue Unsicherheiten einher. Wir hatten zu Jahresbeginn einen deutlich geringeren Wissensstand zu dem Coronavirus, als wir ihn mittlerweile haben. So lässt sich auch erklären, warum wir von März bis Mai weitreichende, sehr einschränkende Maßnahmen folgen lassen mussten: Schulen - geschlossen. Kindertagesstätten - geschlossen. Einzelhandel - geschlossen. Altenheime und Kliniken ereilte ein Besuchsverbot. Gottesdienste, Familienfeiern und andere Veranstaltungen - verboten. Einrichtungen der Eingliederungshilfe - ebenfalls Besuchsverbot; in den meisten Fällen gab es auch keine Möglichkeit, das Gebäude zu verlassen.
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Uli Hase, hat uns in der jüngsten Sozialausschusssitzung wirklich sehr eindrücklich dargestellt, wie einschneidend die Lockdown-Zeit für Menschen in Einrichtungen gewesen ist.
Während andere auf die Straße gehen und das Tragen einer Maske im Supermarkt als Untergang des Abendlandes deklarieren, haben die meisten Menschen mit Behinderung wirklich schwerwiegende Einschränkungen der Lebensqualität mit Fassung ertragen. So unterschiedlich übernehmen die Menschen im Land Verantwortung für sich und andere.
Wir erleben derzeit - wir werden es morgen wahrscheinlich wieder in Berlin sehen -, dass es leider keine Selbstverständlichkeit ist, besonnen zu agieren.
Mittlerweile wissen wir mehr über das Virus. Man weiß mittlerweile, dass es keine einheitliche Risikogruppe gibt. Es ist auch nicht so, dass Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe eine homogene Gruppe sind. Deshalb müssen Besuchsmöglichkeiten deutlich flexibler gehandhabt und mehr auf die jeweilige Person und ihr persönliches Risiko abgestellt werden; das passiert mittlerweile.
Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im Einzelhandel und im ÖPNV ist für mehrere Menschen mit Behinderung ein weiteres alltägliches Problem, da bei einigen Personen aus medizinischer Sicht vom Masketragen abzuraten ist. Dementsprechend gibt es nun Befreiungstatbestände vom Masketragen. Diese sind den Verantwortlichen im Einzelhandel und im ÖPNV häufig nicht ausreichend bekannt. Das kann beim Einkaufen zu unangenehmen Situationen, insbesondere zu Diskussionen, führen oder das Einkaufen sogar verhindern, weil man nicht eingelassen wird.
Die in dem Antrag der SPD-Fraktion vorgeschlagene Einführung eines neuen amtlichen Ausweises speziell für diese Fälle wäre vermutlich nicht die schnellste Lösung. Zu befürchten wären ein Mehr an Bürokratie, insbesondere zusätzliche Anträge und Behördengänge für die Betroffenen.
Wir brauchen unkomplizierte Lösungen und setzen deswegen auf eine Mischung aus notwendiger Eigenverantwortung der Verantwortlichen im Einzelhandel unter Zuhilfenahme derjenigen Dokumente, die es bereits gibt. Es sollte doch völlig ausreichen, einen Schwerbehindertenausweis oder ein Attest vorzuzeigen - so sieht es die Landesverordnung auch überwiegend vor -, um die Befreiung glaubhaft zu machen. Das muss noch stärker kommuniziert werden, damit diese Diskussionen nicht mehr stattfinden und es nicht mehr die von einigen Vorrednern schon beschriebenen Blicke auf die befreiten Menschen gibt.
Es wäre voraussichtlich deutlich schwieriger, ein völlig neues Ausweisdokument in der Bevölkerung so bekanntzumachen, dass es damit keine wiederkehrenden Diskussionen am Eingang eines Super
marktes oder eines Busses mehr gibt. Das Vorzeigen eines Attestes oder eines Schwerbehindertenausweises findet, zumindest meiner Voraussicht nach, bei allen Personen die höchste Akzeptanz unter allen Möglichkeiten finden.
Dann mag es wiederum Stimmen geben, die sagen, das einfache Vorzeigen eines Schwerbehindertenausweises reiche nicht aus; denn dieser werde nicht nur dann ausgestellt, wenn Beeinträchtigungen der Atemwege vorliegen, sondern auch dann, wenn der oder die Betroffene - in Anführungsstrichen - nur das Bein abhat. Der Vorwurf lautet also, der Schwerbehindertenausweis werde ausgenutzt; gegebenenfalls handele es sich sogar um Coronaleugner. Diese Argumentation habe ich tatsächlich schon gehört, zum Glück überwiegend nicht von Menschen aus diesem Haus.
Ich fände es vollkommen verkehrt, mit der Grundhaltung heranzugehen, dass Menschen diese Möglichkeit proaktiv ausnutzen könnten. Ich fände diese Grundhaltung bezogen auf alle Menschen verkehrt; noch verkehrter fände ich sie, wenn es um Menschen mit Behinderung geht. Es sollte nicht unser Menschenbild sein, dass wir Menschen unterstellen, etwas negativ auszunutzen. Das gehört hier definitiv nicht hin.
Alles in allem bin ich der Meinung, dass die Nutzung von etablierten und sehr bekannten Dokumenten der Neuerstellung eines Ausweises vorzuziehen ist. Dennoch bedanke ich mich ausdrücklich bei der SPD, insbesondere bei Ihnen, Herr Baasch, dass Sie dieses Anliegen in den parlamentarischen Raum getragen haben. Wir werden auch im weiteren Verfahren darüber diskutieren, wie wir möglichst unbürokratisch und schnell - darum sollte es ja im Endeffekt gehen - zu einer Lösung kommen. Es geht nicht darum, was vorgezeigt wird, sondern darum, dass unbürokratisch und schnell eine Lösung gefunden wird, die den Leuten wirklich hilft. Darüber sollten wir weiter sprechen. Ich denke, wir werden da einen guten und konstruktiven Ansatz finden. Ich bedanke mich und freue mich auf die weitere Debatte. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
die schon ohne Krise keine besonders große Lobby haben, gerade in diesen Zeiten nicht vergessen dürfen. Wir können und dürfen nicht akzeptieren, dass Menschen mit Behinderung durch die aktuelle Situation noch zusätzlich belastet werden. Aber für viele Menschen mit Handicap bringt die Pandemie in ihrem Alltag, im Wohnheim oder im öffentlichen Leben erhebliche zusätzliche Belastungen mit sich. Deshalb ist es gut, dass wir diese Themen heute auf der Tagesordnung haben.
Auch der Antidiskriminierungsstelle des Bundes lagen bis Ende Juli rund 700 Beratungsanfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus vor, viele davon von Menschen mit Behinderung. Ihre gesellschaftliche Teilhabe ist demnach längst nicht immer und schon gar nicht überall sichergestellt. Viele beklagen zum Beispiel eine Ungleichbehandlung, wenn es um den Zugang zu Informationen rund um Corona geht.
Wenn man bedenkt, wie häufig sich kommunale oder landesweite Schutzverordnungen und Verhaltensregeln im Umgang mit der Pandemie ändern, ist das ein echtes Problem. Hier sind alle, die entsprechende Informationen herausgeben, aufgefordert, Menschen mit Behinderung stärker mitzudenken.
Aber es ist völlig richtig: Auch Schutzmaßnahmen wie Gesichtsmasken können eine Benachteiligung darstellen, wenn Menschen diese wegen einer Behinderung nicht tragen können. Viele Betroffene berichten, dass entsprechende Maßnahmen in Supermärkten oder Arztpraxen unnötig rigoros durchgesetzt werden, unnötig deshalb, weil es bekanntlich Ausnahmeregelungen gibt, über die das jeweilige Personal dann aber nicht immer ausreichend informiert ist. Hier müssen wir uns genauso Gedanken machen über Verbesserungen wie bei der Frage des Zugangs zu den Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Für uns ist vor allem die Perspektive der Menschen mit Behinderung maßgeblich, und sowohl die verbesserte Teilhabe wie der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen ist unter Pandemiebedingungen wichtig. Hier sind wir uns hoffentlich alle einig.
Auch wenn uns zum Beispiel noch nicht ganz klar ist, wie ein ohnehin stark gefordertes Landesamt für Soziale Dienste zusätzliche Ausweise schnell und unbürokratisch ausstellen soll oder ob ein weiteres amtliches Dokument das Problem wirklich löst, weil ja offenbar weder Schwerbehindertenausweise oder ärztliche Atteste immer anerkannt werden, gehen die Anträge der SPD und der Jamaika-Koaliti