nen um die zukünftige EU-Agrarförderung setzt sich das Land dafür ein, dass Entschädigungszahlungen für Gänseschäden in der kommenden Förderperiode auch kofinanzierungsfähig werden. Ich glaube, dass das eine gute Perspektive ist. Wenn dies auch Wunsch der beteiligten Akteure ist, wollen wir die Mittel aus dem Vertragsnaturschutz Gänse künftig dafür in Kofinanzierung verwenden.
Eine immer wieder erhobene Forderung betrifft die Bejagung der Vögel. So sollen Jagdzeiten verlängert und deren Schutzstatus verändert werden. Dazu ist zu sagen: Die Bejagung von Graugänsen findet bisher gar nicht im rechtlich möglichen Umfang statt, es geht also noch mehr. Hier sind demnach nicht die gesetzlichen Regeln, sondern die tatsächlich jagdliche Praxis dafür verantwortlich, wie es im Moment läuft.
Für die Nonnengans gilt in allen EU-Mitgliedstaaten ein strenger Schutz nach der EU-Vogelschutzrichtlinie. In Schleswig-Holstein haben wir das Fenster für mögliche Vergrämungsabschüsse so weit wie irgend möglich geöffnet. Darüber hinaus sind auf Antrag einzelne Schonzeitabschüsse oder Eientnahmen von Grau- und Nonnengänsen möglich und auch ein Verscheuchen durch Schreckschuss, Betreten oder Befahren der Flächen und so weiter.
Das macht aber nur Sinn, wenn die Gänse auf Ruheräume ausweichen können. Diese Vorgänge sind eben geschildert worden.
Fazit: Mit den rechtlich zulässigen und praktisch umsetzbaren jagdlichen Regulierungsmöglichkeiten ist kein Rückgang der Schäden zu erreichen. Das ist eine Scheindebatte, die nicht zur Lösungsfindung beiträgt, ebenso wenig wie der AfD-Antrag. Daher lehnen wir ihn ab. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So wie die Zugvögel jedes Jahr wiederkommen, beschäftigt sich auch der Landtag immer wieder mit den Schäden, die die Gänse hinterlassen. Heute springt der AfD-Abgeordnete Volker Schnurrbusch auf das Thema auf, allerdings ohne etwas Wesentliches zur Lösung der Problematik beizutragen. In
Ihrem Antrag finden sich keine konstruktiven Punkte. Dass Sie selbst nicht hinter Ihrem Antrag stehen, belegen Sie dadurch, dass Sie ihn an den Ausschuss überweisen wollen.
Sie weisen darauf hin, dass es von Bauernverband, LSV und Nordfriesischem Kreistag gute Ansätze gibt. Das ist richtig, aber diese Ansätze finden sich nicht in dem Antrag. Ihren Antrag können wir wirklich guten Gewissens ablehnen. Wir werden das Thema Gänsefraß trotzdem im Ausschuss behandeln. Dafür brauchen wir Sie gar nicht. Es ist sowieso schon angemeldet, dass wir das über das Thema Gänsemonitoring in der nächsten Sitzung sprechen werden, und das ist gut so.
Die Interessen des Artenschutzes und der Landwirtschaft müssen zu einem Ausgleich gebracht werden; das ist klar. Auch das Konfliktpotenzial zwischen Artenschutz und Landwirtschaft ist uns bekannt und ist erkannt. Aber - Frau Eickhoff-Weber, da haben Sie absolut recht - bei Zugvögeln handelt es sich naturgemäß um ein internationales Problem. Eingriffe nur in Schleswig-Holstein zu fordern, bringt nicht viel. Trotzdem sollten wir durchaus einmal prüfen, ob unsere Jagdzeitenverordnung für Gänse nicht anpassbar wäre, natürlich rechtskonform, um den Landwirten vor Ort etwas mehr an die Hand zu geben.
Der Hase liegt aber woanders im Pfeffer. Was wirklich helfen würde - da bin ich beim Kollegen Klaus Jensen -, ist eine Neufassung der Artenschutzlisten und Artenschutzinstrumente auf EU-Ebene. Jedes Tier, das auf den EU-Artenschutzlisten steht, wird mit klaren Vorgaben geschützt, und zwar prinzipiell für immer, egal, wie sich die Population entwickelt. Da fehlt eine dynamische Anpassungsmöglichkeit.
Die Bestände der Nonnengans haben sich in den letzten Jahren drastisch erhöht. Auch beim Wolf kann man nicht von einem Artenrückgang reden, sondern ganz im Gegenteil. Man sollte sich die Artenschutzlisten bei diesen Tierarten einmal genau anschauen und nach Möglichkeit flexibilisieren.
Ich möchte es zusammenfassend auf den Punkt bringen: Schäden bis hin zum Totalausfall auf Acker- und Weideflächen sind nicht hinnehmbar.
Der wirtschaftliche Fortbestand der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe darf nicht infrage gestellt werden. Dafür bedarf es Maßnahmen: Ran an die Artenschutzlisten und hin zu einem wirksamen
Auch wirksame, volle Entschädigungsregelungen inklusive Grünland sind wichtig, wobei die Schadensvermeidung Vorrang haben sollte.
Ich freue mich auf die Diskussion, die wir im Ausschuss führen werden. Den Antrag des Abgeordneten Schnurrbusch lehnen wir ganz klar ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir uns in dieser Sache einig sind. Es ist doch super, dass wir alle wollen, dass die Schäden für die Landwirtschaft begrenzt werden. Das ist doch toll!
Ich verstehe allerdings Ihre Ausführungen nicht, wenn Sie sagen, das sei seit zehn Jahren Thema, das Problem aber immer noch nicht gelöst ist. Sie beschweren sich hier über ein Problem, alle sind sich einig, aber Sie schlagen keine konstruktiven Lösungen vor. Warum kommt von Jamaika denn kein Antrag in diese Richtung? Warum geht es da auf EU-Ebene nicht weiter?
Der Herr Minister hat im Ausschuss deutlich erklärt, woran es im Moment hakt. AEWA - da sind auch Sie vorstellig geworden - ist nicht verbindlich. Da spricht man über Obergrenzen. Frau EickhoffWeber, AEWA hat eine Obergrenze von 400.000 festgelegt. Obergrenzen sind nicht unsere Idee, die gibt es schon länger. Die Obergrenze ist sinnvoll und schon längst erreicht. Aber AEWA ist nicht rechtsverbindlich, wenn ich den Minister richtig verstanden habe.
Man muss an die EU-Ebene heran, und der Herr Minister als erfahrener EU-Parlamentarier und Jurist wird das vielleicht schaffen. Fordern Sie ihn doch einmal auf, da tätig zu werden!
Wir reden hier über Entschädigungen - schön und gut. Bauern sind aber keine Bittsteller. Sie wollen dort Landwirtschaft betreiben, sie wollen ihre Weidetiere auf die Wiese bringen, sie wollen das Vor
land pflegen, was auch in unserem Interesse ist. Und wir haben heimische Brutvögel, die durch Zugvögel verdrängt werden. Bei all dem geht es um praktizierten Naturschutz.
Insofern verstehe ich nicht, dass Jamaika da nicht aktiver wird, sondern nur sagt, die AfD brauche man nicht. Dann werden Sie doch selbst aktiv!
Abgesehen davon weise ich darauf hin, dass wir das Thema bereits im April für die Tagesordnung des Ausschusses angemeldet haben und das Ganze wegen Corona x-mal verschoben worden ist.
Also, Entschädigungen sind gut und schön. Ich sehe es genauso wie der Kollege Jensen, da muss mehr gemacht werden. Letztlich darf es aber nicht das Ziel sein, immer nur an den Symptomen herumzudoktern, sondern muss darum gehen, die Ursachen zu bekämpfen.
Ich weise abschließend darauf hin, dass der Kreistag Nordfriesland eine Liste - ich habe sie hier in der Hand - von zehn Punkten in einer Resolution verabschiedet hat. Es ist wert, darüber im Ausschuss zu reden, unabhängig davon, ob Sie der Überweisung meines Antrags zustimmen. Das Thema verdient es, im Ausschuss intensiv beackert zu werden. Ich bin sicher, dass auch der Minister gleich etwas Schlaues dazu beitragen wird. - Vielen Dank.
Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Jan Philipp Albrecht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schnurrbusch, bereits im Titel Ihres Antrags befinden sich zwei fundamental falsche Annahmen. Erstens nehmen wir die Sorgen der Landwirtschaft als Landesregierung sehr ernst. Das habe ich nicht nur gestern wieder deutlich gemacht, als es um die Lage der Schweinehaltung im Land ging, sondern ich war in diesem Jahr in zahlreichen Gesprächen und Vor-Ort-Besuchen an der Westküste und auf den Inseln, um über das Thema der Gänsefraßschäden zu sprechen und mir ein eigenes Bild zu machen. Ich weiß deswegen, wie einzelne Betroffene tatsächlich erheblich unter dieser Situation leiden.
Zweitens lässt sich der Bestand der Gänse gar nicht einfach so im Land Schleswig-Holstein reduzieren, damit das Ausmaß für die betroffenen Landwirte erträglicher wird. Ich möchte Ihnen gern noch einmal darlegen, warum dies der Fall ist.
Die meisten in Schleswig-Holstein angetroffenen Gänse ziehen quer durch Europa und machen in Schleswig-Holstein in der Regel nur einen Zwischenhalt. Im Rahmen der geltenden EU-Artenschutzregeln ist der Abschuss insbesondere bei diesen Zwischenstopps nur begrenzt erlaubt, bei einigen mehr, bei anderen weniger. Selbst in diesem rechtlichen Rahmen, der uns vorgegeben ist, den wir als Ministerium aktuell bereits auf das weitestgehend Mögliche mit Blick auf entsprechende Ausnahmegenehmigungen ausnutzen, ist es regelmäßig ganz praktisch gar nicht machbar, den Abschuss in größerem Maße durchzuführen.
Viel wichtiger als Ihr Fehlschuss, der hier vorgelegt wird, ist es, den vom Gänsefraß betroffenen Landwirtinnen und Landwirten tatsächlich zu helfen, trotz der Gänse ordentlich ihre Arbeit machen und davon leben zu können. Ein ordentliches Gänsemanagement sollte statt einer Bestandsreduktion vor allem eine finanzielle Kompensation für die Fraßschäden im Fokus haben.
Ich will deshalb mit meinem Haus dafür Sorge tragen, dass Ausgleichszahlungen für belegte Schäden gezahlt werden. Auf EU-Ebene haben wir bereits den Vorstoß unternommen, in der nächsten Agrarförderperiode Ausgleichszahlungen für Schäden durch EU-rechtlich streng geschützte Arten kofinanzierungsfähig zu machen.
Parallel dazu haben wir mit einer Weiterentwicklung unserer Vertragsnaturschutzangebote begonnen, weil bei den bisherigen Mustern keine Möglichkeit der Honorierung von Gänseduldungen im Intensivgrünland vorgesehen ist.
Diese Lücke soll künftig geschlossen werden, falls die EU uns die direkte Ausgleichszahlung nicht kofinanzieren lässt. Ich werde mich daher dafür einsetzen, den Schwerpunkt des Gänsemanagements auf den Ausgleich der finanziellen Verluste für die Landwirtschaft zu legen und gleichzeitig die bereits mögliche Jagd als flankierende Maßnahme zu nutzen und im rechtlich gegebenen Rahmen zu vereinfachen. Das hilft der Landwirtschaft, ohne den Erhaltungszustand insbesondere der Nonnengans zu gefährden, auf den wir durch das EU-Recht nun einmal verpflichtet sind.
neut besprochen. Ich erlebe viel Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten, sich endlich den praktisch umsetzbaren Lösungen für das Problem des existierenden Gänsefraßes zu widmen.
Für einige Betriebe stellen die auftretenden Schäden in der teils ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Situation eine echte Belastung dar. Diesen Betrieben hilft es aber wenig, wenn man bei der Suche nach Lösungen weiterhin an ideologisch geprägten Theoriedebatten festhält.
Ich bin zuversichtlich, dass wir zu Beginn der neuen Agrarförderungsperiode eine neue Lösung in Kraft treten lassen können, die das Leben und Wirtschaften mit den Gänsen deutlich besser möglich macht und sowohl Akzeptanz für die Gänse als auch für die weiterhin nötige Jagd in begrenztem Ausmaß deutlich steigert. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.